STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7987 Thema: Gepanzerte Fahrzeuge der sächsischen Polizei - Neuanschaffung 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Bild Dresden vom 07.01.2017 ist auf Seite 9 zu lesen: ,Sachsens Innenminister Markus Ulbig (52, CDU) übergibt am kommenden Mittwoch neue Panzerfahrzeuge an die sächsische Polizei. Die Fahrzeuge waren im vergangenen Jahr im Zuge eines Anti-Terror-Pakets, das der Freistaat Sachsen beschlossen hatte, geordert worden.' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele gepanzerte Fahrzeuge wurden an welchen Tagen im Jahr 2017 an die sächsische Polizei übergeben? Seitens des Staatsministers des Innern wurden am 11. Januar 2017 symbolisch sieben Fahrzeuge den Polizeidienststellen übergeben; davon waren sechs Fahrzeuge Ende 2016 an die sächsische Polizei (Polizeiverwaltungsamt ) geliefert worden. Ein weiteres Fahrzeug befand sich im Bestand des Landeskriminalamtes Sachsen. Frage 2: Welchen Dienststellen sind die Fahrzeuge aus Frage 1 zugeordnet? Die o. a. Fahrzeuge sind dem Landeskriminalamt Sachsen sowie den Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau zugewiesen worden. Freistaat c'l l SACHSEN--,; Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-1053/17/110 Dresden, . Januar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Für welchen Einsatzbereich sind die Fahrzeuge aus Frage 1 vorgesehen? Freistaat SACHSEN Die Nutzung o. a. Fahrzeuge kann bei jeglichen Einsätzen erfolgen. Im Vordergrund stehen Einsätze mit entsprechendem Schutzbedarf. Frage 4: Um welche Modelle und Hersteller handelt es sich bei den Fahrzeugen aus Frage 1? Bei allen o. a. Fahrzeugen handelt es sich um Toyota Land Cruiser. Frage 5: Welche Kosten sind dem Freistaat Sachsen für die Anschaffung der Fahrzeuge aus Frage 1 entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Fahrzeug!) Hinsichtlich der konkreten Anschaffungskosten können aus vertrags- und vergaberechtlichen Gründen keine Angaben gemacht werden. Entsprechend § 17 der Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen , Teil A, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A-EG) sind die Angebote und ihre Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Zudem regelt § 5 (2) Vergabeverordnung (VgV), dass bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen der öffentliche Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten muss. Die Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über eung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote sind auch nach Abschluss /cies Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. / Ein Verstöß gegen diese Vertraulichkeitsregelung könnte zu Schadenersatzforderungen seiteills des Auftragnehmers führen. Mit frrunplichen Grüßen Märkus Ulbi Seite 2 von 2 2017-02-01T10:34:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes