STAATSMJNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.~Nr.: 6/7997 Thema: Schmerztherapeuten im Landkreis Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Ein Bürger aus Eckartsberg (Landkreis Görlitz) wandte sich an uns, weil eine Schmerzambulanz im Krankenhaus Ebersbach geschlossen wurde. Laut seiner Schilderung gibt es zu wenig Schmerztherapeuten in dem Landkreis." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Sächsische Staatsregierung geht in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage davon aus, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Versorgungsvertrag nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) handelt, sondern eine Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten schmerztherapeutischen Versorgung gemäß § 116 SGB V eines angestellten Arztes am Krankenhaus Ebersbach vorlag. Die Ermächtigungen werden durch den unabhängigen Zulassungsausschuss-Ärzte - ein Gremium der Selbstverwaltung Ärzte und Krankenkassen - erteilt. Frage 1: Aus welchem Grund wurde der Versorgungsvertrag gekün~ digt? Grundvoraussetzung für eine Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Erbringung ambulanter Leistungen ist immer der Bedarf an ärztlichen Leistungen , der durch niedergelassene Ärzte nicht oder nur unzureichend abgesichert werden kann. Entweder kann regional infolge Unterversorgung eine ärztliche Leistung nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen oder der zu ermächtigende Arzt bietet eine spezielle Leistung an. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-17/43 Dresden, 2.. Februar 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Eine Ermächtigung für Krankenhausärzte zur Erbringung ambulanter Leistungen wird grundsätzlich zeitlich befristet erteilt. Ein Anspruch auf eine Weiterführung nach Fristablauf besteht nicht. Gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses kann Widerspruch beim Berufungsausschuss eingelegt werden. Beim Zulassungsverfahren handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat auf die Entscheidung keinen Einfluss; die Mitglieder des Zulassungsausschusses bzw. Berufungsausschusses sind an Weisungen nicht gebunden. Die persönliche Ermächtigung zur Erbringung ambulanter schmerztherapeutischer Leistungen des betroffenen Krankenhausarztes war bis zum 31.12.2016 befristet. Dem Antrag auf Weiterführung der Ermächtigung zur Erbringung der ambulanten Leistungen wurde durch den Zulassungsausschuss aufgrund der zwischenzeitlich erteilten Zulassung einer Niederlassung eines anderen Arztes für den Praxisstandort Eibau nicht mehr stattgegeben. Maßgeblich dafür war die Tatsache, dass diese Leistungen nunmehr im ambulanten Bereich durch den neu niedergelassenen Arzt sichergestellt werden können. Frage 2: Wurde bei der Kündigung die Frist von einem Jahr gem. § 111 Abs. 4 eingehalten und wenn nicht, warum nicht? Frage 3: Hatte die Staatsregierung, bzw. die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde Kenntnis und ihr Einvernehmen über die Kündigung des Versorgungsvertrags gegeben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Vertrag nach § 111 SGB V. Insoweit sind die Regelungen des § 111 Abs. 4 SGB V nicht anzuwenden. Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 4: Wie viele Schmerztherapeuten sind im Landkreis Görlitz tätig, bzw. wie stellt sich die Versorgungssituation in dem Landkreis dar? Im Landkreis Görlitz sind aktuell fünf Schmerztherapeuten tätig. Die schmerztherapeutische Versorgung ist sichergestellt. Frage 5: Wie viele Schmerztherapeuten praktizierten zum 31.12.2016 in Sachsen (bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der Schmerztherapeuten, die zum 31 .12.2016 in Sachsen praktizierten, ersichtlich. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Anzahl der Schmerzthera_p_euten 13 9 11 10 13 18 5 7 2 5 16 4 3 Mit freundlichen Grüßen -3. ~ Barbara Klepsc Seite 3 von 3 Landkreis/ kreisfreie Stadt Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen STAATSMINISTERIUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Freistaat SACHSEN 2017-02-06T13:59:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes