STAATSM1N1STERHJM DES INNERN MJJ.. Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141,5018554 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, ||7. Februar 2015 Herrn Dr. Matthias Rößler 1 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/802 Thema: Polizeieinsatz und Teilnehmerinnenzahlen bei Legida-Marsch am 21.01.2015 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 21.01.2015 fand in Leipzig der zweite „Spaziergang“ einer Gruppierung namens „Leipziger gegen die Islamisierung des Abendlandes“ statt. Am selben Tag fanden insgesamt 19 Protest-Veranstaltungen statt. Laut Augenzeugenberichten wurde Menschen durch Polizeibeamte immer wieder verwehrt zu angemeldeten Protestversammlungen zu gelangen. Zudem wird die von der Polizei angegebene Teilnehmerinnenzahl des Legida-Marsches durch unabhängige Analysen widerlegt. Statt von 15.000 wird demnach von Forschern der Universität Leipzig und von Journalistinnen unabhängig voneinander von „maximal 5000“ Teilnehmerinnen ausgegangen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen konkreten Gründen wurde welche Zahl von Bürgerinnen an der Ausübung ihres Grundrechts auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit gehindert, indem ihnen der Zugang zu angemeldeten Protest-Versammlungen gegen den Marsch von Legida am 21.01.2015 durch die Polizei verwehrt wurde? (bitte nach Versammlung, genauen Orten, Zeiten und Gründen aufschlüsseln) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Der Polizeivollzugsdienst traf keine Maßnahmen, die auf die Verwehrung der Ausübung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit abzielten. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN An verschiedenen Stellen im Innenstadtbereich, insbesondere im Umfeld der Versammlung von LEGIDA, kam es wegen größerer Menschenmengen zu Situationen, aufgrund derer der Zugang zu einigen Orten tatsächlich verwehrt war. Sofern der Polizeivollzugsdienst in diesem Zusammenhang Absperrmaßnahmen treffen musste, geschah dies zur Gewährleistung hochrangiger Rechtsgüter, insbesondere des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Welche konkrete Teilnehmerinnenzahl-Prognose und welche Gefahrenprognose lag dem Polizeieinsatz am 21.01.2015 zugrunde und auf welche nachprüfbaren Gründe stützte sich diese? (bitte detailliert mit Prognose und tatsächlichem Verlauf angeben) Zu dem Veranstaltungs- und Versammlungsgeschehen am 21. Januar 2015 in Leipzig wurden durch Veranstalter/Anmelder insgesamt bis zu ca. 62.000 Teilnehmer angekündigt. Die Gefahrenprognose der Polizeidirektion Leipzig für den Polizeieinsatz am 21. Januar 2015 stützte sich ganz wesentlich auf polizeiliche Erfahrungen im Zusammenhang mit zurückliegenden vergleichbaren Versammlungslagen. Insbesondere das Versammlungsgeschehen am 12. Januar 2015 in Leipzig zeigte, dass bei Versammlungslagen der „LEGIDA“ mit gewaltträchtigen Auseinandersetzungen von gewaltbereiten Personen zu kalkulieren ist. Darüber hinaus lagen dem Polizeivollzugsdienst Erkenntnisse vor, nach denen insbesondere im Internet von der linken Szene zu Blockaden gegen die Versammlung von „LEGIDA“ aufgerufen wurde. Die tatsächliche Lage am 21. Januar 2015 bestätigte grundsätzlich die im Vorfeld getroffene Lageeinschätzung der einsatzführenden Polizeidienststelle. Neben einer Vielzahl von Störversuchen, die sich direkt auf das Versammlungsgeschehen von „LEGIDA“ bezogen, wie beispielsweise Blockadeversuche und Versuche, polizeiliche Absperrungen zu durchbrechen, sowie Würfe mit Gegenständen und pyrotechnischen Erzeugnissen u. a. auch auf Einsatzkräfte der Polizei, wurden im Rahmen des Polizeieinsatzes zahlreiche Straftaten registriert. Unter anderem kam es zwischen Personen gegensätzlicher Lager zu körperlichen Auseinandersetzungen. Störungen konnten nur durch polizeiliche Maßnahmen, insbesondere den Einsatz geschlossener Einsatzeinheiten, beseitigt werden. Frage 3: Nach welcher Methode wird die Teilnehmerinnenzahl von Versammlungen durch die Polizei erhoben? Frage 4: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus der Diskrepanz, die durch unabhängige Zählungen der Teilnehmerinnen am Legida-Marsch im Vergleich zur Zählung der Polizei entstanden sind? Frage 2: Seite 2 von 3 STAÄTSM11M1STEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEIN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Polizeidirektion Leipzig schätzte die Teilnehmerzahl nach folgenden, von den Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen allgemein praktizierten, Verfahrensweisen: Zunächst wurde die Fläche, die die Teilnehmer des „LEGIDA“-Aufzuges auf dem Au-gustusplatz zum Zeitpunkt der Auftaktkundgebung beanspruchten, ermittelt. In einem weiteren Schritt wurde die Zahl der sich auf diesem Raum befindlichen Personen überschlagen. Nachdem sich der Aufzug in Bewegung gesetzt hatte, wurden am Streckenrand die Reihen des Aufzuges gezählt. Dieser Wert wurde mit der durchschnittlichen Anzahl von Personen multipliziert, die sich pro Reihe vorwärts bewegten. Beide Werte führten zu der durchschnittlichen geschätzten Teilnehmerzahl von rund 15.000 Teilnehmern. Der Polizeivollzugsdienst nimmt Schätzungen von Teilnehmerzahlen bei Versammlungen bzw. Veranstaltungen lediglich unter polizeitaktischen Gesichtspunkten zur Lagebeurteilung vor. Die angewandten Verfahrensweisen haben sich für die polizeilichen Erfordernisse grundsätzlich bewährt. Inwiefern die Schätzungen des Polizeivollzugsdienst Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, liegt prinzipiell im Ermessen der je1 3olizeidienststelle. der je1 3olizeidiei Mit fre n Grüßen f Markt Seite 3 von 3