STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7943 Thema: Abschiebungen aus Sachsen nach Afghanistan Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Geflüchtete aus Afghanistan wurden im Jahr 2016 und bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage aus Sachsen abgeschoben und wie viele reisten selbständig aus (bitte aufschlüsseln nach Familienkonstellation , Geschlecht, Alter und Landkreis)? Im Jahr 2016 und bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage am 4. Januar 2017 wurden 22 abgelehnte afghanische Asylbewerber abgeschoben. Die Betroffenen wurden nicht nach Afghanistan, sondern nach der Dublin- 111 -Verordnung in andere Staaten der Europäischen Union überstellt bzw. in sichere Drittstaaten abgeschoben. Dabei handelte es sich um 21 männliche Personen und eine weibliche Person. 20 Personen waren alleinstehend, bei den beiden anderen Personen handelte es sich um ein Ehepaar. Letzte Unterbringung Anzahl der Personen Stadt Chemnitz 4 Erzgebirgskreis 4 Görlitz 2 Landkreis Leipzig 2 Stadt Leipzig 1 Landkreis Meißen 1 Landkreis Zwickau 6 Vogtlandkreis 1 Erstaufnahmeeinrichtung 1 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14113 Dresden, . Februar 2017 Hausanschrif-t: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Alter . Anzahl der Personen bis 16 Jahre . 0 16 und 17 Jahre 1 18 bis 40 Jahre 20 über 40 Jahre 1 Freistaat c' m SACHSEN Im Jahr 2016 sind 72 afghanische Personen freiwillig nach Afghanistan ausgereist. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Säch- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben nach Alter, Geschlecht, Ort der letzten Unterbringung, Familienverband oder Einzelperson werden zu freiwilligen Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten die in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) vorliegenden Akten händisch ausgewertet werden. Insgesamt sind 383 Afghanen im ZAB-Programm erfasst, die Sachsen freiwillig verlassen haben. Eine detaillierte Zuordnung der 72 freiwillig ausgereisten Personen im Jahr 2016 ist im ZAB-Programm nicht möglich. Um die in der Frage abgefragten weiteren Aussagen treffen zu können, müssten die 383 Akten dazu gesichtet werden, welche Afghanen konkret im Jahr 2016 freiwillig ausgereist sind. Dafür müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach diesen zusätzlich abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 383 Arbeitsstunden, d. h. von über 47 Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von über neun Wochen zu je fünf Arbeitstagen. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Seite 2 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN--,,, Frage 2: Wann und von wo haben diese Abschiebungen stattgefunden und wohin wurden die Geflüchteten aus Afghanistan abgeschoben? Zeitpunkt der Abschiebung Anzahl der Personen Januar 2016 4 Februar 2016 4 März 2016 3 Mai 2016 5 Juni 2016 1 Juli 2016 1 September 2016 1 Oktober 2016 2 November 2016 1 Ausgangspunkt der Abschiebung Anzahl der Personen Flughafen Berlin -Tegel 19 Flughafen München 2 Grenzübergang Passau 1 Zielstaat Anzahl der Personen Finnland 1 Frankreich 1 Italien 2 Österreich 1 Rumänien 1 Ungarn 16 Frage 3: Wie viele Geflüchtete aus Sachsen wurden in die Abschiebehaft anderer Bundesländer überstellt (bitte aufschlüsseln nach Datum der Überstellung, Ort der Abschiebehafteinrichtung und Nationalität der Geflüchteten)? Frage 4: Wohin wurden diese Geflüchteten abgeschoben (bitte aufschlüsseln nach Datum der Abschiebung und Aufnahmeland)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: In Bezug auf den in Frage 1 genannten Zeitraum wurden keine Personen in Abschiebungshaft genommen. Seite 3 von 4 STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Frage 5: Beteiligt(e) sich der Freistaat Sachsen an den Sammelabschiebungen, die u. a. am 14.12.2016 und im Januar 2017 stattfanden bzw. stattfinden werden? Sachs prüft grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Beteiligung an Sammelabschieb ngen nach Afghanistan. Am 14. Dezember 2016 erfolgte keine Beteiligung an der S mmelabschiebung. Erkenntnisse über im Januar 2017 stattfindende Sammelabschieunggn nach Afghanistan liegen der Staatsregierung nicht vor. Mit / I irieu7dlichen Grüßen • \‘M /Iku's Ulbig Freistaat SAC1-I SEN Seite 4 von 4 2017-02-02T12:09:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes