STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7926 Thema: Waffenbesitz und Waffenkontrolle 2016 (gesamt) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Zahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen, die Zahl der Schusswaffenbesitzer, die Zahl der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des sog. Kleinen Waffenscheins zum 31.12.2016 dar? (Bitte Jahresscheiben, Gesamtzahl, Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie Vergleich zum Vorjahr [12/2015] darstellen.) Frage 2: Wie stellt sich die Personalsituation der Waffenbehörden zum 31.12.2016 dar? (Bitte Jahresscheiben, Gesamtzahl in VzÄ, Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie Vergleich zum Vorjahr [12/2015] darstellen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Gesamtzahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen, die Zahl der Schusswaffenbesitzer, die Zahl der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des sog. Kleinen Waffenscheins sowie die Personalausstattung der Waffenbehörden zum Stichtag 31. Dezember 2016 sind der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Hinsichtlich der Vergleichszahlen aus dem Jahr 2015 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/5404 verwiesen. Freistaat S A C H S E N Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/17/68I ( 1 7 Dresden,/ f. Februar 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN '29 11' Freistaat SACHSEN 2 Frage 3: Welche Waffenbehörden haben im Jahr 2016 (Stand: 31.12.2016) wie viele Schusswaffenbesitzer mit welchen Ergebnissen kontrolliert? (Bitte nach Jahresscheiben , Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Kontrolle [anlassbezogene , verdachtsunabhängige, angemeldet, unangemeldete, Aufbewahrungs- und andere Kontrollen etc.] differenzieren.) Der Umfang der Kontrolltätigkeit der Waffenbehörden im Jahr 2016 ist der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Frage 4: Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit Anfang 2016 nach welchen waffenrechtlichen Tatbeständen mit welchem Ergebnis eingeleitet? (Bitte nach Jahresscheiben, Gesamtzahl, Landkreisen und Kreisfreien Städten, strafbzw . ordnungswidrigkeitsrechtlichen Tatbeständen aufschlüsseln.) Zu den staatsanwaltschaftlich erfassten Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7927 und den diesbezüglichen Teil der dortigen Anlage verwiesen. Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Bei den kommunalen Behörden werden Daten zur Anzahl der in Bezug auf waffenrechtliche Tatbestände eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren und deren Ergebnissen nicht bzw. nicht einheitlich statistisch erfasst. Angaben zu eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren , die mittels Verwarngeld geahndet bzw. eingestellt wurden, dürfen nicht gespeichert werden. Die zu den durchgeführten Bußgeldverfahren abrufbaren Informationen können nicht als Grundlage für eine Beantwortung der Frage herangezogen werden, weil ihnen durch unterschiedliche Systematiken und unterschiedliche Erfassungstiefen die Vergleichbarkeit fehlt. Zur Beantwortung der Frage wären daher eine Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Waffenakten im Lichte der konkreten Fragestellungen bzw. weitergehende Recherchen erforderlich. Am 31. Dezember 2016 waren im Freistaat Sachsen insgesamt 41.772 Personen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Bei einem angenommenen Aufwand von zehn Minuten pro Akte ergibt sich ein Gesamtauswand von rund 7.000 Arbeitsstunden. Damit stünden mehrere Sachbearbeiter über mehrere Monate für Kernaufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Hinzu käme eine selbst dann nicht recherchierte Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN unbestimmte Anzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren, die gegen Personen eingeleitet wurden, die nicht Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung, der ihr zugeordneten Polizeibehörden sowie der zuständigen kommunalen Waffenbehörden und Bußgeldstellen andererseits zu dem Ergebnis, dass eine I3antwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des pariarnerit tarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funkti?/nsfähigkeit der sächsischen Polizei sowie der kommunalen Behörden nicht zu letsten/ist Mit fdeuellichen Grüßen (.) 1 ...1/41 Markus Ulbig Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/7926 Anzahl registrierter Schusswaffen Anzahl Schusswaffenbesitzer Anzahl Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen Anzahl Kleiner Waffenscheine Personalausstattung der Waffenbehörden in VZÄ 12/2016 12/2016 12/2016 12/2016 12/2016 Stadt Chemnitz 4.703 838 1.818 769 1,7 Erzgebirgskreis 17.849 3.216 4.443 1.251 2,3 Landkreis Mittelsachsen 12.540 2.264 3.111 862 2,0 Landkreis Zwickau 11.880 1.969 3.001 1.087 1,7 Vogtlandkreis 13.237 2.161 3.065 929 3,5 Stadt Dresden 10.073 1.853 3.547 1.618 3,01 Landkreis Görlitz 9.739 1.938 2.897 1.029 1,85 Landkreis Meißen 9.312 1.824 2.717 834 2,0 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 12.692 2.458 3.467 1.038 1,0 Landkreis Bautzen 13.931 2.581 3.825 1.275 1,5 Stadt Leipzig 8.714 1.660 3.814 2.222 k. A. Landkreis Leipzig 12.212 2.182 2.998 841 2,2 Landkreis Nordsachsen 12.007 2.313 3.075 763 2,0 Für die Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden als Waffenbehörde, untere Jagdbehörde und für die von den Gemeinden und Landkreisen zu erledigenden Aufgaben im Sprengwesen stehen im Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden insgesamt drei Planstellen zur Verfügung. Eine dieser drei Planstellen enthält jedoch zusätzlich noch Aufgaben zur Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde. Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/7926 Kontrollen der Aufbewahrung von Schusswaffen anlassbezogen anlassunabhängig angemeldet unangemeldet Stadt Chemnitz 41 0 41 0 41 Erzgebirgskreis 19 4 15 6 13 Landkreis Mittelsachsen 2 0 2 1 1 Landkreis Zwickau 20 0 16 4 16 Vogtlandkreis 34 9 25 1 33 Stadt Dresden 38 0 38 14 24 Landkreis Görlitz 10 6 4 2 8 Landkreis Meißen 25 0 25 6 19 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 167 0 167 0 167 Landkreis Bautzen 5 1 4 0 5 Stadt Leipzig' Landkreis Leipzig 225 3 222 16 209 Landkreis Nordsachsen 238 0 238 6 232 1Die Daten konnten wegen krankheitsbedingter Personalausfälle bei der Stadt Leipzig innerhalb der Antwortfrist nicht erhoben werden. 2017-02-02T10:47:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes