STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/7944 Thema: Winterdienst auf Staatsstraßen und Bundesstraßen in Sachsen Verwendung chemischer Auftausalze (z. B. Streusalze) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/27 Dresden, 0 2. FEß. 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu den schädi¬ genden Nebenwirkungen von chemischen Auftausalzen, z. B. von Streusalz auf am Straßenrand wachsende Gehölze (z. B. Verätzungswirkungen, Verschlechterung der Wasser- und Nährstoffaufnahmefähigkeit durch zu hohen Salzgehalt im Boden), zu den schädigenden Nebenwirkungen bei Tieren und zu der Schädigung von Autos und Häusern? Zertifikat seit 2006 audit berufundfamilic Der Straßenrandbereich und insbesondere die dort befindliche Straßenbegleitvegetation unterliegen generell einer Vielzahl beeinträchtigender Um¬ weltfaktoren, von denen das Auftausalz nur einen darstellt. Aus den 1990er Jahren liegen dem Sächsischen Staatsministerium für Wirt¬ schaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Studien der Bundesanstalt für Straßen¬ wesen (BASt) vor, in denen Auswirkungen des Auftausalzes auf die Umwelt untersucht wurden. Aktuellere Studien sind der Straßenbauverwaltung nicht bekannt. In den zur Verfügung stehenden Gutachten wurden kausale Beziehungen zwischen der Anwendung von Auftausalzen und dem Anstieg von Natriumund Chloridkonzentrationen in straßennahen Böden und Straßenbegleitvegetation festgestellt. Anhand von Untersuchungsergebnissen und durchge¬ führter Simulationsrechnungen konnte aber auch aufgezeigt werden, dass eine rückgängige Tausalzanwendung mit einer Reduzierung der tausalzverursachten Natrium- und Chlorid-Menge bzw. -Konzentration in den Umwelt¬ medien einhergeht. Allerdings ist dies ein langwieriger Prozess. Hausanschrift; Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 5 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) reagieren unter den Straßenbäumen Linden sehr empfindlich auf Tausalz (Chlorid-Belastung). Das SMUL bezieht sich dabei auf ein Faltblatt des Arbeitskreises Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz e.V. (GALK e.V.), welches als Anlage beigefügt ist. Nach Aussage des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geolo¬ gie (LfULG) hat sich der Gewöhnliche Salzschwaden (Puccinellia distans) in den letz¬ ten 15 Jahren deutlich entlang der Autobahnen ausgebreitet, was auf die Salzbeeinflussung der Randstreifen zurückgeführt wird. Nach Informationen des Umweltbundesamtes (2013) wird „... das im Schmelzwasser gelöste Salz in den Entwässerungssystemen (Abwasserreinigungsanlage, Regenwas¬ serreinigung) kaum zurückgehalten und gelangt daher in die Bäche und Flüsse. Ge¬ wässerorganismen können ab Konzentrationen über 200mg/l von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentra¬ tionen von mehr als 500mg/l. Eine biologische Verödung tritt ab 5g/l ein. In Regenrück¬ haltebecken wurden Konzentrationen bis zu 40g/l gemessen. Deshalb können dort, wo das salzhaltige Wasser einfließt, die kritischen Konzentrationen auch in Bächen und Flüssen überschritten werden. Weiträumig entstehen durch die Einleitung streusalzhal¬ tiger Abwässer aber in der Regel keine bedenklich hohen Konzentrationen...". Im Juni 2005 hatte das LfULG auf Anfrage des SMWA zu Tausalzbelastungen im Zu¬ sammenhang mit der Groppe, einer in Deutschland vorkommenden barschartigen Süßwasserfischart, Stellung genommen. Aus der Praxis waren zu diesem Zeitpunkt keine Schadwirkungen auf die Nahrungsgrundlage der Art sowie auf die Groppe be¬ kannt. Man kann davon ausgehen, dass die Ergebnisse der teilweise über 20 Jahre alten Stu¬ dien zum derzeit aktuellen Stand der Technik geführt haben, der es erlaubt, einen von vornherein optimierten bzw. den örtlichen und Witterungsverhältnissen angepassten Tausalzeintrag zu garantieren, der die erforderliche Verkehrssicherheit und Leistungs¬ fähigkeit von Straßen bei winterlichen Witterungsbedingungen gewährleistet und gleichzeitig den Straßenrandbereich weniger beeinträchtigt. Wesentliche Verbesserungen im Sinne des Umweltschutzes konnten vor allem mit der Entwicklung der Feuchtsalztechnologie, der Einführung geschwindigkeitsabhängiger Streutechniken, der verbesserten Straßenwetterbeobachtung und -prognose sowie der Einführung von Winterdienst-Management-Systemen erreicht werden. Untersuchungen zur Schädigung von Autos und Häusern durch Auftausalz liegen der Straßenbauverwaltung nicht vor. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Straßenkilometer der sächsischen Staatsstraßen und der sächsischen Bundesstraßen werden im Rahmen des Winterdienstes ausschließlich beräumt, wie viele werden mit abstumpfendem Material und wie viele mit chemischen Auftaumitteln „bearbeitet"? Die Fahrbahnen der Sächsischen Straßenbauverwaltung werden im Rahmen des Win¬ terdienstes je nach witterungsbedingter Notwendigkeit grundsätzlich alle vom Schnee beräumt und zur Vermeidung von Glättebildung wird Auftausalz als Feuchtsalz ausge¬ bracht. Bei der Schneeräumung wird gleichzeitig Feuchtsalz ausgebracht, um die Schneereste aufzutauen. Besondere Einschränkungen auf eine bestimmte „Bearbei¬ tungsform" werden grundsätzlich nicht vorgenommen, weshalb zu dieser Frage keine Statistiken vorliegen. Frage 3: Welche Mengen an Streusalz bzw. Auftausalz wurden durch Behörden des Freistaates zu welchen Kosten in den Winterzeiten 2011/12, 2012/13, 2013/14, 2014/15 sowie 2015/16 eingesetzt (bitte nach Bundes¬ und Staatsstraßen getrennt)? Die ausgebrachten Mengen an Auftausalz an Bundesfern- und Staatsstraßen während der einzelnen Winterperioden sind in folgender Tabelle aufgezeigt: Winterdienstperiode Straßenkategorie Auftausalz Verbrauch m Kosten [T€] 2011/12 Bundesfernstraßen Staatsstraßen 35.054,83 22.274,88 3.443,39 2.205,78 2012/13 Bundesfernstraßen Staatsstraßen 99.555,06 55.496,99 11.347,45 6.427,89 2013/14 Bundesfernstraßen Staatsstraßen 23.057,48 14.902,93 2.276,58 1.428,76 2014/15 Bundesfernstraßen Staatsstraßen 37.972,84 25.564,26 3.781,49 2.393,42 2015/16 Bundesfernstraßen Staatsstraßen 41.637,76 27.349,58 4.998,41 2.896,78 Frage 4: Welche Mengen an Streusalz bzw. Auftausalz wurden durchschnittlich in den Winterzeiten 2011/12, 2012/13, 2013/14, 2014/15 sowie 2015/16 durch Behörden des Freistaates pro m2 Straße eingesetzt (bitte nach Bundes- und Staatsstraßen getrennt)? Die durchschnittlich ausgebrachten Mengen an Auftausalz pro m2 Bundesfern- und Staatsstraßen während der einzelnen Winterperioden sind in folgender Tabelle aufge¬ zeigt: Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Winterdienstperiode Straßenkategorie aufgebrachte Menge Auftausalz [g/m2] 2011/12 Bundesfernstraßen 995,40 Staatsstraßen 679,14 2012/13 Bundesfernstraßen 3.135,38 Staatsstraßen 1.676,51 2013/14 Bundesfernstraßen 676,57 Staatsstraßen 439,33 2014/15 Bundesfernstraßen 1.076,73 Staatsstraßen 748,47 2015/16 Bundesfernstraßen 1.189,45 Staatsstraßen 797,64 Frage 5: In welchen Kommunen des Freistaates wird die Verwendung chemi¬ scher Auftaumittel untersagt bzw. auf den Einsatz auf besondere Witte¬ rungsbedingungen oder Ausnahmefälle begrenzt und wie häufig wurden in den letzten 5 Jahren die Einhaltung dieser jeweiligen kom¬ munalen Winterdienstsatzungen bei den mit dem Winterdienst bei Lan¬ desliegenschaften beauftragten Unternehmen kontrolliert? Nach Mitteilung des Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) ist nicht bekannt, in welchen Kommunen des Freistaates Sachsen die Verwendung chemischer Auf¬ taumittel untersagt bzw. der Einsatz auf besondere Witterungsbedingungen oder Aus¬ nahmefälle begrenzt ist. Es handelt sich insoweit um Fragen, die dem Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung zuzuordnen sind. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständig¬ keit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbe¬ reiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn zur Beantwortung diesbezüglicher parlamentarischer Anfragen ist die Staatsregierung verpflichtet, die von ihr im Rahmen der Ausübung der Rechtsaufsicht gewonnenen Erkenntnisse preiszugeben, nicht jedoch, durch eine Ab¬ frage bei den Kommunen sich diese Erkenntnisse erst zu verschaffen. Es wird derzeit kein Anlass gesehen, die sachgerechte Ausübung des Winterdienstes zu beanstanden. Bei den Landesliegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Staatsbetriebe Sächsi¬ sches Immobilien- und Baumanagement und Zentrales Flächenmanagement sind die Vorgaben der kommunalen Winterdienstsatzungen - so die jeweilige Kommune ent¬ sprechende Regelungen getroffen hat - Bestandteil der abgeschlossenen Winter¬ dienstverträge und dementsprechend durch die Auftragnehmer (Winterdienstfirmen) einzuhalten. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIM Kontrollen zur Einhaltung der Verträge und Vorgaben erfolgen durch die Staatsbetriebe stichprobenartig. Soweit objektnutzende Dienststellen vor Ort sind, haben diese Mitwir¬ kungspflichten. Ihnen obliegt die laufende Kontrolle und Bescheinigung der Erfüllung der beauftragten Leistungen, Bisher gab es von keiner Seite Mitteilungen über die Nichteinhaltung der Satzungen. ' Grüßen Anlage Seite 5 von 5 GALIi Deutsclm Gartenamtsloilerkonferenz B GmSfm >S tST ir GALK | Arbeitskreis Starltbäume Vereinigung Schweizerischer Stadlgärtnerelen und Garlenbauämter Union Suisse des Services des Parcs et Promenades G. Auswirkung des Einsatzes von Streusalz auf Straßenbäume Hinsichtlich der Bäume bedeutet dieses einen er¬ höhten Finanzbedarf, um die Salzschäden durch Pflegemaßnahmen zu mildern oder Nachpflan¬ zungen vorzunehmen. Diese Mittel stehen in der Regel nicht zur Verfügung, so dass mit einem fort¬ laufenden Vitalitäts- und Substanzverlust gerech¬ net werden muss. irkunfl von Streusalz Streusalz beeinträchtigt die Bäume in mehrfacher Hin¬ sicht. Zum einen treten Schädigungen beim direkten Kontakt der Pflanzenoberfläche mit den im Spritzwas¬ ser enthaltenen Chloriden auf, zum anderen führt die Aufnahme von salzreichem Bodenwasser durch die Wurzeln auf längere Sicht zur Schädigung und zum Absterben der Zellen im Inneren der Bäume, da der Wasser- / Nährstofftransport stark beeinträchtigt wird. Braune, abgestorbene Blattränder, sogenannte Ne¬ krosen sind die äusserlich sichtbaren Folgen. Durch den Eintrag von Salzen wird zudem das Boden¬ leben wesentlich verändert. Zu wenig Bodenluft, ein verarmendes Nährstoffangebot und Bodenverschlämmung gehören zu den Auswirkungen. Für Bäume lebensnotwendige Pilze und Kleinlebewesen werden stark geschädigt oder sterben ab. Der Arbeitskreis Stadtfaäume der GALK und die Arbeitsgruppe Stadtbäume des VSSG fordern den Schutz der Stadtbäume vor den schädlichen Wir¬ kungen von Streusalz. Straßenbäume werden durch Streusalz, das im Rahmen des Winterdienstes zur Bekämpfung von Glätte ausgebracht wird, beeinträchtigt. Insbeson¬ dere die hohen Streusalzmengen, die während ex¬ tremer Glatteis-Wetterlagen über einen längeren Zeitraum ausgebracht werden, können Bäume nachhaltig schädigen. In den Winterperioden 2009/2010 und 2010/2011 wurden gewaltige Salzmengen auf Autobahnen, Straßen, Wegen, Parkplätzen, aber auch auf Geh¬ wegen und privaten Grundstücken gestreut, so dass bereits Anfang Januar die Vorräte vieler Bau¬ höfe und Straßenmeistereien verbraucht waren. Erfahrungen mit Auswirkungen von Streusalz auf Straßenbäume gibt es seit Jahrzehnten. Insbesonde¬ re nach dem extrem strengen Winter 1978/79 waren die Schäden an den Straßenbäumen alarmierend. Die GALK (Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag, heule: Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz ) beschloss am 11.712,1979 in Bonn eine Resolution gegen die Vernichtung des Straßengrüns durch Streusalz. In der Folge wurden die Verfahren des Streusalzeinsatzes verändert und Streusalz zum Teil durch Splitt ersetzt. Auch die Do¬ sierungen bei der Ausbringung und die Streutechnik wurden optimiert, Die meisten Städte untersagten den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen. Durch die massiven Schäden an Bäumen mussten kostspielige Maßnahmen zur Standorlverbesserung und zur Re¬ vitalisierung durchgeführt werden. Über viele Jahre kann so der Gesundheitszustand der Bäume durch derartige Maßnahmen wieder stabilisiert werden, so¬ weit erneute Salzeinträge unterbleiben bzw. nur be¬ grenzt stattfinden. Informationsdefizit Leider gibt es auch Veröffentlichungen und Studien, die den Einsatz von Streusalz als positiv bewerten. Insbe¬ sondere aus ökonomischen Gesichtspunkten wird beim Vergleich der aktuell verwendeten Streumittel (beispielsweise Splitt) das Salz als am wirtschaftlichs¬ ten bewertet/Diese Sichtweise berücksichtigt nicht die Wirkung des Salzes auf Pflanzen und Bodenleben. Umweltschäden durch die Streusalzausbringung wer¬ den außer Acht gelassen und infolgedessen nicht mo¬ netär bewertet. Für eine komplexe Betrachtung dieses Themas muss das gesamte Ausmaß der Schädigun¬ gen jedoch in eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein¬ bezogen werden. Unterschiedlich sind auch die Meinungen über das Ausmaß der Schädigungen in Abhängigkeit von der ausgebrachten Menge an Streusalz. Problematisch ist es, nur die kurzfristig sichtbaren Schäden zu beurtei¬ len, weil sich Beeinträchtigungen oft noch nach Jahren zeigen. Groß ist die Unkenntnis vieler privater Personen, die ihre Hauseingänge, Treppen etc. mit Streusalz gegen Winterglätte behandeln. Aufklärung über die Auswir¬ kungen von Streusalz ist weiterhin dringend notwendig. Verkehrssicherungspflicht / Haftung Die Aufgabe der Straßendienste ist es, die Verkehrs¬ sicherheit für den Straßenverkehr zu gewährleisten. Dazu gehört eben auch, bei Frost die Rutschgefahr möglichst klein zu halten. Der Umfang des erforder¬ lichen Winterdienstes ergibt sich aus den jeweiligen Erfordernissen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstück duldet, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen, das heißt, für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Der Verantwortliche ist somit grundsätzlich verpflichtet, Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern. Als Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche dient in Deutschland § 823 Abs. 1 BGB und in der Schweiz OR Art. 41 Haftung im Allgemeinen / OR Art. 59 Haftung des Werkeigentümer / OR Art. 59 Sichern¬ de Massnahmen / SVG / USG. GALir Deutsche Gartenamtsleitcrkonferenz I ! Differenzierter Winterdienst Das Konzept des „Differenzierten Winterdienstes", das die mehrstufige Verwendung von Streumitteln nach Straßen- und Wetterlage vorsieht, Ist geeignet, den Winterdienst umweltverträglicherzu gestalten und zugleich die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. In Nebenstraßen wird nur sehr zurückhaltend ge¬ räumt und nicht gestreut („weißer Winterdienst"). Auf den Hauptstrecken ist der Schnee zunächst gründlich zu räumen, bevor der Winterdienst streut („Schwarz¬ räumen"). Je nach Straßen- und Wettersituation sollte dann zeitnah abgestuft entschieden werden, ob Salz oder Splitt ausgebracht wird, beziehungsweise ob auf das Streuen ganz verzichtet werden kann. Nur auf be¬ sonders gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen¬ abschnitten, wie beispielsweise starken Steigungen oder verkehrsreichen Kreuzungen, wird dann Auftau¬ salz eingesetzt. Durch den Einsatz von Feuchtsalz kann die auszubringende Salzmenge wirksam verringert werden. Weitere Möglichkeiten, den Einsatz von Salz zu redu¬ zieren, bestehen darin, Wettervorhersagen besser zu nutzen und neue Dosiertechniken, wie zum Beispiel Thermostreuer, einzusetzen. Fazit Bäume in der Stadt benötigen eine intensive, mit ho¬ hen Kosten verbundene Pflege. Einflüsse, die ihre Gesundheit und Vitalität beeinträchtigen, müssen im besten Fall ausgeschlossen, mindestens aber auf ein Minimum reduziert werden. Der Arbeitskreis Stadtbäume der GALK und die Ar¬ beitsgruppe Sladtbäume der VSSG fordern hinsicht¬ lich des Winterdienstes zum Schutz der Straßenbäu¬ me die enge Zusammenarbeit der für den öffentlichen Verkehr und für das Grün Verantwortlichen. Hier sind die Unterstützung und die Akzeptanz für die Jeweiligen Aufgaben des Anderen notwendig. Erforderlich ist ferner die Sensibilisierung der Bevöl¬ kerung im Hinblick auf eine umsichtige Teilnahme am Verkehr entsprechend der Wetterlage, denn eine absolute Rutschsicherheit kann nicht gewährleistet werden! Allgemein sollte das Gebot der Zurückhaltung beim Einsatz von Streusalz gelten. Im Sinne des differen¬ zierten Winterdienstes ist Streusalz nur dort einzu¬ setzen, wo der Verkehr ohne Salzeinsatz einer we¬ sentlich erhöhten Gefahr ausgesetzt wäre. Ferner ist die Verringerung der Salzmenge durch die Umstellung auf den Einsatz von Feuchtsalz mit mo¬ dernen Ausbringtechniken mit Nachdruck vorzuneh¬ men. Schließlich ist die intensive Suche nach alternativen Tau- oder Abstumpfungsmitteln erforderlich. Der Arbeitskreis Stadtbäume stellt sich vor Der AK Stadtbäume besieht seit 1975 mit zurzeit 18 Mitgliedern aus dem In- und Ausland. Neben der Arbeit in nationalen und inter¬ nationalen Institutionen, Fachverbänden und Gremien liegt der Schwerpunkte in der Fortschreibung und Weiterentwicklung der GALK- Sfraßenbaumliste sowie den begleitenden, praxisbezogenen Straßenbaumtests. in einer Reihe von Positionspapieren nimmt der Arbeitskreis zu aktuellen Themen wie Klimawandel, Feinstaub oder Streusalz grundsätzlich Stellung. Impressum Harausgebor Deutsche GarlenanUslellerkoniareMZ (QALK e.V.). göschaalts9telle@galk.cle. Autor GALK-Atbeilskrels „Staclthaume V.i.Sid.P Gerhard Doobe, Redaktion: 'www.galk.de, Layout; www,kamsko.de, Druck; Print74. Fotos. Stadireinigung Leipzig und dPunktMedia Stand: Dezember 2011 2017-02-02T16:29:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes