STAATSMlNlSTF.RlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/7996 Thema: elektronische Notarztabrechnung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Seit 01. Oktober 2016 besteht für Notärzte die Möglichkeit, Einsätze elektronisch abzurechnen. Dafür sollten alle Notarztstandorte mit PCs und drei mobilen Kartenlesegeräten ausgestattet werden. Für zu diesem Zeitpunkt bereits tätige Notärzte ist die elektronische Abrechnung freiwillig. Neue Notärzte, welche nach der Implementierung des Systems erstmalig notärztlich tätig wurden, ist die elektronische Abrechnung verpflichtend." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind alle Notarztstandorte mit der entsprechenden Technik ausgestattet? Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat Sachsen und der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) haben auf Anfrage mitgeteilt, dass derzeit 47 Notarztstandorte von 91 Standorten mit der entsprechenden Technik ausgestattet sind. Von den 47 Standorten befinden sich aktuell bereits 23 Standorte im Wirkbetrieb mit voll funktionsfähiger Hard- und Software . An diesen Standorten findet die elektronische Abrechnung bereits statt. Frage 2: Wie viele Notarzteinsätze wurden seit dem 01. Oktober 2016 elektronisch abgerechnet? Seit dem 1.10.2016 wurden 1359 Notarzteinsätze elektronisch abgerechnet. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141 .51-17/44 Dresden, 2 .Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Wie viele dieser Notarzteinsätze wurden freiwillig und wie viele verpflichtend abgerechnet? Alle elektronisch abgerechneten Notarzteinsätze wurden freiwillig abgerechnet. Frage 4: Gab es Schwierigkeiten bei Abrechnungen mit der elektronischen Notarztabrechnung seit dem 01. Oktober 2016? Frage 5: Welcher Art waren die Schwierigkeiten und konnten diese mittlerweile behoben werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Implementierungsphase der entsprechenden Hard- und Software dauert an. Schwierigkeiten bestehen derzeit in der technischen Anbindung der noch offenen Standorte. Die Gründe sind ausschließlich in den vor Ort anzutreffenden ITinfrastrukturellen Gegebenheiten zu suchen. Die Bandbreite reicht hierbei von der Aufschaltung entsprechender DSL-Verbindungen durch die TELEKOM, vorzunehmenden baulichen Veränderungen in den Wachengebäuden (Bereitstellung entsprechender Datenleitungen und Anschlüsse) über zu suchende Alternativen bei Nichtverfügbarkeit einer DSL-Leitung (z.B. UMTS-Funkverbindung). Alle beteiligten Partner arbeiten nach Wahrnehmung der Verbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen kooperativ zusammen und sind bemüht, Lösungen zu finden. An Standorten, die bereits praktische Erfahrungen mit der elektronischen Abrechnungssoftware sammeln konnten, wird dieser die erhoffte Funktionalität und Qualität bescheinigt . Mit freundlichen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-02-06T14:48:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes