STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/57-2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, . Februar 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/795 Thema: Tätigkeiten des Campusbeirates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Treffen hat es seit der Benennung der Mitglieder des Campusbeirates Sachsen am 22.01.2014 gegeben, und wie viele Mitglieder waren jeweils anwesend? Die konstituierende Sitzung des Campusbeirates fand am 22.01.2014 statt. An ihr nahmen 15 Mitglieder teil. Eine weitere Sitzung des Campusbeirates fand bisher nicht statt. Zertifikat seit 2007 audit berufundfamifte Frage 2: Welche Themen wurden auf den einzelnen Sitzungen des Gremiums besprochen und welche Beschlüsse getroffen? Die Tagesordnung umfasste einen Bericht der Staatsministerin mit anschließender Aussprache zu den Themen - Haushaltsaufstellungsverfahren, - Vereinbarung der Staatsregierung mit den Hochschulen zur auf den Hochschulbereich insgesamt entfallende Höhe der Zuschüsse nach § 11 Abs. 6 SächsHSFG (Zuschussvereinbarung), - Zielvereinbarungen nach § 10 Abs. 2 SächsHSFG, - Evaluierung der Entwicklung der Studienanfängerzahlen und der Studierendenzahlen unter Berücksichtigung der Hochschulentwicklungsplanung und der demographischen Entwicklung bis 2020 entsprechend Haushaltsvermerk zu Kap. 12 07 im Haushaltsplan 2013/2014 sowie zu den Ergebnissen der Wissenschaftsforen. Der Campusbeirat ist ein beratendes Gremium des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Entsprechend wurden keine Beschlüsse gefasst. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Erhalten die Mitglieder des Campusbeirates für ihre Mitwirkung in diesem Gremium eine Entlohnung oder Aufwandsentschädigung? Falls ja, in welcher Höhe und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage wird dieses Zahlung geleistet? Die Mitglieder des Campusbeirates erhalten keine Entlohnungen oder pauschalisierten Aufwandsentschädigungen. Reisekosten werden auf Grundlage des Sächsischen Reisekostengesetzes erstattet. Frage 4: Für welchen Zeitraum sind die Mitglieder des Campusbeirates Sachsen für diese Funktion benannt? Die Hochschulratsvorsitzenden und der/die Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Sachsen sind Mitglieder des Campusbeirates von Amts wegen, sie scheiden mit dem Ende des Amtes aus dem Campusbeirat aus. Eine Amtszeit für die vom Kabinett benannten Mitglieder des Campusbeirates wurde nicht festgelegt. Frage 5: Welche Rolle wird dem Campusbeirat in der bis 2016 neu zu erstellenden Hochschulentwicklungsplanung der Staatsregierung zukommen? Als beratendes Gremium des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wird der Campusbeirat bei der Fortschreibung des Sächsischen Hochschulentwicklungsplanes einzubeziehen sein. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2