STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7979 Thema: Ausbildung und Verwendung der Polizeikommissaranwärter des Computer- und Internetkriminaldienstes (CulKD) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Pressemitteilung der sächsischen Polizei ist zu lesen: ,Vor den angehenden Cybercrime-Experten liegt neben einer sechsmonatigen fachtheoretischen Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/OL. ein sechsmonatiges Praktikum beim Landeskriminalamt und in den Polizeidirektionen. Nach erfolgreichem Abschluss werden sie zu Kriminalkommissaren ernannt. Ihre Arbeitsplätze werden im seit Juni 2014 bestehenden Sächsischen Cybercrime Competence Center (SN4C) des Landeskriminalamtes sowie in den Kommissariaten ,Cybercrime` der Polizeidirektionen sein. Zehn IT-Spezialisten haben bereits im vergangenen Jahr ihre Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) begonnen und werden unter anderem ab Oktober 2016 die über 60 Bediensteten beim SN4C fachlich verstärken. Nun sollen noch einmal 15 IT-Spezialisten dazu kommen.' (Quelle: http://www.polizei.sachsen.de/ de/MI_2016_41572.htm, letzter Zugriff 05.01.2016)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Inhalt umfasst die Ausbildung der in der Vorbemerkung genannten „Cybercrime-Experten"? (Bitte aufschlüsseln nach Modulen bzw. Ausbildungsfächern, inhaltlichen Schwerpunkten und Workload der Module bzw. Ausbildungsfächer!) Die zwölfmonatige Ausbildung der Laufbahngruppe 2.1 der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CulKD) gliedert sich in einen fachtheoretischen Teil und fachpraktischen Teil mit Einführungs- und Vertiefungslehrgängen. Der fachtheoretische Teil gliedert r73: 11.1. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/17/111 Dresden, Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.srusachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN sich in sechs Module und der fachpraktische Teil in Schießtraining und Dienstsport (Modul 1), den Praktikumsabschnitt I und den Praktikumsabschnitt II. Die Ausbildungsabschnitte werden in der Anlage erläutert. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Teile des Moduls 1 auch im 2. Ausbildungsabschnitt unterrichtet werden. Frage 2: Welche inhaltlichen Schwerpunkte umfasst jeweils das Praktikum der in der Vorbemerkung genannten „Cybercrime-Experten" beim Landeskriminalamt und in den Polizeidirektionen? Die inhaltlichen Schwerpunkte des Praktikums werden in der Anlage im 2. Ausbildungsabschnitt erläutert. Frage 3: In welchen Polizeidirektionen haben wie viele der in der Vorbemerkung genannten „Cybercrime-Experten" ihr Praktikum absolviert? Die in der Vorbemerkung genannten zehn Absolventen der Ausbildung der Laufbahngruppe 2.1 der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt CulKD haben ihr Praktikum in folgenden Dienststellen absolviert: Dienststelle Anzahl der Praktikanten Polizeidirektion Chemnitz 1 Polizeidirektion Dresden 4 Polizeidirektion Leipzig 1 Polizeidirektion Görlitz 4 Frage 4: Sind die in der Vorbemerkung genannten „Cybercrime-Experten" berechtigt, im Dienst eine Schusswaffe zu führen, und wenn ja, wie wurden sie hierfür ausgebildet ? Die Absolventen der Ausbildung der Laufbahngruppe 2.1 der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt CulKD sind berechtigt eine Schusswaffe zu führen. Die Ausbildung hierfür erfolgt im 1. und 2. Ausbildungsabschnitt im Modul 1 „ Einsatz- und Schießtraining". Das Schießtraining umfasst insgesamt 30 Lehrveranstaltungsstunden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 77 e ' Freistaat S A C H S E N Anlage Frage 5: Welchen Abteilungen welcher Dienststellen wurden die in der Vorbemerkung genannten „Cybercrime-Experten", die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben , zugeteilt? Die Zuteilung der Polizeikomissaranwärter der Ausbildung der Laufbahngruppe 2.1 der Fachrichtung Polizei im Schwerpunkt CulKD des Jahrganges 2015/2016 stellt sich wie folgt dar: Dienststelle Anzahl der Absolventen CulKD Landeskriminalamt/Dezernat 31 7 Polizpidirektion Leipzig/KPI Kommissariat 41 1 Poleidirektion Görlitz/KPI Kommissariat 31 1 PolligeidiAktion Chemnitz/KPI Kommissariat 41 1 Mit.fre ndlichen Grüßen Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/7979 1. Ausbildungsabschnitt Workload in Module LVS Schwerpunkte 1 Einsatz- und Schießtraining 90 Eigensicherung, Einsatztraining, Schießausbildung, Waffenschulung, Sport 2 Öffentliches Recht I 114 Einführung, Staatsorganisationsrecht, organisatorische Grundlagen polizeilichen Handelns, Grundrechtslehre 3 Öffentliches Recht II 216 Rechtliche Grundlagen des polizeilichen Verwaltungshandelns, Gefahrenabwehrrecht, Öffentliches Dienstrecht 4 Strafrecht 180 Strafrecht im Rechtsstaat, Deliktsarten, Grundprinzipien des Strafprozessrechts, Ermittlungsmaßnahmen, Befugnisse und Pflichten der Polizei 5 Einsatzlehre und Kommunikation 130 Allgemeine Maßnahmen der Polizei, Ermittlungen, Gefahrenabwehr, ausgewählte taktische Maßnahmen 6 Kriminalistik, Kriminologie, 160 Grundlagen der Verbrechensbekämpfung, Beweislehre, Vorgangsbearbeitung, Erster Angriff, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik Vernehmung, Auswertung gesamt: 890 2. Ausbildungsabschnitt Workload in LVS Schwerpunkte Praktikumsabschnitt I - Allgemeine 40 Anzeigenaufnahme, Vernehmung, Kriminaltechnik, Lagebeurteilung, Durchsuchungen, Kriminalitätsbekämpfung Ermittlungs- und Einsatzmaßnahmen, Untersuchungsplanung, Aktenführung Praktikumsabschnitt II - Vertiefung 160 IT-Beweissicherung, IT-Ermittlungsunterstützung, Fallbearbeitung, Fahndung, Beweislehre, Kriminalistik, Recht, Einatzführung und verdeckte Ermittlungen, Vertiefung in ausgewählten Deliktsbereichen, Soziale Netzwerke, Kommunikation Telekommunikationsüberwachung, ED-Behandlung gesamt: 200 2017-02-07T14:51:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes