STAATSMINISTERIUM DES EMMERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7341 Dresden, .Oktober 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8 Thema: Abriss der Villa Loschwitz Str. 22, Dresden - Nachfrage zu Drs. 5/14911 2 LiSmd Sachse - Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Drs. 5/14911 teilt die Staatsregierung mit, dass für den Abbruch des Gebäudes Loschwitzer Straße 22 in Dresden keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt worden sei.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit war für den Abbruch des Gebäudes Loschwitzer Str. 22 in Dresden eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich? Frage 2: Inwieweit war die Genehmigung des Abbruchs des Gebäudes Gegenstand der Genehmigung zum Bau von zwei Würfelhäusern auf dem Grundstück? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für den Abbruch des Gebäudes Loschwitzer Str. 22 in Dresden war keine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) erforderlich, da es sich nicht um ein Kulturdenkmal gehandelt hat. Aufgrund der Lage des Grundstückes in einem Denkmalschutzgebiet war im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, das sowohl den Abbruch wie auch den Bau der zwei Würfelhäuser beinhalVerkehrsanbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVHN1STER1UM DES INNERN tete, eile denkmalschutzrechtliche Zustimmung nach § 21 SächsDSchG erforderlich. Diese wurds^am 30. Oktober 2013 durch die untere Denkmalschutzbehörde erteilt. Mit frepnd/ichen Grüßen Mar Freistaat SACHSEIN Seite 2 von 2