SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Herrn Präsidenten Dr. Matthias Rößler Sächsischer Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/7994 Thema: Demontage von Brandmeldeanlagen in Einrichtungen des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben für den Ein- und Ausbau von Brandmeldeanlagen in den verschiedenen Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die unter die Baurichtlinie für sogenannte Beherbergungsstätten fallen, in den Jahren 2014, 2015 und 2016? (Bitte jeweils nach Jahren und Art der Beherbergungsstätte aufschlüsseln.) In 30 Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber sind für den Ein- und Ausbau von Brandmeldeanlagen insgesamt folgende Kosten entstanden: 2014: 2015: 2016: 68.000 € 758.908 € 1.146.860 €. S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-B 2000/1115/90- 2017 /1488 Dresden, 06 . Februar 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 O 1 097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Für die Erstaufnahmeeinrichtungen Leipzig (Max-Liebermann-Straße) und Dresden (Hammerweg) können keine Einbaukosten für die Brandmeldeanlage benannt werden, da es sich um Generalunternehmermaßnahmen handelt, für die ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Daher liegen dem Freistaat keine Aussagen zu einzelnen Kostenpositionen vor. Darüber hinaus wurden für den Einbau von Brandmeldeanlagen im Unterkunftsgebäude Haus 3 der Bereitschaftspolizei Leipzig 63.276 € in 2016 und für das Unterkunftsund Seminargebäude der Landesfeuerwehrschule 56.000 €in 2014 ausgegeben. Frage 2: In welcher Höhe sind in den Jahren 2015 und 216 laufende Kosten für den Betrieb der Brandmeldeanlagen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen angefallen? laufende Stromkosten für den Betrieb der Brandmeldeanlage werden nicht separat erfasst. Für Wartung und Aufschaltung zur Feuerwehr entstanden dem Freistaat Sachsen folgende Kosten: 2015: 2016: 36.104 € 81.694 €. Frage 3: Welche „anderweitige Verwendung" kommt für die Brandmeldeanlage aus dem Studentenwohnheim der Meißener Verwaltungsfachhochschule nach ihrer Demontage in Betracht? Der Einsatz soll in der Technischen Universität Dresden bei Gebäuden mit erhöhter Brandgefährdung erfolgen. Zurzeit wird geprüft, ob die ausgebaute Brandmeldeanlage in dem für die Fakultät Elektrotechnik/Elektronik umzubauenden Barkhausen-Bau eingesetzt werden kann. Frage 4: Wie hoch sind die Ausbaukosten in diesem konkreten Einzelfall? Die Ausbaukosten für diesen konkreten Einzelfall beliefen sich auf 8.000 €. Seite 2 von 3 STAATSM1N15TER1UM DER FINANZEN S SACHsEN Frage 5: Was passiert mit den Brandmeldeanlagen, für die keine anderweitige Verwendung gefunden wird und ist diese Option bereits Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsprüfung? Alle wiederverwendbaren Anlagenteile werden nach der fachgerechten Demontage eingelagert. Ihr Einbau wird bei anderen Baumaßnahmen geprüft. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird diese Option nicht betrachtet. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2017-02-07T09:00:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes