STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7892 Thema: Diagnose von Krebserkrankungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Krebspatienten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Entwicklung der Krebsneuerkrankungen im Zeitraum von 2009 bis 2014 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Angaben zu den Jahren 2015 und 2016 liegen der Staatsregierung noch nicht vor. Vom Abschluss eines Diagnosejahres bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Statistik vergehen in der Regel 2 bis 3 Jahre aufgrund der Verarbeitung der Krebsmeldungen und dem notwendigen Abgleich mit Sterbemeldungen bzw. Todesursachen. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Krebsneuerkrankungen m. 15.561 15.300 15.585 15.379 14.878 14.780 (ohne sonsti- w 12.756 12.302 12.115 12.260 11.745 11.595 ge Haut- ges. 28.317 27.602 27.700 27.639 26.623 26.375 c 44) Frage 2: Welche Krebserkrankungen traten am häufigsten auf? Die häufigsten Krebserkrankungen im Jahr 2014 bei Männern betreffen Prostata (21 ,3 %Anteil an allen Krebsneuerkrankungen), Darm (12,8 %) und Lunge (12,3 %). Bei Frauen sind es Brustdrüse (27 %), Darm (12,3 %) und Lunge (6, 1 %). Damit entfällt sowohl bei Männern als auch bei Frauen etwa die Hälfte aller Krebserkrankungen auf die jeweils drei häufigsten Krebsarten . Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-17/8 Dresden , &· Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat Frage 3: Wie viele Menschen sind von 2011 bis 2016 an den Folgen einer Krebserkrankung verstorben? Die Anzahl der Krebstodesfälle im Zeitraum von 2009 bis 2014 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Angaben zu den Jahren 2015 und 2016 liegen der Staatsregierung noch nicht vor. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Krebstod esm . 6.688 6.797 6.960 7.075 7.217 7.099 fälle (ohne sonstige w. 5.404 5.547 5.650 5.488 5.574 5.512 Haut- C 44) ges. 12.092 12.344 12.610 12.563 12.791 12.611 Frage 4: ln welchen sächsischen Krankenhäusern können Menschen mit einer Krebserkrankung behandelt werden? Alle im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommenen, insbesondere somatischen Krankenhäuser behandeln Patienten mit Krebserkrankungen. Eine Ausnahme besteht bei Kindern und Jugendlichen. Krankenhäuser, die die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämatoonkologischen Krankheiten (Richtlinie zur Kinderonkologie) erfüllen, sind das Klinikum Chemnitz, das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der TU Dresden und das Universitätsklinikum Leipzig. Frage 5: Was wird seitens der Staatsregierung getan, damit Krebserkrankungen bei Menschen frühzeitig diagnostiziert werden können (Öffentlichkeitsarbeit, etc.)? SACHSEN Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist gemäß Sächsischem Früherkennungsdurchführungsgesetz die Zentrale Stelle für die Durchführung des Einladungswesens zum Mammographie-Screening und der damit im Zusammenhang stehenden Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Abschnitt B Nr. 4 Buchst. b Abs. 5 sowie Buchst. d und n der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs -Richtlinien) in der Fassung vom 15. Dezember 2003 (BAnz. 2004 S. 2). Im Weiteren hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz durch das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland ein "Gutachten zur Entwicklung des ambulanten Versorgungs- und Ärztebedarfs in Sachsen" bis zum Jahr 2030 erstellen lassen. Im Rahmen des Gutachtens erfolgt eine Beschreibung der derzeitigen ambulanten medizinischen Versorgungssituation in allen Mittelbereichen Sachsens für die einzelnen Facharztrichtungen und für ausgewählte Erkrankungsbereiche . ln den Kapiteln 6.3.4 Onkologische Erkrankungen und 6.3.5 Sonstige Neubildungen, Krankheiten der Mamma werden auf Basis der ausgewerteten Echtdaten der ambulanten medizinischen Versorgung sowie der Daten aus der 6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung die Prävalenzen über die einzelnen Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Mittelbereiche altersstandardisiert prognostiziert, um daraus die zukünftige Entwicklung des ambulanten Versorgungs- und Ärztebedarfs bis in das Jahr 2030 ableiten zu können . ln Deutschland besteht für Erwachsene der gesetzlichen Krankenversicherung ein gesetzlicher Anspruch auf verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (SGB V, § 25 a). Mit Hilfe dieser Untersuchungen können medizinisch relevante Auffälligkeiten oder Krebserkrankungen im Frühstadium diagnostiziert und mit einer besseren Prognose behandelt werden . Die Teilnahme daran ist freiwillig. Ob und in welchem Umfang diese Leistungen in Anspruch genommen werden, hängt davon ab, wie jeder Einzelne die Verantwortung für seine Gesundheit wahrnimmt. Die Krankenkassen können dazu beitragen, durch gezielte und verständliche Informationsangebote zu Nutzen und Risiken von Krebsfrüherkennung das Bewusstsein für diese Untersuchungen zu verbessern und eine informierte Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme zu ermöglichen. Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-01-31T12:37:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes