STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7961 Thema: Kassenkredite der Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: In welcher Höhe nahmen die verschiedenen Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen jeweils zum 31. Dezember 2016 Kassenkredite (auch als „Liquiditätskredite" bezeichnet) in Anspruch? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, in welcher Höhe die Kreisfreien Städte jeweils zum 31. Dezember 2016 Kassenkredite in Anspruch nahmen. Die Staatsregierung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanzhoheit, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht , nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung gibt. Die Rechtsaufsichtsbehörden haben keine Erkenntnisse darüber, dass die Kreisfreien Städte im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kassenkrediten gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Daher wurde von einer Abfrage bei den Kreisfreien Städten abgesehen. 7717 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/ 4/24 Dresden, ( Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSACHSEN Der S(patsregierung ist jedoch bekannt, dass die Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipe zum Stichtag 30. September 2016 keine Kassenkredite in Anspruch ge-r/ nommen haben. Mit,ftteddlichen Grüßen Mäikus Ulbi Seite 2 von 2 2017-01-27T08:04:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes