STAATSMINISTERIUM DES INNERN :37- 1 Freistaat .4.113m.i SACHSEN..:7 SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7983 Thema: Einsatztraining und Einsatzführungstraining im Amok Konzept Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bediensteten der sächsischen Polizei wurden und werden durch das Einsatztraining bzw. Einsatzführungstraining zum Amok -Konzept ausgebildet? Frage 2: Welche Bediensteten der sächsischen Polizei sind verpflichtet, mit welchem Stundenvolumen an einem Einsatztraining bzw. Einsatzführungstraining zum Amok -Konzept teilzunehmen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Fortbildungsveranstaltungen mit dem Thema „Amok- und andere gefährliche Lagen" sind Bestandteil des Polizeitrainings im Rahmen der Integrierten Fortbildung. Für das Polizeitraining werden grundsätzlich zwei Zielgruppen festgelegt: In der Zielgruppe 1 befinden sich Polizeibeamte mit vorwiegend Außendienstaufgaben . In der Zielgruppe 2 befinden sich Polizeibeamte mit vorwiegend Innendienstaufgaben . Das Grundlagentraining der Ersteinsatzkräfte zum Leitthema „Amok- und andere gefährliche Lagen" umfasst vier Tage. Grundsätzlich hat jeder sächsische Polizeibeamte dieses Training absolviert. Die Leiter der Dienststellen und der Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) können in begründeten Fällen abweichende Festlegungen hinsichtlich der Fortbil- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/17/112 Dresden, . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat'irSIZZZI.. „, SACHSEN . h..)• dungsdichte für ihre Polizeibeamten treffen und Polizeibeamte mit ausschließlich Innendienstaufgaben von der Teilnahme an der Integrierten Fortbildung befreien. Die Polizeibeamten der Zielgruppe 1 der Bereitschaftspolizei nehmen grundsätzlich alle zwei Jahre und die Polizeibeamten der Zielgruppe 1 der anderen Dienststellen grundsätzlich jährlich an einem mindestens eintägigen Wiederholungstraining „Amok- und andere gefährliche Lagen" teil. Im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) findet das Einsatztraining „Amok" im 3. Studienjahr mit einem Umfang von 24 Lehrveranstaltungsstunden statt. Frage 3: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei nahmen bisher an einem Einsatztraining oder Einsatzführungstraining zum Amok -Konzept in den Jahren 2010 bis 2016 teil? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Dienststellen der Teilnehmer!) Frage 4: Wie viele Einsatztrainings und Einsatzführungstrainings zum Amok -Konzept wurden in den Jahren 2010 bis 2016 geplant, durchgeführt und wie viele wurden nicht durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Gründen bei Nichtdurchführung !) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 wird auf die Anlage verwiesen. Im Übrigen wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil die einheitliche Erfassung der Daten in Bezug auf Fortbildungsmaßnahmen innerhalb der Dienststellen der sächsischen Polizei Sachsen erst seit dem Jahr 2013 im elektronischen Leistungsnachweis (Programm LN 3) erfolgt ist. Daher müsste eine händische Recherche in den Personalakten aller Polizeivollzugsbeamten der sächsischen Polizei durchgeführt werden. Der Zeitaufwand für das Ziehen, Auswerten und VViedereinordnen einer Personalakte sowie die statistische Erfassung des Rechercheergebnisses beträgt für diesen Vorgang min- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN destens ca. 15 Minuten. Für die Auswertung der Personalakten der ca. 10.500 Polizeivollzugsbeamten der sächsischen Polizei (Stand: 31. Dezember 2016) ergäbe sich damit ein Zeitaufwand von ca. 2.625 Stunden. Nur dadurch könnte zweifelsfrei ermittelt werden, wie viele Beamte an einer Fortbildungsmaßnahme entsprechend der Fragestellung teilgenommen haben. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Personalverwaltung nicht zu leisten ist. Aufgrund dessen können erst ab dem Jahr 2013 die in der Anlage enthaltene Angaben, außer für die Dienststellen Polizeidirektion Görlitz und Präsidium der Bereitschaftspolizei , getätigt werden. Im Präsidium der Bereitschaftspolizei erfolgt keine statistische Erfassung der geplanten und ausgefallenen Trainings. In der Polizeidirektion Görlitz erfolgt keine Erfassung der Gründe, warum ein Training ausgefallen ist. Im elektronischen Leistungsnachweis (Programm LN 3) werden nur durchgeführte Trainings erfasst und abgefordert. Frage 5: Wie viele Trainingsstunden umfasst das Einsatztraining und Einsatzführungstraining zum Amok -Konzept? Das (4rundlagentraining zum Leitthema „Amok- und andere gefährliche Lagen" umfasst vier Tage. Pro Tag werden in der Regel sechs Trainingsstunden abgeleistet. Das Wiederholun straining zum Leitthema „Amok- und andere gefährliche Lagen" ist ein Tageslehrgang ' der in der Regel sechs Trainingsstunden umfasst. i / LL ‘ldlichen Grüßen • Markus Ulb Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/7983 Einsatztraining Amok Jahr 2010 Dienststelle geplante Trainings durchgeführte Trainings Teilnehmeranzahl nicht durchgeführte Trainings Grund Polizeidirektion Chemnitz 26 26 213 0 Polizeidirektion Dresden Polizeidirektion Görlitz 199 Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau 43 43 246 0 Landeskriminalamt 15 14 109 1 Ausfall Polizeitrainer Polizeiverwaltungsamt 5 Präsidium der Bereitschaftspolizei Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 1 145 0 Einsatztrainina Amok Jahr 2011 Dienststelle geplante Trainings durchgeführte Trainings Teilnehmeranzahl nicht durchgeführte Trainings Grund Polizeidirektion Chemnitz 45 33 257 12 Ausfall Teilnehmer Polizeidirektion Dresden Polizeidirektion Görlitz 203 Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau 39 39 220 0 Landeskriminalamt 19 17 132 2 Ausfall Polizeitrainer, Einsatzmaßnahmen Polizeiverwaltungsamt _ 5 Präsidium der Bereitschaftspolizei Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 1 110 0 - 1 Anlage zu Drs.-Nr. 6/7983 Einsatztraining Amok Jahr 2012 Dienststelle geplante Trainings durchgeführte Trainings Teilnehmeranzahl nicht durchgeführte Trainings Grund Polizeidirektion Chemnitz 63 37 263 26 Ausfall Teilnehmer Polizeidirektion Dresden Polizeidirektion Görlitz 66 347 Polizeidirektion Leipzig 47 444 Polizeidirektion Zwickau 33 33 180 0 Landeskriminalamt 13 13 96 0 Polizeiverwaltungsamt 0 0 0 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 1 149 0 Einsatztraining Amok Jahr 2013 geplante durchgeführte Teilnehmer- nicht durchgeführte Dienststelle Grund Trainings Trainings anzahl Trainings Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer, Durchführung von Polizeidirektion Chemnitz 85 43 275 42 Trainings für Polizeifachschüler oder Studenten der Sächsischen Hochschule der Polizei (FH) i Einsatzmaßnahmen, priorisierte Polizeidirektion Dresden 26 10 69 16 Absicherung Schießtraining, Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer Polizeidirektion Görlitz 83 73 456 10 Hochwasser, Witterung, Ausfall Polizeidirektion Leipzig 68 44 314 24 Polizeitrainer bzw. Teilnehmer Polizeidirektion Zwickau 24 24 158 0 Landeskriminalamt 13 12 70 1 Einsatzmaßnahme Polizeiverwaltungsamt 0 0 0 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 23 233 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 1 127 0 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/7983 Einsatztraining Amok Jahr 2014 Dienststelle geplante durchgeführte Teilnehmer- nicht durchgeführte Grund Trainings Trainings anzahl Trainings Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer, Durchführung von Polizeidirektion Chemnitz 66 43 261 23 Trainings für Polizeifachschüler oder Studenten der Sächsischen Hochschule der Polizei (FH) Einsatzmaßnahmen, priorisierte Polizeidirektion Dresden 27 14 91 13 Absicherung Schießtraining, Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer Polizeidirektion Görlitz 101 79 513 22 technische Gründe, Polizeidirektion Leipzig 98 74 841 24 Einsatzmaßnahmen, Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer Polizeidirektion Zwickau 8 8 69 0 Landeskriminalamt 20 17 88 3 Ausfall Polizeitrainer, Einsatzmaßnahmen Polizeiverwaltungsamt 0 0 0 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 38 302 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 1 119 0 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/7983 Einsatztraining Amok Jahr 2015 Dienststelle geplante durchgeführte Teilnehmer- nicht durchgeführte Grund Trainings Trainings anzahl Trainings Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer, Durchführung von Polizeidirektion Chemnitz 88 68 443 20 Trainings für Polizeifachschüler oder Studenten der Sächsischen Hochschule der Polizei (FH) Unterstützung Ausbildung Wachpolizei, Einsatzmaßnahmen, Polizeidirektion Dresden 22 13 89 9 priorisierte Absicherung Schießtraining, Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer Polizeidirektion Görlitz 112 79 500 33 - Bauarbeiten im Trainingsobjekt, Polizeidirektion Leipzig 78 57 372 21 Einsatzmaßnahmen, Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer Polizeidirektion Zwickau 0 0 0 0 Landeskriminalamt 27 27 164 0 Polizeiverwaltungsamt 0 0 0 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 30 600 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 1 129 0 4 Anlage zu Drs.-Nr. 6/7983 Einsatztrainina Amok Jahr 2016 Dienststelle geplante durchgeführte Teilnehmer- nicht durchgeführte Grund Trainings Trainings anzahl Trainings Polizeidirektion Chemnitz 56 26 152 30 Unterstützung Ausbildung Wachpolizei Unterstützung Ausbildung Wachpolizei, Einsatzmaßnahmen, Polizeidirektion Dresden 36 20 125 16 priorisierte Absicherung Schießtraining, Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer Polizeidirektion Görlitz 26 2 15 24 Unterstützung Ausbildung Wachpolizei Bauarbeiten im Trainingsobjekt, Polizeidirektion Leipzig 76 67 397 10 Ausfall Polizeitrainer bzw. Teilnehmer Polizeidirektion Zwickau 18 18 127 Landeskriminalamt 31 29 142 2 Ausfall Polizeitrainer, Einsatzmaßnahme Polizeiverwaltungsamt 0 0 0 0 Präsidium der Bereitschaftspolizei 41 1309 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 1 131 0 5 2017-02-07T10:44:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes