STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/8018 Thema: Kosten für "Hilfe bei Krankheit" für unbegleitete minderjährige Ausländer nach § 48 SGB XII Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Leistungen können nach § 48 SGB XII den UMA gewährt werden? Unbegleiteten ausländischen Minderjährigen können als Hilfe bei Krankheit nach§ 48 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII- Sozialhilfe) in Verbindung mit§ 40, § 42 Absatz 2 Satz 3 oder§ 42a Absatz 1 Satz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe) Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend dem Dritten Kapitel Fünften Abschnitt Ersten Titel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung ) gewährt werden, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Gemäß § 52 Absatz 1 SGB XII in Verbindung mit § 40, § 42 Absatz 2 Satz 3 oder § 42a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII entspricht die Hilfe grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Frage 2: ln wie vielen Fällen nahmen UMA nach § 48 SGB XII Leistungen des Gesundheitswesens in den Jahren 2014,2015 und 2016 in Anspruch? Frage 3: Welche Kosten entstanden hierfür jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Versorgung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher einschließlich der Gewährung von Krankenhilfe entsprechend den §§ 47 bis 52 SGB XII in den im Achten Buch Sozialgesetzbuch geregelten Fällen fällt in die Aufgabenverantwortung der Landkreise und Kreisfreien Städte ?tls örtliche Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-0141.51-17/50 _gresden ,