STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/8001 Thema: Kosten für UMA im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher unterliegt der Verantwortung und Entscheidung der Landkreise und Kreisfreien Städte als den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, die diese Aufgaben als Pflichtaufgabe in kommunaler Selbstverwaltung erfüllen. Hierbei bedienen sie sich der Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe. Die Landkreise und Kreisfreien Städte unterliegen dabei keiner Fachaufsicht durch die Staatsregierung. Der Vollzug der Aufgaben liegt damit außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichs der Staatsregierung. Seit lnkrafttreten des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" wird der Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) im Rahmen des Verteilungsverfahrens durch das Sächsische Landesjugendamt als zuständige Landesstelle erfasst. Allerdings teilen die Jugendämter dem Landesjugendamt werktäglich lediglich ihren jeweiligen Gesamtbestand an UMA und jungen Volljährigen mit. Frage 1: Wie ist der derzeitige Stand an UMA in Sachsen? (Bitte schlüsseln sie nach Alter und Nationalität auf.) Mit Stand vom 16. Januar 2017 hatten die Jugendämter im Freistaat Sachsen 2.338 UMA in Obhut genommen, vorläufig in Obhut genommen oder ihnen Hilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Ju- Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-0141 .51-17/45 Dresden, r Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ gendhilfe) gewährt. Hinzu kommen 207 zunächst als unbegleitete ausländische Minderjährige eingereiste Personen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch Hilfe für junge Volljährige nach§ 41 SGB VIII beziehen. Aus den in der Vorbemerkung aufgeführten Gründen liegen der Staatsregierung jedoch genaue Angaben, wie viele der aktuell in Sachsen untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Ausländer und jungen Volljährigen im Einzelnen wie alt sind und welche Nationalität besitzen, nicht vor. Eine genauere Aufschlüsselung der Personen, die von den Jugendämtern in Obhut genommen waren oder die Leistungen bezogen haben, nach Alter und Herkunft zu bestimmten Stichtagen ist daher nicht möglich. Nähere Angaben zu den Merkmalen Alter und Herkunft können lediglich bezogen auf die Gesamtzahl der UMA erfolgen, die die Jugendämter im Freistaat Sachsen im Zeitraum 1. November 2015 bis 16. Januar 2017 in Obhut genommen oder denen sie Hilfen gewährt haben. Diese Zahl beläuft sich auf 3.582 und schließt auch junge Volljährige mit ein, die zunächst als UMA aufgenommen wurden und denen über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus Hilfe nach § 41 SGB VIII gewährt wurde bzw. wird. Sie schließt aber auch Fälle ein, in denen die lnobhutnahme bzw. Hilfegewährung inzwischen bereits beendet wurde. Insoweit können die detaillierteren Angaben der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden , sie sind aber aus den oben dargelegten Gründen nur begrenzt aussagekräftig . Frage 2: Wie viele UMAwurden zum 01.01.2017 volljährig? Frage 3: Wie viele der unter Frage 2 genannten UMA erhalten weiterhin Leistungen der Jugendhilfe und welche sind das? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Im Rahmen der in der Vorbemerkung aufgeführten werktäglichen Meldungen werden nur Zahlen übermittelt, nicht hingegen personenbezogene Angaben. Daher kann aus diesen die tatsächliche Gesamtzahl zwischenzeitlich volljährig gewordener UMA nicht ermittelt werden. Eine genauere Aufschlüsselung nach Personen, die zu einem bestimmten Stichtag die Volljährigkeit erreichen, ist daher nicht möglich. Auf eine Abfrage des Landesjugendamtes am 13. Dezember 2016 haben die Jugendämter zurück gemeldet, dass 238 UMA am 1. Januar 2017 die Volljährigkeit erreichen würden. Was die Frage der Hilfegewährung an volljährig gewordene UMA betrifft, sind der Staatsregierung auf Basis der werktäglichen Meldungen der Jugendämter an das Bundesverwaltungsamt darüber hinaus lediglich stichtagsbezogene Angaben bekannt. So befanden sich zum Stichtag 30. Dezember 2016 insgesamt 2.589 UMA sowie 109 volljährig gewordene ehemalige UMA, denen weiterhin Hilfen nach dem SGB VIII gewährt werden, in der Zuständigkeit sächsischer Jugendämter. Zum Stichtag 10. Januar 2017 Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZJALES UND VERBRAUCHERSC~UTZ bestand die Zuständigkeit sächsischer Jugendämter für 2.349 UMA (240 weniger als am 30. Dezember 2016) sowie 206 volljährig gewordene ehemalige UMA (97 mehr). Frage 4: Wie hoch waren 2016 die durchschnittlichen Kosten pro UMA, die im Rahmen der Jugendhilfe nach der Einreise angefallen sind? Frage 5: Wie hoch waren 2016 die gesamten IST Kosten für die Gewährung der Jugendhilfe nach der Einreise? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die Fragen des Antragstellers nach den durchschnittlichen Kosten pro UMA bzw. gesamten Ist-Kosten im Jahr 2016 für die Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise werden so ausgelegt, dass sie sich auf die Kosten beziehen, die von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe im Freistaat Sachsen endgültig aufgewendet wurden bzw. werden , um die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von UMA im Jahr 2016 sicherzustellen . Die Höhe der von den Jugendhilfeträgern laufend aufgewandten Kosten wie auch die Zahl der unterzubringenden und zu betreuenden UMA unterliegt ständigen Änderungen . Der Staatsregierung liegen keine Angaben zur Summe der in bestimmten Referenzzeiträumen oder an bestimmten Stichtagen angefallenen Kosten in Relation zur Gesamtzahl der jeweils im selben Zeitraum aufgenommenen UMA vor. Eine genaue Bezifferung durchschnittlicher Kosten pro UMA ist somit nicht möglich. Zudem liegen der Staatsregierung derzeit noch keine abschließende Erkenntnisse vor, in welcher Höhe den Jugendämtern im Freistaat Sachsen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 insgesamt Kosten entstanden sind, die der Freistaat Sachsen nach § 89d Absatz 1 SGB VIII zu erstatten hat, da die Jugendämter bislang nur in einem geringen Teil dieser Fälle detaillierte Rechnungen eingereicht haben und die konkrete Rechnungslegung im Wesentlichen noch aussteht. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 3 von 3 Statistik Herkunftsland/Alter Stand 16.01.2017 Nätlo.ralltät Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Aserbaidschan Äthiopien aangladesch Ben in Burkina Faso China Dschibuti Elfenbeinküste Eritrea Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Indien Irak Iran Jemen Kamerun Kenia Kongo Kosovo Libanon Liberia Libyen Mali Marokko Mauretanien Mazedonien Niger Nigeria Österreich Ogaden Pakistan Palästina Rumänien Russland Saudi Arabien Senegal Serbien Sierra Leone Slowenien Somalia Sudan Syrien Togo Tschechien Tschetschenien Türkei Tunesien Uganda Ukraine Vietnam Weißrussland West-Sahara zentralafrikanische Republik unbekannt Summe Anzahl 1359 9 13 15 1 1 119 5 4 2 1 1 18 404 57 2 57 2 10 127 68 5 5 0 1 1 7 2 10 12 50 1 1 1 24 1 1 64 12 2 1 1 7 4 16 0 273 6 745 1 1 1 2 10 2 2 4 2 2 1 26 3582 Anlage zu LT-Drs. 6-8001 Alter Anzahl jünger als 1 Jahr 6 !Jahr 5 2 Jahre 4 3 Jahre 3 4 Jahre 4 5 Jahre 2 6 Jahre 3 7 Jahre 7 8 Jahre 10 9 Jahre 18 10 Jahre 17 11 Jahre 21 12 Jahre 31 13 Jahre 63 14 Jahre 108 15 Jahre 266 16 Jahre 689 17 Jahre 1356 18 Jahre und älter 962 unbekannt 7 Summe 3582 Es sind alle vorläufigen lnobhutnahmen und lnobhutnahmen in Sachsen seit dem 1. November 2015 berücksichtigt. 2017-02-10T11:19:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes