STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8028 Thema: Zusatzrente für die Bergleute in Espenhain Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Zu DDR-Zeiten war speziell für die Bergleute in Espenhain mit Blick auf die harten Arbeitsbedingungen eine Zusatzrente entwickelt worden, für die sie in die Sozialversicherungskasse einzahlten. Während später Tausende ehemalige Kumpel aus Espenhain die Leistungszulage bezogen, entfiel diese laut Angaben des Mitteldeutschen Rundfunks ohne Begründung für alle, die nach dem Stichtag 1. Januar 1997 in Rente gingen. Das Bundesarbeitsgericht sprach später dieser Darstellung zufolge von einer Gerechtigkeitslücke." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele ehemalige Bergleute sind von dieser Streichung betroffen ? Frage 2: Wie alt sind die Betroffenen im Durchschnitt und wie alt die Jüngsten und die Ältesten, die davon betroffen sind? Frage 3: Mit Kosten in welcher Höhe ist zu rechnen, wenn man die Ansprüche ab sofort, bzw. rückwirkend anerkennen würde? Frage 4: Wie viele Menschen, die von der Streichung betroffen waren, sind mittlerweile verstorben und wie geht man mit deren Ansprüche um, würde man die Ansprüche rückwirkend anerkennen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Bei der vorliegenden Kleinen Anfrage handelt es sich um statistische Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie um Fragen zu möglichen Kosten Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-17/77 Dresden, At. Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ und zur Rechtsanwendung im Falle einer Gesetzesänderung hinsichtlich der Rentenansprüche von Bergleuten. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671 ). Letzteres ist vorliegend der Fall. Die gesetzliche Rentenversicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Selbstverwaltung durchgeführt . Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Für die Gesetzgebung im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung ist der Bund zuständig. Es ist daher nicht Aufgabe der Staatsregierung, für eine etwaige Änderung von rentenrechtlichen Vorschriften Kostenanalysen oder Kostenschätzungen zu erstellen oder Auswirkungen auf die Ansprüche von bereits verstorbenen Personen zu beurteilen . Frage 5: Wird sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die ehemaligen Bergleute in Espenhain endlich ihre Zusatzrente erhalten und wenn ja, wie? Derzeit gibt es keine entsprechenden Absichten. Aktivitäten der Staatsregierung auf Bundesebene hätten keine Aussicht auf Erfolg. Diesbezüglich ist auf frühere Anträge der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag zu verweisen, die mehrheitlich abgelehnt wurden (z.B. BT-DRs. 16/7023 vom 07.11.2007 und BT-Drs. 18/7903 vom 16.03.2016). Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung 1c. L Themas Schmidt Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-02-14T12:23:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes