STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat c e SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Falk Neubert, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7886 Thema: Einschränkungen im Umgang mit Unterlagen für öffentliche Sitzungen im Landkreis Mittelsachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Es ist Praxis, dass Unterlagen für öffentliche Sitzungen in Gemeinde- /Stadträten und Kreistagen bereits im Vorfeld veröffentlicht werden und selbstverständlich Teil öffentlicher Diskussionen sind. Ausgenommen davon sind lediglich Sachverhalte, in welchen das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen (§ 36 Abs. 3 SächsGem0, § 32 Abs. 3 SächsLKr0). In der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Freiberg wird diese Regelung durch folgenden Satz eingeschränkt: ,Beratungsunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Oberbürgermeisters nicht an Dritte weitergegeben werden.' (§ 7 Abs. 3 GO). Aktuell gibt es eine einstweilige Anordnung des Sächsische Oberverwaltungsgerichts , in welcher das OVG mit einer ziemlich gewöhnungsbedürftigen Argumentation zu dem Ergebnis kommt, dass alle Unterlagen für öffentliche Sitzungen der Stadt Freiberg in jeden Fall nichtöffentlich - also: geheim - seien. Begründet wird das damit, dass die ,beigefügten Unterlagen in erster Linie infolge der Pflicht des Bürgermeisters beigefügt werden, die entsprechenden Sitzungen der einzelnen Gremien sachgerecht vorzubereiten. Der Senat teilt auch die Auffassung des Antragstellers [Stadt Freiberg], dass es sich bei den Sitzungsunterlagen um rein interne Papiere der Verwaltung handelt und die Befugnis eines Stadtrats zur Überzeugungsbildung nicht so weit reicht, dass die Antragsgegnerin [eine Freiberger Stadträtin] sämtliche verwaltungsinternen Schriftstücke und damit die Sitzungsunterlagen komplett veröffentlichen kann. Der Zweck der Sitzungsunterlagen besteht allein in der Verwendung innerhalb des Stadtrats [...] Die Unterlagen dienen der Unterrichtung innerhalb des Stadtrats und der Vorbereitung von Abstimmungen im Stadtrat.' (Entscheidung OVG vom 8. Juli 2016: 4 B 366/15). Wenn man dieser sehr restriktiven Argumentation des OVG folgt, dann müssten Begründungen bzw. inhalt- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/14/10 Dresden, z O.Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN 7 1.7" h -e Freistaat SACHSEN lich vertiefende Anlagen von Beschlussvorlagen nicht nur im Vorfeld der öffentlichen Sitzungen, sondern auch nach der Beschlussfassung dieser Vorlagen der Geheimhaltung unterliegen. Auf Betreiben des mittelsächsischen Landrates wurde nun eine neue Geschäftsordnung für den Kreistag Mittelsachsen beschlossen. In einer Mischung zwischen der Einführung eines willkommenen Instruments der Unterdrückung von Diskussionen im Vorfeld von politischen Entscheidungen und einem Akt vorauseilendem Gehorsams wurden darin ebenfalls die Regelungen der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen eingeschränkt und absurderweise alle Unterlagen für öffentliche Sitzungen als geheim eingestuft." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist im Fall des Beschlusses (zur Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag Mittelsachsen) die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde rechtsaufsichtlich tätig geworden? Ja. Frage 2: Wenn ja: Wann und aus welchen Gründen? Die Landesdirektion Sachsen wurde mit Schreiben des Landrates des Landkreises Mittelsachsen vom 7. Dezember 2016 um Mitteilung gebeten, ob Einverständnis mit der Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Mittelsachsen und seiner Ausschüsse vom 19. Oktober 2016 besteht. Frage/3: Wen7 nei Entfällt. / Warum nicht und aus welchen Gründen? Mit freundlichen Grüßen . f Märkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-01-30T14:57:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes