STAATS1IN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7884 Thema: Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten auf dem sächsischen Wohnungsmarkt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zu Diskriminierungen von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen beim Abschluss von Mietverträgen? Die Staatregierung hat keine originären Kenntnisse im Sinne der Fragestellung . Frage 2: Was unternimmt die Staatsregierung, um sich ein Bild von der Lage zu Diskriminierungen von Migrantinnen und Migranten beim Abschluss von Mietverträgen zu verschaffen? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Untersuchung im Sinne der Fragestellung veranlassen würden. Frage 3: Inwiefern hat die Staatsregierung Kenntnis davon, dass im Freistaat Sachsen ansässige Wohnungsgenossenschaften den Abschluss von Mietverträgen für Ausländer grundsätzlich oder für bestimmte Wohnlagen ausschließen? Die Staatregierung hat keine originären Kenntnisse im Sinne der Fragestellung . Auf Nachfrage hat der Verband der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften mitgeteilt: „Uns ist nicht bekannt, dass im Verbandsgebiet tätige Wohnungsgenossenschaften per Beschlussfassung in den Gremien eine Vermietung an Ausländer grundsätzlich oder für bestimmte Wohnanlagen ausschließen. Die Wohnungsgenossenschaften unterliegen als private Ver- Z amm Freistaat v'm SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-1053/15/2 Dresden,V . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zumm Freistaal c"A SACHSEN mieter aber auch hier grundsätzlich der Privatautonomie. Im Sinne eines stabilen genossenschaftlichen Miteinanders gelten aber auch hier unsere Grundsätze einer dezentralen Unterbringung, der Betreuung der Wohnungsnutzer und der zeitliche Vorlauf hinsichtlich der Vermittlung/Integration in die bestehende Mieterstruktur." Frage 4: Inwiefern hat die Staatsregierung Kenntnis davon, dass im Freistaat Sachsen ansässige Wohnungsgenossenschaften den Abschluss von (unbefristeten) Mietverträgen mit Ausländern von einer bestimmten Geltungsdauer des Aufenthaltstitels abhängig machen? Die Staatregierung hat keine originären Kenntnisse im Sinne der Fragestellung . Auf Nachfrage hat der Verband der Sächsischen Wohnungsgenossenschaften mitgeteilt: „Hierzu gibt es unterschiedliche Erfahrungswerte. Im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Vermietung kann es vorkommen, dass eine Vermietung mit der Aufenthaltsdauer in Zusammenhang steht. Umgekehrt wird gerade bei Wohnungsgenossenschaften, die mit Leerstand bedroht sind, in Kooperation mit Sozialträgern versucht, Wohnraum an Bedürftige unabhängig von ihrem Ausländer -/Flüchtlingsstatus zu vermitteln." Frage 5: Inwiefern verstieße die unter 3. und 4. dargestellte Praxis gegen das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz formulierte Diskriminierungsverbot ? Von einer Beantwortung der Frage wird abgesehen, weil diese auf eine Bewertung gerichtet ist. Hierzu ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Sie hat insbesondere nicht die Pflicht, aus Anlass einer Kleinen Anfrage in Bezug auf einen vorgetragenen Fall in eine Rechtsprüfung einzutreten, einen vorgetragenerr Fall rechtlich zu bewerten oder sich eine (Rechts -)Meinung zu einer.7 bere4 veryetenen Auffassung zu bilden. Sie kann zudem nicht letztverbindlich iur Auslegung von Gesetztes Stellung nehmen, weil diese Aufgabe den Geri'chteri vorbehalten ist. Mit 'freddlichen Grüßen kus Ulbi Seite 2 von 2 2017-02-01T10:21:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes