STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l 01 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053n/56 eDresden. j . Januar 2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Krauß, Fraktion der CDU Drs.-Nr.: 6/7952 Thema: Bundes- und Landesmittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bundesmittel wurden im Jahr 2016 dem Freistaat Sachsen für den Ausbau der Betreuungsplätze des U3-Bereiches zur Verfügung gestellt? Welche Mittel wurden davon eingesetzt? (Bitte eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten vornehmen .) Aktuell werden die Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 -- 2018" umgesetzt. Diese wurden den Landkreisen und Kreisfreien Städten nicht in einzelnen Jahresscheiben, sondern insgesamt zur Verfügung gestellt. In der nachfolgenden Übersicht sind daher der Verfügungsrahmen dieser Bundesmittel insgesamt, die bewilligten Mittel sowie die im Jahr 2016 ausgezahlten Bundesmittel dargestellt. Hausansch riß : Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01 097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Seite l von 4 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Frage 2: Welche Landesmittel wurden im Jahr 2016 für den Ausbau der Betreuungsplätze des U3-Bereiches und des Ü3-Bereiches zur Verfügung gestellt? Welche Mittel wurden davon in den entsprechenden Bereichen eingesetzt? (Bitte eine Aufsch[üsse[ung nach U3- und t]3-Bereichen sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten vornehmen.) Die Landesmittel für Kita-Investitionen speisen sich zum einen aus Kapitel 05 20 Titel 883 83 und zum anderen aus Kapitel 15 30 Titel 883 09. In den nachfolgenden zwei Tabellen sind getrennt nach diesen beiden Haushaltsstellen jeweils der Verfügungsrahmen , der sich aus den Ausgabemitteln 2016 in Höhe von je 5.000,0 T€ sowie den Ausgaberesten ergibt, die bewilligten Mittel sowie die im Jahr 2016 ausgezahlten Landesmittel dargestellt. Für die Landesmittel erfolgt keine getrennte Erfassung nach U3- bzw. U3-Bereich, so dass eine gesonderte Ausweisung nicht möglich ist. Seite 2 von 4 Landkreis (LK)/ Kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Voatlandkreis LK Zwickau Erzgebirgskreis LK Mittelsachsen Leipzig, Stadt STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Seite 3 von 4 Landkreis (LK)/ Kreisfreie Stadt Chemnitz. Stadt Vogtlandkreis LK Zwickau Erzgebirgskreis LK Mittelsachsen Leipzig, Stadt STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Landkreis (LK)/ Kreisfreie Stadt Landesmittel aus Kapitel 15 30 Titel 883 09 Verfügungs bewilligte ausgezahlte rahmen Mittel Mittel Chemnitz, Stadt Vogtlandkreis LK Zwickau Erzgebirgskreis LK Mittelsachsen Leipzig, Stadt LK Nordsachsen LK Leipzig Dresden, Stadt LK Bautzen LK Görlitz LK Meißen 429.631 ,07 € 478.075,60 € 393.803,97 € 791 .692.24 € 869.232.23 € 1 .707.774.73 € 505.452.84 € 438. 1 56.64 € 1 .567.884.47 € 637.541 .43 € 709.056,22 € 328.522,17 € 429.631 .07 € 478.075.60 € 393.803.97 € 791 .692,00 € 869.232.23 € 1 .707.774.73 € 505.452.84 € 438.156.64 € 1 .567.884.47 € 637.541 .43 € 709.056,22 € 328.522.17 € 429.631 ,07 € 306.597,53 € 393.803.97 € 791 .692.00 € 786.797.63 € 633.313,49 € 505.452.84 € € 1 .133.91 9.50 € 326.347,58 € 709.056.22 € 328.522.17 € LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge gesamt 521 .797,42 € 9.378.621 ,03 € 521 .797.42 € 9.378.620.79 € 193.999,03 € 6.539.133.03 € Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 4 von 4 2017-01-24T12:52:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes