STAATSMINISTER1U11/1 DES INNERN Freistaat SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7937 Thema: Asylstatistik 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylsuchende in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen haben einen Asylantrag im Jahr 2016 gestellt? Laut der Zugangs-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für das Bundesland Sachsen haben im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 insgesamt 24.684 Personen einen Asylantrag gestellt, darunter 23.663 Erstanträge und 1.021 Folgeanträge. Frage 2: Wie viele Asylsuchende in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen hatten zum 31.12.2016 keinen Asylantrag gestellt? Im Ergebnis einer von der Landesdirektion, Zentrale Ausländerbehörde, durchgeführten automatisierten Auswertung wurde festgestellt, dass zum Stichtag 31. Dezember 2016 von den anwesenden Personen in den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen 633 noch keinen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt hatten. Allerdings ist diese Angabe mit Vorbehalt zu betrachten, da es wegen der Weihnachtsfeiertage möglicherweise zu zeitlichen Differenzen bei der Weiterleitung der entsprechenden Daten vom BAMF zur Landesdirektion kam. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14/1)5 Dresden /('. Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str, 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Asylberechtigte (anerkannte Asylsuchende) gab es zum 31.12.2016 in Sachsen? Frage 4: Wie war der Status der übrigen Asylsuchenden? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien „abgelehnt", „Abschiebeschutz", „Abschiebehindernis".) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Gemäß den statistischen Erhebungen zum Ausländerzentralregister ergeben sich für den Freistaat Sachsen zum Stichtag 31. Dezember 2016 folgende Angaben: Anzahl aufhältiger Personen - mit Niederlassungserlaubnis gem. § 26 Abs. 3 S. 1 AufenthG (Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge): 794 - mit Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1 AufenthG (Asylberechtigte): 88 - mit Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 2 AufenthG (anerkannte Flüchtlinge gem. § 3 Abs. 1 AsylG): 12.522 - mit Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 2 AufenthG (Gewährung von subsidiärem Schutz gern. § 4 Abs. 1 AsylG): 2.307 - mit Aufenthaltserlaubnis gern. § 25 Abs. 3 AufenthG (Feststellung eines Abschiebungsverbotes gern. § 60 AufenthG): 1.012 Darüber hinaus waren zum Stichtag 31. Dezember 2016 weitere 6.988 Personen anwesend , die nach Ablehnung des Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig waren (Quelle: Landesdirektion Sachsen). Frage 5: Wie viele Asylsuchende wurden im Verlauf des Jahres 2016 aus Sachsen abgeschoben ? plKlarste lend wird darauf verwiesen, dass Asylsuchende, d. h. Personen mit anhängigern sylverfahren, nicht abgeschoben werden. Im Jahr 2016 wurden nach Maßgabe des §/ /58 fufenthG insgesamt 3.377 Personen aus Sachsen abgeschoben, deren Asylantrag a gelehnt wurde. I I Mit ftetu dlichen Grüßen 0 . L Markus Ulbi Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-02-02T12:12:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes