STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 617882 Thema: Spracheruverb sowie interkulturelle und politische Bildung im Justizvollzug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Maßnahmen der interkulturellen Bildung bestehen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten für deutsche und nichtdeutsche Gefangene? (Bitte für jede Justizvollzugsanstalt sowie für deutsche und nichtdeutsche Gefangene gesondert angeben.) ln den sächsischen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt werden folgende Maßnahmen angeboten: ln allen Justizvollzugsanstalten werden sozialpädagogische Gruppenangebote mit lnhalten der interkulturellen Bildung zur Förderung der sozialen Kompetenz angeboten. Ausländische Gefangene haben die Möglichkeit, an diesen Maßnahmen teilzunehmen. lnterkulturelle Bildung erfolgt auch im Rahmen von gemeinsamen Freizeitmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten . ln der JVA Dresden besteht bei Bedarf die Möglichkeit, muslimisch Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 35í 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz. sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-41 /1 7 Dresden, ,o. Janual 2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsminlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbl ndung Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang tjber Einfahrt Hospitalstraße 7 "zugang filr €lektron¡sch sign¡ert6 sow¡e fùr verschlüsselle elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und VeNaltungspostfachi nâhêre lnformalionen unter w.egvp.de Seite I von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FEÚ\H w geprägten ausländischen Gefangenen e¡nen Gesprächskreis anzubieten. ln der JVA Chemnitz werden zusätzlich ganzjährig verschiedene interkulturelle Projekte durchgeführt . Weitere Angebote der interkulturellen Bildung bestehen im Rahmen der Lehrpläne an den Schulstandorten, den Justizvollzugsanstalten Bautzen, Chemnitz, Dresden, Torgau und der Jugendstrafvollzugsanstalt (JSA) Regis-Breitingen. Ausländische Gefangene haben sowohl die Möglichkeit zur Teilnahme am Hauptschul- und Realschulkurs als auch am Berufsvorbereitenden Jahr (BVJ), sofern die notwendigen persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Frage 2: Welche Maßnahmen der politischen Bildung bestehen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten für deutsche und nichtdeutsche Gefangene? (Bitte für jede Justizvollzugsanstalt sowie für deutsche und nichtdeutsche Gefangene gesondert angeben.) Es werden folgende Maßnahmen der politischen Bildung angeboten: ln den Justizvollzugsanstalten Bautzen, Chemnitz, Dresden und Torgau sowie in der JSA Regis-Breitingen wird ein lehrplangerechter, politische Bildung beinhaltender, Hauptschulunterricht in den Fächern Gemeinschaftskunde/Rechtseziehung und Geschichte erteilt, weiterfuhrend im Realschulkurs in der JVA Dresden und in der JSA Regis-Breitingen. Ausländische Gefangene haben die Möglichkeit zur Teilnahme am Hauptschul- oder Realschulkurs, sofern die notwendigen persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Themen der politischen Bildung werden ebenso im Berufsschulunterricht im Fach ,,Wirtschaft und Soziales" in der JVA Bautzen und der JVA Chemnitz vermittelt, ab April 2017 auch in der JVA Dresden. ln allen Anstalten besteht zudem ein Angebot an aktuellen Tageszeitungen sowie deutschen und ausländischen TV-Sendern. Frage 3: Wann beginnen die in der Drs. 6/3640 unter Frage 57 genannten Maßnahmen ,,Deutsch als Fremdsprache" sowie zur lntegration ausländischer Gefangener bzw. wann haben diese begonnen, welche Maßnahmen sind im Detail geplant und wie sind diese im Rahmen des Doppelhaushalts 2017t18 in welchem Titel und in welcher Höhe unterseEt? Seite 2 von 5 STAATSMIN¡STERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I ñrt-I N9ãrrllw Die fiir die Sprach- und lntegrationskurse zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt neun Millionen Euro sind im Haushaltskapitel 08 10 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz - Geschäftsbereich Gleichstellung und lntegration (SMS/SMGI) - im Titel 683 und der Titelgruppe 56 für den Sprachenrverb eingestel lt. Bislang haben die Maßnahmen noch nicht begonnen. lm Ergebnis mehrerer Besprechungen zwischen den beteiligten Staatsministerien und einzelnen Justizvollzugsanstalten hat sich gezeigt, dass die Richtlinie lntegrative Maßnahmen des Geschäftsbereichs Gleichstellung und lntegration beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz für die besonderen Bedingungen im sächsischen Justizvollzug angepasst werden muss. Vor allem zur Mindestteilnehmezahl und in der Abrechnung der Sprachkurse bedarf es einer gesonderten Regelung, damit die Sprachkursträger kostendeckend arbeiten können. Die Richtlinienanpassung soll zeitnah durch den Geschäftsbereich Gleichstellung und lntegration beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz erfolgen. Dezeit wird von dort juristisch geprüft, ob bis zur Novellierung der Richtlinie lntegrative Maßnahmen eine Reduzierung der Teilnehmerzahl möglich ist. Die geplanten Umsetzungsschritte nach erfolgter Richtlinienanpassung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: JVA Bautzen Die Durchführung eines Sprachkurses ist vorgesehen JVA Chemnitz Es besteht kein Bedarf auf Grund zu geringer Anzahl von nichtdeutschen Gefangenen. JVA Dresden Die Durchführung eines Sprachkurses ist vorgesehen JVA Görlitz Die Durchführung eines Sprachkurses ist vorgesehen JVA Leipzig Es wurden mit zwei Bildungsträgern Projektanträge erarbeitet und nach erfolgter Richtlinienanpassung ist die Durchführung von Sprachkursen vorgesehen. JVA Torgau Durch den pädagogischen Dienst wird ein Kurs ,,Deutsch für Ausländer" angeboten. Darüber hinaus werden aktuell Trägergespräche zur Durchführung von Sprachkursen entsprechend der genannten Richtlinie geführt. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUIVl DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I Élt-I\HlsHlw JVA Waldheim Die Durchfährung eines Sprachkurses ist vorgesehen JVA Zeithain Ab dem 1. Mäz 2017 ist ein Sprachkurs mit 15 Teilnehmern geplant. JVA Zwickau Der Bildungsträger CJD erarbeitet dezeit ein Konzept für ca. acht bis zehn Teilnehmer zur Durchführung von Sprachkursen. Dafür wurde für den 6. Februar 2017 ein Arbeitstreffen im Geschäftsbereich Gleichstellung und lntegration beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vereinbart. JSA Regis-Breitingen Die Durchführung eines Sprachkurses ist vorgesehen. Frage 4: Laut Sächsischer Zeitung vom 2.2.2017 sollen u.a. EU-Fördermittel für die Maßnahmen zur Bildung von Migrantninnen umgewidmet werden. tnwieweit ist vorgesehen , Mittel in welcher Höhe für Sprachkurse in sächsischen JVAen zur Verfügung zu stellen und können auch nicht-EU-strafgefangene mit befristeter Aufenthaltserlaubnis , ohne geseElichem Aufenthaltstitel sowie während des laufenden Asylverfahrens (entsprechend Drs. 6/5604) künftig an Deutschkursen teitnehmen ? Der Geschäftsbereich Gleichstellung und lntegration beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass fur die Maßnahmen zur Sprachbildung von Migrantinnen und Migranten keine EU-Fördermittel umgewidmet werden sollen. Für die Durchführung von Sprachkursen in den Justizvollzugsanstalten ist im Haushalt 08 10 des Geschäftsbereichs Gleichstellung und lntegration beim Staatsministerium fur Soziales und Verbraucherschutz kein gesonderter Titel vorgesehen. Die Sprachkursträger beantragen bei der Sächsischen Aufbaubank die Kurse und werden in Folge aus dem genannten Haushaltstitel 683 und der Titelgruppe 56 finanziert. Entsprechend der Richtlinie lntegrative Maßnahmen können formal auch Nicht-EU- Gefangene mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, ohne Aufenthaltstitel sowie während Seite 4 von 5 STAATSI\4INISTËRIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw des laufenden Asylverfahrens und Personen mit einer Duldung gemäß $ 60a AufenthG an Deutschkursen teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2017-01-31T10:48:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes