STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Röliler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Holger Mann, SPD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7883 Thema: Zielvereinbarungen 2017 - 2020 mit den sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 19.12.2016 wurden die Zuschussvereinbarung 2017 - 2024 sowie die einzelnen Zielvereinbarungen 2017 - 2020 mit den sächsischen Hochschulen unterzeichnet nachdem das Kabinett bereits die Hochschulentwicklungsplanung 2025 im November 2016 zur Kenntnis genommen hatte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Hochschulentwicklungsplanung 2025 für die ein zelnen Hochschulen verbindlich und bis zu welchem Zeitpunkt müssen die hochschulinternen Entwicklungspläne fortgeschrieben werden? Mit dem Abschluss der Zuschussvereinbarung 2017 bis 2024 und der jewei ligen Zielvereinbarungen 2017 bis 2020 haben sich die Hochschulen mit dem Freistaat Sachsen auf die Hochschulentwicklungsplanung 2025 verständigt. Die hochschulinternen Entwicklungspläne sollen bis zum 30.06.2018 fortge schrieben werden. Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden schreibt ihren Entwicklungsplan bereits zum 30.06.2017 fort. Frage 2: Wie lautet der Volltext der jeweils hochschulspezifischen Ziel vereinbarung 2017 - 2020? (Bitte für jede Hochschule beifügen) Auf die Anlagen 1 bis 14 wird verwiesen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/2/1-2017 ;esden. .Januar 2017J9 Zertifikat seit 2007 audft berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche weiteren Zielvereinbarungen existieren mit den sächsischen Hochschulen? Folgende Zielvereinbarungen mit den sächsischen Hochschulen existieren weiterhin: - Zielvereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK), dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) und der Technischen Uni versität Dresden zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" vom 24.03.2016; - Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der Universität Leipzig (UL) zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" vom 24.03.2016; - Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der Hoch schule für Musik „Carl Maria von Weber" Dresden (HfM) zur Fortführung des „Bil dungspaketes Sachsen 2020" vom 24.03.2016; - Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der Hoch schule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig (HMT) zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" vom 24.03.2016; - Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der Techni schen Universität Chemnitz (TUC) zur Fortführung des „Bildungspaketes Sach sen 2020" vom 11.05.2016; - Sonderzielvereinbarung zwischen der UL, der Medizinischen Fakultät Leipzig und dem SMWK zur Umsetzung der Programmlinie Lehre im Rahmen des Hoch schulpaktes 2020 vom 26.10. / 04.11. /11.11.2015; - Sonderzielvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das SMWK und der UL betreffend den Sächsischen Inkubator für Klinische Transla tion vom 01.04.2016. Mit freundlichen Grüßen ^/f Dr. Eva-Maria Stange Anlagen: 14 Seite 2 von 2 Zie!verei nbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule für Bildende ünste Dresden vertreten durch den Rektor Herrn Matthias Flügge und dem Sächs·schen Staatsministerium für Wissenschat und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel .......................... ...................................................................................................................... 1 1 Hochschulpolitische Ziele ........................................... .............. ................................................... 3 1.1 übergreifende Ziele .. .... ... .......... ...................... .... ................ ... .... .......... ................ ........ .... .. .. 3 1.2 Lehre und Studium .. .. ... ..................................... ... ............ .. ................. ... ...... .. ....................... 4 1.3 Forschung I Künstlerische Praxis ... ... ......... ................ .. ...................................................... 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung .. ........................ .. 7 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung ................................. ... .......... ... ......... 9 2.1 Mittelzuweisung ............................................................................. ... .. ... ................................ 9 2.2 Berichterstattung .......................... ................................................................................... .... .. 9 2.3 Abrechnung ................................................................................. .... .............. ..... ... ......... ...... 10 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ........................................... ... .. ............... .............. .. ... ........... 10 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 .......... ...... ...... ................... ............................ .. .. .... 11 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch hochschulinterne Zielvereinbarungen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Hochschule für Bildende Künste Dresden (HfBK Dresden) verfügt über ein breit aufgestelltes, hochqualifiziertes und ausgeprägtes Fächerspektrum, organisiert in zwei Fakultäten und durchweg betreut von herausragenden, international tätigen Künstlerpersönlichkeiten und Wissenschaftler*. Dies ist die erste und unabdingbare Voraussetzung für die hohe Qualität der Lehre an der HfBK Dresden. Bei den im Zielvereinbarungszeitraum mindestens anstehenden fünf Neuberufungen steht insbesondere die künstlerische Positionierung der Professuren als profilgebendes Element einer Kunsthochschule im Vordergrund. ·Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 1 In der Fakultät 1 liegt neben den medial offenen Studiengängen der bildenden Kunst an der Brühlschen Terrasse vor allem am Standort Pfotenhauerstraße mit seinen Bildhauerateliers und den Freiflächen ein Schwerpunkt auf dem dreidimensionalen und raumbezogenen Gestalten. Maßgeblich unterstützt wird die künstlerische Arbeit an beiden Standorten durch ein weitgefächertes Angebot an Werkstätten, die von erfahrenen Werkstattleitern betreut werden. Diese hervorragenden Bedingungen für die künstlerische Praxis und für konkrete künstlerische Entwicklungsprojekte sind ein zugkräftiges Argument für viele Bewerberinnen und Bewerber an der HfBK zu studieren. Sie sollen in der Zukunft erhalten und weiter ausgebaut werden. Die mit dem Programm „Gute Lehre - starke Mitte" an der HfBK bereits ermöglichten Schritte zur Verbesserung der Situation des akademischen Mittelbaus sollen fortgesetzt und intensiviert werden. Die Fakultät II vereint am Standort Güntzstraße die Studiengänge Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut, Bühnen- und Kostümbild sowie Theaterausstattung (FH). Hinzu kommt der postgraduale Aufbaustudiengang KunstTherapie. Die Lehrgebiete des Studienganges Restaurierung zeichnen sich durch hohe wissenschaftliche und praktische Reputation aus. Sie verfügen über weitgespannte Netzwerke in der sächsischen Kulturlandschaft und darüber hinaus. Sie sind bedeutende Akteure in den Bemühungen um Schutz und Erhalt des reichen öffentlichen Kunst- und Kulturgutes im Freistaat und in wichtige kooperative Drittmittelprojekte eingebunden. Die theaterbezogenen Studienangebote bieten in ihrer Dualität von künstlerischer Entwurfspraxis und künstlerisch interpretierender, handwerklich orientierter Realisierungsarbeit im Zusammenwirken mit dem neu besetzten Lehrstuhl für Angewandte Theaterwissenschaft/Produktionsdramaturgie hervorragende Voraussetzungen für die Kooperation untereinander sowie mit den Hochschulen für Musik und Tanz und der vielgestaltigen Theaterlandschaft Sachsens. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit dieser Fachgebiete soll weiter vertieft und der Studiengang Theaterausstattung weiterentwickelt werden. Darüber hinaus bieten die weitere Internationalisierung der Hochschule, ein stärkeres Engagement bei der künstlerischen Ausbildung von Kunstpädagogen in Kooperation mit der Technischen Universität Dresden, die weitere Qualifizierung des Meisterschülerstudiums, der Ausbau der Aktivitäten in der Gewinnung begabter Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie die Vorbereitung der Absolventinnen und Absolventen auf das künstlerische Berufsleben wichtige Perspektiven für die HfBK. Die HfBK möchte einen Beitrag leisten, die Präsenz zeitgenössischer Kunst in der Region Dresden und im Freistaat Sachsen zu stärken. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die HfBK Dresden bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HfBK Dresden und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung , vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung. Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die HfBK Dresden und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die HfBK Dresden vereint künstlerisch praktische Studienangebote mit bühnen- und theaterbezogenen Fächern und der wissenschaftlichen Ausbildung von Restauratoren. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die HfBK Dresden schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1 .3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der HfBK Dresden weiterentwickelt werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 31.12.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die HfBK Dresden den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 1.1.4 Gleichstellung Die HfBK Dresden schreibt bis zum 31.12.2018 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort . Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden . Die HfBK Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 40 % an. 3 1.1.5 Internationalisierung Ausländische Studierende, Künstler und Wissenschaftler bereichern die Forschung, Lehre und künstlerische Praxis und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die HfBK Dresden setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler an den Austauschaktivitäten (Gastvorträge ausländischer Künstler und Wissenschaftler an der Hochschule, Outgoings von Dozenten der Hochschule an ausländische Kunsthochschulen über ERASMUS+) von 17 Teilnehmenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der HfBK Dresden acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte ab40 % 10 Ab 37 % bis unter 40 % 9 Ab 34 % bis unter 37 % 8 Ab 31 % bis unter 34 % 7 Ab 29 % bis unter 31 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler an den Austauschaktivitäten kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab17 10 16 9 15 8 14 7 13 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1.2 Lehre und Stud ium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die HfBK Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 560 2018 560 2019 560 2020 560 4 1.2.2 Studienanfänger und Absolventen Die HfBK Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden im 1. Hochschulsemester 2017 80 2018 80 2019 80 2020 80 Zudem strebt die HfBK Dresden im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 450 Studierenden im 1. Fachsemester an. Gleichzeitig soll die Anzahl der Absolventen aufsummiert für die gesamte Zielvereinbarungsperiode 480 sein. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die HfBK Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 93 % an. 1.2.4 Studienerfolg Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die HfBK Dresden über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 31 .12.2020 im SMWK eingereicht. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HfBK Dresden sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HfBK Dresden stellt einen entsprechenden Antrag . Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Das SMWK unterstützt die Überlegungen der HfBK zur perspektivischen Neuorientierung der bisherigen Fachhochschul-Studiengänge im Bereich Theaterausstattung hin zu einem Ku nsthochschul-Studiengang. 1.2.6 Meisterschülerstudium Die HfBK Dresden bildet Meisterschüler in Meisterschülerklassen aus. Die Hochschule strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt 100 abgeschlossene Meisterschülerprüfungen an. Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: 5 Anzahl Punkte Von 610 bis 616 7 Von 601 bis 609 8 Von 594 bis 602 9 Von 589 bis 595 10 Von 532 bis 588 11 Von 525 bis 531 10 Von 518 bis 524 9 Von 511 bis 517 8 Von 504 bis 510 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Studierenden im 1. Fachsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 491 bis 495 7 Von 486 bis 490 8 Von 480 bis 485 9 Von 474 bis 479 10 Von 427 bis 473 11 Von 421 bis 426 10 Von 415 bis 420 9 Von 410 bis 414 8 Von 405 bis 409 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab93% 11 Von 92 % bis unter 93 % 10 Von 91 % bis unter 92 % 9 Von 90 % bis unter 91 % 8 Von 89 % bis unter 90 % 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 129bis135 7 Von 121 bis 128 8 Von 112bis121 9 Von 106 bis 113 10 Von 95 bis 105 11 Von 93 bis 94 10 Von 91 bis 92 9 Von 89 bis 90 8 Von 87 bis 88 7 6 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. 1.3 Forschung/ KCinstlerische Praxis 1.3.1 Drittmittel Die HfBK Dresden strebt Drittmitteleinnahmen in Höhe von 920 T € kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.3.2 Gutachtertätigkeiten Die lehrenden der HfBK Dresden werden als Juror oder Gutachter bei wichtigen künstlerischen Projekten oder Wettbewerben eingesetzt. Die HfBK Dresden strebt eine Anzahl der Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden (in Jurys - Wettbewerbe, Preise -, in Berufungsverfahren, für Stipendienvergaben) von 20 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Forschung / Künstlerische Praxis: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 920 11 Von 860 bis unter 920 10 Von 820 bis unter 860 9 Von 780 bis unter 820 8 Von 7 40 bis unter 780 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab20 11 19 10 18 9 17 8 16 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung / Künstlerische Praxis ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 1.4 Dri tte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die HfBK ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31.12.2017 an das SMWK übergeben werden. 7 1.4.2 Beitrag zur Kulturlandschaft Die Hochschule leistet einen wichtigen Beitrag zur Kulturlandschaft, indem sie künstlerische Ausstellungen und Aufführungen organisiert bzw. anbietet. Dabei strebt die Hochschule 10 selbst organisierte vorgenannte Veranstaltungen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.3 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft zu erreichen, richtet die HfBK Dresden eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache in Transferfragen zu bieten. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Konzeptes zur Entfaltung der regionalen Wirksamkeiten werden der HfBK Dresden sieben Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Beitrag zur Kulturlandschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HfBK Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 10 10 Von 9,5 bis unter 10 9 Von 9 bis unter 9,5 8 Von 8,5 bis unter 9 7 Von 8 bis unter 8,5 6 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 8 2 Mitte lzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der HfBK Dresden im Jahr 2017 457,7 T €und im Jahr 2018 465,9 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 474,3 T €und im Jahr 2020 482,7 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen . Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. 2.2 Berichterstattung Die HfBK Dresden berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HfBK Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfBK Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte) . Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HfBK Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfBK Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfBK Dresden und dem SMWK statt. 9 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die HfBK Dresden nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01 .2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 ~~ß/ Dr. Eva-Maria Stange Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 10 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Kunst, Kunstwissenschaft Bildende Kunst Bildende Kunst/Graphik (023) Gestaltung Angewandte Kunst (007) Kunst, Kunstwissenschaft allg. Kunsterziehung (091) Restaurierungskunde (101) 11 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG z ischen de Hochsch ie t·· 1 us·k Ca 1 1 ria vo Weber Dres en vertreten durch die Rektorin Judith Schinker und dem Sächsischen Staatsminis""erium für Wissenschaft und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel .................................... „ ......... „ ........................... „ .... ....... „ ... ... ....... ......... .. ............................. 1 1 Hochschulpolitische Ziele ............ „ ......... „ ... ........................ ........ ......... ... .... ... „ ..... ... ... „ .. „ .. ........ 3 1.1 Übergreifende Ziele „ „ „ „ „ „„„„„„„„„„„.„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„„ „. 3 1.2 Lehre und Studium„„„„„„„„„„„„„„.„„„„„. „„„„„„„„.„.„„„„„„„„„„„„„. „„.„„„„„„„„„ .. 4 1.3 Forschung / Künstlerische Praxis „ .„„ .. „„„„„„„„.„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„„„ 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung „„„.„„„ .„„„„„„„ 8 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung „„.„„„ ... „„„„„.„„„„„„„„.„.„„„ ... „„ 9 2.1 Mittelzuweisung ........................................................... „ ... ... ............. ... ... .... .......... ..... „ ..... ... .. 9 2.2 Berichterstattung .... ... ... ................................................ .. ..... .................... .. ... ... .......... „ .......... 9 2.3 Abrechnung ......................... .................... ... .... .... ... ................. .... ........ ....................... „„ ....... 10 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten „„„„„.„„ .. „„.„„„„„„ ... „.„„„„.„.„„„„„„„„„„„.„„.„„„„ .. „. 10 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 „„„„„.„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„„.„.„„„„ .. „11 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch hochschulinterne Zielvereinbarungen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers . Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung , welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden (HfM Dresden) ist eine von 24 deutschen Musikhochschulen. Derzeit werden Studierende in den künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Studiengängen von lehrenden verschiedenster Nationen unterrichtet. An den Standorten Wettiner Platz 5 und 13 bietet die Hochschule Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengänge sowie bei besonderer musikalischer Eignung die Meisterklasse an. In den Fächern Musikwissenschaft, Musiktheorie, Musikpädagogik und Musikermedizin besteht die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation. Darüber hinaus ist die HfM Dresden für die musikalisch-künstlerische Ausbildung von 150 Schülern1 am Sächsischen Landesgymna- 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 1 sium für Musik verantwortlich. Ergänzt werden die Angebote durch weiterbildende Studiengänge , die berufsbegleitend studiert werden können und das lebenslange Lernen institutionalisieren . Die HfM Dresden versteht sich als ein Ort zur Pflege der Musikkultur, an dem Kunst, Wissenschaft und Lehre in Theorie und Praxis ineinander greifen. Tradition und Erneuerung, Kontinuität und Experiment stehen in lebendigem Austausch . Aufgabe ist es, das Erbe der Vergangenheit im hochschul-, kultur- und gesellschaftspolitischen Wandlungsprozess zu begleiten und tradiertes in seiner Stärke ebenso weiterzugeben, wie Innovation und lnterdisziplinarität zu fördern . Freiräume für Experimente, neue Arbeitsweisen und künstlerische Forschung sind Bestandteil des Hochschulalltags. Charakteristisch für die HfM Dresden ist die Gewährleistung umfassender künstlerischer, wissenschaftlicher und pädagogischer Bildungsangebote in allen Bereichen einer Musikhochschule mit dem Ziel der Vermittlung vielseitiger Kompetenzen; ist die Fakultät 1 mit ihren Fachrichtungen Dirigieren/Korrepetition, Gesang, Klavier, Streicher und Bläser sowie die Opernklasse, das Hochschulsinfonieorchester und der Hochschulchor; ist die Fakultät II mit ihren Fachrichtungen Jazz/Rock/Pop, Komposition/Musiktheorie, Instrumental- und Gesangspädagogik, Lehramt Musik sowie Musikwissenschaft, Neuer Musik/Klang Netz, Musikermedizin, Musikvermittlung, das hfmdd jazz orchestra und die jazz ensembles; sind Kooperationen mit Orchestern, Ensembles, Theatern, Bildungseinrichtungen, Veranstaltern und Clubs zur Praxis- und Berufsorientierung sowie die zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen; ist die Nachwuchsförderung am Landesgymnasium für Musik; Schwerpunkte werden in den kommenden Jahren die Weiterentwicklung der Angebote und der Vernetzung sein. Neben den genannten Themen wird die Nachwuchsgewinnung einen weiteren Schwerpunkt bilden. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die HfM Dresden bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HfM Dresden und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1 .1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung . Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind , sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die HfM Dresden und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Das Studienangebot der Hochschule für Musik Dresden umfasst das gesamte Spektrum der Instrumental- und Gesangsfächer sowie der musikpädagogischen Studiengänge. Sie ist zudem für die Erteilung des musikalisch-künstlerischen Unterrichts am Sächsischen Landesgymnasium für Musik zuständig. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die HfM Dresden schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der HfM Dresden etabliert werden . Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 30.06.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die HfM Dresden den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 1.1.4 Gleichstellung Die HfM Dresden schreibt bis zum 31.12.2020 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort . Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HfM Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 38 % an. 3 1.1.5 Internationalisierung Ausländische Studierende, Künstler und Wissenschaftler bereichern die Forschung, Lehre und künstlerische Praxis und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die HfM Dresden setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler am Austauschprogramm Erasmus+ von 13 Teilnehmenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der HfM Dresden acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020; Köpfe) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 38 % 10 Von 37 % bis unter 38 % 9 Von 35 % bis unter 37 % 8 Von 34 % bis unter 35 % 7 Von 32 % bis unter 34 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler am Austauschprogramm Erasmus+ kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab13 10 12 9 11 8 10 7 9 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die HfM Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 640 2018 640 2019 640 2020 640 4 1.2.2 Studienanfänger und Absolventen Die HfM Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden im 1. Hochschulsemester 2017 130 2018 130 2019 130 2020 130 Zudem strebt die HfM Dresden im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 800 Studierenden im 1. Fachsemester an. Gleichzeitig soll die Anzahl der Absolventen aufsummiert für die gesamte Zielvereinbarungsperiode 620 sein. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die HfM Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 94 % an. 1.2.4 Studienerfolg Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre erstellt die HfM Dresden ein Studienerfolgskonzept entsprechend der im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen bis zum 31 .08.2017. Gemäß dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen wird das Konzept fortgeschrieben und bis zum 31.12.2020 im SMWK eingereicht. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HfM Dresden sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HfM Dresden stellt einen entsprechenden Antrag . Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Felgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Für den Studiengang Korrepetition wird die Vorlage eines Konzepts zu dessen Perspektiven unter Beachtung der bundesweiten Entwicklungen bis zum 30.09.2019 erwartet. 1.2.6 Meisterschülerstudium Die HfM Dresden bildet Meisterschüler in Meisterschülerklassen aus. Die Hochschule strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt 55 abgeschlossene Meisterschülerprüfungen an. 1.2. 7 Daseinsvorsorge I Besondere Kapazitäten Zur Sicherung der Lehrerbildung im Freistaat Sachsen wird auf die Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der HfM Dresden zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" vom 24.03.2016 verwiesen. Der Umgang mit modernen Medien soll als Querschnittskompetenz in allen Lehramtsstudiengängen berücksichtigt werden. Darüber hinaus schließt die HfM Dresden eine Kooperationsvereinbarung mit der TU Dresden bis zum 01 .02.2017 ab, in der die wesentlichen Punkte zur Gestaltung der Lehrerbildung enthalten sind. 5 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet : Anzahl Punkte Von 697 bis 704 7 Von 689 bis 696 8 Von 679 bis 688 9 Von 673 bis 680 10 Von 608 bis 672 11 Von 600 bis 607 10 Von 592 bis 599 9 Von 584 bis 591 8 Von 576 bis 583 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Studierenden im 1. Fachsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 871 bis 880 7 Von 861 bis 870 8 Von 851 bis 860 9 Von 841 bis 850 10 Von 760 bis 840 11 Von 750 bis 759 10 Von 740 bis 749 9 Von 730 bis 739 8 Von 720 bis 729 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab94% 11 Von 92 % bis unter 94 % 10 Von 90 % bis unter 92 % 9 Von 88 % bis unter 90 % 8 Von 86 % bis unter 88 % 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: 6 Anzahl Punkte Von 57 bis 60 10 Von 54 bis 56 11 Von 51 bis 53 10 Von 48 bis 50 9 Von 45 bis 47 8 Von 42 bis 44 7 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. 1.3 Forschung / Künstlerische Praxis 1.3.1 Drittmittel Die HfM Dresden strebt Drittmitteleinnahmen in Höhe von 3.000 T € kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.3.2 Gutachtertätigkeiten Die lehrenden der HfM Dresden werden als Juror oder Gutachter bei wichtigen Projekten oder Wettbewerben eingesetzt. Die HfM Dresden strebt eine Anzahl der Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden von 110 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Forschung / Künstlerische Praxis: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 3.000 11 Von 2.850 bis unter 3.000 10 Von 2.700 bis unter 2.850 9 Von 2.550 bis unter 2.700 8 Von 2.400 bis unter 2.550 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 110 11 Von 104 bis 109 10 Von 98 bis 103 9 Von 93 bis 97 8 Von 88 bis 92 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung/ Künstlerische Praxis ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftl iche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nicht-ökonomischen Aktivitäten erarbeitet die HfM Dresden ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31 .08.2019 an das SMWK übergeben werden . 1.4.2 Beitrag zur Kulturlandschaft Die Hochschule leistet einen wichtigen Beitrag zur Kulturlandschaft, indem sie an Veranstaltungen mitwirkt, Ausstellungen, Wettbewerbe und Konzerte sowie Auftritte organisiert bzw. anbietet. Dabei strebt die Hochschule 360 selbst organisierte vorgenannte Veranstaltungen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.3 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft zu erreichen, richtet die HfM Dresden eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache in Transferfragen zu bieten. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Konzeptes zur Entfaltung der regionalen Wirksamkeiten werden der HfM Dresden sieben Punkte angerechnet . Bei Erreichen der folgenden Werte für den Beitrag zur Kulturlandschaft (2017 bis 2020; Mittelwert ) werden der HfM Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 360 10 Von 345 bis 359 9 Von 330 bis 344 8 Von 315 bis 329 7 Von 300 bis 314 6 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 8 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der HfM Dresden im Jahr 2017 581,8 T € und im Jahr 2018 592,2 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 602,8 T € und im Jahr 2020 613,6 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen . Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. 2.2 Berichterstattung Die HfM Dresden berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung . Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HfM Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HfM Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HfM Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HfM Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HfM Dresden und dem SMWK statt. 9 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die HfM Dresden nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget . Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 D~~~ Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 10 Ju · Schinker Rektorin der Hochschule Carl Maria von Weber Dresden 4 Anlage : Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Kunst, Kunstwissenschaft Musik, Musikwissenschaft Dirigieren (192) Gesang (230) Instrumentalmusik (080) Jazz und Popularmusik (164) Komposition (191) Musikerziehung (113) Orchestermusik (165) 11 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig vertreten durch den amtierenden Rektor Herrn Dr. Ralf Hartmann und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenscha.t und Kuns vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 1 n haltsverzeich n is Präambel .. ............ ... ....................................... ...................... ................. ...................................... .. ......... 1 1 Hochschulpolitische Ziele ........ ......... ..... ..... .. ....................... ..... ............................................. ...... 3 1.1 übergreifende Ziele ......... ....... .. ................. ........ ................... ................................................ 3 1.2 Lehre und Studium .................. ......... ....... .. ........ ... ....................... ..................... ....... .. ............ 4 1.3 Forschung / Künstlerische Praxis .................... ..... .. .................................................. .......... 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung ..... .. ..................... 7 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung ............................. .............. ...... .. .. .. ... 9 2.1 Mittelzuweisung ... ... ...... ........................................ ....... ..... .. .. ....... ......... ... ........................ ... ... 9 2.2 Berichterstattung ... ........................................................................................................ ... .. .. . 9 2 .3 Abrechnung ....................................................................................... .......... ........... .............. 10 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ........ ..................... ........... ..... ....................... ................... ...... 10 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ........................... .. ........... ... .. ..................... .... ....... 11 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11 .2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung , der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualit~tsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch hochschulinterne Zielvereinbarungen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die 1764 gegründete Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB Leipzig) ist eine der ältesten und renommiertesten Kunsthochschulen in Europa, die bis heute maßgeblich den Diskurs künstlerischer Fragestellungen prägt. Mit ihren Fachgebieten Buchkunst/ Grafik- Design, Fotografie, Malerei/ Grafik und Medienkunst sowie ihrem breiten Theorieangebot bietet sie ein .komplexes und in sich verknüpftes Portfolio für ein anspruchsvolles künstlerischbildnerisches und gestalterisches Studium. Das institutionelle Selbstverständnis der HGB Leipzig basiert auf der Balance zwischen künstlerischer Tradition und Innovation. Die Lehre vermittelt neben künstlerischem, konzeptionellem, handwerklichem und medialem Fachwissen ebenso soziale, gesellschaftspolitische und kommunikative Kompetenzen durch unterschiedliche Formate der Individual- und Gruppenarbeit. Aufbauend auf einem fachgebietsübergreifenden ersten und einem studiengangspezifischen zweiten Jahr im Grundstudium findet das Hauptstudium (Abschluss: Diplom) ab dem fünften Semester in den Fachklassen statt. Dabei ist die Teilnahme am Lehrangebot Theorie, welches fächerübergreifend kunst- und medienwissenschaftliche sowie philosophische Fragestellungen behandelt, obligatorisch. Die Vertiefung der erworbenen Kenntnisse, 1 insbesondere eine weitere Förderung der künstlerischen Fähigkeiten erfolgt im Meisterschülerstudium (Graduiertenstudium). Die HGB Leipzig ist bestrebt, vielfältige Angebote zur künstlerischen Professionalisierung und Basisqualifikation zu entwickeln, welche die Absolventen besser auf eine eigene freiberufliche und selbstständige Tätigkeit vorbereiten. Der 2009 etablierte Masterstudiengang „Kulturen des Kuratorischen" ist ein gebührenpflichtiger postgradualer weiterbildender Studiengang , der die HGB Leipzig ebenfalls als Hochschule von internationalem Rang auszeichnet. Besondere gesellschaftliche Verantwortung übernimmt die HGB Leipzig seit dem Sommer 2016 mit der zusätzlichen Aufgabe der Integration von Geflüchteten in der „Akademie für transkulturellen Austausch" (ATA) . Die Öffnung zum Fachpublikum und für interessierte Besucher· des Hauses erfolgt durch regelmäßige Diplom-, Meisterschüler- und Klassenausstellungen sowie durch die Hochschulgalerie, das Institut für Buchkunst, die Hochschulbibliothek, das Hochschularchiv und durch die Abendakademie, welche Aufgaben sowohl in der Studienvorbereitung als auch in der Weiterbildung erfüllt. Im Institut für Theorie werden regelmäßig wissenschaftliche Konferenzen und Tagungen durchgeführt und Fragen der künstlerischen Praxis intensiv erörtert. Die Hochschule besitzt seit 2008 das Promotionsrecht. Mit zahlreichen Veranstaltungen ist die HGB ein wichtiger Kulturanbieter der Stadt Leipzig und weit über den Freistaat Sachsen hinaus. Insbesondere durch Prämierungen, Publikationen und Ausstellungen ihrer lehrenden und Studierenden ist sie bundesweit und international präsent. Über zahlreiche Kooperationen mit anderen Einrichtungen im In- und Ausland einschließlich 35 Partnerschaften mit ausländischen Hochschulen sichert die HGB Leipzig den internationalen Input im Studium sowie im Kollegium und erhöht den Bekanntheitsgrad ihrer Absolventen und Meisterschüler. Gemessen an der Anzahl der immatrikulierten Studierenden gehört die HGB Leipzig im Vergleich mit allen deutschen Kunst- und Musikhochschulen in den Bereichen Studierenden- und Dozentenmobilität zu den Top 10. Durch ihre renommierten Absolventen und lehrenden, durch erfolgreiche projektbezogene Kooperationen mit Kultureinrichtungen in Leipzig, einer Vielzahl von weiteren Städten in der Bundesrepublik und in anderen Ländern hat sich die Hochschule den Ruf einer erstklassigen, zeitgemäßen Kunstakademie erarbeitet. Diesen Ruf gilt es, auch in Zukunft zu verteidigen. Dabei setzt die Hochschule nicht auf Quantitäten, sondern durch gezielte Auswahl adäquater Partnerinstitutionen nach wie vor auf Qualität. ' Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die HGB Leipzig bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HGB Leipzig und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung entsprechend des im Felgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die HGB Leipzig und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Das Fächerangebot der HGB Leipzig ist das einer künstlerisch-bildnerisch und gestalterisch geprägten Kunsthochschule. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die HGB Leipzig schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der HGB Leipzig etabliert werden . Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 31 .12.2019 ein Personalentwicklungs-konzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die HGB Leipzig den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 1.1.4 Gleichstellung Die HGB Leipzig schreibt bis zum 30.06.2018 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HGB Leipzig strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 34 % an. 3 1.1 .5 Internationalisierung Ausländische Studierende, Künstler und Wissenschaftler bereichern die Forschung, Lehre und künstlerische Praxis und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die HGB Leipzig setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler an Austauschprogrammen von 44 Teilnehmenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der HGB Leipzig acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab34% 10 Von 31 % bis unter 34 % 9 Von 28 % bis unter 31 % 8 Von 25 % bis unter 28 % 7 Von 22 % bis unter 25 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der teilnehmenden Wissenschaftler und Künstler an Austauschprogrammen kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab44 10 Von 42 bis 43 9 Von 40 bis 41 8 Von 38 bis 39 7 Von 36 bis 37 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1.2 Leh re und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die HGB Leipzig strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 560 2018 550 2019 540 2020 530 4 1.2.2 Studienanfänger und Absolventen Die HGB Leipzig strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden im 1. Hochschulsemester 2017 40 2018 40 2019 40 2020 40 Zudem strebt die HGB Leipzig im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 370 Studierenden im 1. Fachsemester an. Gleichzeitig soll die Anzahl der Absolventen aufsummiert für die gesamte Zielvereinbarungsperiode 370 (einschließlich der Meisterschüler) sein. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die HGB Leipzig, charakterisiert durch ihre fast ausschließlich zehnsemestrigen Diplomstudiengänge, strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen , die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 64 % an. 1.2.4 Studienerfolg Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die HGB Leipzig über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 31 .12.2020 im SMWK eingereicht. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HGB Leipzig sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HGB Leipzig stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. 1.2.6 Meisterschülerstudium Die HGB Leipzig bildet Meisterschüler in Meisterschülerklassen aus. Die Hochschule strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt 84 abgeschlossene Meisterschülerprüfungen an. Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: 5 Anzahl Punkte Von 579 bis 585 7 Von 572 bis 578 8 Von 565 bis 571 9 Von 558 bis 564 10 Von 503 bis 557 11 Von 496 bis 502 10 Von 489 bis 495 9 Von 482 bis 488 8 Von 475 bis 481 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Studierenden im 1. Fachsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 405 bis 407 7 Von 401 bis 404 8 Von 394 bis 400 9 Von 390 bis 395 10 Von 351 bis 389 11 Von 345 bis 350 10 Von 340 bis 344 9 Von 336 bis 339 8 Von 333 bis 335 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab64% 11 Von 62 % bis unter 64% 10 Von 60 % bis unter 62 % 9 Von 58 % bis unter 60 % 8 Von 56 % bis unter 58 % 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 84 11 Von 80 bis 83 10 Von 76 bis 79 9 Von 72 bis 75 8 Von 68 bis 71 7 6 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. 1.3 Forschung / Künstlerische Praxis 1.3.1 Drittmittel Die HGB Leipzig strebt Drittmitteleinnahmen in Höhe von 520 T€ kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.3.2 Gutachtertätigkeiten Die lehrenden der HGB Leipzig werden als Juror oder Gutachter bei wichtigen künstlerischen Projekten oder Wettbewerben eingesetzt. Die HGB Leipzig strebt eine Anzahl der Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden von 120 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Forschung / Künstlerische Praxis: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 520 11 Von 442 bis unter 520 10 Von 364 bis unter 442 9 Von 286 bis unter 364 8 Von 208 bis unter 286 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 120 11 Von 114bis119 10 Von 108bis113 9 Von 102 bis 107 8 Von 96 bis 101 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung / Künstlerische Praxis ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die HGB Leipzig ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31.12.2017 an das SMWK übergeben werden. 7 1.4.2 Beitrag zur Kulturlandschaft Die Hochschule leistet einen wichtigen Beitrag zur Kulturlandschaft, indem sie an Veranstaltungen mitwirkt und Ausstellungen organisiert bzw. anbietet. Dabei strebt die Hochschule 20 selbst organisierte vorgenannte Veranstaltungen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.3 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft zu erreichen, richtet die HGB Leipzig eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache in Transferfragen zu bieten. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Konzeptes zur Entfaltung der regionalen Wirksamkeiten werden der HGB Leipzig sieben Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Beitrag zur Kulturlandschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HGB Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 20 10 19 9 18 8 17 7 16 6 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 8 2 Mittelzu,Neisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der HGB Leipzig im Jahr 2017 405,6 T € und im Jahr 2018 412,9 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 420,2 T €und im Jahr 2020 427,8 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. 2.2 Berichterstattung Die HGB Leipzig berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung . Die HGB Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31.12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HGB Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HGB Leipzig festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarung sberichten d arzu legen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HGB Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HGB Leipzig und dem SMWK statt. 9 2.3 Abrech nung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die HGB Leipzig nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 ~f7Z Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 10 Herr Dr. Ralf Hartmann Amtierender Rektor der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Kunst, Kunstwissenschaft Bildende Kunst Bildende Kunst/Graphik (023) Neue Medien (287) Gestaltung Graphikdesign/Kommunikationsgestaltung (069) Kunst, Kunstwissenschaft allg . Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Kunst, Kunstwissenschaft) (040) 11 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule für Musik und Theater ,)Felix Mendelssohn Ban.holdy" Leipzig vertreten durch den Rektor Prof. Martin Kürschner und dem Sächsischen Staa·'sministerium ür Wissenschaft und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange ür die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel ........... „ .. . . . ... ..... ... .......... . .............. . ....... . . . . . .................... . ...... . ... . .... . . . ... . ...... . . . ..... . ................ .. . 1 1 Hochschulpolitische Ziele ................................................................................ .. ... ... ...... .. „ . . .... . . • . 3 1.1 Übergreifende Ziele ...... ....... .. ....... „ ... . ... . . . . .... . . . ... . . . .. „ . . . . ... . „ .. . .... . . . .. „ . . . . .. ... „„ . . . . . ... „„.„„ . ... 3 1.2 Lehre und Studium ..................... ................ „ ... . ......... „ . . . . .. ... . . . .. . . . . . . „ „ ..... „.„ . .. „ . . „ . „ ... ......... 4 1.3 Forschung I Künstlerische Praxis .. „ ..... . . . ..... . ....... . ..... „ .. . . . „.„ .. „ ... . . . ...... „ . ... . . . ... . ... „ .. . „„ . . . 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung ................ „ .. • . • . . • • . 8 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung „„„„„ . „ „ . .. . „ ... . . „ ........ „ ... „ .. „„ . ... . „ .. 9 2.1 Mittelzuweisung .............. ....................................................................................................... 9 2.2 Berichterstattung ... ... .......................... ........................ .. .... ..................................... .... „ .. •.. . . . • • 9 2.3 Abrechnung ............ ................ ..... .. .. ...................................... .... ......... ............... .. .. .. ... „ ........ 10 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ............... „„ ...... „ ................ . . „ . . ... . .. . . . ...... . ... . . ... . . . .. „.„„„ .. „ . . 10 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ......... „ . . . „ . . „ . . ... „ ... . . „ .. .. . „„ „ . . . „ „. „. „ . „ . . . .. . „ . ... . ... 11 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung , der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind . Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch hochschulinterne Zielvereinbarungen. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers . Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung , welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig (HMT Leipzig) ging 1992 aus der Zusammenführung der jeweils ältesten deutschen Hochschulen für Musik (1843) und Theater (1953) hervor. Vor 175 Jahren war die Eröffnung einer musikalischen Bildungsanstalt eine revolutionäre Idee - heute gilt es, diesem Kernauftrag weiter gerecht zu werden, ohne die traditionellen Wurzeln zu vergessen. Die HMT Leipzig versteht ihren Kernauftrag in der professionellen Ausbildung auf höchstem internationalem Niveau. Sie steht für innovatives und zukunftsorientiertes Lehren und Lernen, gibt der individuellen Förderung breiten Raum und sieht in der persönlichen Profilbildung ihrer Studierenden ein wichtiges Ziel künstlerischer Bildung. Die Studienangebote sind in Theorie und Praxis aufeinander abgestimmt und bieten unter künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Gesichtspunkten ein hohes Maß an Studienqualität. Nur durch eine maximale und nachhaltige Widmung der vorhandenen Ressourcen in der Lehre und nicht durch punktuelle oder kurzzeitig modische Initiativen außerhalb dieses Bereiches können die hervorragenden Ergebnisse der Leipziger Ausbildung gesichert und weiter verbessert werden. 1 Nach dem Zusammenschluss der Leipziger Musikhochschule mit der Theaterhochschule erfolgte eine Erweiterung des Lehrangebotes: der Kernbereich der traditionellen Studiengänge wurde um weitere innovative Angebote ergänzt. So entstanden die Fachrichtungen Alte Musik, Dramaturgie, Jazz- und Popularmusik, später kamen die Lehramtsstudiengänge und die elementare Musikpädagogik hinzu. Die Bachelor- und Master-Studiengänge werden im dritten Zyklus durch die künstlerische Meisterklasse und die Möglichkeit zur wissenschaftlichen Promotion ergänzt. Ein Zentrum für Gegenwartsmusik bündelt die Aktivitäten im Bereich der Neuen Musik. Die HMT Leipzig real isiert in der Stadt Leipzig und der Region jährlich mehrere hundert Konzerte und Aufführungen, Vorträge und Symposien, Workshops und andere künstlerische, wissenschaftliche und pädagogische Veranstaltungen von hohem Rang . Sie lädt Leipziger Bürger 1 sowie Gäste aus aller Welt ein, sich vom exzellenten Ausbildungsstand ihrer Studierenden zu überzeugen und trägt mit ihren Aktivitäten entscheidend zum künstlerisch weltoffenen Klima der Stadt bei. Mit zahlreichen Partnern pflegt die HMT Leipzig enge Kontakte und Kooperationen: Zusammen mit dem Gewandhausorchester gestaltet sie die Mendelssohn-Orchesterakademie. Musikwissenschaftler der HMT und der Universität Leipzig forschen und lehren seit 2016 gemeinsam in einem hochschulübergreifenden »Institut für Musikwissenschaft Leipzig«. Zusammen mit dem Universitätsklinikum wurde ein »Netzwerk Musikermedizin« aufgebaut, das ständig erweitert wird. Die HMT Leipzig ist interessiert an kulturellem Austausch und pflegt weltweit partnerschaftliche Beziehungen zu über 40 führenden Hochschulen und Universitäten. Ihre Studierenden kommen aus über 60 Nationen und schätzen die offene Atmosphäre, die eine angstfreie Beschäftigung mit dem Neuen möglich macht und Menschen aus aller Welt fasziniert. Unzählige berühmte lehrende und Alumni des Hauses haben die internationale Kulturlandschaft nachhaltig geprägt. Neben Mendelssohn gehören unter vielen anderen Backhaus, Biller , Boult, Delius, Esche, Friedrich, Grieg, Güttler, Janacek, Krumbiegel , Künzel , Kupfer, Masur , Mühe, Pauls, Reger, Reinecke, Richter, Schumann, Sodann, Sullivan, Tennstedt und Uhl dazu. 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die HMT Leipzig bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HMT Leipzig und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1. 1 . 1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 1 O Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung . Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die HMT Leipzig und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Das Fächerangebot der HMT Leipzig umfasst neben dem gesamten Spektrum der Instrumental - und Gesangsfächer sowie der Musikpädagogik die Erweiterung um theaterspezifische Studiengänge und die Kirchenmusik. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die HMT Leipzig schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der HMT Leipzig etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 31.12.2019 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen . In diesem Zusammenhang setzt die HMT Leipzig den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 1.1.4 Gleichstellung Die HMT Leipzig schreibt bis zum 31 .12.2019 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden . Die HMT Leipzig strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 37 % an. 3 1.1 .5 Internationalisierung Ausländische Studierende, Künstler und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die HMT Leipzig setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler am Austauschprogramm Erasmus+ von 140 Teilnehmenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der HMT Leipzig acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab37% 10 Ab 35 % bis unter 37 % 9 Ab 34 % bis unter 35% 8 Ab 32,8 % bis unter 34 % 7 Ab 31 % bis unter 32,8 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler am Austauschprogramm Erasmus+ kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 140 10 Von 132 bis 139 9 Von 124 bis 131 8 Von 117bis123 7 Von 112 bis 116 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1.2 Lehre und Stud ium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die HMT Leipzig strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 1.050 2018 1.050 2019 1.000 2020 1.000 4 1.2.2 Studienanfänger und Absolventen Die HMT Leipzig strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden im 1. Hochschulsemester 2017 160 2018 160 2019 150 2020 150 Zudem strebt die HMT Leipzig im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 1.200 Studierenden im 1. Fachsemester an. Gleichzeitig soll die Anzahl der Absolventen aufsummiert für die gesamte Zielvereinbarungsperiode 960 sein. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die HMT Leipzig strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 80 % an. 1.2.4 Studienerfolg Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die HMT Leipzig über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 31 .12.2020 im SMWK eingereicht. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HMT Leipzig sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HMT Leipzig stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Für die Gesamtheit der Studiengänge im Studienbereich „Darstellende Kunst, Film und Fernsehen , Theaterwissenschaften" sollte das Studienangebot in der aktuellen Größe erhalten bleiben . Für den Studiengang Korrepetition wird die Vorlage eines Konzepts zu dessen Perspektiven unter Beachtung der bundesweiten Entwicklungen bis zum 30.09.2019 erwartet. Im Studienbereich „Musik, Musikwissenschaften" befürwortet das SMWK die Erstellung eines hochschulübergreifenden Studienangebotes mit der Universität Leipzig und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 1.2.6 Meisterschülerstudium Die HMT Leipzig bildet Meisterschüler in Meisterschülerklassen aus. Die Hochschule strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt 32 abgeschlossene Meisterschülerprüfungen an. 1.2.7 Daseinsvorsorge/ Besondere Kapazitäten Zur Sicherung der Lehrerbildung im Freistaat Sachsen wird auf die Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der HMT Leipzig zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" vom 24.03.2016 verwiesen. Der Umgang mit modernen Medien soll als Querschnittskompetenz in allen Lehramtsstudiengängen berücksichtigt werden. 5 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet : Anzahl Punkte Von 1.176 bis 1.200 7 Von 1.151bis1.175 8 Von 1.126 bis 1.150 9 Von 1.101 bis 1.125 10 Von 900 bis 1.100 11 Von 875 bis 899 10 Von 850 bis 87 4 9 Von 825 bis 849 8 Von 800 bis 824 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Studierenden im 1. Fachsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 1.306 bis 1.320 7 Von 1.291 bis 1.305 8 Von 1.276 bis 1.290 9 Von 1.261 bis 1.275 10 Von 1.140 bis 1.260 11 Von 1.125 bis 1.139 10 Von 1.110 bis 1.124 9 Von 1.095 bis 1.109 8 Von 1.080 bis 1.094 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Re- . gelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern abschließen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab 80 % 11 Von 79 % bis unter 80 % 10 Von 78 % bis unter 79 % 9 Von 77 % bis unter 78 % 8 Von 76 % bis unter 77 % 7 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 32 11 Von 30 bis 31 10 Von 28 bis 29 9 Von 26 bis 27 8 25 7 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. -1.3 Forschung / Klinstlerische Praxis 1.3.1 Drittmittel Die HMT Leipzig strebt Drittmitteleinnahmen in Höhe von 4.000 T € kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.3.2 Gutachtertätigkeiten Die lehrenden der HMT Leipzig werden als Juror oder Gutachter bei wichtigen künstlerischen Projekten oder Wettbewerben eingesetzt. Die HMT Leipzig strebt eine Anzahl der Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden von 70 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Forschung / Künstlerische Praxis: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 4.000 11 Von 3.750 bis unter 4.000 10 Von 3.500 bis unter 3. 750 9 Von 3.250 bis unter 3.500 8 Von 3.000 bis unter 3.250 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 70 11 Von 66 bis 69 10 Von 62 bis 65 9 Von 58 bis 61 8 Von 56 bis 57 7 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung / Künstlerische Praxis ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Ro lle und sozia le Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nicht-ökonomischen Aktivitäten erarbeitet die HMT Leipzig ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31.12.2018 an das SMWK übergeben werden. 1.4.2 Beitrag zur Kulturlandschaft Die Hochschule leistet einen wichtigen Beitrag zur Kulturlandschaft, indem sie an Veranstaltungen mitwirkt, Ausstellungen, Wettbewerbe und Konzerte sowie Auftritte organisiert bzw. anbietet. Dabei strebt die Hochschule 600 selbst organisierte vorgenannte Veranstaltungen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.3 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft zu erreichen, richtet die HMT Leipzig eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache in Transferfragen zu bieten. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Konzeptes zur Entfaltung der regionalen Wirksamkeiten werden der HMT Leipzig sieben Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Beitrag zur Kulturlandschaft (2017 bis 2020; Mittelwert ) werden der HMT Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 600 10 Von 570 bis 599 9 Von 540 bis 569 8 Von 510 bis 539 7 Von 480 bis 509 6 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 8 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017 /2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der HMT Leipzig im Jahr 2017 856,6 T € und im Jahr 2018 871 ,9 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 887,5 T € und im Jahr 2020 903,4 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. 2.2 Berichterstattung Die HMT Leipzig berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HMT Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31 .12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen . Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HMT Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern , setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HMT Leipzig festzuhalten . Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HMT Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HMT Leipzig und dem SMWK statt. 9 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte) . Erreicht die HMT Leipzig nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget . Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01 .2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 !~,~t::' Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 10 l.m~n~ Rektor der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Kunst, Kunstwissenschaft Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Schauspiel (102) Theaterwissenschaft Musik, Musikwissenschaft Dirigieren (192) Gesang (230) Instrumentalmusik (080) Jazz und Popularmusik (164) Kirchenmusik (193) Komposition (191) Musikerziehung (113) Musikwissenschaft/-geschichte (114) Orchestermusik (165) 11 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule Mittweida vertreten durch den Rektor Prof. Dr. Ludwig Hilmer und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange ür die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel ................................... ...... ........ .... ... ........................ ... ................................. ... .... .... ...... .... ....... 1 1 Hochschulpolitische Ziele .................. .... .... ...................... .............. ....... ............ ... ... .... ................. 3 1.1 Übergreifende Ziele .......................................... .... .................. ................................ .............. 3 1.2 Lehre und Studium ........................ ........................................................ ............. .. ... ..... ......... s 1.3 Forschung ... ................ ...... ... ... ......... ................................................ ........ ... .... ...................... . 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung ....................... .. ... 8 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung .. ..... .... .... ..... .. ... ......... ............ .... ...... 10 2.1 Mittelzuweisung .......... .................... .... ... .............. .. ......................... ......... ..... .... .... .. .... ........ . 10 2.2 Berichterstattung ... .................... .... .......................................... ..... ... ......... ........................... 10 2 .3 Abrechnung .... ..... .. ................................. ..... .. ................................................... .. ....... ...... ..... 11 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ............ ... ......................... ... .... ... .............. ... .............. ..... ....... 11 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ..... ................................ ........................................ 12 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein . Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Fakultäten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Hochschule Mittweida (HSM) versteht sich als leistungsstarke Hochschule für Angewandte Wissenschaften innerhalb der sächsischen Hochschullandschaft und präsentiert sich mit einem landesweit abgestimmten Profil praxisorientierter Lehre, Forschung und Wissenstransfer sowie starker regionaler Verflechtung im Sinne der dritten Mission. Sie orientiert sich an den Herausforderungen des europäischen Bildungssystems und strebt weltweite Kooperationen an. Durch die wissenschaftliche Neuprofilierung und die Straffung der Fakultäten hat sich an der HSM eine stabile strukturelle Situation entwickelt, die die Grundlage für eine neue Lehr- und Forschungsqualität bildet. Die neuen profilbestimmenden Bereiche sind geprägt durch die interdisziplinären Ingenieurwissenschaften, die angewandten Naturwissenschaften in digitalen Medien und die IT-Sicherheit insbesondere mit der digitalen Forensik und dienen der Sicherung der Qualität in allen Leistungsdimensionen. 1 Die forschungsstarken Schwerpunkte der HSM sind Laser, Innovative Bildungstechnologien, Produkt- und Prozessentwicklung sowie IT-Sicherheit und Angewandte Informatik (Big Data, Bioinformatik, Digitale Forensik) . Sie tragen maßgeblich zur Profilbildung bei. Die HSM hat im Zielvereinbarungszeitraum 2014 - 2016 eine fachliche Neuprofilierung und eine strukturelle Umgestaltung der Verwaltung vorgenommen und ist damit für die neuen Herausforderungen der Zielvereinbarung 2017 - 2020 gut gerüstet. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die HSM bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HSM und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung. Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Fakultäten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die HSM und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die HSM hat ein klassisch ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlich geprägtes Fächerangebot mit interdisziplinären Schnittstellen vor allem zum Wirtschaftsingenieurwesen sowie Schwerpunkte in den Medienwissenschaften und der Laserforschung. Es wird ergänzt durch die Sozialwissenschaften. Das Studienangebot wird profilbildend mit den interdisziplinären Studiengängen der Bereiche Ingenieurwissenschaften und Naturwissenschaften mit dem Schwerpunkt Digitale Forensik/IT-Sicherheit sowie Medien und Soziale Arbeit geprägt. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die HSM schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der HSM etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 30.06.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die HSM den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 1.1.4 Gleichstellung Die HSM schreibt bis zum 30.06.2018 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. 3 Die HSM strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 17,7 % an. 1.1.5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler1 bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die HSM setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der ausländischen, nicht österreichischen immatrikulierten Studierenden (Mittelwert der Studienjahre 2017 /18 bis 2020/21) von 450 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der HSM acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 17,7 % 10 Von 16,3 % bis unter 17,7 % 9 Von 15,3 % bis unter 16,3 % 8 Von 14,4 % bis unter 15,3 % 7 Von 13,5 % bis unter 14,4 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der ausländischen, nicht österreichischen immatrikulierten Studierenden (Mittelwert der Studienjahre 2017/18 bis 2020/21; amtliche Statistik) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab450 10 Von 427 bis 449 9 Von 405 bis 426 8 Von 383 bis 404 7 Von 360 bis 382 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 4 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die HSM strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 7.350 2018 7.300 2019 7.100 2020 7.050 1.2.2 MINT-Quote Die HSM strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 8.700 Absolventen an. Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT- Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 49 % an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die HSM strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 83 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die HSM über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 30.06.2020 im SMWK eingereicht. Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was perspektivisch durch eine Systemakkreditierung abgesichert wird. Zu diesem Zweck reicht die HSM bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums ihre Selbstdokumentation bei der Akkreditierungsagentur ein. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HSM sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind , des Einvernehmens des SMWK. Die HSM stellt einen entsprechenden Antrag . Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Der Studienbereich 11 Elektrotechnik" soll am Standort erhalten bleiben, es wird jedoch eine Angebotsverdichtung erwartet. Die Zahl der Studierenden in den einzelnen Studiengängen soll dadurch erhöht werden. Die Studienfächer 11 Biologie" und ,,Allgemeine Sprachwissenschaften/Indogermanistik" an der HSM werden eingestellt. Im Studienfach „Biotechnologie" sollen die verfahrenstechnischen Aspekte im Vordergrund stehen. Im Studienfach „Film und Fernsehen" soll die medientechnische Schwerpunktsetzung gestärkt werden. Im Studienfach „Gesundheitswissenschaften/ -management" soll die wirtschaftswissenschaftliche Schwerpunktsetzung beibehalten werden. Für die medizinischen Module sollte eine Kooperation mit den sächsischen Standorten der Hochschulmedizin angestrebt werden . Das Angebot im Studienbereich Sozialwesen soll im Hinblick auf den erwarteten Bedarf im aktuellen Umfang fortgeführt werden. Dem steht der Aufbau zusätzlicher 5 interdisziplinärer Studienangebote nicht entgegen. Das SMWK wird an dem Auftrag zur fachlichen Abstimmung mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, der Hochschule Zittau/ Görlitz, der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden und der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn gemäß HEP 2020 festhalten. Die HSM wird die Relationen von Angeboten im dezentralen Hochschulstudium zur allgemeinen staatlichen Ausbildungsverpflichtung beachten. Der staatliche Ausbildungsbereich muss mindestens ein Volumen umfassen, das den Fortbestand der Hochschule als eigenständige staatliche Hochschule rechtfertigt. 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die HSM leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 2.200 2018 2.100 2019 2.000 2020 2.000 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 7.668 bis 7.755 9 Von 7.580 bis 7.667 10 Von 7.492 bis 7.579 11 Von 7.404 bis 7.491 12 Von 6.697 bis 7.403 13 Von 6.609 bis 6.696 12 Von 6.521 bis 6.608 11 Von 6.433 bis 6.520 10 Von 6.345 bis 6.432 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab49% 13 Von 48 % bis unter 49 % 12 Von 47 % bis unter 48 % 11 Von 46 % bis unter 47 % 10 Von 45 % bis unter 46 % 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: 6 Quote Punkte Ab83 % 13 Von 82 % bis unter 83 % 12 Von 81 % bis unter 82 % 11 Von 80 % bis unter 81 % 10 Von 79 % bis unter 80 % 9 Bei Erreichen des folgenden Standes bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode im Verfahren der Systemakkreditierung werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Stand Punkte Selbstevaluation 5 Vertrag über die Durchführung eines Verfahrens 4 Zulassung zum Verfahren 3 Antraq auf Zulassunq 2 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium erg ibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die HSM stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU) . Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 2.500 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) einzuwerben. 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die HSM strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 1.035 T € jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Kooperative Promotionen Die HSM strebt im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 16 erfolgreich abgeschlossene kooperative Promotionsverfahren an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 2.500 8 Von 2.375 bis unter 2.500 7 Von 2.250 bis unter 2.375 6 Von 2.125 bis unter 2.250 5 Von 2.000 bis unter 2.125 4 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 1.035 8 Von 980 bis unter 1.035 7 Von 930 bis unter 980 6 Von 880 bis unter 930 5 Von 830 bis unter 880 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen kooperativen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab16 7 15 6 14 5 13 4 12 3 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaft liche Rolle und sozia le Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die HSM ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 30.06.2018 an das SMWK übergeben werden. 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die HSM eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die HSM entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die HSM beteiligt sich am Förderprogramm von Bund und Ländern „ Innovative Hochschule". Die HSM strebt eine Anzahl von abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten), die durch Unternehmen und Einrichtungen betreut wurden , von 1.400 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 8 1.4.4 Gründungsgeschehen Die HSM strebt eine Anzahl der Ausgründungen von 26 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (2017 bis 2020; Summe) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 1.400 9 Von 1.330 bis 1.399 8 Von 1.260 bis 1.329 7 Von 1.190 bis 1.259 6 Von 1.120 bis 1.189 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Ausgründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der HSM Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 26 8 25 7 24 6 23 5 22 4 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 9 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der HSM im Jahr 2017 1.337,3 T € und im Jahr 2018 1.361 , 1 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 1.385,5 T €und im Jahr 2020 1.410,3 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 600 T €werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die HSM berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HSM berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind , dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HSM die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte) . Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HSM festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HSM und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HSM und dem SMWK statt. 10 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden . Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die HSM nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der HSM nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen . 3 Unterze ichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01 .01 .2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 #2aq~ Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 11 - 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften allgemein Gesundheitswissenschaften/-management (232) Gesundheitswissenschaften Ingenieurwissenschaften Elektrotechnik und Informationstechnik Elektrische Energietechnik (316) Elektrotechnik/Elektronik (048) Optoelektronik (088) Informatik Computer- und Kommunikationstechniken (200) 1 nformatik (079) Medieninformatik (121) Ingenieurwesen allg . Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften) (072) Mechatronik (380) Medientechnik (305) Maschinenbau/ Verfahrenstechnik Maschinenbaü/-wesen (104) Kunst, Kunstwissenschaft Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Film und Fernsehen (054) Theaterwissenschaft 12 Mathematik, Biologie Biotechnologie (282) Naturwissenschaften Mathematik Mathematik (105) Mathematik, Naturwissenschaften allg . Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften) (049) Physik, Astronomie Physik (128) Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwesen Soziale Arbeit (208) Sozialwissenschaften Wirtschaftsingenieurwesen mit Facility Management (464) wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt (179) Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (021) Internationale Betriebswirtschaft/Management (182) 13 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule Zittau/Görlitz vertreten durch den Rektor Prof. Dr. phil. Friedrich Albrecht und dem Sächs"schen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel .................................... ...... .. ............................ .. .... .... ..... ... ........ ... ................. .......................... 1 1 Hochschulpolitische Ziele ...... ......... ............ .................. .......... ... ..................................... .... .. .. ... .. 2 1.1 übergreifende Ziele ...................... .... .. ............ ... ...... ... ............................. ... .. .... ..... .. .... ......... 2 1.2 Lehre und Studium ...................... ........... ... .................... .................. ....................... ..... ...... .... 4 1.3 Forschung ................................ ... .. ...... .... ................................. .. .. .................... .. ........ .. ...... .... 6 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung .............. .............. 7 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung ........... ... ... ...... .. .... .. ......... ............... ... 9 2.1 Mittelzuweisung ......... ........ .... .... .... ........ .............. .. .. ........... .. ...... .... ............. ........... .. ..... ........ 9 2.2 Berichterstattung ........................................ ..................... ... .......................... ... ......... ... .......... 9 2.3 Abrechnung ....... .. .. ............ ........ ........ .... ........ ... ...... ... ........... .......................... ... .... ... ... .. ... .... 10 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ................................................. .. ................................... ... .. .. 10 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ............ .......... ..................... .. .. .. ......... .. .. ... .. .... .... .. 11 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Fakultäten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. 1 1 Hochschulpolitische Ziele Die Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HSZG und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung . Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Fakultäten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die HSZG und das SMWK sind sich darüber einig , dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die HSZG bietet ein breites Fächerspektrum in den Ingenieur-, Natur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften an. Sie setzt ihre Profilbildung zum einen in den inhaltlichen Kompetenzfeldern „Energie und Umwelt" und „Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft" zum anderen in den funktionalen Kompetenzfeldern „Brücke gen Polen, Tschechien und MOE-Staaten" und „Wissens- und Technologietransfer in die Region" fort. Das Studienangebot wird profilbildend in den Studienbereichen Wirtschaftswissenschaften und Sozialwesen sowie den Studienfächern Elektrotechnik, Maschinenbau, Umwelttechnik und Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften) geprägt. 1.1 .2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die HSZG schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der HSZG etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 30.06.2019 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die HSZG den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 2 1.1.4 Gleichstellung Die HSZG erarbeitet bis zum 30.12.2018 ein Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die HSZG strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 20 % an. 1.1 .5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler1 bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die HSZG setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der immatrikulierten Studierenden mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2017/18 bis 2020/21) von 450 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der HSZG acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 20 % 10 Von 19 % bis unter 20 % 9 Von 18,5 % bis unter 19 % 8 Von 17,5 % bis unter 18,5 % 7 Von 16,5 % bis unter 17,5 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2017 /18 bis 2020/21) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab450 10 Von 420 bis 449 9 Von 400 bis 419 8 Von 380 bis 399 7 Von 360 bis 379 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 3 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die HSZG strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 3.000 2018 3.000 2019 3.000 2020 3.000 1.2.2 MINT-Quote Die HSZG strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 3.000 Absolventen an. Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT- Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 43 % an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die HSZG strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 86 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die HSZG über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung . Die genannte Fortschreibung wird bis zum 30.06.2018 im SMWK eingereicht. Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was durch eine bis 2020 einzuführende Systemakkreditierung abgesichert wird. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HSZG sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind , des Einvernehmens des SMWK. Die HSZG stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Im Studienfach „Biotechnologie" wird die Hochschule inhaltlich einen Schwerpunkt im Sinne der Profilbildung setzen. Es sollen die anwendungsorientierten und technologischen Aspekte im Vordergrund stehen. Das Studienangebot wird mit der TU Dresden (Standort Zittau) abgestimmt. Für das Studienfach „Elektrotechnik/Elektronik" wird eine Verbesserung der Auslastung erwartet. Das Studienfach „Chemie" wird eingestellt. Im Studienbereich Sozialwesen wird das SMWK an dem Auftrag zur fachlichen Abstimmung mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, der Hochschule Mittweida, der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (EHS) und der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn gemäß HEP 2020 festhalten. Im Studienfach „Pflegewissenschaft/- Management" soll ein Angebot abgestimmt auf die bestehenden Angebote der Westsächsischen Hochschule Zwickau und der EHS entwickelt werden. 4 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die HSZG leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 650 2018 650 2019 650 2020 650 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 3.265 bis 3.300 9 Von 3.227 bis 3.264 10 Von 3.189 bis 3.226 11 Von 3.151 bis 3.188 12 Von 2.850 bis 3.150 13 Von 2.812 bis 2.849 12 Von 2.774 bis 2.811 11 Von 2. 736 bis 2. 773 10 Von 2. 700 bis 2. 735 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab43 % 13 Von 42 % bis unter 43 % 12 Von 41 % bis unter 42 % 11 Von 39,5 % bis unter 41 % 10 Von 38 % bis unter 39,5 % 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen , die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab 86 % 13 Von 85 % bis unter 86 % 12 Von 84 % bis unter 85 % 11 Von 83 % bis unter 84 % 10 Von 82 % bis unter 83 % 9 5 Bei Erreichen des folgenden Standes für die Einführung einer Systemakkreditierung bis 2020 werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: Stand Punkte Vorliegende positive Entscheidung der Agentur 5 Begutachtung 4 Selbstevaluation 3 Zulassung zum Verfahren 2 Antrag auf Zulassung 1 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die HSZG stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 2.000 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) einzuwerben. 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die HSZG strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 1.500 T € jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Kooperative Promotionen Die HSZG strebt im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 14 erfolgreich abgeschlossene kooperative Promotionsverfahren an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 2.000 8 Von 1.900 bis unter 2.000 7 Von 1.800 bis unter 1.900 6 Von 1. 700 bis unter 1.800 5 Von 1.600 bis unter 1.700 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 1.500 8 Von 1.425 bis unter 1.500 7 Von 1.350 bis unter 1.425 6 Von 1.275 bis unter 1.350 5 Von 1.200 bis unter 1.275 4 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen kooperativen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab14 7 13 6 12 5 11 4 10 3 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesel lschaftliche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die HSZG ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 30.06.2018 an das SMWK übergeben werden. 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die HSZG eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein . Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die HSZG entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die HSZG beteiligt sich am Förderprogramm von Bund und Ländern „Innovative Hochschule". Die HSZG strebt eine Anzahl von abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten), die durch Unternehmen und Einrichtungen betreut wurden, von 1.600 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.4 Gründungsgeschehen Die HSZG strebt eine Anzahl der Ausgründungen von 9 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten, die durch Unternehmen und Einrichtungen betreut wurden, (2017 bis 2020; Summe) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: 7 Anzahl Punkte Ab 1.600 9 Von 1.520 bis 1.599 8 Von 1.440 bis 1.519 7 Von 1.360 bis 1.439 6 Von 1.280 bis 1.359 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Ausgründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der HSZG Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 9 8 8 7 7 6 6 5 5 4 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 8 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der HSZG im Jahr 2017 1.401,3 T € und im Jahr 2018 1.426,4 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 1.451,9 T € und im Jahr 2020 1.477,9 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen . Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 600 T €werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die HSZG berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HSZG berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HSZG die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte) . Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HSZG festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HSZG und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HSZG und dem SMWK statt. 9 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die HSZG nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der HSZG nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen . 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01 .01.2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 ~a?p Dr. Eva-Maria Stange Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 10 Prof. Dr. phil. Friedrich Albrecht Rektor der Hochschule Zittau/Görlitz 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Geisteswissenschaften Allg. und vergleichende Literatur- und Berufsbezogene Fremdsprachenausbildung (018) Sprachwissenschaft Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften allgemein Pflegewissenschaft/-management (234) Gesundheitswissenschaften 1 ngenieurwissenschaften Elektrotechnik und Informationstechnik Elektrotechnik/Elektronik (048) Informatik Informatik (079) Medieninformatik (121) Wirtschaftsinformatik (277) Ingenieurwesen allg . Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften) (072) Mechatronik (380) Maschinenbau/ Verfahrenstechnik Maschinenbau/-wesen (104) Umwelttechnik (einschließlich Recycling) (457) Wirtschaftsingenieurwesen mit Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt Schwerpunkt (370) Mathematik, Biologie Biotechnologie (282) Naturwissenschaften 11 Mathematik, Naturwissenschaften allg . Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften) (049) Rechts-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften Erziehungswissenschaft (Pädagogik) (052) Sozialwissenschaften Psychologie Psychologie (132) Rechts-, Wirtschafts- und Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts- Sozialwissenschaften allgemein und Sozialwissenschaften) (030) Sozialwesen Sozialpädagogik (245) Sozialwesen (253) Sozialwissenschaften Sozialwissenschaft (148) Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (021) Internationale Betriebswirtschaft/Management (182) Tourismuswirtschaft (274) Wirtschaftswissenschaften (184) 12 Ziel 1ereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschule ·ür Technik und Wirtschaft Dresden vertreten durch den Rektor Prof. Dr. Roland Stenze! und dem Sächsischen Staatsministerium für VVissenschah und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 1 nhaltsverzeichnis Präambel ........................................ ............... ........... .. .. ........ ............ ...................... .. ........................ .. .. .. 1 1 Hochschulpolitische Ziele ............................................... ... ..... ................................................ .... . 3 1.1 Übergreifende Ziele ....................................................................................... .... ... .. .......... .... 3 1.2 Lehre und Studium .... .. ................................ ......... ................................................................. s 1.3 Forschung .................. ... .......... .... ............ .................................................. ............................. 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung .................... .... .... 8 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung .................... ..... .. .. ... .. ... ........ ..... .. .... 10 2.1 Mittelzuweisung ................................ .............................. ............. .... ................................. ... 10 2.2 Berichterstattung .. ................ .... .... .... ........................... ........... ....... ................................ ...... 10 2 .3 Abrechnung .............................. ... ..... ... ............ .. ... ... ......... .. .................................................. 11 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ...... .. ... ...... ............................ ............ .. .................................. 11 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ....... ...................................................................... 12 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein . Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind . Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Fakultäten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW Dresden) ist mit über 5.000 Studierenden die zweitgrößte Hochschule der Landeshauptstadt. Im Jahr 1992 gegründet, reiht sie sich heute ein in die Spitzengruppe der deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften . Die 36 Studiengänge in den Bereichen Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau, Informatik, Wirtschaftswissenschaften, Landbau, Umwelt, Chemie, Geoinformation und Gestaltung führen zu Bachelor-, Master- und Diplomabschlüssen. Ein Qualitätsmanagement stellt die Basis für die Studiengangsentwicklung dar, in der die Anforderungen der Unternehmen und einer zukunftsorientierten Kompetenzvermittlung einfließen. Lehre und Forschung sind an der HTW Dresden eng miteinander verbunden und stark praxisorientiert. Die Studierenden können sich schon früh an Forschungsprojekten beteiligen, sie profitieren von engen Kontakten zu Unternehmen und haben darüber hinaus die Möglichkeit, im Rahmen von kooperativen Promotionsverfahren zu promovieren. 1 Mit ihrer anwendungsorientieren Forschung ist die Hochschule ein wichtiger Partner insbesondere von mittelständischen Unternehmen in Sachsen und sehr gut vernetzt mit den zahlreichen Technologie- und Forschungszentren des Wissenschaftsstandorts Dresden. Das Zentrum für Angewandte Forschung und Technologie an der HTW Dresden (ZAFT e.V.) trägt wesentlich zur praxisorientierten Forschung und zum Wissenstransfer der HTW Dresden bei und ist integraler Bestandteil der Transferstrategie der HTW Dresden. Die Gründungsschmiede der HTW Dresden begleitet junge Start-ups aus dem Umfeld der Hochschule bei der Entwicklung und Durchführung innovativer Geschäftsideen und vermittelt Kontakte zu Kooperationspartnern in der Wirtschaft. Das Zentrum für Mittelstand unterstützt Unternehmen durch strategische Beratungen, Weiterbildungsangebote und Organisation von Forschungskooperationen. Die an der HTW Dresden erworbenen Abschlüsse genießen große Anerkennung bei Unternehmen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Das belegen nicht nur aktuelle Studien und Hochschulrankings, sondern vor allem die erfolgreiche Vermittlung der Absolventen· in die Praxis. · Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die HTW Dresden bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HTW Dresden und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung . Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Fakultäten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die HTW Dresden und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die HTW Dresden hat ein ausgeprägtes ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliches Fächerangebot, ergänzt durch Angebote in den Agrarwissenschaften und Angebote an der Schnittstelle von Ingenieur- zu Kunstwissenschaften . Die weitere Profilentwicklung erfolgt in den vier Bereichen „Mobilsysteme und Mechatronik", „Nachhaltige Lebensgrundlagen", „Informationssysteme" und „Unternehmensführung und Gründung". Das Studienangebot ist profilbildend durch die Studiengänge der Ingenieur-, Agrar- und Wirtschaftswissenschaften geprägt. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die HTW Dresden schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der HTW Dresden etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 31.12.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die HTW Dresden den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 1.1.4 Gleichstellung Die HTW Dresden erarbeitet bis zum 31.12.2018 ein Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. 3 Die HTW Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 18 % an. 1.1.5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die HTW Dresden setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der immatrikulierten Studierenden mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2017/18 bis 2020/21) von 240 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der HTW Dresden acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 18 % 10 Von 17,4 % bis unter 18 % 9 Von 16,9 % bis unter 17,4 % 8 Von 16,3 % bis unter 16,9 % 7 Von 15, 7 % bis unter 16,3 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2017/18 bis 2020/21) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 240 10 Von 228 bis 239 9 Von 216 bis 227 8 Von 204 bis 215 7 Von 192 bis 203 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 4 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die HTW Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 5.100 2018 5.100 2019 5.100 2020 5.100 1.2.2 MINT-Quote Die HTW Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 3. 750 Absolventen an. Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 75 % an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die HTW Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 83 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die HTW Dresden über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 31 .12.2019 im SMWK eingereicht. Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was durch eine bis 2020 einzuführende Systemakkreditierung abgesichert wird. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HTW Dresden sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HTW Dresden stellt einen entsprechenden Antrag . Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Das SMWK unterstützt die Zielrichtung der Hochschulleitung der HTW Dresden zum gemeinsamen Vorgehen mit der TU Dresden zur Einstellung des Studienangebotes in der Architektur an der HTW Dresden und zur Konzentration in der Kartografie an der HTW Dresden. 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die HTW Dresden leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: 5 Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 1.000 2018 1.000 2019 1.000 2020 1.000 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 5.548 bis 5.61 O 9 Von 5.485 bis 5.547 10 Von 5.422 bis 5.484 11 Von 5.354 bis 5.421 12 Von 4.845 bis 5.355 13 Von 4.778 bis 4.844 12 Von 4.715 bis 4.779 11 Von 4.652 bis 4.714 10 Von 4.590 bis 4.651 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab75 % 13 Von 72 % bis unter 75 % 12 Von 68 % bis unter 72 % 11 Von 64 % bis unter 68 % 10 Von 60 % bis unter 64 % 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab83 % 13 Von 82 % bis unter 83 % 12 Von 81 % bis unter 82 % 11 Von 80 % bis unter 81 % 10 Von 79 % bis unter 80 % 9 Bei Erreichen des folgenden Standes für die Einführung einer Systemakkreditierung innerhalb des Zielvereinbarungszeitraumes werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: 6 Stand Punkte Vorliegende positive Entscheidung der Agentur 5 BeQutachtunQ 4 Selbstevaluation 3 Zulassung zum Verfahren 2 Antrag auf Zulassung 1 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die HTW Dresden stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 3.400 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) einzuwerben. 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die HTW Dresden strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 2.200 T € jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Kooperative Promotionen Die HTW Dresden strebt im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 20 erfolgreich abgeschlossene kooperative Promotionsverfahren an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 3.400 8 Von 3.200 bis unter 3.400 7 Von 3.000 bis unter 3.200 6 Von 2.800 bis unter 3.000 5 Von 2.600 bis unter 2.800 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 2.200 8 Von 2.100 bis unter 2.200 7 Von 2.000 bis unter 2.100 6 Von 1.900 bis unter 2.000 5 Von 1.800 bis unter 1.900 4 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen kooperativen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab20 7 19 6 18 5 17 4 16 3 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. '1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die HTW Dresden ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31 .12.2018 an das SMWK übergeben werden. 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die HTW Dresden eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die HTW Dresden entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die HTW Dresden beteiligt sich am Förderprogramm von Bund und Ländern „ 1 nnovative Hochschule". Die HTW Dresden strebt eine Anzahl von abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten), die durch Unternehmen und Einrichtungen betreut wurden, von 2.500 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.4 Gründungsgeschehen Die HTW Dresden strebt eine Anzahl der Ausgründungen von 16 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 8 Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (2017 bis 2020; Summe) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 2.500 9 Von 2.340 bis 2.499 8 Von 2.185 bis 2.339 7 Von 2.030 bis 2.184 6 Von 1.875 bis 2.029 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Ausgründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der HTW Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab16 8 15 7 14 6 13 5 12 4 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 9 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der HTW Dresden im Jahr 2017 1.990,4 T € und im Jahr 2018 2.025,8 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 2.062, 1 T € und im Jahr 2020 2.099,0 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 600 T €werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die HTW Dresden berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung . Die HTW Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31 .12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HTW Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HTW Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HTW Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HTW Dresden und dem SMWK statt. 10 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1 / 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte) . Erreicht die HTW Dresden nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der HTW Dresden nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 €2ia~~ Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 11 Prof. Dr. Roland Stenzel Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 4 Anlage : Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Agrar-, Forst- und Agrarwissenschaften, Lebensmittel- und Agrarwissenschaft/Landwirtschaft (003) Ernährungswissenschaften, Getränketechnologie Veterinärmedizin Gartenbau (060) Landespflege, Umweltgestaltung Landespflege/Landschaftsgestaltung (093) Ingenieurwissenschaften Bauingenieurwesen Bauingenieurwesen/Ingenieurbau (017) Elektrotechnik und Informationstechnik Elektrotechnik/Elektronik (048) Kommunikations- und Informationstechnik (222) Informatik Informatik (079) Ingenieurinformatik/Technische Informatik (123) Medieninformatik (121) Wirtschaftsinformatik (277) Ingenieurwesen allg . Mechatronik (380) Maschinenbau/ Verfahrenstechnik Chemieingenieurwesen/Chemietechnik (033) Fertigungs-/Produktionstechnik (202) Maschinenbau/-wesen (104) 12 Verkehrstechnik, Nautik Fahrzeugtechnik (235) Vermessungswesen Kartographie (280) Vermessungswesen (Geodäsie) (171) Wirtschaftsingenieurwesen mit Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt Schwerpunkt (370) Kunst, Kunstwissenschaft Gestaltung Industriedesign/Produktgestaltung (203) Rechts-, Wirtschafts- und Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (021) Sozialwissenschaften Europäische Wirtschaft (167) 13 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Hochschuie für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig vertreten durch die Rektorin Frau Prof. Dr. Gesine Grande und dem Sächsischen S aa · sminis~erium für Wissenschaft und Kuns vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel ............. ...... ...... „ . .... . ................... . ..... .. .............• . . .•. . • . „ • • ••• • ••• • . • • . • • •••• • • • •••............................ . .• • •• 1 1 Hochschulpolitische Ziele .„„„„„„„„ .. „„„„.„„„„„.„„„„„„.„„„„„„„„„„„„„„„„.„„„„.„„„„„„ „ 3 1.1 Übergreifende Ziele „„„„„„„„„„„ . „„.„.„„ .. „„„ ... „„.„ .. „ ..... . „„„ .. „ .. „ . . „„„ . . . „ .. „„.„„„.„ .... 3 1.2 Lehre und Studium .. „„„„„ „ „ . . „„ . . „„.„ . . „ ....... . . „„„„ „ „„.„ .. „„ . .. „„„„ . . . „.„„ . . „„„„„„ .. „ .... „s 1.3 Forschung ... „ . . „„„ . . . . „ .. „.„„„„ . . „„„„„ . „ „„„ ..... „„.„ „ .. . „ ..... . . . „„ .. „ .. „ „„„ ... „„„„„„„„„. „„ .. 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung „„ ........ „.„„ ... „ . . „ 8 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung ... „ . . . . „ . . . . „ .„ .... „„„ . . „„„„„„„„„„„„10 2.1 Mittelzuweisung „ ... „ „ .. „ . . . „ .... . .... „ .. „„„ . „„ „ .. „ . .. „„.„„„„„ .. „ . . . „„„„ .... „ .. „„ ... „„„„„„„ .. „ . 10 2.2 Berichterstattung .................................... ....... ... ... ..... ......................... .. .... ... ............. .. „ . •.. .. •• 10 2.3 Abrechnung .. ................ ... ..... ... ...................... ..................... ........................................ ....... .. . 11 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten „„„ .. „ .... „ .. „ . . „„ .. . . . „„ . . . . . „ . . „ . . „ . . „ . .. „ .. „ .... „„ .. . . „.„„„„„„„.11 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 .„„.„„„„.„„„„„ . . „„„„„„.„„„ ... . . „„„ .... . . „.„„„„„.12 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind . Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Fakultäten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig) ist in ihrer Vielfalt der Technik verpflichtet, in der Großstadt zuhause und als Spitzenhochschule etabliert. Sie gewinnt ihre Stärke durch Vernetzung und Kooperation nach innen und außen. Die ingenieur- , wirtschafts-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Traditionslinien begründen die besondere Vielfalt der an dieser Hochschule zusammengefassten Angebote und Aktivitäten in Lehre und Forschung. Vielfalt ist ein Qualitäts- und Wesensmerkmal des breiten Spektrums der an der HTWK Leipzig beheimateten Studiengänge. Die dynamische Entwicklung der HTWK Leipzig zu einer der forschungsstärksten Hochschulen der Angewandten Wissenschaften ist insbesondere auf das Entwicklungsvermögen innerhalb der vier fach- und disziplinenübergreifenden Profillinien zurückzuführen, die es ermöglichen, in mehreren innovativen Querschnittsfeldern wettbewerbsfähig und erfolgreich zu sein. Schon 1992 wurde in Fortführung der Traditionslinie der Technischen Hochschule Leipzig das Bekenntnis zu einem besonderen ingenieurwissenschaftlichen Schwerpunkt der HTWK Leipzig getroffen, der seitdem über zwei Drittel der Studienkapazität der Hochschule auf sich 1 vereint. Die HTWK Leipzig ist heute innerhalb des Einzugsgebietes der Großstädte Leipzig und Halle mit annähernd 2 Mio. Einwohnern1 mit ihrem technischen Schwerpunkt und ihrem breiten Leistungsspektrum das wichtigste ingenieurwissenschaftliche Zentrum. Hieraus resultiert für die Hochschule eine besondere Verpflichtung für ihre Studienangebote und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Es erwachsen daraus zugleich große Entwicklungs- und Kooperationschancen. Die strateg ische Weiterentwicklung der HTWK Leipzig soll und muss diesem Prinzip - „der Technik verpflichtet" - konsequent folgen. Mit ihrer Magnetwirkung am Standort Leipzig ist die HTWK Leipzig bereit, sowohl quantitativ als auch bezüglich der Vielfalt von Studienfachabschlüssen zur Deckung der Absolventenbedarfe in Sachsen beizutragen. Das unmittelbare regionale Umfeld in der Großstadtregion Halle-Leipzig entwickelt in den kommenden Jahren ein spürbar wachsendes Studierendenpotenzial und einen diversifizierten großstädtischen Arbeitsmarktbedarf. Dem trägt die HTWK Leipzig mit ihren Studiengängen in den vier Profillinien Rechnung. Die Individualität und Unterschiedlichkeit der Mitglieder der HTWK Leipzig, Internationalität und die vielfältigen Vernetzungen mit Partnern in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Kultur bereichern tagtäglich das Hochschulleben. Der Anspruch einer Spitzenhochschule ist nur mit vereinten Kräften und durch Begeisterung und Engagement aller Hochschulangehörigen umzusetzen. Wie im Leitbild der HTWK Leipzig formuliert, versteht sich die Hochschule als ein lebendiges Zentrum der Kommunikation und Bildung , wo Integration und Gleichstellung verwirklicht und in partnerschaftlichem Miteinander Identifikation, Motivation und Leistung gestärkt werden . 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die HTWK Leipzig bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der HTWK Leipzig und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1. ·1 Übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung. Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Fakultäten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind , sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die HTWK Leipzig und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die HTWK Leipzig ist aufgrund ihres breiten Fächerangebots in den Ingenieurwissenschaften die Ingenieurschmiede der Leipziger Region. Das Fächerspektrum wird im Wesentlichen ergänzt durch ihr sozial- und informationswissenschaftliches Angebot. Die Hochschule entwickelt ihre vier Profilbereiche „Bau & Energie", „Life-Science & Engineering", „Medien & Information" und „Ingenieur & Wirtschaft" weiter. Die Studiengänge in diesen Profillinien spiegeln die ingenieur-, wirtschafts-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Schwerpunkte der HTWK Leipzig wider. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die HTWK Leipzig schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der HTWK Leipzig etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 31 .12.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die HTWK Leipzig den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 1.1.4 Gleichstellung Die HTWK Leipzig erarbeitet bis zum 31.12.2017 ein Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. 3 Die HTWK Leipzig strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 17 % an. 1.1 .5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die HTWK Leipzig setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der immatrikulierten Studierenden mit ausländischer, nicht österreichischer, Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2017 /18 bis 2020/21) von 207 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der HTWK Leipzig acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 17 % 10 Von 16,4 % bis unter 17 % 9 Von 15,8 % bis unter 16,4% 8 Von 15,3 % bis unter 15,8 % 7 Von 14,7 % bis unter 15,3% 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) mit ausländischer, nicht österreichischer Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2017/18 bis 2020/21) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 207 10 Von 197 bis 206 9 Von 187 bis 196 8 Von 177 bis 186 7 Von 166 bis 176 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 4 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die HTWK Leipzig strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 6.000 2018 6.000 2019 6.000 2020 6.000 1.2.2 MINT-Quote Die HTWK Leipzig strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 5.000 Absolventen an. Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 69 % an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die HTWK Leipzig strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 78,5 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die HTWK Leipzig über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 31.12.2018 im SMWK eingereicht. Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was perspektivisch durch eine Systemakkreditierung abgesichert wird. Zu diesem Zweck strebt die HTWK Leipzig an, bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums von der Akkreditierungsagentur zu einem entsprechenden Verfahren zugelassen zu werden. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die HTWK Leipzig sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die HTWK Leipzig stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Das SMWK erwartet, dass das Studienangebot Mathematik in Abstimmung mit der Universität Leipzig entwickelt wird. Im Studienbereich Sozialwesen wird das SMWK an dem Auftrag zur fachlichen Abstimmung mit der Hochschule Mittweida, der Hochschule Zittau/Görlitz, der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden und der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn gemäß HEP 2020 festhalten. Im Studiengang „Angewandte Mathematik" wurde zum WS 2016/2017 letztmalig immatrikuliert. Der Studiengang läuft aus und wird nicht mehr weiter angeboten. 5 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die HTWK Leipzig leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 1.100 2018 1.100 2019 1.100 2020 1.100 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 6.526 bis 6.600 9 Von 6.451 bis 6.525 10 Von 6.376 bis 6.450 11 Von 6.301 bis 6.375 12 Von 5. 700 bis 6.300 13 Von 5.625 bis 5.699 12 Von 5.550 bis 5.624 11 Von 5.475 bis 5.549 10 Von 5.400 bis 5.474 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab69% 13 Von 68 % bis unter 69 % 12 Von 67 % bis unter 68 % 11 Von 66 % bis unter 67 % 10 Von 65 % bis unter 66 % 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab 78,5 % 13 Von 77,5 % bis unter 78,5 % 12 Von 76,5 % bis unter 77,5 % 11 Von 75,5 % bis unter 76,5 % 10 Von 74,5 % bis unter 75,5 % 9 6 Bei Erreichen des folgenden Standes bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode im Verfahren der Systemakkreditierung werden der HTWK Punkte wie folgt angerechnet (um die Höchstpunktzahl zu erreichen, müssen auch die weiteren Stufen erfüllt sein) : Stand Punkte Zulassung zum Verfahren 5 AntraQ auf ZulassunQ 4 Akkreditierungsquote der Bachelor- 3 studiengänQe von mindestens 95 % Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die HTWK Leipzig stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 3.100 T € (Mittelwert 2017 bis 2020) einzunehmen. 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die HTWK Leipzig strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 700 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Kooperative Promotionen Die HTWK Leipzig strebt im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 27 erfolgreich abgeschlossene kooperative Promotionsverfahren an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen , wissenschaftsgeleitet~n Verfahren eingenommenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 3.100 8 Von 2.950 bis unter 3.100 7 Von 2.800 bis unter 2.950 6 Von 2.650 bis unter 2.800 5 Von 2.500 bis unter 2.650 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: 7 lnT€ Punkte Ab 700 8 Von 665 bis unter 700 7 Von 630 bis unter 665 6 Von 595 bis unter 630 5 Von 560 bis unter 595 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen kooperativen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 27 7 26 6 25 5 24 4 23 3 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rol le und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die HTWK Leipzig ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31.12.2018 an das SMWK übergeben werden. 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die HTWK Leipzig eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die HTWK Leipzig entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die HTWK Leipzig beteiligt sich am Förderprogramm von Bund und Ländern „Innovative Hochschule". Die HTWK Leipzig strebt eine Anzahl von abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten), die durch Unternehmen und Einrichtungen betreut wurden, von 1.500 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 8 1.4.4 Gründungsgeschehen Die HTWK Leipzig strebt eine Anzahl der Ausgründungen von 5 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (2017 bis 2020; Summe) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 1.500 9 Von 1.425 bis 1.499 8 Von 1.350 bis 1.424 7 Von 1.275 bis 1.349 6 Von 1.200 bis 1.274 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Ausgründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der HTWK Leipzig Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 5 8 4 7 3 6 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 9 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der HTWK Leipzig im Jahr 2017 1.800,4 T € und im Jahr 2018 1.827,3 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 1.854,7 T €und im Jahr 2020 1.887,9 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 600 T €werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die HTWK Leipzig berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung . Die HTWK Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HTWK Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte) . Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HTWK Leipzig festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HTWK Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HTWK Leipzig und dem SMWK statt. 10 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1 / 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die HTWK Leipzig nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der HTWK Leipzig nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen. 3 U nterzeich n LI ng LI nd 1 n krafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 t~& Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 11 Prof. Dr. Gesine Grande Rektorin der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Geisteswissenschaften Bibliothekswissenschaft, Dokumentation Bibliothekswissenschaften/-wesen (nicht an Verwaltungsfachhochschulen) (022) Geisteswissenschaften allgemein Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Sprach- und Kulturwissenschaften) (004) Ingenieurwissenschaften Architektur, 1 nnenarchitektur Architektur (013) Bauingenieurwesen Bauingenieurwesen/Ingenieurbau (017) Wasserwirtschaft (077) Elektrotechnik und Informationstechnik Elektrotechnik/Elektronik (048) Informatik Informatik (079) Medieninformatik (121) Ingenieurwesen allg . Medientechnik (305) Maschinenbau/ Verfahrenstechnik Druck- und Reproduktionstechnik (231) Maschinenbau/-wesen (104) Umwelttechnik (einschließlich Recycling) (457) Wirtschaftsingenieurwesen mit Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt Schwerpunkt (370) 12 Mathematik, Mathematik Mathematik (105) Naturwissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwesen Sozialwesen (253) Sozialwissenschaften Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (021) Internationale Betriebswirtschaft/Management (182) Medienwirtschaft/Medienmanagement (304) 13 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Palucca Hochschule für Tanz Dresden vertreten durch den Rektor Prof. Jason Beechey und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaf und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel ............... .... .... ..... .. .................................................................................................................. 1 1 Hochschulpolitische Ziele ..................................... .. ..................................................................... 3 1.1 Übergreifende Ziele .......................................................... ... ........................................... ...... 3 1.2 Lehre und Studium ................................................ ............................. ........ .... ....................... 4 1.3 Forschung / Künstlerische Praxis ... ... .... .. .. ................................................ ........ ........ .... ..... 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung ................. ........... 7 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung ....................................................... ... 9 2.1 Mittelzuweisung ..................................................................................................................... 9 2.2 Berichterstattung ............................. ...................................................................................... 9 2.3 Abrechnung ..................................................................................... .................... ................. 10 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ........................................................... ................................ .. 10 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 .. ... ........ .. ... „ • •• • • • • • • • . • • • • • •.• • •.. ••••••••• . • . . ... • . . .•••. •........ . 11 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Palucca Hochschule für Tanz Dresden (PHT Dresden) ist Deutschlands einzige eigenständige Hochschule für Tanz. Sie vereint mit ihrer integrierten Oberschule und einem - der Hochschule zugeordneten - Internat eine national einzigartige Nachwuchsförderung unter einem Dach. Rund 200 Schüler1 und Studierende aus 26 Nationen sind an der Hochschule eingeschrieben. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht die Entwicklung des Einzelnen zu einer kreativen und eigenständigen Künstlerpersönlichkeit mit eigener unverwechselbarer Sprache. Die Ausbildung basiert - aufbauend auf der über 90 jährigen Tradition der Hochschule - auf den drei Säulen Klassischer Tanz, Zeitgenössischer/ Moderner Tanz und Improvisation. Mit dem Bachelor Studiengang Tanz und den Master Studiengängen Tanzpädagogik und Choreografie ist die PHT Dresden international wettbewerbsfähig aufgestellt. Ab 2018 wird der 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 1 Präsenz Master Studiengang Tanzpädagogik um einen berufsbegleitenden Master Studiengang Tanzpädagogik ergänzt. Mit dieser stärkeren Profilierung stehen in Zukunft mehr hochqualifizierte Absolventen dem Arbeitsmarkt als Tanzpädagogen zur Verfügung. Zur weiteren Professionalisierung der Tanzausbildung tragen neben dem seit 2006 in Kooperation mit der Semperoper Dresden existierenden Elevenprogramm weitere neu etablierte Elevenprogramme u. a. mit der Dresden Frankfurt Dance Company, mit dem CCN Rillieux la Pape, Yuval Pick oder dem Saarländischen Staatstheater Saarbrücken bei. Die PHT Dresden lebt die Tradition der Innovation in Dresden in enger Kooperation mit der Semperoper Dresden, dem Europäischen Zentrum der Künste Hellerau und der Dresden Frankfurt Dance Company. Aus dieser Kooperation ist ein Flaggschiff entstanden, das den Tanz als tragende Säule der Kunst- und Kulturstadt Dresden national etablieren konnte. Absolventen der Hochschule sind auf den Bühnen, in den Kompagnien und in der Freien Szene des Freistaates Sachsen ebenso zu finden, wie weltweit an renommierten Häusern und in Ensembles. Die PHT Dresden leistet mit einer Vielzahl eigener öffentlicher Veranstaltungen, mit der Beteiligung an Gastspielen, einer fachübergreifenden Weiterbildung von Sportlehrern (ab 2017 auch von Tanzpädagogen) sowie mit Projekten in der Flüchtlingsarbeit einen hohen gesellschaftlichen Beitrag. Sie trägt dazu bei, Sachsen als Wissenschafts- und Kunststandort national wie international zu stärken. Die Hochschule verfügt über ein weltweit einzigartiges Netzwerk. Sie ist Mitglied der Ausbildungskonferenz Tanz (AKIT) - der Vereinigung aller deutschen staatlichen Ausbildungsinstitutionen im Tanz. Sie ist Partnerinstitution des Prix de Lausanne, des renommiertesten europäischen Nachwuchswettbewerbes und Teilnehmer des Youth America Grand Prix, des weltweit größten Wettbewerbes für den tänzerischen Nachwuchs. 28 Kooperationspartner weltweit bilden ein umfassendes Netzwerk für den Austausch von Studierenden und künstlerischen Personal. Im Rahmen der lnternationalisierungsbestrebungen der Hochschule soll die Kooperation mit Südkorea in den kommenden Jahren ausgebaut und im asiatischen Raum nach China und Japan ausgeweitet werden. Ziel der PHT Dresden ist es, künftig noch stärker als ein interdisziplinäres Zentrum der tänzerischen Ausbildung und Forschung wahrgenommen zu werden und so die Kunstform Tanz weiter zu stärken. Die PHT Dresden leistet mit einer eigenen lnklusionsstrategie ihren Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die PHT Dresden bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der PHT Dresden und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1 .1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit Angeboten in Studium und künstlerischer Praxis, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung . Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die PHT Dresden und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die PHT Dresden mit einer integrierten Oberschule und Internat ist hochspezialisiert auf Studienangebote im Tanz, in der Tanzpädagogik und in der Choreografie. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die PHT Dresden schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2017 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der PHT Dresden etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 30.06.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die PHT Dresden den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 1.1.4 Gleichstellung Die PHT Dresden schreibt bis zum 30.06.2019 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden . Die PHT Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums den Erhalt eines ausgewogenen Anteils der Professorenstelleninhaber an. Sie strebt zudem bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraumes einen Anteil der männlichen Studierenden von 33 % an. 1.1 .5 Internationalisierung Ausländische Studierende, Künstler und Wissenschaftler bereichern die Forschung, Lehre und künstlerische Praxis und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der 3 Hochschullandschaft bei. Die PHT Dresden setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler an Austauschprogrammen von 40 Teilnehmenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der PHT Dresden acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der männlichen Studierenden (amtliche Statistik 2020) werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab33 % 10 Von 32 % bis unter 33 % 9 Von 31 % bis unter 32 % 8 Von 30 % bis unter 31 % 7 Von 29 % bis unter 30 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der teilnehmenden Künstler und Wissenschaftler an Austauschprogrammen kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab40 10 Von 38 bis 39 9 Von 36 bis 37 8 Von 34 bis 35 7 Von 32 bis 33 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die PHT Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an : Jahr Anzahl der Studierenden 2017 160 2018 160 2019 160 2020 160 4 1.2.2 Studienanfänger und Absolventen Die PHT Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden im 1. Hochschulsemester 2017 40 2018 40 2019 40 2020 40 Zudem strebt die PHT Dresden im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 190 Studierenden im 1. Fachsemester an. Gleichzeitig soll die Anzahl der Absolventen aufsummiert für die gesamte Zielvereinbarungsperiode 110 sein . 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die PHT Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 97 % an. 1.2.4 Studienerfolg Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die PHT Dresden über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 31 .12.2017 im SMWK eingereicht. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die PHT Dresden sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die PHT Dresden stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Der Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik soll perspektivisch auslaufen und die PHT Dresden sich in diesem Fachgebiet auf die Masterausbildung konzentrieren. 1.2.6 Meisterschülerstudium Die PHT Dresden bildet Meisterschüler in Meisterschülerklassen aus und hat in Kooperation mit der Semperoper Dresden ein Elevenprogramm fest in ihrem Curriculum verankert. Die Hochschule strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt 20 Teilnehmende in diesen Programmen (Summe aus abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen und erfolgreichen Absolventen im Elevenprogramm mit der Semperoper Dresden 2017 bis 2020) an. Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: 5 Anzahl Punkte Von 175 bis 176 7 Von 173 bis 174 8 Von 171 bis 172 9 Von 169 bis 170 10 Von 152 bis 168 11 Von 150 bis 151 10 Von 148 bis 149 9 Von 146 bis 147 8 Von 144 bis 145 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Studierenden im 1. Fachsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 209 bis 210 7 Von 207 bis 208 8 Von 204 bis 206 9 Von 201 bis 203 10 Von 180 bis 200 11 Von 177 bis 179 10 Von 174 bis 176 9 Von 172 bis 173 8 Von 170 bis 171 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab97% 11 Von 95 % bis unter 97 % 10 Von 93 % bis unter 95 % 9 Von 91 % bis unter 93 % 8 Von 89 % bis unter 91 % 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die abgeschlossenen Meisterschülerprüfungen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Summe) und die Absolventen im Elevenprogramm mit der Semperoper Dresden (Angabe der PHT Dresden für die Jahre 2017 bis 2020; Summe) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab20 11 19 10 18 9 17 8 16 7 6 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte . . 1.3 Forschung I Klinstlerische Praxis 1.3.1 Drittmittel Die PHT Dresden strebt Drittmitteleinnahmen in Höhe von 200 T€ kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.3.2 Gutachtertätigkeiten Die lehrenden der PHT Dresden werden als Juror oder Gutachter bei wichtigen künstlerischen Projekten oder Wettbewerben eingesetzt. Die PHT Dresden strebt bei den Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden eine Anzahl von 60 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Forschung I Künstlerische Praxis: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 200 11 Von 190 bis unter 200 10 Von 180 bis unter 190 9 Von 170 bis unter 180 8 Von 160 bis unter 170 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl Gutachtertätigkeiten ihrer lehrenden kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab60 11 Von 57 bis 59 10 Von 54 bis 56 9 Von 51 bis 53 8 Von 48 bis 50 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung/ Künstlerische Praxis ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftli che Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die PHT Dresden ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 30.06.2017 an das SMWK übergeben werden. 7 1.4.2 Beitrag zur Kulturlandschaft Die PHT Dresden leistet einen wichtigen Beitrag zur Kulturlandschaft, indem sie aktiv an Veranstaltungen mitwirkt. Dabei strebt die Hochschule 75 selbst- bzw. mitorganisierte vorgenannte Veranstaltungen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.3 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen in den Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft zu erreichen, richtet die PHT Dresden eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache in Transferfragen zu bieten. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Konzeptes zur Entfaltung der regionalen Wirksamkeiten werden der PHT Dresden sieben Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Beitrag zur Kulturlandschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der PHT Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 75 10 Von 71 bis 74 9 Von 67 bis 70 8 Von 63 bis 66 7 Von 59 bis 62 6 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 8 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisu ng Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der PHT Dresden im Jahr 2017 235,8 T € und im Jahr 2018 240,0 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 244,3 T €und im Jahr 2020 248,7 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. 2.2 Berichterstattung Die PHT Dresden berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die PHT Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31 .12.2018 und der 31.12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die PHT Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte) . Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der PHT Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die PHT Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der PHT Dresden und dem SMWK statt. 9 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte) . Erreicht die PHT Dresden nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 ~ria:f:t Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst r Hochschule für Tanz Dresden 10 4 Anlage : Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Kunst, Kunstwissenschaft Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Darstellende Kunst/Bühnenkunst/Regie (035) Theaterwissenschaft Tanzpädagogik (106) 11 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Technischen Universität Bergakademie Freiberg vertreten durch den Rektor Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel .... „ ........... .... ......... ............. .... .. ................ ................... ............. ............................ ... .... ............ 1 1 Hochschulpolitische Ziele .... „ .. „ ... „ ....... „ ...... „ .. „„ ............. „ ...... „ „ ....... „ ... „ .. „ ... .. „ ..... „„ .. „ ... „„ 3 1.1 übergreifende Ziele ... „„„„„„„„.„ .. „„„. „„„„„„.„ .. „„„„„„„„„„.„„„„„„„„„„.„„„„„„„ .„.„ 3 1.2 Lehre und Studium„.„„ .. „„.„„.„.„ ... „„„„„ ... „.„ ................. „„ ........... „„„.„ .. „ ...... „„„ „ .. .. „„ s 1.3 Forschung ....................................................................... „ ........................................ „ ......... .. 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung „„„„„.„„„ .... „ ..... 9 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung „„ ...... „.„„„„„.„„ ........ „ ... „.„„„ ... „.11 2.1 Mittelzuweisung .................... ................. ................. ............ ........................................ ......... 11 2.2 Berichterstattung ................................................ .. ..... .... .. .. .... .. .... ... ........... ....... .. ....... „„ ...... 11 2.3 Abrechnung ........... ..... ... ..... .. .. ... ......... ... .. ..... ...... ...................... ..................... ... ... .. ... .. „ ........ 12 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten „„„„„„ .. „„ ... „ .. „„.„„„„„„ .. „ .. „„ .. „„„„„„„„„„„„„.„.„.„ .... 12 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 .„.„.„„„ .. „.„.„ ......... „ ........... „ ... ... „.„.„ ... „.„.„ .. „ .13 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welche die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein . Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Fakultäten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung , welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Technische Universität Bergakademie Freiberg (TU Bergakademie Freiberg) hat sich in Forschung und Lehre umfassend auf Ressourcen spezialisiert und verfügt dadurch über ein sehr klares Profil. In direkter Kooperation mit anderen wissenschaftlichen Instituten und Unternehmen erarbeitet die TU Bergakademie Freiberg sowohl nachhaltige Lösungen für die Erkundung neuer Lagerstätten und der anschließenden Rohstoffgewinnung als auch alternative Energietechniken, rohstoff- und energieeffiziente Werkstoffe und bessere Recyclingverfahren. Damit wird die gesamte Wertschöpfungskette, von der Erkundung und Erschließung von Rohstoffen inklusive Energierohstoffen und alternativen Energien, über die Aufbereitung, Materialherstellung und Werkstofferzeugung bis zur Wiederverwertung betrachtet. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, gehören zu ihrem Lehr- und Forschungsbereich Natur- , Material-, Geo- und Umweltwissenschaften ebenso wie die angewandte Mathematik, die praxisbezogene Informatik und die Wirtschaftswissenschaften. Neben den grundlegenden 1 Natur- und Wirtschaftswissenschaften bilden die Ingenieurdisziplinen einen Schwerpunkt. Diese umfassen die Bereiche Geotechnik und Bergbau, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Energietechnik sowie Material-/ Werkstoffwissenschaften und -technik. Alle Bereiche arbeiten eng zusammen und gewährleisten damit eine interdisziplinäre Forschung sowie eine interdisziplinäre Ausbildung der Studierenden. Die TU Bergakademie Freiberg ist eine der drittmittelstärksten Universitäten in Deutschland mit einem exzellenten internationalen Netzwerk insbesondere in Europa, Russland , den ehemaligen GUS-Staaten, dem Nahen Osten und Asien . Das Netzwerk zu anderen Universitäten und Forschungseinrichtungen wird auch weiterhin, insbesondere in Nordamerika, Südamerika und Afrika, ausgebaut werden. Die Internationalisierung soll einerseits durch eine sukzessive Erhöhung der Zahl internationaler, englischsprachiger Studiengänge, andererseits durch eine noch stärker international ausgerichtete Rekrutierung von hochrangigen Wissenschaftlern umgesetzt werden. Zudem werden Weiterbildungsprogramme in Zukunft ein größeres Gewicht an der TU Bergakademie Freiberg bekommen. Diese sollen kostendeckend innerhalb europäischer und globaler Netzwerke durchgeführt werden. Neu geschaffenes geistiges Eigentum wird noch stärker als bisher in Publikationen, Patente, Patentverwertungen und Ausgründungen sowie eine Beratungs- und Informationsstelle für die Industrie einfließen. Ziel der Universität ist es, als Denkfabrik (Thinktank) für regionale, nationale und globale Ressourcenfragen (z.B. Energiewende, intelligente Materialien) und Ressourcenschutz (z.B. Rolle der Arktis auf das Kl ima) auf Veränderungen mit innovativen Lösungen zu reagieren sowie aktiv Veränderungen herbeizuführen. Als familienfreundliche Einrichtung bietet die TU Bergakademie Freiberg Studierenden, Gästen und Mitarbeitern1 eine angenehme Arbeitsumgebung und achtet auf Gendergerechtigkeit. Die TU Bergakademie Freiberg stellt sich den Herausforderungen einer sich ständig wandelnden und sich weiter vernetzenden Welt und begreift dies als Chance, das Profil weiter zu verbessern und zu schärfen. 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die TU Bergakademie Freiberg bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der TU Bergakademie Freiberg und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung . Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Fakultäten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die TU Bergakademie Freiberg und das SMWK sind sich darüber einig , dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die TU Bergakademie Freiberg vereint als Ressourcenuniversität die wissenschaftlichen Disziplinen der Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften mit ihren Forschungs- und Lehraufgaben in allen Bereichen der Wertschöpfungskette der Rohstoffe/ Materialien. Charakterisierend sind dabei die vier Profilbereiche „Geo", „Materialien", Energie" und „Umwelt" . Das profilbildende Thema der Ressourcenwirtschaft wird in internationaler Verankerung gleichmäßig durch Studiengänge in allen sechs Fakultäten geprägt, um auch zukünftig umfassende interdisziplinäre Forschung sowie eine entsprechende Ausbildung der Studierenden zu ermöglichen. 1.1.2 Hochschulinterne Entwicklungspläne Die TU Bergakademie Freiberg schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der TU Bergakademie Freiberg etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 30.06.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die TU Bergakademie Freiberg den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. Die TU Bergakademie Freiberg strebt einen Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter(§ 71 SächsHSFG) an der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und 3 künstlerischen Mitarbeiter auf Stellen, die im Haushaltsplan ausgewiesen sind, bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode von 41 % an . 1.1.4 Gleichstellung Die TU Bergakademie Freiberg schreibt bis zum 31 .12.2017 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die TU Bergakademie Freiberg strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (vgl. § 71 SächsHSFG) von 33 % an. 1.1.5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die TU Bergakademie Freiberg setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Teilnahme von Wissenschaftlern an solchen Austauschprogrammen, die grundsätzlich nach den Maßstäben des DAAD finanziert werden können, von 192 Personentagen kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an . Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) am Gesamtpersonal der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter auf Stellen, die im Haushaltsplan ausgewiesen sind , werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab41 % 8 Von 39,5 % bis unter 41 % 7 Von 38 % bis unter 39,5 % 6 Von 36,5 % bis unter 38 % 5 Von 35 % bis unter 36,5 % 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab33 % 10 Von 32 % bis unter 33 % 9 Von 31 % bis unter 32 % 8 Von 30 % bis unter 31 % 7 Von 29 % bis unter 30 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Teilnahme von Wissenschaftlern an solchen Austauschprogrammen, die grundsätzlich nach den Maßstäben des DAAD finanziert werden können, kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: 4 PersonentaQe Punkte Ab 192 10 Von 182 bis unter 192 9 Von 172 bis unter 182 8 Von 162 bis unter 172 7 Von 152 bis unter 162 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die TU Bergakademie Freiberg strebt im Zielvereinbarungszeitraum· folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 4.800 2018 4.700 2019 4.600 2020 4.600 1.2.2 MINT-Quote Die TU Bergakademie Freiberg strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 3.500 Absolventen an . Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 75,5 % an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die TU Bergakademie Freiberg strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 74 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die TU Bergakademie Freiberg über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung . Die genannte Fortschreibung wird bis zum 31 .12.2020 im SMWK eingereicht. Die Absolventen der TU Bergakademie Freiberg zeichnen sich durch herausragende fachliche , methodische und soziale Kompetenzen aus. Die Diplom- und Masterabsolventen erhalten innerhalb der ersten zwölf Monate nach Studienabschluss zu 63 % eine volladäquate Tätigkeit. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die TU Bergakademie Freiberg sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die TU Bergakademie Freiberg stellt einen entsprechenden 5 Antrag . Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025) : Die Konzentration des Studienbereichs „Geowissenschaften (ohne Geografie)" an der TU Bergakademie Freiberg auf der Basis der zwischen der TU Bergakademie Freiberg und der Universität Leipzig getroffenen Absprachen zur inhaltlichen Abgrenzung und Schwerpunktsetzung wird unterstützt. Das Studienfach „Rechtswissenschaft" wird eingestellt. Für die Studienangebote im Studienbereich „Mathematik, Naturwissenschaften allgemein" wird eine Verbesserung der Auslastung erwartet. Im Studienbereich „Rechts-, Wirtschafts-, und Sozialwissenschaften allgemein" wird der Diplomstudiengang „BWL für Ressourcenwirtschaft" eingestellt und das Bachelor- und Masterangebot „Energie- und Ressourcenwirtschaft" beibehalten. Im Studienbereich „Wirtschaftswissenschaften" soll das Studienangebot „Business and Law" nicht fortgeführt werden. Für diesen Studienbereich werden alle vier sächsischen Universitäten beauftragt, eine Abstimmung zu fachlichen Abgrenzungen und zu vorzuhaltenden Kapazitäten mit einer zeitlichen Perspektive zur Umsetzung nach 2020 herbeizuführen. 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die TU Bergakademie Freiberg leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 800 2018 800 2019 800 2020 800 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 5.005 bis 5.060 6 Von 4.957 bis 5.004 7 Von 4.889 bis 4.956 8 Von 4.831 bis 4.888 9 Von 4.370 bis 4.830 10 Von 4.312 bis 4.369 9 Von 4.254 bis 4.311 8 Von 4.196 bis 4.253 7 Von 4.140 bis 4.195 6 Im Hinblick auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und dem Prinzip der Qualifizierung herausragender Doktoranden innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds gewinnen strukturierte Promotionsprogramme stark an Bedeutung. Somit wird auch die Anzahl der immatrikulierten Promovenden steigen. Die Bandbreiten bei den Universitäten können daher nach oben so verteilt werden , dass die Möglichkeit besteht, Promotionsstudenten auch über den Stand 2013 aufzunehmen. Die Anzahl der Promotionsstudenten über 346 (Ist 2013) 6 bleibt daher beim Überschreiten der Studierendenanzahl nach Planungsansatz unberücksichtigt. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab 75,5 % 9 Von 72 % bis unter 75,5 % 8 Von 68,5 % bis unter 72 % 7 Von 65 % bis unter 68,5 % 6 Von 61,5 % bis unter 65 % 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab74 % 9 Von 71,5 % bis unter 74 % 8 Von 69 % bis unter 71,5 % 7 Von 66,5 % bis unter 69 % 6 Von 64 % bis unter 66,5 % 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Diplom- und Masterabsolventen mit einer volladäquaten Beschäftigung (Ergebnis der nächsten Sächsischen Absolventenstudie) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab63 % 6 Von 60,5 % bis unter 63 % 5 Von 58 % bis unter 60,5 % 4 Von 55,5 % bis unter 58 % 3 Von 53 % bis unter 55,5 % 2 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die TU Bergakademie Freiberg stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 25.000 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) einzunehmen. 7 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die TU Bergakademie Freiberg strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 11. 000 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Promotionen Die TU Bergakademie Freiberg strebt im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 350 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 27 kooperative Promotionen) an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingenommenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 25.000 11 Von 23.750 bis unter 25.000 10 Von 22.500 bis unter 23.750 9 Von 21 .250 bis unter 22.500 8 Von 20.000 bis unter 21.250 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 11.000 11 Von 10.450 bis unter 11.000 10 Von 9.900 bis unter 10.450 9 Von 9.350 bis unter 9.900 8 Von 8.800 bis unter 9.350 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 350 11 332 bis 349 10 314 bis 331 9 296 bis 313 8 280 bis 295 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte. 8 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die TU Bergakademie Freiberg ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31 .12.2017 an das SMWK übergeben werden. 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die TU Bergakademie Freiberg eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die TU Bergakademie Freiberg entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die TU Bergakademie Freiberg strebt aus Patenten direkt oder indirekt erworbene Erlöse von 60 T € kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.4 Gründungsgeschehen Die TU Bergakademie Freiberg strebt eine Anzahl der Ausgründungen von 15 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Unter einer Ausgründung wird ein selbständiges Unternehmen verstanden, das durch Neugründung oder Änderung der Geschäftstätigkeit eines bestehenden Unternehmens entstanden ist und auf das mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale zutreffen: Die Geschäftstätigkeit basiert wesentlich auf Know How und/ oder geistigem Eigentum, das im Rahmen von FuE-Tätigkeiten innerhalb der Hochschule entstanden ist, Gründer sind auch Forschende, Studierende oder Absolventen der Hochschule, Es besteht eine formale Vereinbarung (Nutzungs-, Kauf-, Lizenz- und/ oder Beteiligungsvertrag) zwischen Unternehmen und der Hochschule. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für Patentverwertungserlös (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab60 9 Von 57 bis unter 60 8 Von 54 bis unter 57 7 Von 51 bis unter 54 6 Von 48 bis unter 51 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Ausgründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Bergakademie Freiberg Punkte wie folgt angerechnet: 9 Anzahl Punkte Ab15 8 14 7 13 6 12 5 11 4 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 10 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mitte lzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TU Bergakademie Freiberg im Jahr 2017 3.330,8 T € und im Jahr 2018 3.390,2 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 3.450,8 T €und im Jahr 2020 3.512,6 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 700.000 €werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die TU Bergakademie Freiberg berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die TU Bergakademie Freiberg berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31 .12.2018 und der 31.12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind , dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die TU Bergakademie Freiberg die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der TU Bergakademie Freiberg festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die TU Bergakademie Freiberg und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der TU Bergakademie Freiberg und dem SMWK statt. 11 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden . Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die TU Bergakademie Freiberg nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der TU Bergakademie Freiberg nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01 .01.2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 ~#/ Dr. Eva-Maria Stange Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 12 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Ingenieurwissenschaften Bergbau, Hüttenwesen Archäometrie (Ingenieurarchäologie) (390) Bergbau/Bergtechnik (020) Hütten- und Gießereiwesen (076) Markscheidewesen (103) Informatik Informatik (079) Wirtschaftsinformatik (277) Ingenieurwesen allgemein Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften) (072) Maschinenbau/ Verfahrenstechnik Energietechnik (ohne Elektrotechnik) (211) Glastechnik/Keramik (216) Maschinenbau/-wesen (104) Umwelttechnik (einschließlich Recycling) (457) Verfahrenstechnik (226) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik Werkstofftechnik (177) Verkehrstechnik, Nautik Fahrzeugtechnik (235) 13 Wirtschaftsingenieurwesen mit Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt Schwerpunkt (370) Mathematik, Chemie Chemie (032) Naturwissenschaften Geowissenschaften (ohne Geographie) Geoökologie (385) Geophysik (066) Geowissenschaften (039) Mineralogie (111) Mathematik Mathematik (105) Wirtschaftsmathematik (276) Mathematik, Naturwissenschaften allg . Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften) (049) Physik, Astronomie Physik (128) Rechts-, Wirtschafts- und Rechts-, Wirtschafts- und Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts- Sozialwissenschaften Sozialwissenschaften allgemein und Sozialwissenschaften) (030) Wirtschaftsingenieurwesen mit Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswissenschaftlichem wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Schwerpunkt (179) Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (021) Internationale Betriebswirtschaft/Management (182) 14 1 Wirtschaftswissenschaften (184) 15 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Technischen Universität Chemnitz vertreten durch den Rektor Prof. Dr. Gerd Strohmeier und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kuns vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverze ichnis Präambel ................................................................................. ....... ..... .. ....... .... ............. .. ...... ........ ... ...... 1 1 Hochschulpolitische Ziele ..................................................... ......... .............. .................. .... .. ........ 3 1.1 Übergreifende Ziele .... .......................................................................................................... 3 1.2 Lehre und Studium .... .............. .............................................................................................. s 1.3 Forschung ....... ...... .. ............................................................................................................... 8 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung .. ....... ... ... ...... .... ... 9 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung ...................... ................ .. ................ 11 2.1 Mittelzuweisung ............................................. ....................................... .... ........................... 11 2.2 Berichterstattung ........................................................... ....... ... ..... ... .... .... .... ............. .. ......... 11 2.3 Abrechnung .. ............................ ....... ... .. .. .. .. .......................................................................... 12 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ...................................... ........ ... ...... ... ................. ............... .. . 12 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ............................................................................. 13 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11 .2016 die 11 Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welche die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der . Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controll ings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind . Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Fakultäten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentl ichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Technische Universität Chemnitz (TU Chemnitz) kombiniert den Kern einer Technischen Universität in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Mathematik mit einem breiten Fächerspektrum in den Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Die TU Chemnitz bearbeitet an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Technik die Fragestellungen der Zukunft. Als forschungsorientierte Universität mit inter- und transdisziplinärem Profil zeichnet sie sich durch ihre nationale und internationale Sichtbarkeit sowie gesellschaftliche Relevanz aus. Im Mittelpunkt stehen dabei die drei Kernkompetenzen „Materialien und Intelligente Systeme", „Ressourceneffiziente Produktion und Leichtbau" und „Mensch und Technik". Die TU Chemnitz stellt sich der Herausforderung, die grundlegende strukturelle Verschiedenheit der disziplinären Identitäten zu wahren, zu unterstützen und zugleich die Felder, in denen Synergien in Lehre und Forschung sinnvoll sind, weiter auszubauen und für die Profilbildung der Universität zu nutzen. 1 Die TU Chemnitz strebt die Verlängerung des Exzellenzclusters „MERGE-Technologiefusion für multifunktionale Leichtbaustrukturen" im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder an. Zum Nutzen unserer Gesellschaft steht sie für erfolgsorientierte Lehre, interund transdisziplinäre Forschung und einen nachhaltigen Wissens- und Technologietransfer. Die wissenschaftliche Arbeit wird durch eine Vielfalt von Menschen, Ideen und Fächerkulturen bereichert. Das Studienangebot wird geprägt durch profilbildende Studiengänge in den Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Mathematik eng verknüpft mit den Geistes-, Sozialund Wirtschaftswissenschaften. Durch ein attraktives und wettbewerbsfähiges Studienangebot gelingt es, Studierende aus Sachsen, aber auch aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland anzuziehen und ihnen herausragende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Die TU Chemnitz begreift den demografischen Wandel als Herausforderung und gestaltet die Weiterentwicklung der Gesellschaft mit. Davon profitiert die Stadt Chemnitz als Wissenschaftsund Wirtschaftszentrum einer Region mit wachsender Wirtschaftskraft und mit einem zunehmenden Bedarf an sehr gut ausgebildeten Absolventen1 sowie an kulturellen und Dienstleistungsangeboten. Die TU Chemnitz stellt sich den durch die Globalisierung veränderten Anforderungen an Bildungseinrichtungen hinsichtlich der Ausbildung der nächsten globalorientierten Führungsgeneration, z. B. im Hinblick auf Schlüsselkompetenzen wie Sprachen und interkulturelle Kommunikationsfähigkeit, und der Lösung globaler Probleme, beispielsweise im Wirtschafts- und Umweltbereich. Die TU Chemnitz setzt dabei auch auf ihre herausragende nationale und internationale Vernetzung , z. B. in Forschungs- und Kooperationsverbünden. Die TU Chemnitz sieht für ihre weitere Entwicklung fünf Handlungsfelder: 1. nachhaltige Gestaltung der TU Chemnitz in Bezug auf Profil und Größe 2. Festigung von erfolgs- und bedarfsorientierter Lehre mit einem erkennbaren Absolventenprofil 3. besondere Unterstützung von inter- und transdisziplinären Forschungsaktivitäten 4. Erzeugung von gesellschaftlichem Mehrwert durch Transfer von Wissen und Technologie 5. Anreicherung von akademischem Leben durch Vielfalt von Menschen, Ideen und Fächerkulturen (Diversity) 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die TU Chemnitz bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der TU Chemnitz und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung. Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Fakultäten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die TU Chemnitz und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die TU Chemnitz kombiniert den Kern einer Technischen Universität in den Ingenieurwissenschaften und Mathematik, Naturwissenschaften mit einem breiten Fächerspektrum in den Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Die TU Chemnitz bearbeitet Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Technik. Zu ihrem inter- und transdisziplinären Profil gehören die regionale Verantwortung sowie die nationale und internationale Sichtbarkeit. Im Mittelpunkt stehen dabei die drei Kernkompetenzen „Materialien und Intelligente Systeme", „Ressourceneffiziente Produktion und Leichtbau" und „Mensch und Technik". Die TU Chemnitz strebt die Verlängerung des Exzellenzclusters MERGE im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder an. Das Studienangebot wird geprägt durch profilbildende Studiengänge in den Ingenieurwissenschaften und Mathematik, Naturwissenschaften eng verknüpft mit den Geistes, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die TU Chemnitz schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der TU Chemnitz etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 30.06.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die TU Chemnitz den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 3 Die TU Chemnitz strebt bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode einen Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter (§ 71 SächsHSFG) an der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter auf Stellen, die im Haushaltsplan ausgewiesen sind , von 20 % an. 1.1.4 Gleichstellung Die TU Chemnitz entwickelt bis zum 31 .12.2020 ihr bestehendes Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden . Die TU Chemnitz strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (gemäß § 71 SächsHSFG) von 31 % an. 1.1 .5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die TU Chemnitz setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der teilnehmenden Studierenden an den Austauschprogrammen Erasmus, PROMOS und innerhalb von internationalen Kooperationen (Outgoing) von 200 an (Mittelwert der Jahre 2017 bis 2020). Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) am Gesamtpersonal der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter auf Stellen, die im Haushaltsplan ausgewiesen sind, werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab20% 8 Von 19 % bis unter 20 % 7 Von 18 % bis unter 19 % 6 Von 17 % bis unter 18 % 5 Von 16 % bis unter 17 % 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab 31 % 10 Von 30 % bis unter 31 % 9 Von 29 % bis unter 30 % 8 Von 28 % bis unter 29 % 7 Von 27 % bis unter 28 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die teilnehmenden Studierenden an den Austauschprogrammen (Outgoing) im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: 4 Anzahl Punkte Ab 200 10 Von 190 bis 199 9 Von 180 bis 189 8 Von 170 bis 179 7 Von 160 bis 169 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die TU Chemnitz strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 11.000 2018 10.950 2019 10.900 2020 10.850 1.2.2 MINT-Quote Die TU Chemnitz strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 8.350 Absolventen an. Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 33,7% an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die TU Chemnitz strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 75 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die TU Chemnitz über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung . Die genannte Fortschreibung wird bis zum 30.06.2020 im SMWK eingereicht. Die Absolventen der TU Chemnitz zeichnen sich durch herausragende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen aus. Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was durch eine bis 2020 einzuführende Systemakkreditierung abgesichert wird. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die TU Chemnitz sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die TU Chemnitz stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. 5 In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): In den Studienbereichen „Anglistik, Amerikanistik", „Germanistik", „Geschichte" und „Sprachund Kulturwissenschaften allgemein" soll die TU Chemnitz auf das Profil als Technische Universität ausgerichtete Studienangebote entwickeln, welche mit einer zeitlichen Perspektive nach 2020 die bestehenden „klassischen" Studienangebote ablösen. Die fachlichen Kompetenzen in den entsprechenden Fachgebieten sollen dabei erhalten bleiben. Im Studienbereich „Informatik" wird zumindest die Beibehaltung der bereits erfolgten Angebotsverdichtung erwartet. Die Zahl der Studierenden in den einzelnen Studiengängen soll dadurch erhöht werden . Das SMWK unterstützt die Überlegungen zur Einführung fächerübergreifender Grundlagenangebote für die Studienbereiche „Informatik", „Ingenieurwesen allgemein", „MaschinenbauNerfahrenstechnik", „Mathematik", „Mathematik, Naturwissenschaften allgemein" und „Physik, Astronomie". In die Studienangebote „Wirtschaftsphysik" und „Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt" wird nicht mehr immatrikuliert. Für die Studiengänge „Computational Science" wird die Vorlage eines Konzepts zu deren Perspektiven unter Beachtung der Nachfragesituation bis zum 30.09.2019 erwartet. Der Studienbereich „Sport, Sportwissenschaft" kooperiert in immer stärkerem Maß mit den Ingenieurswissenschaften. Ein Angebot in „klassischer" Sportwissenschaft in Konkurrenz zur Universität Leipzig wird nicht etabliert. Für den Studienbereich „Wirtschaftswissenschaften" werden alle vier sächsischen Universitäten beauftragt, eine Abstimmung zu fachlichen Abgrenzungen und zu vorzuhaltenden Kapazitäten mit einer zeitlichen Perspektive zur Umsetzung nach 2020 herbeizuführen. 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die TU Chemnitz leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 2.000 2018 2.000 2019 1.900 2020 1.900 1.2. 7 Daseinsvorsorge I Besondere Kapazitäten Zur Sicherung der Lehrerbildung im Freistaat Sachsen wird auf die Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der TU Chemnitz zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" vom 11 .05.2016 verwiesen. In der Lehrerbildung schafft die TU Chemnitz die Voraussetzungen, dass die Studierenden mit dem Thema des inklusiven Unterrichts ausreichend vertraut sind. Es erfolgt eine curriculare Abstimmung und Vernetzung zwischen den beteiligten Bildungswissenschaften, Fachdidaktiken, Fachwissenschaften und schulpraktischen Studien zum inklusiven Unterricht. Die Hochschule fördert den Erfahrungsaustausch unter den lehrenden zu diesem Thema. Der Umgang mit modernen Medien soll als Querschnittskompetenz in allen pädagogischen Studiengängen berücksichtigt werden. 6 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 11 .801 bis 11.935 6 Von 11 .666 bis 11.800 7 Von 11 .530 bis 11 .665 8 Von 11.394 bis 11.529 9 Von 10.307 bis 11.393 10 Von 10.171 bis 10.306 9 Von 10.035 bis 10.170 8 Von 9.900 bis 10.034 7 Von 9.765 bis 9.899 6 Im Hinblick auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und dem Prinzip der Qualifizierung herausragender Doktoranden innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds gewinnen strukturierte Promotionsprogramme stark an Bedeutung. Somit wird auch die Anzahl der immatrikulierten Promovenden steigen. Die Bandbreiten bei den Universitäten können daher nach oben so verteilt werden, dass die Möglichkeit besteht, Promotionsstudenten auch über den Stand 2013 aufzunehmen. Die Anzahl der Promotionsstudenten über 575 (Ist 2013) bleibt daher beim Überschreiten der Studierendenanzahl nach Planungsansatz unberücksichtigt. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab 33,7 % 9 Von 32,7 % bis unter 33,7 % 8 Von 31,7 % bis unter 32,7 % 7 Von 30,7 % bis unter 31,7 % 6 Von 30 % bis unter 30,7 % 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab75% 9 Von 7 4 % bis unter 75 % 8 Von 73 % bis unter 74 % 7 Von 72 % bis unter 73 % 6 Von 71 % bis unter 72 % 5 Bei Erreichen des folgenden Standes für die Einführung einer Systemakkreditierung innerhalb des Zielvereinbarungszeitraumes werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: 7 Stand Punkte Vorliegende positive Entscheidung der Agentur 5 Begutachtung 4 Selbstevaluation 3 ZulassunQ zum Verfahren 2 Antrag auf Zulassung 1 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die TU Chemnitz stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 14.000 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) einzunehmen. 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die TU Chemnitz strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 8.580 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Promotionen Die TU Chemnitz strebt im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 490 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 12 kooperative Promotionen) an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingenommenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 14.000 11 Von 13.300 bis unter 14.000 10 Von 12.600 bis unter 13.300 9 Von 11.900 bis unter 12.600 8 Von 11.200 bis unter 11.900 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 8.580 11 Von 8.151 bis unter 8.580 10 Von 7.722 bis unter 8.151 9 Von 7.294 bis unter 7.722 8 Von 6.864 bis unter 7.294 7 8 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab490 11 Von 465 bis 489 10 Von 440 bis 464 9 Von 415 bis 439 8 Von 390 bis 414 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die TU Chemnitz ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 30.06.2019 an das SMWK übergeben werden . 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die TU Chemnitz eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die TU Chemnitz entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die TU Chemnitz strebt, kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020, 90 Verwertungsfälle aus der Veräußerung von Forschungsergebnissen, insbesondere Patenten, Gebrauchsmustern und sonstigen schutzrechtsfähigen Ergebnissen an. 1.4.4 Gründungsgeschehen Die TU Chemnitz strebt eine Anzahl der von ihr unterstützten Ausgründungen von 55 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Unter einer Ausgründung wird ein selbständiges Unternehmen verstanden, das durch Neugründung oder Änderung der Geschäftstätigkeit oder des Eigentümers bzw. Geschäftsführers eines bestehenden Unternehmens entstanden ist und auf das eines der nachfolgenden Merkmale zutrifft: Die Geschäftstätigkeit basiert wesentlich auf Know-how und oder geistigem Eigentum, das während des Studiums oder der Tätigkeit an der Universität entstanden ist Gründer sind aktuelle und ehemalige Forschende, Studierende oder Mitarbeiter der Hochschule) 9 Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Verwertungsfälle aus der Veräußerung von Forschungsergebnissen , insbesondere Patenten, Gebrauchsmustern und sonstigen schutzrechtsfähigen Ergebnissen (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 90 9 Von 85 bis 89 8 Von 80 bis 84 7 Von 76 bis 79 6 Von 72 bis 75 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der von ihr unterstützten Ausgründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Chemnitz Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 55 8 Von 52 bis 54 7 Von 49 bis 51 6 Von 46 bis 48 5 Von 44 bis 45 4 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 10 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TU Chemnitz im Jahr 2017 4.829,4 T €und im Jahr 2018 4.915,6 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 5.003,4 T € und im Jahr 2020 5.093, 1 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 800 T €werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die TU Chemnitz berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die TU Chemnitz berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31 .12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen . Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die TU Chemnitz die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte) . Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der TU Chemnitz festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die TU Chemnitz und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der TU Chemnitz und dem SMWK statt. 11 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1 / 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die TU Chemnitz nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der TU Chemnitz nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01 .2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 W,a;// Dr. Eva-Maria Stange Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 12 Prof. Dr. Gerd Strohmeier Rektor der Technischen Universität Chemnitz 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Geisteswissenschaften Allg. und vergleichende Literatur- und Allgemeine Sprachwissenschaft/Indogermanistik (152) Sprachwissenschaft Anglistik, Amerikanistik Anglistik/Englisch (008) Geisteswissenschaften allgemein Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Sprach- und Kulturwissenschaften) (004) Medienwissenschaft (302) Germanistik (Deutsch, germanische Germanistik/Deutsch (067) Sprachen ohne Anglistik) Geschichte Geschichte (068) 1 ngenieurwissenschaften Elektrotechnik und Informationstechnik Elektrische Energietechnik (316) Elektrotechnik/Elektronik (048) Mikrosystemtechnik (286) Kommunikations- und Informationstechnik (222) Informatik Informatik (079) lngenieurinformatikrfechnische Informatik (123) Medieninformatik (121) 13 Wirtschaftsinformatik (277) Ingenieurwesen allg. Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften) (072) Maschinenbau/ Verfahrenstechnik Druck- und Reproduktionstechnik (231) Energietechnik (ohne Elektrotechnik) (211) Fertigungs-/Produktionstechnik (202) Gesundheitstechnik (215) Maschinenbau/-wesen (104) Wirtschaftsingenieurwesen mit Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt Schwerpunkt (370) Mathematik, Chemie Chemie (032) Naturwissenschaften Mathematik Mathematik (105) Mathematik, Naturwissenschaften allg . Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften) (049) Physik, Astronomie Physik (128) Rechts-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften Erziehungswissenschaft (Pädagogik) (052) Sozialwissenschaften Grundschul-/Primarstufenpädagogik (115) Politikwissenschaften Politikwissenschaft/Politologie (129) 14 Psychologie Psychologie (132) Rechts-, Wirtschafts- und Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts- Sozialwissenschaften allgemein und Sozialwissenschaften) (030) Regionalwissenschaften Ost- und Südosteuropa (044) Sozialwissenschaften Soziologie (149) Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (021) Internationale Betriebswirtschaft/Management (182) Volkswirtschaftslehre (175) Wirtschaftspädagogik (181) Wirtschaftswissenschaften (184) Sport Sport, Sportwissenschaft Sportwissenschaft (029) 15 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Technischen Universität Dresden vertreten durch den Rektor Prof. Dr.-lng . habil. DEng/University of Auckland Hans Müller- Steinhagen und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichnis Präambel ................ .... ...... ... ..... ..... .............................................. ......... ..................................... .. ........... 1 1 Hochschulpolitische Ziele ............................................................................................................ 3 1.1 Übergreifende Ziele ................. ............................. ... ............................................................. 3 1.2 Lehre und Studium ............................................... .. ............................................................... 5 1.3 Forschung ................................... ...... .... ................................................ ........................ .. ....... 8 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung ............................ 9 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung .................. .... ............................ .. .... 11 2.1 Mittelzuweisung .............................................................................................................. ..... 11 2.2 Berichterstattung ................................................................................................................. 11 2.3 Abrechnung .................................................................. ........................................................ 12 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten .................................. .. .... ... .... .............................................. 12 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ..... .. ............................................................ .......... 13 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welche die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Grundeinheiten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Felgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Technische Universität Dresden (TU Dresden) zeichnet sich durch eine besondere Dynamik im Hinblick auf ihre strukturelle und wissenschaftliche Entwicklung aus. Im Rahmen der Neuausrichtung nach der deutschen Wiedervereinigung wurden unter dem Dach der 1828 gegründeten Technischen Universität drei zuvor eigenständige Hochschulen integriert und 14 Fakultäten gegründet. Insofern ist sie in ihrer aktuellen Form eine recht junge Organisation, gleichzeitig vereinigt sie in sich die Tradition und Erfahrung der einzelnen Ursprungshochschulen. Diese Kombination aus langjähriger Tradition auf der einen und der sich aus einer recht neuen Organisationsstruktur ergebenden Frische, Veränderungsbereitschaft und Motivation auf der anderen Seite haben zu einer äußerst positiven Entwicklung in den letzten 25 Jahre geführt, die 2012 in der Anerkennung als Exzellenzuniversität ihren vorläufigen, aber sicher noch nicht abschließenden Höhepunkt gefunden hat. Die Studierendenzahlen haben sich seit Beginn der 1990er Jahre verdreifacht und halten sich seit mehr als zehn Jahren auf hohem Niveau von über 33.000. Die Drittmittel haben sich in den letzten zehn Jahren ebenfalls erheblich von rund 95 auf rund 260 Millionen Euro pro Jahr entwickelt. Auch andere akademische Leistungskennzahlen wie Publikationen, 1 Preise, ERC-Grants etc. sind in dieser Zeit rapide angestiegen. Im Fördermittelranking der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat die TU Dresden inzwischen Platz 10 und in den meisten internationalen Rankings einen Platz unter den führenden 200 Universitäten weltweit erreicht. Im Hinblick auf den Wissenstransfer und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erzielt die TU Dresden regelmäßig Bestnoten. Die TU Dresden ist stark in Forschung und Lehre und eng vernetzt mit Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Als moderne Volluniversität bietet sie ein breit gefächertes und doch in sich konsistentes wissenschaftliches Spektrum wie nur wenige Hochschulen in Deutschland. Die Betonung der Ingenieur-, Natur- und Lebenswissenschaften wird dabei durch starke Sozialund Geisteswissenschaften komplementiert. Dadurch kann sie die lnterdisziplinarität der Wissenschaften gezielt fördern und zur Integration der Wissenschaften in die Gesellschaft beitragen. Ihre konsequente Weiterentwicklung seit 1990 findet ihren Ausdruck im Zukunftskonzept. Als „Synergetische Universität" setzt die TU Dresden auf ein koordiniertes Zusammenspiel innerhalb der Universität und mit hervorragenden Forschungsinstitutionen in Dresden im Rahmen des DRESDEN-concept e.V., einem 2010 in Vereinsform gegründeten Forschungsverbund mit derzeit 22 Partnern aus Wissenschaft und Kultur. Ziel ist es, die besten Köpfe für Forschung, Lehre und Studium sowie für die Verwaltung für die Universität zu gewinnen und eine Umgebung zu schaffen, in der sie ihr Potenzial voll entfalten können. Die TU Dresden engagiert sich für ein Gleichgewicht zwischen beruflichen und familiären Anforderungen sowie für eine größtmögliche Chancengleichheit aller Universitätsangehörigen. Die Mitglieder der TU Dresden pflegen ein vertrauensvolles Miteinander beim Lehren, Lernen und Forschen. In dieser Atmosphäre können sich unterschiedliche Biographien und Lebensentwürfe voll entfalten. Die Universität fördert die internationale Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Sie ist eingebunden in weltweite Kooperationen und ist überzeugt, dass nur mit einer weltoffenen und toleranten Grundeinstellung Wissenschaft und Fortschritt gelingen können. Diese Überzeugung vertritt die TU Dresden nach innen und außen und übernimmt dadurch eine wichtige Leitrolle in der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft. 2 1 Hochschulpol itische Ziele Die TU Dresden bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der TU Dresden und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung . Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Grundeinheiten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die TU Dresden und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die TU Dresden zeichnet sich durch ein sehr breites Fächerspektrum aus, das die Ingenieurund Naturwissenschaften, die Lebenswissenschaften einschließlich Medizin, aber auch die Geistes- und Sozialwissenschaften umfasst. Zusätzlich zu ihren regional gebundenen gesellschaftsbezogenen Aktivitäten nimmt sie verstärkt eine überregionale, internationale Verantwortung in ihren Kernaufgaben Forschung, Lehre und Wissenstransfer wahr. Ihre fünf Forschungsprofillinien „Gesundheitswissenschaften, Biomedizin, Bioengineering", „Informationstechnologie, Mikroelektronik", ,,Intelligente Werkstoffe und Strukturen", „Kultur und Wissen" und „Energie, Mobilität und Umwelt" entwickelt sie in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Netzwerk DRESDEN-concept weiter. Die TU Dresden strebt die Verlängerung ihres errungenen Exzellenzstatus im Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder an. Das Studienangebot umfasst das oben genannte Spektrum und wird profilbildend von den Fächergruppen Mathematik, Naturwissenschaften, dem Studienbereich Humanmedizin und den Ingenieurstudiengängen geprägt, sowie von der damit vielfach verbundenen Lehramtsausbildung. 1.1 .2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die TU Dresden schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der TU Dresden etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 31.12.2017 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten 3 Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die TU Dresden den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. Die TU Dresden strebt einen Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter1 (§ 71 SächsHSFG) an der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter auf Stellen, die im Haushaltsplan (Kapitel 1209) ausgewiesen sind - ohne Medizinische Fakultät, bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode von 40 % an. 1.1.4 Gleichstellung Die TU Dresden entwickelt bis zum 31 .12.2017 ihr bestehendes Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen weiter. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die TU Dresden strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Mitarbeiterinnen an den hauptberuflich „Wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern" gemäߧ 71 SächsHSFG (ohne Medizinische Fakultät) von 30 % an. 1.1.5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die TU Dresden setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Teilnahme von Wissenschaftlern am Austauschprogramm Erasmus von 1.000 Personentagen kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) am Gesamtpersonal der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter auf Stellen, die im Haushaltsplan (Kapitel 1209) ausgewiesen sind - ohne Medizinische Fakultät, werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab40% 8 Von 39 % bis unter 40 % 7 Von 38 % bis unter 39 % 6 Von 37 % bis unter 38 % 5 Von 36 % bis unter 37 % 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020 - ohne Medizinische Fakultät) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 4 Anteil Punkte Ab30% 10 Von 28,5 % bis unter 30 % 9 Von 27 % bis unter 28,5 % 8 Von 25,5 % bis unter 27 % 7 Von 24 % bis unter 25,5 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Teilnahme von Wissenschaftlern am Austauschprogramm Erasmus kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: PersonentaQe Punkte Ab 1.000 10 Von 950 bis unter 1.000 9 Von 900 bis unter 950 8 Von 850 bis unter 900 7 Von 800 bis unter 850 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1 .2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die TU Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 33.500 2018 33.000 2019 33.000 2020 33.000 1.2.2 MINT-Quote Die TU Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 26.100 Absolventen an. Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 43 % an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die TU Dresden strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 78 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die TU Dresden über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 30.06.2019 im SMWK eingereicht. 5 Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was durch die Systemakkreditierung abgesichert wird . Zu diesem Zweck reicht die TU Dresden bis zum 30.09.2020 einen Antrag für eine erneute Systemakkreditierung bei der Akkred itierungsagentur ein und hat die dafür intern notwendigen Voraussetzungen geschaffen. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die TU Dresden sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die TU Dresden stellt einen entsprechenden Antrag . Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Das SMWK unterstützt die Zielrichtung der Hochschulleitung der TU Dresden zum gemeinsamen Vorgehen mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTW Dresden) zur Einstellung des Studienangebotes in der Architektur an der HTW Dresden und zur Konzentration in der Kartografie an der HTW Dresden. Die Studienfächer „Rechtswissenschaften" und „Wirtschaftsrecht" werden eingestellt. Das Internationale Hochschulinstitut (IHI) als Einrichtung der TU Dresden wird am Standort Zittau gesichert. Die Profilbildung des IHI erfolgt im Benehmen mit der Hochschule Zittau/ Görlitz. Für den Studienbereich „Wirtschaftswissenschaften" werden alle vier sächsischen Universitäten beauftragt, eine Abstimmung zu fachlichen Abgrenzungen und zu vorzuhaltenden Kapazitäten mit einer zeitlichen Perspektive zur Umsetzung nach 2020 herbeizuführen. 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die TU Dresden leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 5.200 2018 5.200 2019 5.200 2020 5.100 1.2. 7 Daseinsvorsorge I Besondere Kapazitäten Zur Sicherung der Lehrerbildung im Freistaat Sachsen wird auf die Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der TU Dresden zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" vom 24.03.2016 verwiesen. In der Lehrerbildung schafft die Hochschule die Voraussetzungen, dass die Studierenden mit dem Thema des inklusiven Unterrichts ausreichend vertraut sind. Es erfolgt eine curriculare Abstimmung und Vernetzung zwischen den beteiligten Bildungswissenschaften, Fachdidaktiken, Fachwissenschaften und schulpraktischen Studien zum inklusiven Unterricht. Die Hochschule fördert den Erfahrungsaustausch unter den lehrenden zu diesem Thema. Der Umgang mit modernen Medien soll als Querschnittskompetenz in allen pädagogischen Studiengängen berücksichtigt werden. Darüber hinaus schließt die TU Dresden eine Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule für Musik Dresden bis zum 01 .02.2017 ab, in der die wesentlichen Punkte zur Gestaltung der Lehrerbildung enthalten sind. Für die Anzahl der Studienanfänger in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin wird das Halten des Niveaus von 2010 bis 2014 angestrebt. 6 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 35.889 bis 36.300 6 Von 35.477 bis 35.888 7 Von 35.064 bis 35.476 8 Von 34.651 bis 35.063 9 Von 31 .350 bis 34.650 10 Von 30.937 bis 30.349 9 Von 30.524 bis 30.936 8 Von 30.112 bis 30.523 7 Von 29.700 bis 30.111 6 Im Hinblick auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und dem Prinzip der Qualifizierung herausragender Doktoranden innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds gewinnen strukturierte Promotionsprogramme stark an Bedeutung. Somit wird auch die Anzahl der immatrikulierten Promovenden steigen. Die Bandbreiten bei den Universitäten können daher nach oben so verteilt werden, dass die Möglichkeit besteht, Promotionsstudenten auch über den Stand 2013 aufzunehmen. Die Anzahl der Promotionsstudenten über 3.009 (Ist 2013) bleibt daher beim Überschreiten der Studierendenanzahl nach Planungsansatz unberücksichtigt. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab43 % 9 Von 41 % bis unter 43 % 8 Von 39 % bis unter 41 % 7 Von 37 % bis unter 39 % 6 Von 35 % bis unter 37 % 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab78 % 9 Von 75 % bis unter 78 % 8 Von 72 % bis unter 75 % 7 Von 69 % bis unter 72 % 6 Von 66 % bis unter 69 % 5 Bei Erreichen des folgenden Standes bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode im Verfahren der erneuten Systemakkreditierung werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: 7 Stand Punkte Antrag auf erneute Systemakkreditierung und 5 Vorliegen der dafür intern notwendigen Voraussetzungen Einrichtung von Zentralen Studienbüros in den 4 Bereichen der TU Dresden Fachkonzept für Zentrale Studienbüros in den 3 Bereichen der TU Dresden Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die TU Dresden stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 140.000 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) einzuwerben. 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die TU Dresden strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 30.000 T €(ohne Einnahmen der Medizinischen Fakultät) jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Promotionen Die TU Dresden strebt (ohne Promotionen an der Medizinischen Fakultät) im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 2.000 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 100 kooperative Promotionen) an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: In T€ Punkte Ab 140.000 11 Von 133.000 bis unter 140.000 10 Von 126.000 bis unter 133.000 9 Von 119.000 bis unter 126.000 8 Von 112.000 bis unter 119.000 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 30.000 11 Von 28.500 bis unter 30.000 10 Von 27.000 bis unter 28.500 9 Von 25.500 bis unter 27.000 8 Von 24.000 bis unter 25.500 7 8 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 2.000 11 Von 1.900 bis 1.999 10 Von 1.800 bis 1.899 9 Von 1.700 bis 1.799 8 Von 1.600 bis 1.699 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die TU Dresden ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31 .12.2018 an das SMWK übergeben werden. 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die TU Dresden eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die TU Dresden entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die TU Dresden strebt eine Anzahl der Verwertungsfälle in Höhe von 80 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Unter einem Verwertungsfall wird dabei jeder abgeschlossene Verwertungsvertrag (Kauf- und Lizenzvertrag bzw. Übertragungsvertrag) verstanden. Darüber hinaus wird bei jedem abgeschlossenen Vertrag die Anzahl der übertragenen Nutzungsrechte berücksichtigt. 1.4.4 Gründungsgeschehen Die TU Dresden strebt eine Anzahl der Ausgründungen von 40 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Unter einer Ausgründung wird ein selbständiges Unternehmen verstanden, das durch Neugründung oder Änderung der Geschäftstätigkeit eines bestehenden Unternehmens entstanden ist und auf das mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale zutreffen: Die Geschäftstätigkeit basiert wesentlich auf Know How und/ oder geistigem Eigentum, das im Rahmen von FuE-Tätigkeiten innerhalb der Hochschule entstanden ist, Gründer sind Forschende, Studierende oder Absolventen der Hochschule, Es besteht eine formale Vereinbarung (Nutzungs-, Kauf-, Lizenz- und/ oder Beteiligungsvertrag) zwischen Unternehmen und der Hochschule. 9 Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für Verwertungsfälle (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 80 9 Von 76 bis 79 8 Von 72 bis 75 7 Von 68 bis 71 6 Von 64 bis 67 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Ausgründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der TU Dresden Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab40 8 Von 37 bis 39 7 Von 34 bis 36 6 Von 31bis33 5 Von 28 bis 30 4 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 10 2 Mittelzu,Neisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TU Dresden im Jahr 2017 12.116,3 T € und im Jahr 2018 12.332,4 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 12.552,9 T € und im Jahr 2020 12.777,7 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 1.500 T € werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die TU Dresden berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung . Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung . Die TU Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31 .12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die TU Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der TU Dresden festzuhalten . Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die TU Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der TU Dresden und dem SMWK statt. 11 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die TU Dresden nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der TU Dresden nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen . 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 ff~aß' Dr. Eva-Maria Stange Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 12 Prof. Dr.-lng. habil. DEng/University of Auckland Hans Müller-Steinhagen Rektor der TU Dresden 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Agrar-, Forst- und Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Forstwissenschaft/-wirtschaft (058) Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin Holzwirtschaft (075) Landespflege, Umweltgestaltung Landespflege/Landschaftsgestaltung (093) Geisteswissenschaften Evangelische Theologie, - Religionslehre Evangelische Theologie, - Religionslehre (053) Geisteswissenschaften allgemein Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Sprach- und Kulturwissenschaften) (004) Medienwissenschaft (302) Germanistik (Deutsch, germanische Deutsch als Fremdsprache oder als Zweitsprache (271) Sprachen ohne Anglistik) Geschichte Geschichte (068) Katholische Theologie, - Religionslehre Katholische Theologie, - Religionslehre (086) Philosophie Philosophie (127) Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften allgemein Gesundheitswissenschaften/-management (232) Gesundheitswissenschaften Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) Medizin (Allgemein-Medizin) (107) Zahnmedizin Zahnmedizin (185) 13 1 ngen ieurwissenschaften Architektur, Innenarchitektur Architektur (013) Bauingenieurwesen Bauingenieurwesen/Ingenieurbau (017) Wasserwirtschaft (077) Elektrotechnik und Informationstechnik Elektrotechnik/Elektronik (048) Informatik Informatik (079) Medieninformatik (121) Ingenieurwesen allg. Mechatronik (380) Maschinenbau/ Verfahrenstechnik Maschinenbau/-wesen (104) Verfahrenstechnik (226) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik Werkstofftechnik (177) Raumplanung Umweltschutz (458) Verkehrstechnik, Nautik Verkehrsingenieurwesen (089) Vermessungswesen Kartographie (280) Vermessungswesen (Geodäsie) (171) Kunst, Kunstwissenschaft Kunst, Kunstwissenschaft allg. Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft (092) Musik, Musikwissenschaft Musikwissenschaft/-geschichte (114) Mathematik, Biologie Biologie (026) Naturwissenschaften 14 Biotechnologie (282) Chemie Chemie (032) Lebensmittelchemie (096) Geographie Geographie/Erdkunde (050) Mathematik Mathematik (105) Technomathematik (118) Wirtschaftsmathematik (276) Mathematik, Naturwissenschaften allg . Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Naturwissenschaften) (049) Physik, Astronomie Physik (128) Rechts-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften Ausländerpädagogik (117) Sozialwissenschaften Erziehungswissenschaft (Pädagogik) (052) Politikwissenschaften Politikwissenschaft/Politologie (129) Psychologie Psychologie (132) Rechts-, Wirtschafts- und Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts- Sozialwissenschaften allgemein und Sozialwissenschaften) (030) Lernbereich Gesellschaftslehre (154) Sozialwesen Sozialpädagogik (245) Sozialwissenschaften Soziologie (149) 15 Wirtschaftsingenieurwesen mit Wirtschaftsingenieurwesen mit wirtschaftswissenschaftlichem wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Schwerpunkt (179) Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (021) Internationale Betriebswirtschaft/Management (182) Verkehrswirtschaft (210) Volkswirtschaftslehre (175) Wirtschaftspädagogik (181) Wirtschaftswissenschaften (184) 16 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Universität Leipzig vertreten durch die Rektorin Prof. Dr. med. Beate A. Schücking und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kuns vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 Inhaltsverzeichn is Präambel ............................................ ..................... ...... ......................................... .. .......... ........ „ ... . .... . . 1 1 Hochschulpolitische Ziele ........ ............................................................... ... .............. .. ...... „ . • .•.• • • •• 3 1.1 übergreifende Ziele ..... „ .... „. „ .„ „ . . . „ . . „ .... . .. .. „„„ . . „ „„„„„„ „ „„ „ .... . . . „ „ „„„.„„ . .. „ „„„.„ .. .. . 3 1.2 Lehre und Studium ................ „ ... . „ .. „ ...... „ .... . „ . . „„„„ . . ... . „ .... .. . . . ......... „„„„„„„ .. . „ „„ „ ....... . s 1.3 Forschung ........................... .... ................... .. ........... ..... „ .... . . . . . . . . . ....... . . . . . ..... . . . . . . . . . . . . „ . . .. .... . .. . 8 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung ............... „ „ .... „„ . 9 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung .. „„ . . „ ... „ „ . . „„ ...... . „„„„„„„ „ „ „ „„„ 11 2.1 Mittelzuweisung ........................................................................... ............ .... .............. „ . .. • .•.• 11 2.2 Berichterstattung .. ... ................ .... ... .......... .. ... ...................... ............................ ... .... ..... ........ 11 2.3 Abrechnung ............................................................................. .... .... ........ .................. „ ........ . 12 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten ......... „ ...... . ... . .. . . . .. . .... „ . ... . . „ . . „.„ .. „ ..... . .. .. ........ „ .... . „.„.„ . .... 12 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ... „ .... „ . .. ... „„„„„ . . „ „ „ ... .. „ . . ... . . . . . „ . . „„ . . „. „„ ... „„.13 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welche die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung , der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein . Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind . Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Fakultäten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die im Jahr 1409 gegründete Universität Leipzig (UL) gehört zu den großen, forschungsstarken und medizinführenden Universitäten in Deutschland. Sie verfügt über eine in ihrer Vielfalt alleinstellende Fakultäts- und Fächerstruktur. Sie begreift sich als urbane Universität, die aktiv in die Wissenschaftsregion Leipzig hinein wirkt. Die Entwicklung der letzten Jahre ist von einer hohen Dynamik in allen Leistungsdimensionen gekennzeichnet: Im letzten Förderranking der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 2015 verbesserte sich die UL im Vergleich zum Jahr 2012 um sieben Positionen und erreichte damit die höchste Steigerungsrate unter allen Universitäten Deutschlands. Das Drittmittelaufkommen wurde von rund 53 Mio. € im Jahr 2006 auf rund 131 Mio. € im Jahr 2015 gesteigert. Die UL verzeichnet eine anhaltend hohe Nachfrage nach ihren Studienangeboten. Seit dem Wintersemester 2011/12 haben sich jährlich mehr als 7.000 Studierende (1 . Fachsemester) für ein Studium an der UL eingeschrieben. Der Anteil der Studierenden aus dem Ausland wurde auf rund 12 % gesteigert. Die UL profiliert sich zunehmend als Sachsens Zentrum für 1 Fächer der staatlichen Daseinsvorsorge (Rechtswissenschaft, Medizin, Lehramt, Pharmazie, Veterinärmedizin) , in denen inzwischen mehr als jeder dritte Studierende1 immatrikuliert ist. Die UL gehört zu den in ihrem internationalen Wirken profiliertesten Hochschulen in Deutschland. Im Förderranking des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) erreicht sie regelmäßig Spitzenpositionen. Sie hat sich erfolgreich dem Audit „Internationalisierung der Hochschulen" der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) unterzogen und pflegt eine Vielzahl internationaler Kooperationen auf allen Kontinenten. Die UL zählt zu den gründungsstärksten Hochschulen in Deutschland. Sie belegt Platz zwei bei der Anzahl der „Gründungen mit Wissenstransfer aus der Hochschule" (Gründungsradar 2013 des Stifterverbands) . Die kommenden Herausforderungen werden darin bestehen, die Vielfalt der Fächer und Strukturen sowie die hohe Entwicklungsdynamik in allen Wissenschaftsbereichen und Leistungsdimensionen aufrecht zu erhalten. Die UL verfolgt dazu eine mehrdimensionale Strategie, die sowohl die Aufgabenfelder Lehre, Forschung und Transfer, als auch Administration, Infrastruktur, Internationalisierung sowie Gleichstellung und Diversity Management umfasst. Ihre drei strategischen Forschungsfelder „Veränderte Ordnungen in einer globalisierten Welt", „Intelligente Methoden und Materialien" und „Nachhaltige Grundlagen für Leben und Gesundheit" entwickelt die Universität aktiv weiter. Wichtiger Teil dieser Strategie ist dabei die Vernetzung im länderübergreifenden Universitätsbund Halle-Jena-Leipzig. Auf der Grundlage des Erfolgsmodells Deutsches Zentrum für Integrative Biodiversitätsforschung iDiv (DFG-Forschungszentrum) wird die kooperative Schwerpunktbildung und Exzellenzentwicklung auf andere Forschungsfelder übertragen. Die Gesamtstrategie zielt auf die weitere Profilierung als große, forschungsorientierte und medizinführende Universität im Sinne der German U15 ab, dem die UL als einzige Universität in Sachsen und Mitteldeutschland angehört. 1 Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 2 1 Hochschulpolitische Ziele Die UL bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der UL und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1.1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung. Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Fakultäten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von strategischen Forschungsfeldern notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die UL und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die UL gehört zu den großen und medizinführenden Traditions-Universitäten in Deutschland. Die drei strategischen Forschungsfelder „Veränderte Ordnungen in einer globalisierten Welt", „Intelligente Methoden und Materialien" und „Nachhaltige Grundlagen für Leben und Gesundheit" entwickelt die Universität weiter. Zu ihrem Profil gehören die regionale Verantwortung sowie die internationale Wahrnehmung und Ausstrahlung . Für das Studienangebot sind die Fächergruppen Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Natur- und Lebenswissenschaften, darunter auch eine große Vielfalt sogenannter „Kleiner Fächer" profilprägend. Die Universität Leipzig ist zudem Sachsens Zentrum für Fächer, die der staatlichen Daseinsvorsorge dienen. Zu nennen sind hier insbesondere die Ausbildung von Juristen, Lehrern, Medizinern, Pharmazeuten und Veterinärmedizinern. 1.1 .2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die UL schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort . 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der UL etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 30.09.2017 ein Personalentwicklungskonzept, aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die UL den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. Die UL strebt einen Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter (§ 71 SächsHSFG) an der Gesamtzahl der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter 3 auf Stellen, die im Haushaltsplan ausgewiesen sind - ohne Medizinische Fakultät, bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode von 30 % an. 1.1.4 Gleichstellung Die UL entwickelt bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode ihr bestehendes Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen weiter. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die UL strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Mitarbeiterinnen an den „wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern" (gemäߧ 71 SächsHSFG ohne Medizinische Fakultät) von 45 % an. 1.1.5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die UL setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Teilnahme von Wissenschaftlern an Austauschprogrammen von 300 Personentagen kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an . Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der unbefristeten wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) am Gesamtpersonal der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter auf Stellen, die im Haushaltsplan ausgewiesen sind - ohne Medizinische Fakultät, werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab30% 8 Von 27 % bis unter 30 % 7 Von 25 % bis unter 27 % 6 Von 24 % bis unter 25 % 5 Von 23 % bis unter 24 % 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Mitarbeiterinnen an den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020 - ohne Medizinische Fakultät) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab45 % 10 Von 43 % bis unter 45 % 9 Von 41 % bis unter 43 % 8 Von 39 % bis unter 41 % 7 Von 37 % bis unter 39 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Teilnahme von Wissenschaftlern an Austauschprogrammen kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: 4 Personentage Punkte Ab 300 10 Von 285 bis 299 9 Von 270 bis 284 8 Von 255 bis 269 7 Von 240 bis 254 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 1.2 Lehre und Studium -1.2.1 Anzahl der Studierenden Die UL strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an: Jahr Anzahl der Studierenden 2017 27.100 2018 27.100 2019 26.800 2020 26.800 1.2.2 MINT-Quote Die UL strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 19.830 Absolventen an. Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 18,8 % an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die UL strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen , die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen , von 80 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die UL über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung. Die genannte Fortschreibung wird bis zum 01 .04.2020 im SMWK eingereicht. Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was durch eine bis 2020 einzuführende Systemakkreditierung abgesichert wird . 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die UL sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind, des Einvernehmens des SMWK. Die UL stellt einen entsprechenden Antrag . Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): 5 Das SMWK befürwortet die Neuausrichtung der Theaterwissenschaft an der UL im Studienbereich „Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaften". Die Konzentration des Studienbereichs „Geowissenschaften (ohne Geografie)" an der TU Bergakademie Freiberg (TUBAF) auf der Basis der zwischen der UL und der TUBAF getroffenen Absprachen zur inhaltlichen Abgrenzung und Schwerpunktsetzung wird unterstützt. Im Studienbereich „Musik, Musikwissenschaften" befürwortet das SMWK das Bestreben zum Aufbau eines hochschulübergreifenden Studienangebotes mit der Hochschule für Musik und Theater Leipzig und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Für den Studienbereich „Wirtschaftswissenschaften" werden alle vier sächsischen Universitäten beauftragt, eine Abstimmung zu fachlichen Abgrenzungen und zu vorzuhaltenden Kapazitäten mit einer zeitlichen Perspektive zur Umsetzung nach 2020 herbeizuführen. 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die UL leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 5.050 2018 5.050 2019 5.050 2020 5.000 1.2. 7 Daseinsvorsorge I Besondere Kapazitäten Zur Sicherung der Lehrerbildung im Freistaat Sachsen wird auf die Zielvereinbarung zwischen dem SMWK, dem SMK, dem SMF und der UL zur Fortführung des „Bildungspaketes Sachsen 2020" vom 24.03.2016 verwiesen. In der Lehrerbildung schafft die Hochschule die Voraussetzungen, dass die Studierenden mit dem Thema des inklusiven Unterrichts umfassend vertraut sind . Es erfolgt eine curriculare Abstimmung und Vernetzung zwischen den beteiligten Bildungswissenschaften, Fachdidaktiken, Fachwissenschaften und schulpraktischen Studien zum inklusiven Unterricht. Die Hochschule fördert den Erfahrungsaustausch unter den lehrenden zu diesem Thema. Der Umgang mit modernen Medien soll als Querschnittskompetenz in allen pädagogischen Studiengängen berücksichtigt werden. Die Ausbildung in der Pharmazie an der UL wird gesichert. Die UL sichert dauerhaft eine Kapazität von mindestens 48 Studienanfängern im Staatsexamensstudiengang Pharmazie. Im Studienjahr 2017 /18 ist eine Kapazität von mindestens 36 Studienanfängern abzusichern. Zur Stärkung der Juristenausbildung (Staatsexamen) an der UL soll dort die Kapazität - schrittweise entsprechend der Erhöhung der Professuren - auf 750 erhöht werden . Auf die Sonderzielvereinbarung zwischen der UL, der Medizinischen Fakultät Leipzig und dem SMWK zur Umsetzung der Programmlinie Lehre im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 vom 26.10. I 04.11 . und 11 .11.2015 betreffend der Humanmedizin wird verwiesen. Für die Anzahl der Studienanfänger im Fach Zahnmedizin wird das Halten der Ausbildungskapazität der Jahre 2010 bis 2014 angestrebt. Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: 6 Anzahl Punkte Von 29.146 bis 29.480 6 Von 28.811 bis 29.145 7 Von 28.476 bis 28.810 8 Von 28.141 bis 28.4 75 9 Von 25.460 bis 28.140 10 Von 25.125 bis 25.459 9 Von 24. 790 bis 25.124 8 Von 24.455 bis 24.789 7 Von 24.120 bis 24.454 6 Im Hinblick auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und dem Prinzip der Qualifizierung herausragender Doktoranden innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds gewinnen strukturierte Promotionsprogramme stark an Bedeutung. Somit wird auch die Anzahl der immatrikulierten Promovenden steigen. Die Bandbreiten bei den Universitäten können daher nach oben so verteilt werden, dass die Möglichkeit besteht, Promotionsstudenten auch über den Stand 2013 aufzunehmen. Die Anzahl der Promotionsstudenten über 1.577 (Ist 2013) bleibt daher beim Überschreiten der Studierendenanzahl nach Planungsansatz unberücksichtigt. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab 18,8 % 9 Von 17,5 % bis unter 18,8 % 8 Von 16,5 % bis unter 17,5 % 7 Von 15,5 % bis unter 16,5 % 6 Von 14,5 % bis unter 15,5 % 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab80 % 9 Von 79,5 % bis unter 80 % 8 Von 79 % bis unter 79,5 % 7 Von 78,5 % bis unter 79 % 6 Von 78 % bis unter 78,5 % 5 Bei Erreichen des folgenden Standes für die Einführung einer Systemakkreditierung innerhalb des Zielvereinbarungszeitraumes werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: Stand Punkte Vorliegende positive Entscheidung der Agentur 5 Begutachtung 4 Selbstevaluation 3 7 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die UL stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 70.000 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) einzuwerben. 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die UL strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (ohne Einnahmen der Medizinischen Fakultät) in Höhe von 6.200 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Promotionen Die UL strebt (ohne Promotionen an der Medizinischen Fakultät) im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 1.200 erfolgreich abgeschlossene Promotionsverfahren (darunter 7 kooperative Promotionen) an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingeworbenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 70.000 11 Von 66.500 bis unter 70.000 10 Von 63.000 bis unter 66.500 9 Von 59.500 bis unter 63.000 8 Von 56.000 bis unter 59.500 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (2017 bis 2020; Mittelwert) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 6.200 11 Von 5.890 bis unter 6.200 10 Von 5.580 bis unter 5.890 9 Von 5.270 bis unter 5.580 8 Von 4.960 bis unter 5.270 7 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: 8 Anzahl Punkte Ab 1.200 11 Von 1.140 bis 1.199 10 Von 1.080 bis 1.139 9 Von 1.020 bis 1.079 8 Von 960 bis 1.019 7 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 30 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die UL ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31.12.2018 an das SMWK übergeben werden. 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die UL eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschung sein richtu ngen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die UL entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die UL strebt einen aus Patenten erworbenen Erlös von 140 T € kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 1.4.4 Gründungsgeschehen Die UL strebt eine Anzahl der Ausgründungen von 80 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Unter einer Ausgründung wird ein selbständiges Unternehmen (oder selbständiger Unternehmer) verstanden, das durch Neugründung oder Änderung der Geschäftstätigkeit oder des Eigentümers bzw. Geschäftsführers eines bestehenden Unternehmens entstanden ist und auf das eines der nachfolgenden Merkmale zutrifft: Die Geschäftstätigkeit basiert wesentlich auf Know-how und oder geistigem Eigentum, das während des Studiums oder der Tätigkeit an der Universität entstanden ist ·Gründer sind aktuelle und ehemalige Forschende, Studierende oder Mitarbeiter der Hochschule Ergänzende Erläuterung: Dem Transfer-Audit des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft folgend wird hier ein breites Verständnis der Handlungsfelder Dritte Mission und Transfer zu Grunde gelegt. Dritte Mission und Transfer werden als beidseitiger Austausch von Wissen, Dienstleistungen, Technologien und Personen verstanden. Dies umfasst alle Formen der 9 Kooperationsbeziehungen in den Bereichen der Forschung und Lehre zwischen Hochschulen und externen Partnern in Wirtschaft, Politik, Kultur und öffentlichem Sektor. Beispiele dieser Kooperationsbeziehungen sind : in der Forschung: Auftragsforschung, Forschungskooperationen, Gründungen, Patent- und Lizenzvereinbarungen, Co-Publikationen, Gutachten und Mitwirkung in Beratungsgremien, Politikberatung, kooperative Professuren, Stiftungsprofessuren in der Lehre: duale Studiengänge, kooperative Promotionen, Kooperationen in der Weiterbildung , Mitwirkung in der Lehre, Praktika und Stipendien, Service-Learning, Betreuung von Abschlussarbeiten und Promotionen, Mentoring und Coaching . Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für Patentverwertungserlös (2017 bis 2020; Summe) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 140 9 Von 133 bis unter 140 8 Von 126 bis unter 133 7 Von 119 bis unter 126 6 Von 112 bis unter 119 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Ausgründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der UL Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 80 8 Von 76 bis 79 7 Von 72 bis 75 6 Von 68 bis 71 5 Von 64 bis 67 4 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 10 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2.1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der UL im Jahr 2017 8.970,3 T €und im Jahr 2018 9.130,3 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 9.293,6 T € und im Jahr 2020 9.460,0 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen . Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 1.000 T €werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die UL berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die UL berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31.12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind , dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festg~legten Zielen erläutert die UL die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der UL festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die UL und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der UL und dem SMWK statt. 11 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die UL nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der UL nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01 .01 .2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 f~~z:: Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 12 ~ /e_ OL ~ t-Dr. med. Be A. Sch~ Rektorin der Universität Leipzig 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Agrar-, Forst- und Veterinärmedizin TiermedizinNeterinärmedizin (156) Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin Geisteswissenschaften Allg . und vergleichende Literatur- und Allgemeine Sprachwissenschaft/Indogermanistik (152) Sprachwissenschaft Altphilologie (klass. Philologie) , Griechisch (070) Neugriechisch Latein (095) Anglistik, Amerikanistik Amerikanistik/Amerikakunde (006) Anglistik/Englisch (008) Außereuropäische Sprach- und Afrikanistik (002) Kulturwissenschaften Ägyptologie (001) Arabisch/Arabistik (010) Asiatische Sprachen und Kulturen/Asienwissenschaften (187) Japanologie (085) Orientalistik/Altorientalistik (122) SinoloQie/Koreanistik (145) 13 Evangelische Theologie, - Religionslehre Evangelische Religionspädagogik/kirchliche Bildungsarbeit (544) Evangelische Theologie, - Religionslehre (053) Germanistik (Deutsch , germanische Deutsch als Fremdsprache oder als Zweitsprache (271) Sprachen ohne Anglistik) Germanistik/Deutsch (067) Geschichte Alte Geschichte (272) Archäologie (012) Geschichte (068) Mittlere und neuere Geschichte (273) Kulturwissenschaften i.e.S. Ethnologie (173) Europäische Ethnologie und Kulturwissenschaft (024) Philosophie Ethik (169) Philosophie (127) Religionswissenschaft (136) Romanistik Französisch (059) Italienisch (084) Romanistik (Romanische Philologie, Einzelsprachen a.n.g.) (137) 14 Spanisch (150) Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Polnisch (206) Russisch (139) Slawistik (Slawische Philologie) (146) Sorbisch (207) Tschechisch (209) Westslawisch (allgemein und a.n.g.) (130) Humanmedizin/ Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) Medizin (Allgemein-Medizin) (107) Gesundheitswissenschaften Zahnmedizin Zahnmedizin (185) Ingenieurwissenschaften Informatik Bioinformatik (221) Informatik (079) Wirtschaftsinformatik (277) Kunst, Kunstwissenschaft Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwissenschaft (155) Theaterwissenschaft Gestaltung Angewandte Kunst (007) Kunst, Kunstwissenschaft allg. Kunsterziehung (091) Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft (092) Musik, Musikwissenschaft 15 Musikwissenschaft/-geschichte (114) Mathematik, Biologie Biologie (026) Naturwissenschaften Chemie Biochemie (025) Chemie (032) Geographie Geographie/Erdkunde (050) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geophysik (066) Meteorologie (110) Mineralogie (111) Mathematik Mathematik (105) Wirtschaftsmathematik (276) Pharmazie Pharmazie (126) Physik, Astronomie Physik (128) Rechts-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften Erziehungswissenschaft (Pädagogik) (052) Sozialwissenschaften Grundschul-/Primarstufenpädagogik (115) Sonderpädagogik (190) Politikwissenschaften Politikwissenschaft/Politologie (129) Psychologie Psychologie (132) 16 Rechts-, Wirtschafts- und Kommunikationswissenschaft/Publizistik (303) Sozialwissenschaften allgemein Lernbereich Gesellschaftslehre (154) Rechtswissenschaften Rechtswissenschaft (135) Sozialwissenschaften Sozialwissenschaft (148) Soziologie (149) Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre (021) Volkswirtschaftslehre (175) Wirtschaftspädagogik (181) Wirtschaftswissenschaften (184) Sport Sport, Sportwissenschaft Sportpädagogik/Sportpsychologie (098) 17 Zielvereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG zwischen der Wesisächsischen Hochschule Zwickau vertreten durch den Rektor Prof.'Dr. Karl Schwister und dem Sächsischen Staatsministerium fü r Wissenschaft und Kunst vertreten durch die Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange für die Jahre 2017 bis 2020 1 nhaltsverzeichnis Präambel .... .... ................ ... ................................................................ ............................ ........... .. ..... .... ... 1 1 Hochschulpolitische Ziele .................................................................. .... ...................................... 3 1.1 Übergreifende Ziele .................. ...... .. ........ .. .......... ... ......... .................................... ................ 3 1.2 Lehre und Studium ............................................... .............................................................. ... s 1.3 Forschung ................................................................... .................... ........ .. ........ ....... „ ...... . ..... 7 1.4 Dritte Mission - Gesellschaftliche Rolle und soziale Verantwortung .. .......................... 8 2 Mittelzuweisungen, Berichterstattung und Abrechnung ................................ .................. ...... 10 2.1 Mittelzuweisung ................................................................................................................... 10 2.2 Berichterstattung ..... ........................ ................ ..... ... ............. ............................ .............. ... .. 10 2.3 Abrechnung .......................................................................................................................... 11 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten .. .... .... ............... ...... ...... .. ............................................ „ .. .. . .. . 11 4 Anlage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 ............................................................................. 12 Präambel Die Staatsregierung hat am 22.11.2016 die „Hochschulentwicklungsplanung 2025" (HEP 2025) beschlossen, welcher die strategischen Zielsetzungen und Entwicklungserwartungen an die staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorgibt. Diese im Dialog mit den Hochschulen entstandene Hochschulentwicklungsplanung ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, der Hochschulautonomie, der standortspezifischen Ausdifferenzierung, der Chancengleichheit sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft. Hierzu dient auch die Sicherung des landesweit abgestimmten Fächerangebotes. Zur Umsetzung dieser staatlichen Hochschulentwicklungsplanung schließt das SMWK gemäß § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings regelmäßig Zielvereinbarungen ab. Der HEP 2025 wurde daher so hinreichend flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. selbst Motor derartiger Veränderungen zu sein. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgegeben, wie dies zwingend notwendig ist. Insbesondere bei den hochschulspezifischen Zielen bedarf es bei der Untersetzung eines kurzfristigeren Planungshorizonts, weshalb die Zielvereinbarungen auf vier Jahre angelegt sind. Die hochschulinterne Umsetzung erfolgt auf Grundlage der Entwicklungsplanung jeder einzelnen Hochschule sowie der hochschulindividuellen Konkretisierung durch Zielvereinbarungen mit den Fakultäten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des HEP 2025 durch die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen entsprechend der Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers. Mit der gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 SächsHSFG am 19.12.2016 unterzeichneten Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und der Staatsregierung wird der finanzielle Planungshorizont bis Ende 2024 geschaffen. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vereinbarung sind die Ausstattung der Hochschulen mit einem Gesamtbudget bis zum Ende des Jahres 2024 sowie der Verzicht auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen ab 2017. Des Weiteren wird der Einsatz der im Ergebnis der vollständigen Übernahme des BAföG für Studierende durch den Bund freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereiches und der Hochschulpaktmittel geregelt. Gleichzeitig verankert die Zuschussvereinbarung die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen. Insoweit bildet die Zuschussvereinbarung den finanziellen Rahmen der im Folgenden geschlossenen Zielvereinbarung, welche den HEP 2025 für jede Hochschule individualisiert. Die Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ) ist eine Hochschule mit den Schwerpunkten Technik, Wirtschaft und Lebensqualität. An acht Fakultäten mit etwa 50 Studiengängen sind rund 4. 700 Studierende aus knapp 50 Ländern immatrikuliert. Das Studium an der WHZ ist fachlich exzellent und auf einen starken Praxisbezug ausgerichtet . Ein hervorragendes Betreuungsverhältnis der Studierenden durch Professoren und Mitarbeiter·, moderne Ausstattung, eine hervorragende Hochschulbibliothek und die engen Verbindungen zur Industrie machen das Studium an der WHZ besonders attraktiv. In der angewandten Forschung ist die WHZ besonders erfolgreich. Projekte wie die Entwicklung einer Servicedatenbrillenanwendung für die Produktion, die Herstellung von kapazitiven · Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in der Regel in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. 1 Energiespeichern mit extrem hoher Ladungsträgerdichte, die Entwicklung eines automatisierten Plug-ln-Systems für den elektromobilen ÖPNV, Aufbau eines Mess- und Testfahrzeuges für die Sicherheitsüberprüfung von Landstraßen oder die Nutzung salzhaltiger Grubenwässer zur Wertstoffgewinnung verbinden 120 Jahre Tradition in der Ingenieursausbildung mit den Anforderungen der Zukunft. Neben den Schwerpunkten Technik und Wirtschaft bietet die WHZ auch ganz besondere Studiengänge rund um das Thema Lebensqualität. Studiengänge wie Akustik und Technologie des Musikinstrumentenbaus, Gebärdensprachdolmetschen, Languages and Business Administration/German Chinese oder Gestaltung machen die WHZ zu einer ganz vielseitigen und besonders attraktiven Hochschule. Mit der Galerie Angewandte Kunst Schneeberg haben die Studierenden und Absolventen der gleichnamigen Fakultät der WHZ die äußerst attraktive Möglichkeit, im Schloss Lichtenwalde bei Chemnitz ihre Werke auszustellen. 2 1 Hochschulpoli tische Ziele Die WHZ bekennt sich zu den Zielen des HEP 2025 und wird neben den in diesen bereits beschriebenen Anforderungen zur Umsetzung auch die weiteren erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung zu erfüllen. Zur Untersetzung und auf Grundlage von § 10 Abs. 2 SächsHSFG werden zwischen der WHZ und dem SMWK folgende hochschulspezifischen Ziele vereinbart: 1. ·1 übergreifende Ziele 1.1.1 Profil Profilbildung erfolgt durch Schwerpunktsetzung, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SächsHSFG, und bezeichnet das Ziel und den Prozess einer Hochschule, fachliche Schwerpunkte in ihrem Leistungsangebot zu setzen und diese mit entsprechenden Studienangeboten, Forschungstätigkeiten sowie Ressourcen transparent zu untersetzen. Die erfolgreiche Profilbildung verdeutlicht Stärken und Prioritäten der Hochschule sowohl nach innen als auch nach außen. Zum Profil einer Hochschule gehört daher auch die standortspezifische Ausdifferenzierung . Die Benennung von profilbestimmenden Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bedeutet nicht, dass Zweifel an der Expertise in den nicht genannten Bereichen, Fächergruppen oder Studiengängen bestehen bzw. die Fortführung dieser an der entsprechenden Hochschule in Frage gestellt ist. Der hochschulinterne Entwicklungsplan soll Festlegungen zur Profilbildung in den Fakultäten entsprechend des im Folgenden vereinbarten Profils der Hochschule enthalten. Soweit Anpassungen oder Änderungen von Profillinien bzw. -bereichen notwendig sind, sind diese mit dem SMWK abzustimmen. Die WHZ und das SMWK sind sich darüber einig, dass sich das aktuelle Profil der Hochschule wie folgt darstellt: Die WHZ bündelt unter dem Thema Mobilität ingenieur-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Angebote und berücksichtigt dabei insbesondere den Aspekt der Nachhaltigkeit. Mit der Angewandten Kunst hat die Hochschule ein überregional anerkanntes Alleinstellungsmerkmal. Die Hochschule entwickelt ihre drei Profilbereiche „Kraftfahrzeug", „Gesundheit" und „Energieeffizienz" weiter und stärkt deren interdisziplinären Ansatz mit den Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Informatik und den Wirtschaftswissenschaften sowie der Berufsbezogenen Fremdsprachenausbildung. Das Studienangebot wird profilbildend durch die Studiengänge in den vorstehenden Profilbereichen geprägt. 1.1.2 Hochschulinterner Entwicklungsplan Die WHZ schreibt ihren internen Entwicklungsplan bis zum 30.06.2018 auf Basis des HEP 2025 fort. 1.1.3 Personalentwicklung Eine flächendeckende Personalentwicklungsplanung soll an der WHZ etabliert werden. Hierfür erarbeitet die Hochschule bis zum 30.06.2018 ein Personalentwicklungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen. In diesem Zusammenhang setzt die WHZ den „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen" um. 3 1.1.4 Gleichstellung Die WHZ schreibt bis zum 30.06.2018 ihr Gleichstellungskonzept aufbauend auf den im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen fort. Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen soll in diesen Prozess beratend eingebunden werden. Die WHZ strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums einen Anteil der Professorinnen von 24 % an. 1.1.5 Internationalisierung Ausländische Studierende und Wissenschaftler bereichern die Forschung und Lehre und tragen auf allen Ebenen zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Die WHZ setzt die in ihrer lnternationalisierungsstrategie beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Zudem strebt sie eine Anzahl der immatrikulierten Studierenden mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2017/18 bis 2020/21) von 300 an. Punktwertrechnung übergreifende Ziele: Bei der termingerechten Vorlage eines durch das SMWK positiv bewerteten Personalentwicklungskonzeptes werden der WHZ acht Punkte angerechnet. Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Professorinnen (amtliche Personal- und Stellenstatistik 2020) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anteil Punkte Ab24% 10 Von 23,5 % bis unter 24,0 % 9 Von 23,0 % bis unter 23,5 % 8 Von 22,5 % bis unter 23,0 % 7 Von 21,5 % bis unter 22,5 % 6 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (Mittelwert der Studienjahre 2017/18 bis 2020/21) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 300 10 Von 285 bis 299 9 Von 270 bis 284 8 Von 255 bis 269 7 Von 240 bis 254 6 Der Punktwert für die übergreifenden Ziele ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 25 Punkte. 4 1.2 Lehre und Studium 1.2.1 Anzahl der Studierenden Die WHZ strebt im Zielvereinbarungszeitraum folgende Zielzahlen für die immatrikulierten Studierenden im jeweiligen Jahr an : Jahr Anzahl der Studierenden 2017 4.550 2018 4.600 2019 4.650 2020 4.700 1.2.2 MINT-Quote Die WHZ strebt im Zielvereinbarungszeitraum von 2017 bis 2020 eine Anzahl von insgesamt 3.900 Absolventen an. Dabei strebt die Hochschule einen Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (Mittelwert 2017 bis 2020) von 56 % an. 1.2.3 Einhaltung der Regelstudienzeit Die WHZ strebt im Zielvereinbarungszeitraum einen Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (Mittelwert 2017 bis 2020) abschließen, von 77 % an. 1.2.4 Qualitätssteigerung in der Lehre Zum Zweck der Sicherung und Verbesserung der Qualität in der Lehre verfügt die WHZ über ein Studienerfolgskonzept. Neben dem Stand der Umsetzung und den sich daraus ergebenden Anpassungen, berücksichtigt die Hochschule die im HEP 2025 beschriebenen und auf die Hochschule individualisierten Anforderungen im Rahmen der Fortschreibung . Die genannte Fortschreibung wird bis zum 30.06.2020 im SMWK eingereicht. Der Studienerfolg wird maßgeblich durch ein Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre gewährleistet, was durch interne und externe Evaluationen gemäß § 9 SächsHSFG abgesichert wird. Die WHZ strebt bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraumes eine Akkreditierungsquote der Bachelor- und Masterstudiengänge von 100 % an. 1.2.5 Sicherung des landesweiten Fächerangebotes Zur Sicherung eines landesweit abgestimmten Fächerangebotes bedarf die WHZ sowohl für die Aufnahme neuer - nicht in der Anlage 1 aufgeführter Studienfächer - als auch für die Aufgabe von Studienfächern, die in der Anlage 1 aufgeführt sind , des Einvernehmens des SMWK. Die WHZ stellt einen entsprechenden Antrag. Das SMWK erteilt das Einvernehmen unter Beachtung der im HEP 2025 dargestellten Grundsätze. In Bezug auf das gegenwärtige Studienangebot wird Folgendes vereinbart (vgl. HEP 2025): Für den Studienbereich „Allgemeine und vergleichende Literatur- und Sprachwissenschaft" soll die WHZ perspektivisch eine Kapazitätserhöhung prüfen. Dabei sind auch Kooperationsmöglichkeiten mit den Universitäten zu prüfen. Für die gegenwärtig angebotenen Studienfächer im Studienbereich „Elektrotechnik" wird eine Verbesserung der Auslastung erwartet, alternativ soll mit einer zeitlichen Perspektive ab 2020 die Kapazität zurückgenommen werden. In den Studienfächern „Gesundheitswissenschaften/ -management" und „Pflegewissenschaften/ -management" sollen die wirtschaftswissenschaftliche Schwerpunktsetzung beibehalten werden. Für die medizinischen Module sollte eine Kooperation mit den sächsischen Standorten der Hochschulmedizin angestrebt werden. Das Studienangebot „Physikalische Technik" wird an der WHZ konzentriert. 5 1.2.6 Einhaltung Hochschulpakt Die WHZ leistet ihren Beitrag zur Erfüllung des Hochschulpaktes. Für die Zahl der Studienanfänger im 1. Hochschulsemester (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020) werden folgende Werte angestrebt: Jahr Studienanfänger 1. HS 2017 950 2018 975 2019 1.000 2020 1.000 Punktwertrechnung Lehre und Studium: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der immatrikulierten Studierenden (amtliche Studierendenstatistik zum WS 2020/2021) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Von 5.113 bis 5.170 9 Von 5.054 bis 5.112 10 Von 4.995 bis 5.053 11 Von 4.936 bis 4.994 12 Von 4.465 bis 4.935 13 Von 4.406 bis 4.464 12 Von 4.347 bis 4.405 11 Von 4.288 bis 4.346 10 Von 4.230 bis 4.287 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen in den MINT-Fächern an der Gesamtzahl der Absolventen (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab 56 % 13 Von 55 % bis unter 56 % 12 Von 54 % bis unter 55 % 11 Von 53 % bis unter 54 % 10 Von 52 % bis unter 53 % 9 Bei Erreichen der folgenden Werte für den Anteil der Absolventen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit oder mit einer Regelstudienzeitüberschreitung von bis zu zwei vollen Fachsemestern (amtliche Statistik der Jahre 2017 bis 2020; Mittelwert) abschließen, werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte Ab77% 13 Von 76 % bis unter 77 % 12 Von 75 % bis unter 76 % 11 Von 7 4 % bis unter 75 % 10 Von 73 % bis unter 7 4 % 9 6 Bei Erreichen folgender Werte der Akkreditierungsquote (Bachelor- und Masterstudiengänge) bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraumes werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Quote Punkte 100 % 5 Von 95 % bis unter 100 % 4 Von 90 % bis unter 95% 3 Von 85 % bis unter 90% 2 Von 80 % bis unter 85% 1 Der Punktwert für die Ziele in Lehre und Studium ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 40 Punkte. 1.3 Forschung 1.3.1 Forschungsleistung Die WHZ inkl. ihres FTZ stellt sich der besonderen Herausforderung von wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren (DFG, Bund, EU). Es ist Ziel dabei im Zielvereinbarungszeitraum Mittel im Umfang von 3.200 T € (Mittelwert 2017 bis 2020) einzunehmen. 1.3.2 Drittmittel aus der Wirtschaft Die WHZ inkl. ihres FTZ strebt Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 1.148 T €jährlich (Mittelwert 2017 bis 2020) an. 1.3.3 Kooperative Promotionen Die WHZ strebt im Zeitraum 2017 bis 2020 insgesamt 14 erfolgreich abgeschlossene kooperative Promotionsverfahren an. Punktwertrechnung Forschung: Bei Erreichen der folgenden Werte für den Umfang der im wettbewerblichen, wissenschaftsgeleiteten Verfahren eingenommenen Mittel (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: lnT€ Punkte Ab 3.200 8 Von 3.000 bis unter 3.200 7 Von 2.800 bis unter 3.000 6 Von 2.600 bis unter 2.800 5 Von 2.500 bis unter 2.600 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft (Mittelwert 2017 bis 2020) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: 7 lnT€ Punkte Ab 1.148 8 Von 1.189bis1 .147 7 Von 1.030 bis 1.088 6 Von 970 bis 1.029 5 Von 910 bis 969 4 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen kooperativen Promotionsverfahren (2017 bis 2020; Summe) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab14 7 13 6 12 5 11 4 10 3 Der Punktwert für die Ziele in der Forschung ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 20 Punkte. 1.4 Dritte Mission - Gesellschaft li che Rolle und soziale Verantwortung 1.4.1 Regionale Wirksamkeit Auf der Basis der Gesamtheit ihrer gesellschaftsbezogenen, ökonomischen und nichtökonomischen Aktivitäten erarbeitet die WHZ ein Konzept über die Ausrichtung der genannten Aktivitäten zur Entfaltung ihrer regionalen Wirksamkeit sowie zu strategischen Partnerschaften in der Region gemäß der im HEP beschriebenen Anforderungen. Das Konzept soll bis zum 31 .12.2018 an das SMWK übergeben werden . 1.4.2 Transferbereitschaft Um eine höhere Transparenz regionaler Transferstrukturen sowie eine Steigerung der regionalen Kenntnis über Transferakteure und ihrer Leistungen zu erreichen, richtet die WHZ eine zentrale Anlaufstelle für Transferfragen ein. Diese Anlaufstelle soll in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden , um eine effektive und zentrale Ansprache für Unternehmen zu bieten. Ziel der Anlaufstelle ist außerdem, Anfragen von Unternehmen an die adäquaten Ansprechpartner innerhalb der Hochschule oder an anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen weiterzuleiten. 1.4.3 Stärkung der Innovationskraft Die WHZ entwickelt ihre Transferstrategie unter Beachtung aktueller wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen weiter und setzt die darin beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich um. Die WHZ beteiligt sich am Förderprogramm von Bund und Ländern „Innovative Hochschule". Die WHZ strebt eine Anzahl von abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten) , die durch Unternehmen und Einrichtungen betreut wurden, von 2.000 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. 8 1.4.4 Gründungsgeschehen Die WHZ strebt eine Anzahl der hochschulbegleiteten Gründungen von 20 kumuliert für die Jahre 2017 bis 2020 an. Punktwertrechnung Dritte Mission: Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der Absolventen der erfolgreich abgeschlossenen studentischen Abschlussarbeiten (2017 bis 2020; Summe) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 2.000 9 Von 1.900 bis 1.999 8 Von 1.800 bis 1.899 7 Von 1.700 bis 1.799 6 Von 1.600 bis 1.699 5 Bei Erreichen der folgenden Werte für die Anzahl der hochschulbegleiteten Gründungen (2017 bis 2020; Summe) werden der WHZ Punkte wie folgt angerechnet: Anzahl Punkte Ab 20 8 19 7 18 6 17 5 16 4 Der Punktwert für die Ziele in der Dritten Mission ergibt sich aus der Summe der Punktwerte für die einzelnen Indikatoren; höchstens 15 Punkte. 9 2 Mittelzuweisungen , Berichterstattung und Abrechnung 2. -1 Mittelzuweisung Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der WHZ im Jahr 2017 1. 772,2 T € und im Jahr 2018 1.805,0 T €. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2019 1.842,5 T € und im Jahr 2020 1.875,5 T €. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 gemäߧ 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2018 bis 2020 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Prämien zur Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 in Höhe von jährlich 600 T € werden der Hochschule, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, vollständig zugewiesen. 2.2 Berichterstattung Die WHZ berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die WHZ berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31 .12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die WHZ die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der WHZ festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die WHZ und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der WHZ und dem SMWK statt. 10 2.3 Abrechnung Auf Basis der Auswertungsberichte zur Zielvereinbarung ermittelt das SMWK nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode den Grad der Zielerreichung nach dem in den einzelnen Zielbereichen definierten Punktesystem. Bleiben bei der Addition der Punkte eines Zielbereiches (Ziff. 1.1/ 1.2/ 1.3/ 1.4) - durch die Definition des Höchstwertes - Punkte unberücksichtigt, können diese zum Erreichen des Höchstwertes in anderen Zielbereichen angerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn ein oder mehrere Ziele dieses Zielbereiches gänzlich verfehlt werden (keine Punkte). Erreicht die WHZ nach der Aufsummierung der Punkte aller Zielbereiche weniger als 100 % - das entspricht einem Wert von 100 Punkten - so führt dies zu einem prozentualen Abzug im Zielvereinbarungsbudget. Dieser Abzug wird gemäß Hochschulsteuerungsverordnung mit dem Zielvereinbarungsbudget der kommenden Periode verrechnet. Werden die jährlichen Ziele des Hochschulpaktes (Ziff. 1.2.6) von der WHZ nicht erreicht, so ist bei einer Abweichung von mehr als +/- 5 % die auf das entsprechende Jahr entfallende Prämie anteilig in Höhe der prozentualen Abweichung im Jahr 2021 an das SMWK zurückzuzahlen. 3 Unterzeichnung und Inkrafttreten Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01 .01 .2017 in Kraft. Dresden, den 19. Dezember 2016 ~dßy Dr. Eva-Maria Stange Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst 11 Prof. Dr. Karl Schwister Rektor der Westsächsischen Hochschule Zwickau 4 An lage: Fächerangebot gemäß HEP 2025 Fächergruppe Studienbereich Studienfach Geisteswissenschaften Allg. und vergleichende Literatur- und Allgemeine Sprachwissenschaft/Indogermanistik (152) Sprachwissenschaft Berufsbezogene Fremdsprachenausbildung (018) Geisteswissenschaften allgemein Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Sprach- und Kulturwissenschaften) (004) Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften allgemein Gesundheitswissenschaften/-management (232) Gesundheitswissenschaften Pflegewissenschaft/-management (234) Ingenieurwissenschaften Elektrotechnik und Informationstechnik Elektrotechnik/Elektronik (048) Mikrosystemtechnik (286) Kommunikations- und Informationstechnik (222) Informatik 1 nformatik (079) Ingenieurinformatik/Technische Informatik (123) Medizinische Informatik (247) Wirtschaftsinformatik (277) Ingenieurwesen allg. Angewandte Systemwissenschaften (140) Maschinenbau/ Verfahrenstechnik Feinwerktechnik (212) 12 Fertigungs-/Produktionstechnik (202) Maschinenbau/-wesen (104) Physikalische Technik (224) Technische Kybernetik (144) Textil- und Bekleidungstechnik/-gewerbe (225) Umwelttechnik (einschließlich Recycling) (457) Verfahrenstechnik (226) Verkehrstechnik, Nautik Fahrzeugtechnik (235) Verkehrsingenieurwesen (089) Wirtschaftsingenieurwesen mit Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt (370) Schwerpunkt Kunst, Gestaltung Angewandte Kunst (007) Kunstwissenschaft Textilgestaltung (116) Rechts-, Wirtschafts- Rechts-, Wirtschafts- und Interdisziplinäre Studien (Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts- und und Sozialwissenschaften allgemein Sozialwissenschaften) (030) Sozialwissenschaften Wirtschaftswissenschaften Arbeitslehre/Wirtschaftslehre (011) Betriebswirtschaftslehre (021) Internationale Betriebswirtschaft/Management (182) Wirtschaftswissenschaften (184) 13 KA 6-7883 Anlagen 1 - 14 Zielvereinbarung2017-20_HfBK Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Zielvereinbarung2017-20_HfM Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Zielvereinbarung2017-20_HGB Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Zielvereinbarung2017-20_HMT Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Zielvereinbarung2017-20_HSM Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Zielvereinbarung2017-20_HSZG Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Zielvereinbarung2017-20_HTW Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Zielvereinbarung2017-20_HTWK Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Zielvereinbarung2017-20_PHfT Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Zielvereinbarung2017-20_TUBAF Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Zielvereinbarung2017-20_TUC Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Zielvereinbarung2017-20_TUD Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Page 18 Zielvereinbarung2017-20_UL Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Page 18 Page 19 Zielvereinbarung2017-20_WHZ Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 2017-01-25T14:44:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes