STAATSMINISTERIUM DES INNERN r7F- 1Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7880 Thema: Fortgesetzte Aktivitäten der „Terrorcrew Muldental" (TCM) im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2928 Dresden, %/1. Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der TCM oder möglicher Nachfolgestrukturen, ihrer mutmaßlichen Mitglieder und/oder maßgeblichen Unterstützer, sind der Staatsregierung im Jahr 2016 bekannt geworden? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu Aktivitäten der Gruppierung TCM oder möglicher Nachfolgestrukturen im Jahr 2016 vor. Zu den Aktivitäten von Personen, welche der TCM zugerechnet wurden, liegen Erkenntnisse vor, dass sich drei Personen an einem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs am 11. Januar 2016 in Leipzig beteiligt haben könnten. Darüber hinaus sind der Staatsregierung weitere Aktivitäten bekannt, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN ''''' Freistaat - , - - SACHSEN: 9 Frage 2: Welche Ermittlungsverfahren sind mit welchem Vorwurf gegen mutmaßliche Mitglieder und/oder maßgeblichen Unterstützer der TCM anhängig? Gegen mutmaßliche Mitglieder bzw. Unterstützer der TCM sind derzeit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung gern. §§ 113, 223 StGB, wegen des Verdachts der Körperverletzung (häusliche Gewalt) gern. § 223 StGB, wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit Verkehrsunfall gern. § 229 StGB sowie wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruches gern. § 125a StGB anhängig . Frage 3: Wie viele vormalige mutmaßliche Mitglieder und/oder maßgeblichen Unterstützer der TCM aus welchen Orten engagieren sich in welchen anderen Organisationen der extremen Rechten und welche Aktivitäten entfalten sie dort? Es beitehen Verbindungen einzelner TCM-Mitglieder zu Personen in anderen rechtsextrernistisphen Strukturen. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, die aus ründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wirdverwiesen. Mit fr'euridlichen Grüßen eg. g Maikus Ulbig Seite 3 von 3 2017-02-01T10:19:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes