STAATSMIN1STERIUM DES INNERN ...,...': ' Freistaat SACHSEN(-1 SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7875 Thema: Aktivitäten der sogenannten „GefangenenHilfe" im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten der „GefangenenHilfe" und des „Gefangenenhilfe Freundeskreis" im Jahr 2016 in Sachsen sind der Staatsregierung bekannt geworden (bitte ggf. aufschlüsseln nach Ort, Teilnehmerzahl, Art der Veranstaltung)? Die „GefangenenHilfe" (GH) aktualisiert fortlaufend ihre Internetseite sowie ihr Facebook-Profil und berichtet dort über ihre im Jahr 2016 außerhalb von Sachsen stattgefundenen Aktivitäten. Ein für den 26. November 2016 in der Nähe von Plauen angekündigter Liederabend mit Infotisch der „GH" fand nicht statt. Der Staatsregierung liegen zu der Frage weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die lnfor- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141 50/2930 Dresden,t. Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVIlhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN mationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden . Die Weitergabe dieser Informationen, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LN Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 2: Wie viele inhaftierte Personen in welchen JVAs im Freistaat Sachsen wurden im Jahr 2016 auf welche Weise durch die „GefangenenHilfe" bzw. deren Anhänger kontaktiert und auf welche Weisen durch oder auf Vermittlung der „Gefangenen- Hilfe" unterstützt? Im Jahr 2016 sind in den sächsischen Justizvollzugsanstalten keine Kontaktversuche oder Unterstützungsleistungen der GH bekannt geworden. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STE1IUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über eine Zusammenarbeit der „GefangenenHilfe" mit anderen Bestrebungen der extremen Rechten im Freistaat Sachsen sowie sächsischen Mitgliedern bzw. Gliederungen der Parteien NPD, „Die Rechte" und „Der III. Weg" vor? Die GH wird seit ihrer Gründung von rechtsextremistischen Bands und Liedermachern unterstützt. Anfang 2016 trat die sächsische Band STAHLFRONT bei einem Solidaritätskonzert außerhalb Sachsens für die GH auf. Der Chemnitzer Liedermacher BARNY unterstützte am 13. August 2016 eine Versteigerungsaktion zu Gunsten der GH in Niedersachsen mit musikalischen Beiträgen. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche weiteren von Gruppierungen der extremen Rechten ausgehenden Aktivitäten , die auf eine „Gefangenenbetreuung" gegenüber Gesinnungsgenossen zielen , sind der Staatsregierung bekannt und inwieweit ergeben sich Anhaltspunkte für fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige" (HNG) im Freistaat Sachsen? Für fortgesetzte Aktivitäten der verbotenen HNG im Freistaat Sachsen liegen der Staatsregierung derzeit keine Anhaltspunkte vor. /Zu leiterbn von rechtsextremistischen Gruppierungen ausgehenden Aktivitäten wird auf 9iie iethtwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7847 verwiesen. Mit freuirdlichen Grüßen V t jLN \Markus Ulbig \ Seite 3 von 3 2017-01-30T14:52:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes