STAAT SI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach'1005 l0 | 01076 Drosdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier; Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/7935 Thema: Geruchsbelästigung in Riesa am 30.12.2016 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut Sächsischer Zeitung vom 31.12.2016 wurde wegen eines seltsamen Geruchs am 30,12.2016 in Gröba einen Feuen¡vehreinsatz ausgelöst. Die Ursache für die Geruchsbelästigung soll der Abtransport von mind. sieben Lkw-Ladungen mit Schlacke aus dem Stahlwerk Feralpi sein, welches den Absetzzyklon im Walzwerk Ende Dezember 2016 gereinigt hat. Beim einsetzenden Zersetzungsprozess sei vermutlich auch das gifti ge Wasserstoffs u lf id (Schwefelwasserstoff H2S) f rei gesetzt wo rden.,, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie stellt sich der beschriebene Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zuständige Genehmigungsbehörde hat dazu folgende lnformationen übermittelt: Das Walzwerk führt einmal im Jahr Reinigungsarbeiten im sogenannten Absetz-Zyklon durch. Dabei fallen Abfälle an, die auch über Straßen außerhalb der Anlage abtransportiert werden, wobei es zu Geruchsbelästigungen kommen kann. * Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Ïelefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 5. Januat 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t1t763 Dresden, 3/.Ol .l.o /l s¡mu1+ - - oh&ñffitffiffi0rUlddffikñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang ftir elêktronisch s¡gn¡erte sowio für verschlüsselte elektron¡schè DokumenteSeite I von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: Wurde durch die Feuerwehr oder andere Behörden eine Messung der einzelnen Schadstoffe in der Luft vorgenommen? Wenn ia, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der festgestellten chemischen stoffe, ihrer Konzentration und ihrer Gefährlichkeit hinsichtlich der Gesundheit der ansässigen Bevölkerung? Wenn nein, warum nicht? Nach lnformationen des Kreisbrandmeisters des Landratsamtes Meißen wurde die Feuenruehr Riesa aufgrund von Meldungen über Geruchsbelästigungen (Gasgeruch) zu zwei Einsätzen am 30. Dezember20l6gerufen. Jeweils um 11:28 Uhrund um 15:56 Uhr rückte ein Löschfahzeug sowie ein ABC-Erkundungskraftwagen auf den Friedrich- Ebert-Platz in Riesa nördlich der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi aus. Schadstoffmessungen wurden keine durchgeführt, da kein Verdacht auf Freisetzung schädlicher Stoffe bestand. Frage 3: Welche weiteren grundsätzlichen Geruchsbelästigungen durch das stahlwerk Feralpi und insbesondere durch schwefelwasserstoff H2s sind der Staatsregierung seit 2006 bekannt? Der LDS sind Beschwerden zu Geruchsereignissen aus dem Zeitraum von Oktober 2006 bis Mai 2007 bekannt. Das Ven¡raltungsgericht Dresden hat in einem Urteil vom 7. Juli 2010 festgestellt, dass nicht zu eruvarten sei, dass von der - durch die Genehmigung vom 1. August 2006 - geänderten Anlage erhebliche Geruchsbelästigungen ausgingen. Vielmehr spräche einiges dafür, dass die Geruchsbelästigungen aus anderen Quellen - etwa aus dem Ölwerk - stammten. Zwei weitere Geruchsbeschwerden wurden am 17. Dezember 2013 und mit Schreiben vom 5. Juli 2014 und 2. Mäz 2015 von einem Anwohner aus der Umgebung des Stahlwerkes Feralpi bei der LDS eingereicht. Die Prüfung durch die LDS ergab, dass innerhalb der jeweiligen Zeiträume der Geruchsbelästigungen durchgängig keine Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb der Produktionsanlagen feststellbar waren. Solche Geruchsbelästigungen, die als ,,Gestank nach verbranntem Plastik" und nach ,,Benzol" beschrieben wurden, sind beim bestimmungsgemäßen (genehmigungskonformen ) Betrieb der Anlagen der ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi GmbH (Stahlwerk Feralpi) nicht zu erwarten. Diese festgestellten Geruchseinwirkungen waren auch hinsichtlich Dauer, Qualität und lntensität für einen metallurgischen Betrieb, wie das Stahlwerk Feralpi, völlig untypisch. Sie ließen sich aufgrund der Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Wahrnehmung auch nicht auf atypische Ereignisse zurückführen. lm Stahlwerk wurden und werden keine Stoffe mit erheblichem Geruchspotenzial eingesetzt. Nach den zu den angegebenen Zeiträumen der Geruchsbelästigungen messtechnisch ermittelten Windrichtungen muss davon ausgegangen werden, dass die Geruchsquelle (n) sich in einem Gebiet befindet(n) müssen, dessen Begrenzungen weit über die des Firmengeländes des Stahlwerkes Feralpi hinausgehen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Annahme des Beschwerdeführers, dass das Stahlwerk Feralpi durchweg der Verursacher der belästigenden Gerüche sein soll, war aus fachlicher Sicht der LDS nicht nachvollziehbar. Weiterhin wurden der LDS zwei Anzeigen bei Polizeidienststellen zu Geruchsbelästigungen im Oktober 2014, als deren Verursacher das Stahlwerk Feralpi genannt wurde, bekannt. ln oben genanntem Zusammenhang sind der LDS Geruchsbeschwerden, die durch den charakteristischen Geruch von Schwefelwasserstoff ausgelöst wurden, nicht bekannt. Frage 4: Welche Maßnahmen hat sie darauf hin zum Schutz der Bevölkerung mit welchem Ergebnis ergriffen? Auf die Beantwortung der Frage 2 wird verwiesen. lm Übrigen wird sich die LDS mit dem Stahlwerk Feralpi in Verbindung setzen, um die in Rede stehenden jährlichen Reinigungsarbeiten des Absetzzyklons so zu gestalten, dass Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft so weit als möglich vermieden werden. Frage 5: Wann, wo, in welchen Mengen und mit welcher Klassifizierung wurden die Schlackeabfälle aus dem Absetzzyklon des Walzwerks aus dem Stahlwerk Feralpi in den letzten fünf Jahren entsorgt bzw. deponiert(bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Bei den Abfällen aus dem Absetzzyklon des Walzwerkes aus dem Stahlwerk Feralpi handelt es sich nicht um Schlackeabfälle, sondern um Walzzunder. Dieser wird unter der Abfallschlüsselnummer 10 02 10 als Zuschlagstoff an die Zementindustrie abgegeben . Da es sich beim Walzzunder um einen nicht gefährlichen Abfall im Sinne des Kreislaufiryirtschaftsgesetzes (KrWG) handelt, besteht für das Stahlwerk Feralpi keine Nachweispflicht im Sinne des $ 50 Abs. 1 KrWG. Damit liegen dem Landratsamt Meißen als untere Abfallbehörde keine Daten über die entsorgte Menge, dem Zeitpunkt und dem Entsorger vor. Mit freundlichen Grüßen r Thomas Seite 3 von 3 2017-02-01T10:17:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes