STAATSMINISTER1UM DES INNERN w;•er Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7929 Thema: Mobile automatisierte Kennzeichenerfassung 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele technische Mittel zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung (nach § 19a Abs. 1 SächsPolG - im Folgenden: Kfz- Scanner) jeweils welchen Typs stehen jeweils seit wann welchen Behörden des Freistaates Sachsen zur Verfügung und inwieweit wurden Haushaltsmittel für die Anschaffung weiterer Kfz -Scanner angemeldet ? Hinsichtlich der Teilfrage 1 wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3556 und auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/195 sowie auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5/12896 verwiesen. Hinsichtlich der Teilfrage 2 wird Folgendes mitgeteilt: Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und VVillensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053 /17/72 Dresden,g0 . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN k Freistaat- SACHSEN(7.__.. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Derzeit befindet sich das Sächsische Staatsministerium des Innern in einem internen Willens- und Entscheidungsprozess . Die Planungen zur rechtssicheren Erweiterung des automatischen Kennzeichenerkennungssystems und der Beschaffung weiterer Geräte sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wie oft wurden Kfz -Scanner im Freistaat Sachsen 2016 jeweils wann, an jeweils welchen Orten, für welchen Zeitraum aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen eingesetzt? (Unterscheidung und Zuordnung der Zwecke bitte nach den jeweiligen Tatbestandsalternativen des § 19a Abs. 1 SächsPolG) Es wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung in der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7757 verwiesen. Frage 3: Zu Frage 2: Wie viele Kfz -Kennzeichen wurden bezogen auf den jeweiligen Einsatzort a) erfasst, b.) mit jeweils welchen polizeilichen Datenbanken abgeglichen, c.) zum Anlass welcher weiterer Maßnahmen nach § 19a Abs. 2 SächsPolG genommen und d.) zwischenzeitlich gelöscht? a.) Die Frage kann nicht beantwortet werden, da eine Speicherung sowie eine statistische Erfassung der Anzahl der automatisch abgelesenen und abgeglichenen Kraftfahrzeugkennzeichen nicht erfolgt. b.) Das Kennzeichenerkennungssystem gleicht die Kfz -Kennzeichen gemäß § 19a Absatz 1 Satz 5 SächsPolG in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 und 4 nur mit den diesen Zweckbestimmungen dienenden Dateien, in den anderen Fällen auch mit der Sachfahndungsdatei im Informationssystem der Polizei (INPOL) sowie im Nationalen Schengener Informationssystem ab. Mit Bezug auf Buchstabe a.) kann keine Aussage über die Anzahl der abgeglichenen Kennzeichen getroffen werden. c.) Weitere Maßnahmen nach §19a Absatz 2 SächsPolG werden statistisch nicht erfasst . Mit Bezug auf Buchstabe a.) kann keine Aussage über die Anzahl und Art der jeweils eingeleiteten Maßnahmen getroffen werden. d.) Gemäß § 19a Absatz 1 Satz 6 SächsPolG werden die erfassten Daten bei fehlender Datenübereinstimmung (Nicht -Trefferfall) des automatisierten Abgleichs sofort, technisch spurenlos, anonym und ohne Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, durch das Kennzeichenerkennungssystem gelöscht. Gemäß § 19a Absatz 3 SächsPolG werden die Daten bei Übereinstimmung mit dem abgeglichenen Fahndungsbestand (Trefferfall) nach Abschluss der Maßnahmen nach Absatz 2 sofort gelöscht. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Zu Frage 2: Inwiefern führten die Einsätze der Kfz -Scanner zur a.) Beweissicherung , b.) Abwehr jeweils welcher konkreten Gefahren, c.) zur Sicherstellung gestohlener Kfz oder Kfz -Kennzeichen oder d.) aus welchen Gründen zu Fehlschlägen (Unverwertbarkeit wegen Unvollständigkeit der erfassten Kfz -Kennzeichen u. a.)? Hinsichtlich der Teilfragen a.), b.) und c.) wird auf die zusammenfassende Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7757 verwiesen. Hin4icht e der Teilfrage d.) wird auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Fra e 4 Teilfrage d.) der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3556 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen I I • * Markus UlIDS Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-01-31T10:25:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes