STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7865 Thema: Aktivitäten sogenannter „Reichsbürger" in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Strukturen so genannter Reichsbürger und Personenzusammenschlüssen mit Bezügen zu einer „Reichsideologie" (inklusive „Kommissarischen Reichsregierungen ", „Exilregierungen", „Staatlichen Selbstverwaltern", fiktiven Staatsgründungen u. Ä.) in Sachsen im Jahr 2016 vor (Name, Ort, Mitgliederzahl — bitte einzeln auflisten)? Eine einheitliche „Reichsbürger -Bewegung" existiert nach Einschätzung der Staatsregierung nicht. Die Anzahl der Personen, die den sogenannten „Reichsbürgern" zugerechnet werden können, beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf eine mittlere dreistellige Zahl. Wenige Einzelpersonen werden der „Exilregierung Deutsches Reich" zugeordnet . Darüber hinaus ist der Staatsregierung die Gruppierung „Bundesstaat Sachsen" bekannt, die in Dresden ansässig ist und der rund zehn Personen zugerechnet werden. L Freistaat,7 SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2921 Dresden, . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: Inwiefern verfolgen welche dieser Bestrebungen bzw. Strukturen im Sinne der Frage 1 nach Einschätzung der Staatsregierung verfassungsfeindliche Zielsetzungen und inwiefern sind sie dem Spektrum der extremen Rechten zuzurechnen ? Gemeinsame Basis der sogenannten „Reichsbürger" ist die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. Aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht, lehnen sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ab. Sie sprechen den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab oder definieren sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend und sind deshalb bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen . Frage 3: Welche Straftaten sind der Staatsregierung im Jahr 2016 mit welchem Ermittlungsergebnis bekannt geworden, die Aktivisten und Sympathisanten bzw. Gruppierungen der „Reichsbürger" zugerechnet werden und inwiefern handelt es sich um Straftatbestände, die als PMK-rechts klassifiziert werden? Nach dem Ergebnis einer Sonderauswertung des Operativen Abwehrzentrums (Erhebungsstand : 25. November 2016) sind in Sachsen im Jahr 2016 insgesamt 254 Straftaten verübt worden, die sogenannten „Reichsbürgern" zugerechnet werden. Davon werden bislang sieben Fälle als PMK -rechts- bewertet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Delikte: Freistaat SACHSEN Tatvorwurf Anzahl der Fälle § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) 40 § 185 StGB (Beleidigung) 24 § 240 StGB (Nötigung) 22 § 113 StGB (Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte) 13 § 241 StGB (Bedrohung) 11 § 223 StGB (Körperverletzung) 9 § 242 StGB (Diebstahl) 9 Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 7 § 303 StGB (Sachbeschädigung - an Kfz) 7 Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Tatvorwurf Anzahl der Fälle § 263 StGB (Betrug - sonstige weitere Betrugsarten) 5 § 29 (1) Nr. 3 BtMG (unerlaubter Besitz von Methamphetamin in kristalliner Form - Crystal) § 123 StGB (Hausfriedensbruch) 4 § 238 StGB (Nachstellung) 4 § 303 StGB (Sachbeschädigung - sonstige; nicht auf Straßen, Wegen, 4 Plätzen) § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- 4 sationen) § 29 (1) Nr. 3 BtMG (unerlaubter Besitz von Cannabis und Zubereitun- 2 gen) § 130 StGB (Volksverhetzung) 3 § 132 StGB (Amtsanmaßung) 3 § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) 3 § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) 3 § 263a StGB (Computerbetrug) 3 § 303 StGB (Sachbeschädigung - sonstige; auf Straßen, Wegen, Plätzen ) Verstoß gegen das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge 3 § 52 (3) WaffG 3 § 29 (1) Nr. 1 BtMG (unerlaubter Erwerb, sich Verschaffen von Canna- 2 bis und Zubereitungen) § 29 (1) Nr. 1 BtMG (unerlaubter Erwerb, sich Verschaffen von Me- 2 thamphetamin in kristalliner Form - Crystal) § 29 (1) Nr. 1 BtMG (unerlaubter Handel mit Methamphetamin in kristal- 2 liner Form - Crystal) Verstoß gegen das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten 2 und Nachstellungen Seite 3 von 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Tatvorwurf Anzahl der Fälle § 15a Ins° (Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften 2 ohne Rechtspersönlichkeit) Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz 2 § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von 2 Straftaten) § 164 StGB (falsche Verdächtigung) 2 § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung in Verbindung mit Verkehrs- 2 unfall) § 243 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls von Fahrrädern - 2 an sonstigen Tatorten) § 243 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls von Fahrrädern - 1 Ladendiebstahl) § 243 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls von sonstigen 2 Gegenständen - an sonstigen Tatorten) § 263 StGB (Betrug - Warenkreditbetrug) 2 § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) 2 § 29 (1) Nr. 1 BtMG (unerlaubter Handel mit Methamphetamin in kristal- 1 liner Form - Crystal) § 29 (1) Nr. 1 BtMG (unerlaubte Herstellung von Cannabis und Zuberei- 1 tungen) § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - ohne Polizei- 1 vollzugsbeamte) § 114 StGB (Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten 1 gleichstehen) § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzei- 1 chen) § 133 StGB (Verwahrungsbruch) 1 § 136 StGB (Verstrickungsbruch, Siegelbruch) 1 § 145 StGB (Missbrauch von Notrufen, Beeinträchtigung von Nothil- 1 femitteln) Seite 4 von 7 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN L '47 Freistaat em SACHSEN.,:xy Tatvorwurf Anzahl der Fälle § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) 1 § 156 StGB (falsche Versicherung an Eides statt) 1 § 176 (1) StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) 1 § 186 StGB (üble Nachrede - auf sexueller Grundlage) 1 § 187 StGB (Verleumdung - ohne sexuelle Grundlage) 1 § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) 1 § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung - sonstige Tatörtlichkeit) 1 § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) 1 § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger) 1 § 242 StGB (Diebstahl - an/aus Kraftfahrzeugen) 1 § 242 StGB (Diebstahl von Fahrrädern - Ladendiebstahl) 1 § 242 StGB (Diebstahl von sonstigen Gegenständen - an sonstigen Tatorten) 1 § 243 StGB (besonders schwerer Fall des Diebstahls von Kfz) 1 § 246 StGB (Unterschlagung von Kfz) 1 § 246 StGB (Unterschlagung von sonstigen Gegenständen - ohne Kfz) 1 § 252 StGB (räuberischer Diebstahl) 1 § 253 StGB (Erpressung) 1 § 259 StGB (Hehlerei) 1 § 263 StGB (Betrug - Einmietbetrug) 1 § 263 StGB (Betrug - Leistungskreditbetrug) 1 § 267 StGB (Urkundenfälschung) 1 § 304 StGB (gemeinschädliche Sachbeschädigung - Graffiti) 1 Seite 5 von 7 FreistaatSTAATSM1N1STER11JM DES INNERN SACHSEN Tatvorwurf Anzahl der Fälle § 306a StGB (schwere Brandstiftung) 1 § 315b StGB (gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) 1 § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) 1 Sonstige 1 Auf Grundlage einer Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) stellt sich der Stand der Ermittlungen zu den o. g. Delikten gegenwärtig wie folgt dar: Stand bzw. Ergebnis der Ermittlungen Anzahl der Fälle Vorlage an Staatsanwaltschaft 104 in Bearbeitung 49 Verfahrenseinstellung gemäß § 170 (2) StPO 23 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gemäß § 154 StPO 22 in Bearbeitung, Verbindung 18 Geldstrafe von 16 bis einschließlich 30 Tagessätzen 10 Verfahrenseinstellung ohne Auflagen gemäß § 153 StPO 6 Geldstrafe von 31 bis einschließlich 90 Tagessätzen 3 Geldstrafe von 31 bis einschließlich 90 Tagessätzen; Entziehung Fahrerlaubnis § 69 StGB, länger als 6 Monate bis einschließlich 2 Jahre Freiheitsstrafe, 6 Monate mit Bewährung 2 Geldstrafe bis einschließlich 15 Tagessätze 2 Verweisung auf den Weg der Privatklage 2 Verfahrenseinstellung gemäß § 170 (2) StPO 1 Verfahrenseinstellung gemäß § 170 (2) StPO (kein Straftatbestand) 1 Verfahrenseinstellung mit Auflagen gemäß § 153a StPO 1 Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Stand bzw. Ergebnis der Ermittlungen Anzahl der Fälle Abgabe an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit (§§ 41(2), 43 OWiG) 1 Entziehung Fahrerlaubnis § 69 StGB, länger als 2 bis einschl. 5 Jahre 1 Freiheitsstrafe, mehr als 6 bis einschließlich 9 Monate; Entziehung Fahrerlaubnis § 69 StGB, länger als 6 Monate bis einschließlich 2 Jahre 1 Freiheitsstrafe, unter 6 Monate 1 Geldstrafe von 16 bis einschließlich 30 Tagessätzen; Entziehung Fahrerlaubnis § 69 StGB, länger als 6 Monate bis einschließlich 2 Jahre 1 Geldstrafe von 31 bis einschließlich 90 Tagessätzen; Fahrverbot § 44 StGB 1 Geldstrafe von 91 bis einschließlich 180 Tagessätzen 1 Frage 4: Welche Verbindungen bestehen nach Kenntnis der Staatsregierung zwischen Gruppierungen, die in Sachsen den „Reichsbürgern" zuzurechnen sind, und welchen apderen Bestrebungen der extremen Rechten? Über eI rbi ,dungen zwischen Gruppierungen, die in Sachsen den „Reichsbürgern" zuzure ne sind und rechtsextremistischen Gruppierungen liegen der Staatsregierung kein Erk nntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbi\ g Seite 7 von 7 2017-02-01T14:01:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes