STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7984 Thema: Einsatztraining und Einsatzführungstraining zum Konzept für Lebensbedrohliche Einsatzlagen (lebEL) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bediensteten der sächsischen Polizei werden durch Einsatztraining oder Einsatzführungstraining zum Einsatzkonzept zu Lebensbedrohlichen Einsatzlagen (lebEL) ausgebildet? Frage 2: Welche Bediensteten der sächsischen Polizei sind verpflichtet, mit welchem Stundenvolumen an einem Einsatztraining bzw. Einsatzführungstraining zum Einsatzkonzept zu Lebensbedrohlichen Einsatzlagen (lebEL) teilzunehmen? Frage 3: Wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei nahmen bisher an einem Einsatztraining oder Einsatzführungstraining zu Lebensbedrohlichen Einsatzlagen (lebEL) in den Jahren 2010 bis 2016 teil? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Dienststelle der Teilnehmer!) Frage 4: Wie viele Einsatztrainings bzw. Einsatzführungstrainings zu Lebensbedrohlichen Einsatzlagen (lebEL) wurden in den Jahren 2010 bis 2016 geplant, durchgeführt und wie viele wurden nicht durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Grund für Nichtdurchführen!) Frage 5: Wie viele Trainingsstunden umfassen das Einsatztraining und das Einsatzführungstraining für Lebensbedrohliche Einsatzlagen (lebEL)? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/17/113 Dresden, . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN = SACHSEN Freistaat Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung der Fragen 1 bis 5 seitens der Staatsregierung wird abgesehen . Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Kleine Anfrage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil der interne Abstimmungs- und VVillensbildungsprozess zur Erstellung und Einführung einer Konzetion für das Training zur Bewältigung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen sowie die Pleung zu deren Umsetzung in den Polizeidienststellen der sächsischen Polizei 7itind i yder Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) noch nicht abgeschlossen sind Mit eutidlichen Grüßen 1... -mVHkuts Ulbig\ Seite 2 von 2 2017-02-03T14:24:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes