STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7980 Thema: Fachaufsicht über die Ausbildung und die Fortbildung bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Abteilung welcher Dienststelle führt die Fachaufsicht über die Ausbildung und die Fortbildung bei der sächsischen Polizei? Die Fachaufsicht über die Aus- und Fortbildung bei der sächsischen Polizei, insbesondere auch über die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), obliegt der Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. In den Dienststellen der sächsischen Polizei führt die Fachaufsicht über die Aus- und Fortbildung der Dienststellenleiter und ein von ihm beauftragtes Fachreferat. In den Polizeidirektionen ist dies das Referat 1 - Organisation, Aus- und Fortbildung, im Landeskriminalamt das Referat 13 - Recht, Personal, im Polizeivervvaltungsamt das Referat 11 - Organisation, Aus- und Fortbildung und im Präsidium der Bereitschaftspolizei das Referat 1 - Organisation, Fortbildung bzw. Referat 3 - Ausbildung, Prüfungswesen, Auswahlteam. Frage 2: Durch welche Maßnahmen wird die Fachaufsicht über die Ausbildung und die Fortbildung bei der sächsischen Polizei wahrgenommen? Maßnahmen der Fachaufsicht über die Ausbildung und die Fortbildung sind insbesondere die Erstellung von Strategieplänen, Weisungen und Erlasse, Berichte, Zielvereinbarungen, Dienstbesprechungen, Inspektionen und Fortbildungsmaßnahmen. e Freistaat Der StaatsministerStaatsminister Aktenzeichen (bitte bei Ar)twort angeben) 35-1053/17fi104 Dresden, . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat l 7m SACHSEN Frage 3: Wie viele dieser unter Frage 2 erfragten Maßnahmen (z. B. Hospitationen) der Fachaufsicht über die Ausbildung und die Fortbildung bei der sächsischen Polizei wurden in den Jahren 2010 bis 2016 durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Maßnahmen und Ausbildungsstandort sowie Fortbildungsstandort!) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre für eine Beantwortung der Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil eine manuelle Recherche in den in der Registratur befindlichen Sachakten des zuständigen Fachreferates der Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium des Sächsischen Staatsministeriums des Innern durchgeführt werden müsste. Nur dadurch könnte ermittelt werden, wie viele Maßnahmen der Fachaufsicht in den Jahren 2010 bis 2016 durchgeführt wurden. Im genannten Zeitraum wurden ca. 9.000 Sachakten in der Registratur des Sächsischen Staatsministeriums des Innern abgelegt. Davon 6.000 Akten in der Altregistratur. Der Zeitaufwand für das Ziehen, Auswerten und Wiedereinordnen einer Sachakte, sowie die statistische Erfassung des Rechercheergebnisses, beträgt für Akten in der Altregistratur mindestens 20 Minuten und für Akten in der Registratur mindestens 15 Minuten. Für die Auswertung der 9.000 Sachakten ergäbe sich damit ein Zeitaufwand von ca. 2.750 Stunden. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwolt ung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarisch n Fr erechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Personalv rwal ung nicht zu leisten ist. / Mit ffeu dlichen Grüßen VMarkus Ulbi Seite 2 von 2 2017-02-07T10:42:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes