STAATSMINISTERIUM DES INNERN frei’Staat HP SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8552 Dresden, A I Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/787 Thema: Gewalttätige Angriffe auf Journalisten u. a. durch Demonstranten von LEGIDA am 21. Januar 2015 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die LVZ (http://www.lvz-online.de/nachrichten/aktuell themen/leqida-und-proteste/live-ticker-zum-protestmittwoch-in-leipziq-qericht-entscheidet-ueber-legida-routenaenderunq/r-legida-und-proteste-a-271512.html) berichtete über einen Angriff von etwa 50 Teilnehmern aus der LEGIDA-Demonstration auf Journalisten. Dabei sei ein Journalist zu Boden getreten und seine Kamera zerstört worden. Die Polizei habe die Angriffe zunächst nicht unterbunden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Inwieweit (wann, wegen welcher Delikte, gegen wie viele Täter etc.) wurden aufgrund dieses Vorfalls (Vor-)Ermittlungsverfahren eingeleitet? Frage 3: Inwieweit wird etwa durch das OAZ bzw. den Staatsschutz gegen die Angreifer und inwieweit gegen die vermeintlich untätigen Polizeibeamten ermittelt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplitee: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN .....I Freistaat Hl SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde durch eine Rechtsanwältin in Vollmacht für einen Fotojournalisten eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. In der Strafanzeige wurde vorgetragen, dass der Geschädigte durch bisher unbekannte und zum Teil vermummte Teilnehmer der Legida-Kundgebung im Verlauf des Aufzuges geschlagen, getreten und auf der Flucht vor den Angreifern gestürzt sei. Hierdurch habe er Verletzungen erlitten. Außerdem sei die Kameraausrüstung beschädigt worden. Aufgrund der Anzeige wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Tatvorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 4: Inwieweit sind der Staatsregierung ähnliche Vorfälle (Angriffe auf Gegendemonstranten, Polizei, weitere Journalisten etc., Menschen mit Migrationshintergrund) aus der LEGIDA-Demonstration sowie ein Nichttätigwerden der Polizei bekannt? (Bitte Angabe des Sachverhalts, Tätergruppe, Delikts, Ermittlungen etc.) Der Sächsischen Staatsregierung sind keine Vorfälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden über die Ermittlungen hinaus veranlasst? Alle am 21. Januar 2015 gewonnenen Erkenntnisse werden in die polizeiliche Beurteilung per L^ge für künftige Einsätze einbezogen und die Einsatztaktik wird auf die Verhinderung möglicher ähnlich gelagerter Sachverhalte ausgerichtet. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2