2015/4579 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWEIT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 0510 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/793 Thema: Geruchsbelästigungen und Sicherheit in der Biologisch -Mechanischen Abfallbehandlungsanlage der DAVGmbH in Dresden/Hammerweg (Ortsamt Pieschen) Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 26. Januar 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4795 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit längerer Zeit liegen mir Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Dresdner Ortsamt Pieschen (insbesondere Trachenberge und Pieschen Nord) über erhebliche Geruchsbelästigungen vor. Olfaktorische Notizen Betroffener - die mir ebenfalls vorliegen - gehen von Geruchsbelästigungen aus, die zu bestimmten Zeiten wie dem Sommer 2014 sowie in Tagesrandlagen (nach 20 Uhr; Wochenende) in starkem Maße Vorkommen, dann wieder aber Monate oder jahrelang schwächer werden. Neben typischen Rottegerüchen der biologisch-mechanischen Anlage wurden auch brandartige Gerüche bemerkt. Vor diesem Hintergrund sowie dem am 17.12.14 laut Presseberichten stattgefundenem Brand innerhalb der Anlage stelle ich folgende Fragen an die Staatsregierung.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Anlage vorgesehenen Maßnahmen des Betriebs, insbesondere die dabei vorgesehene Filteranlage, sowie das eigene Betreiberregime des Anlagenbetreibers generell ausreichend zur Abwehr der o. g. Belästigungen im Anlagenumfeld und zur Abwehr von Gefahren? Seite 1 von 3 M' Jetzt schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/4579 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Die Biologisch-Mechanische Abfallbehandlungsanlage (BMA) der DAVG Dresdner Abfallverwertungsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 20. März 2000 betrieben. Diese wurde erteilt, nachdem der Vorhabenträger im Genehmigungsverfahren zweifelsfrei nachgewiesen hat, dass der Schutz und die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft gegeben sind und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Grundlage der Bewertung durch die Immissionsschutzbehörde sind dabei insbesondere die Anforderungen der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) und der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV). Nach Aussage der zuständigen Landesdirektion Sachsen (LDS) entspricht die Anlage dem Stand der Technik und wird ordnungsgemäß sowie genehmigungskonform betrieben. Die gesamte Abluft aus der Rottehalle wird erfasst und in der thermischregenerativen Abluftreinigungsanlage behandelt. Dieses Verfahren ist in der Praxis anerkannt und effektiv bei der Minderung der in der Hallenabluft enthaltenen geruchsintensiven Stoffe. Außerdem wurden an der Annahmehalle im Jahre 2010 Tore mit Luftschleusen installiert und damit die Geruchsstoffemissionen während der Anlieferprozesse weiter gemindert. Sowohl mit den kontinuierlichen Messungen zum Beispiel von Gesamtstaub und organischen Stoffen, angegeben als Gesamtkohlenstoff, als auch den jährlichen Einzelmessungen, zum Beispiel der Geruchsstoffe, weist der Betreiber nach Angabe der LDS regelmäßig die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Emissionsgrenzwerte der 30. BImSchV nach. Zur Brandvorbeugung hat der Betreiber umfangreiche organisatorische Maßnahmen getroffen. So finden beispielsweise regelmäßig Brandschutzbelehrungen aller Mitarbeiter durch den Brandschutzverantwortlichen der Anlage statt. Betriebliche Anforderungen wie die Unterteilung der Lagerflächen in Brandabschnitte und das Freihalten von Brandgassen und Flucht- bzw. Rettungswegen sind nach Aussage der LDS ebenfalls gewährleistet. Zur frühzeitigen Branderkennung ist die Anlage mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet, die mit der Feuerwache Dresden direkt verbunden ist. Frage 2: Seit wann und in welchem Umfang sind den zuständigen Behörden des Freistaates Beschwerden über Geruchsbelästigungen durch die BMA der DAVG in Dresden bekannt? Zwischen den Jahren 2006 und 2009 gingen jährlich zwischen drei und zehn Beschwerden von Bürgern über Geruchsbelästigungen durch die BMA bei den Behörden ein. Die im Jahr 2010 in zwei Fällen von Bürgern den Behörden gemeldeten Geruchseinwirkungen standen im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zur Installation der in der Antwort zu Frage 1 genannten Hallentore im Annahmebereich. Im Jahr 2011 gingen nochmals zwei Einzelbeschwerden und danach bis zum Jahr 2014 jährlich jeweils eine Beschwerde bei den Behörden ein. Bei der umgehenden Überprüfung der Beschwerde am 1. April 2014 hat die Behörde festgestellt, dass der vom Beschwerdeführer benannte Brandgeruch von einem Feuer in der naheliegenden Gartensparte ausging. Seite 2 von 3 W3 STAATSMINISTERIUM ElIR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche weitere Brände oder Schwelbrände in der Anlage oder ihrem Umfeld außer dem bekannten Ereignis am 17. 12.14 sind den Behörden des Freistaates in den letzten 5 Jahren bekannt geworden? In der BMA ereigneten sich in dem angefragten Zeitraum Schwelbrände am 18. Juni 2010 in der Rottebox 3 und am 16. Februar 2011 in der Rottebox 8. Im Umfeld der BMA ereignete sich ein Brand am 4. März 2012 auf dem Gelände der Nordmineral Recycling GmbH & Co. KG, Hammerweg 35 in 01127 Dresden. Frage 4: Welche Kontrollen wurden in den letzten 5 Jahren zum Betrieb der Anlage durch welche Umweltbehörden mit welchen Ergebnissen wahrgenommen (Auflistung der Art der Kontrolle, der zuständigen Behörden, der Termine sowie der festgestellten Situation und etwaigen Auflagen und Maßnahme)? In den letzten fünf Jahren wurden durch die zuständige LDS insgesamt fünf Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt: - am 21. und 22. Juni 2010 anlassbezogen nach dem in der Antwort zu Frage 3 genannten Brand, - am 10. April 2011 anlassbezogen nach dem in der Antwort zu Frage 3 genannten Brand, - am 5. Juli 2012 turnusmäßig und - am 4. Juli 2014 turnusmäßig. Nach Aussage der LDS wurde die Anlage stets ordnungsgemäß und genehmigungskonform betrieben. Auch wurden keine Hinweise auf einen unsachgemäßen Betrieb oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Bränden festgestellt. Maßnahmen oder Auflagen gegenüber dem Betreiber waren daher nicht erforderlich. Frage 5: Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Umweltbehörden des Freistaates derzeit notwendig, um die erheblichen Geruchsbelästigungen und sowie etwaige Brand- und Sicherheitsrisiken durch die Anlage abzustellen? Nach Aussage der LDS erbrachte die Auswertung der Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 1 genannten Messungen und der in den Behörden vorliegenden einzelnen Beschwerden keine Anhaltspunkte für erhebliche Geruchsbelästigungen im Sinne der Geruchs-Immissionsrichtlinie oder erkennbare Brand- oder Sicherheitsrisiken. Die aktuelle Situation in der Anlage und in deren Umfeld erfordert daher keine weiterführenden Maßnahmen. Die Anlage entspricht dem Stand der Technik. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3