SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard~von~Lindenau~Platz 1 01067 Dresden Chef der Staatskanzlet und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 Poststelle® sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) SK.Ö-0141.51/55/1 -2015/5525 2 3, /‘Hl5 Kleine Anfrage des Rico Gebhardt, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/792 Thema: Was nach Auffassung des Ministerpräsidenten mitgeteilt werden muss Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Ministerpräsident Tillich erklärte auf dem Dialog-Forum am Mittwoch, dem 21.1.2015, im Dresdner Kongresszentrum im Zusammenhang mit den PEGIDA-Demonstrationen, es gehe darum festzustellen, „dass es Meinungen gibt, die vielleicht nicht jeder teilt, die aber mitgeteilt werden müssen.““ ,—------------— I so CfMr t Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die j SÄCHSISCH. \ Kleine Anfrage wie folgt: v-------------- .-' Frage 1: Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die Position der sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Veronika Bellmann, dass der „Islam als Religion geschichtlich und mit der Verfasstheit unseres Landes nichts zu tun“ hat (gegenüber MDR „Sachsenspiegel“ (http://www.mdr.de/sachsen/islamdebatte-cdu-sachsen100.htmn. mitgeteilt werden musste? Frage 2: Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die Meinung der sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten Veronika Bellmann, es sei infolge von Geburtenrate und Altersdurchschnitt die „Islamisierung doch schon fortschreitend“ (u.a. s.o. und vorher bereits gegenüber „Handelsblatt Online“), mitgeteilt werden musste? Frage 3: Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die Sichtweise des Mittweidaer CDU-Oberbürgermeisters Matthias Damm, „was die Bürger aber vom Islam wahrnehmen, passt nicht zu unserer Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN aufgeklärten Gesellschaft. Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ („Freie Presse, 21.1.2015) mitgeteilt werden musste? Frage 4: Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die menschenverachtenden Äußerungen von PEGIDA-Gründer Lutz Bachmann über Flüchtlinge auf „Facebook“, die zu seinem Rücktritt führten, mitgeteilt werden mussten? Besteht nach Auffassung der Staatsregierung zwischen dem, was die Organisatoren von PEGIDA meinen mitteilen zu müssen, und dem, was sächsische CDU-Politiker zum Thema Migration/Islam/Asyl zurzeit mitteilen zu müssen glauben, ein Zusammenhang, aus dem weitere Schlussfolgerungen gezogen werden könnten, z.B. nach dem Vorbild der „Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung“ das Medienzentrum der Staatskanzlei PEGIDA für eine Pressekonferenz zur Verfügung zu stellen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellten Fragen sind jeweils auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Frage 5: Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2