STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 D¡esden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BUNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/8033 Thema: Bewährungshilfe für Erwachsene und Jugendliche Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie hoch ist die Anzahl der derzeit im Freistaat Sachsen tätigen Bewährungshelfer *innen und wie hat sich ihre Anzahl seit 2010 entwickelt ? (bitte aufschlüsseln nach Stellen-Soll und Stellen-lst, Altersstruktur , Geschlecht und für die einzelnen Gerichte) Zur Beantwortung der Frage nach der Entwicklung der im Freistaat Sachsen tätigen Bewährungshelfer wird auf die Tabellen in Anlage 1 Bezug genommen . Eine Angabe nach Stellen-Soll und Stellen-lst ist jedoch nicht möglich, da eine Aufteilung der für Bewährungshelfer zur Verfügung stehenden Planstellen auf einzelne Gerichte weder im Haushaltsplan vorgesehen ist noch im Rahmen des Haushaltsvollzugs erfolgt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-1 69/1 7 Dresden, t .Februar2}17 Hausanschrift: Sächslsches Staatsminlsterlum der Just¡z Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost [¡ber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Shaßenbahn¡inien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugâng ftrr elektron¡sch s¡gni€rtô sowie für v€rschlûssêlte slektronische Dokumenlê nur übÊr das Elaktronische Gerichls- und VèNaltungspostfach; nåhsrê lnformat¡onen untar w.egvp.dê Seite I von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ÐN9ÉJÈ\sJtd"tu -v Die insgesamt in den Jahren 2010 bis 2016 nach den jeweils geltenden Haushaltsplänen für Bewährungshelfer zur Verfügung stehenden Stellen können der nachfolgenden Übersicht entnom men werden : Jahr Stellen 2010 111 2011 117 2012 117 2013 117 2014 117 2015 117 2016 117 Auf Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz - SächsStOG) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2013 die Schließung des eigenständigen Landgerichtssitzes in Bautzen und dessen Zusammenlegung mit dem Landgericht Görlitz vorgenommen , so dass für den Landgerichtssitz Bautzen in der Anlage 1 lediglich Daten für den Zeitraum 2010 bis 2012 dargestellt sind. Frage 2: Wie hoch ist die jährliche Anzahl der regulären Altersabgänge bis 2030 (Erreichen der Altersgrenze) und die prognostizierte Anzahl der Abgänge durch das sog. StellenabbaubegleitgeseE bis 2020 (bitte in jährlicher Auflistung, einschließlich der bereits im Jahr 2ü2 ertolgten Abgänge) bei den BewährungshelfeÊinnen im Freistaat Sachsen? Die jährliche Anzahl der regulären Altersabgänge der Bewährungshelfer im Freistaat Sachsen bis 2030 kann Tabelle 1 entnommen werden. Diese enthält ausschließlich Abgänge aus Altersgründen, da der Soziale Dienst der Justiz derzeit nicht vom Stellenabbau betroffen ist. Tabelle l: Reguläre jährliche Altersabgänge der Bewährungshelfer im Freistaat Sachsen bis 2030 2017 2018 2019 2020 2021 2422 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 1 0 4 4 I 1 1 5 4 4 3 5 1 4 Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñrr-\]9¡Jñdw Frage 3: Wie viele StraftäteÉinnen wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 zu e¡ner Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgeseEt wurde und flir wie viele davon wurde eine Bewährungshilfe bestellt? (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Eruvachsenen- und Jugendbereich und für die einzelnen Gerichte) Die Zahl der Straftäter, welche jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 zu einer Freiheitsstrafe , ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde, ist aus Tabelle 2 ersichtlich: Tabelle 2: Zahl der in Sachsen verurteilten Personen, die als schwerste Strafe Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe erhielten, die bereits im Urteil zur Bewährung ausgesetzt wurde Allgemeínes Strafrecht Jugendstratecht Jahr insgesamt Jahr insgesamt 2010 4.368 2010 633 2011 4.262 2011 565 2012 4.071 2012 477 2013 4.000 2013 347 2014 4.154 2014 31'l 2015 4.049 2015 268 Es ist derzeit nicht möglich, die entsprechenden Daten für das Jahr 2016 mitzuteilen, da diese durch das Statistische Landesamt regelmäßig frühestens zum Ende des ersten Quartals des Nachfolgejahres übermittelt werden. Von einer weiteren Beantwortung der Frage wird aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen . Zwar liefert das Statistische Landesamt quartalsweise Statistiken über den Geschäftsanfall der Gerichte. Darin enthalten sind Daten wie Eingänge, Erledigungen, Bestände, Verfahrensdauer usw., nicht enthalten ist jedoch das Ergebnis der strafgerichtlichen Rechtsprechung. Die Strafverfolgungsstatistik, welche die Ergebnisse der strafgerichtlichen Rechtsprechung ausweist, wird durch das Statistische Landesamt hingegen nur als Jahresstatistik erstellt. Alle ausgewiesenen Werte sind Landeswerte. Die Auswertung erfolgt also nicht für einzelne Gerichte. Zur Ermittlung der gewünschten lnformationen müssten daher alle Gerichte gebeten werden, die Strafakten durchzusehen, um Seite 3 von 6 STAATSN4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FE:-\%Jl&L..-ÀËrJ\<:ry herauszufinden, in welchen Verfahren die Verurteilten einem Bewährungshelfer unterstellt wurden. Da in Sachsen jährlich mehr als 40.000 Strafverfahren (2010: 45.202, 2011: 44.771,2012: 45.441,2013: 44.007,2014: 44.331,2015: 43.236 und 2016: 41.001) vor den 25 Amtsgerichten, den 5 Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht erledigt werden, wäre der damit verbundene Auñryand geeignet, die Arbeitsfähigkeit der Sächsischen Justiz nachhaltig einzuschränken. Dies gilt sinngemäß auch für die erbetene Aufschlüsselung der Daten aus Tabelle 2 auf die einzelnen Gerichte, welche mit vertretbarem Aufwand in der Antwortfrist ebenfalls nicht übermittelt werden könnte. Auch die Aufschlüsselung dieser Daten auf die einzelnen Gerichte ist nicht Bestandteil der jährlich erscheinenden Strafverfolgungsstatistik. Zur Erhebung der betreffenden Daten müssten die Amtsgerichte, Landgerichte sowie das Oberlandesgericht eine Durchsicht aller Strafakten vornehmen. lm Ergebnis wären zur vollständigen Beantwortung der Fragen umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven , der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten , Sachverständigen, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar . Bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits wurde auch berücksichtigt, dass das parlamentarische lnformationsinteresse vorliegend nicht vollständig zurücktreten musste. Vielmehr wurde durch die Übermittlung der mit noch vertretbarem Aufwand recherchierbaren Daten dem verfassungsrechtlich hohen Rang des lnformationsrechts weitest möglich Rechnung getragen. Eine weitergehende Beantwortung würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in allen sächsischen Gerichten, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei ihrer Abwägung daher zum Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN (tr-Nrlñ#iir-ñàd\Qry Frage 4: Wie hat sich die Zahl von verurteilten Straftäter*¡nnen mit Bewährungshilfe je Bewährungshelfer*in jeweils in den Jahren 2010 bis 2016 entwickelt und wie viel Zeit steht einem/r Bewährungshelfer*in durchschnittlich pro Woche für eineN Klient*in zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Erwachsenen- und Jugendbereich und ftir die einzelnen Gerichte) Zur Beantwortung der Frage wird auf die als Anlage 2 beigefügte Tabelle Bezug genommen . Zu den dort genannten Zahlen ist Folgendes anzumerken: Die Probandenzahlen, getrennt nach Verurteilungen im Erwachsenen- und Jugendbereich , können nicht durch eine einfache Datenbankabfrage mittels der beim Sozialen Dienst der Justiz zum Einsatz kommenden Geschäftsstellenautomation SaxSo ermittelt werden. Dahei wurden die Probandenzahlen getrennt nach Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Strafgesetzbuch (StGB) rechnerisch ermittelt. Grundlage bildete die Probandenzahl der Quartalsstatistik zum jeweils lV. Quartal. Anhand abrufbarer Statistikübersichten in SaxSo wurde der prozentuale Anteil der Verfahren nach dem JGG einschließlich der Verfahren ,,verurteilte Jugendliche nach Betäubungsmittelgesetz (BtmG)" und ,,unterstellte Jugendliche nach Gnadenordnung (GnO)" ermittelt. Dies ergab folgende, in Tabelle 3 dargestellte Werte: Tabelle 3: Prozentueller Anteil der Verfahren nach JGG einschließlich ,,verurteilter Jugendlicher nach Betäubungsmittelgesetz (BtmG)" und ,,unterstellter Jugendlicher nach Gnadenordnung (GnO)" an Gesamtverfahren 2011 bis 2016 Diese Zahlen wurden ins Verhältnis zur Gesamtprobandenzahl gesetzt und so die Werte der in Anlage 2 beigefügten Tabelle ermittelt. Zur Beantwortung der Frage, wieviel Zeit einem Bewährungshelfer durchschnittlich pro Woche für einen Klienten zur Verfügung steht, sind keine Vorgaben vorhanden. Die Kontaktdichte richtet sich nach probandenspezifischen Besonderheiten (u.a. Erfüllung Seite 5 von 6 31.12.201'l s1.12.2012 s1.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 20,70/o 18,90/o 16,30/o 14,1"/o 11,30/o 11,70/o STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ìïn-\Y#ñrJw von Auflagen und Weisungen, Delikt, zu bearbeitende Problemlagen). Ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und einer durchschnittlichen Probandenanzahl von 66 pro AKA stehen einem Bewährungshelfer mit 1,0 AKA rein rechnerisch für einen Probanden 36 Minuten pro Woche zur Verfügung. Es muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dieser Zahl nur um einen rechnerisch ermittelten Wert handelt. Frage 5: lnwieweit existieren geseEliche bar. untergeseEliche Regelung bzw. Qualitätsstandards wie viele Klient*innen einE Bewährungshelfer*in betreuen da¡t? Die Arbeit der Bewährungshelfer richtet sich nach den Vorgaben des StGB und des JGG. Für den Freistaat Sachsen sind darüber hinaus die Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums der Justiz über die Organisation des Sozialen Dienstes der Justiz und der Aufsichtsstellen für die Führungsaufsicht (VwV Sozialer DiensUFA) und die Standards für den Sozialen Dienst der Justiz relevant. Eine Vorgabe, wie viele Probanden ein Bewährungshelfer betreut, gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen Anlage 1 - tabellarische Übersicht der Antworten zu Frage 1 Anlage 2 -labellarische Übersicht der Antworten zu Frage 4 Seite 6 von 6 Landgericht Bautzen Anlage 1 zu KA 6/8033 Anzahl der Bewährungshelfer Jahr Anzahl 2010 11 2011 13 2012 12 Altersstruktur der Bewährungshelfer m w m w m w 20 - 29 0 0 0 0 0 0 30 - 39 0 2 1 3 1 3 40 - 49 3 3 3 2 3 3 50 - 59 0 3 0 3 0 2 60 - 67 0 0 0 1 0 0 Altersgruppe 2010 2011 2012 Seite 1 von 7 Landgericht Anlage 1 zu KA 6/8033 Anzahl der Bewährungshelfer Jahr Anzahl 2010 22 2011 23 2012 23 2013 25 2014 26 2015 25 2016 25 Altersstruktur der Bewährungshelfer m w m w m w m w m w m w m w 20 - 29 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 30 - 39 1 8 1 9 2 7 2 7 3 7 3 6 3 4 40 - 49 2 5 3 3 2 4 3 3 3 2 2 2 2 4 50 - 59 3 2 2 4 3 4 3 5 3 6 4 6 4 6 60 - 67 0 0 1 0 1 0 2 0 2 0 2 0 2 0 2016Altersgruppe Chemnitz 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Seite 2 von 7 Landgericht Anlage 1 zu KA 6/8033 Anzahl der Bewährungshelfer Jahr Anzahl 2010 30 2011 31 2012 33 2013 32 2014 34 2015 33 2016 33 Altersstruktur der Bewährungshelfer m w m w m w m w m w m w m w 20 - 29 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 1 1 30 - 39 2 7 2 6 2 7 2 6 2 3 2 3 1 4 40 - 49 5 7 5 9 6 9 6 9 6 13 5 13 5 11 50 - 59 1 3 1 3 1 5 1 5 1 5 2 5 3 4 60 - 67 2 2 2 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 2014 2015 2016 Dresden Altersgruppe 2011 2012 2013 Seite 3 von 7 Landgericht Anlage 1 zu KA 6/8033 Anzahl der Bewährungshelfer Jahr Anzahl 2010 14 2011 11 2012 9 2013 21 2014 21 2015 20 2016 21 Altersstruktur der Bewährungshelfer m w m w m w m w m w m w m w 20 - 29 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 1 30 - 39 2 2 2 2 0 1 2 4 2 3 2 4 1 2 40 - 49 3 2 2 0 2 0 5 1 2 2 2 2 3 5 50 - 59 2 2 0 4 1 4 1 6 4 6 3 5 3 5 60 - 67 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 1 1 0 1 2014 2015 2016 Görlitz Altersgruppe 2010 2011 2012 2013 Seite 4 von 7 Landgericht Anlage 1 zu KA 6/8033 Anzahl der Bewährungshelfer Jahr Anzahl 2010 28 2011 30 2012 33 2013 34 2014 34 2015 33 2016 34 Altersstruktur der Bewährungshelfer m w m w m w m w m w m w m w 20 - 29 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 2 30 - 39 3 3 3 3 4 2 4 2 3 0 2 1 3 4 40 - 49 4 6 5 5 5 6 6 6 7 8 8 7 7 8 50 - 59 1 10 1 9 2 6 2 6 2 4 1 5 2 5 60 - 67 0 1 0 4 0 7 0 7 0 9 1 7 1 2 2014 2015 2016 Leipzig Altersgruppe 2010 2011 2012 2013 Seite 5 von 7 Landgericht Anlage 1 zu KA 6/8033 Anzahl der Bewährungshelfer Jahr Anzahl 2010 15 2011 16 2012 16 2013 16 2014 16 2015 16 2016 16 Altersstruktur der Bewährungshelfer m w m w m w m w m w m w m w 20 - 29 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 30 - 39 1 3 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 2 40 - 49 0 2 0 3 0 2 0 3 0 3 0 3 0 3 50 - 59 3 6 3 6 3 7 3 6 3 6 3 6 2 6 60 - 67 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 1 2014 2015 2016 Zwickau Altersgruppe 2010 2011 2012 2013 Seite 6 von 7 G e s a m t Anlage 1 zu KA 6/8033 Anzahl der Bewährungshelfer Jahr Anzahl 2010 120 2011 124 2012 126 2013 128 2014 131 2015 127 2016 129 Altersstruktur der Bewährungshelfer m w m w m w m w m w m w m w 20 - 29 0 2 0 3 0 4 0 4 0 4 0 3 1 4 30 - 39 9 25 10 25 10 22 11 21 11 14 10 15 9 16 40 - 49 17 25 18 22 18 24 20 22 18 28 17 27 17 31 50 - 59 10 26 7 29 10 28 10 28 13 27 13 27 14 26 60 - 67 2 4 3 7 2 8 3 9 4 12 5 10 5 6 2014 2015 2016Altersgruppe 2010 2011 2012 2013 Seite 7 von 7 Anlage 2 zu KA 6/8033 Anzahl der Probanden nach StGB und JGG verurteilt jeweils zum Stichtag 31.12. des Jahres StGB JGG StGB JGG StGB JGG StGB JGG StGB JGG StGB JGG StGB JGG LG Bautzen 517 138 506 114 484 95 LG Chemnitz 1144 304 1121 241 1160 222 1201 186 1260 170 1212 127 1202 129 LG Dresden 1571 395 1486 308 1527 283 1614 254 1598 209 1655 169 1611 173 LG Görlitz 426 111 421 91 395 75 843 135 852 114 931 96 923 99 LG Leipzig 1643 395 1677 334 1701 303 1740 256 1777 220 1838 174 1880 188 LG Zwickau 763 193 772 198 796 145 799 119 842 104 855 83 831 84 Anzahl der Probanden bezogen auf je 1,0 AKA StGB JGG StGB JGG StGB JGG StGB JGG StGB JGG StGB JGG StGB JGG LG Bautzen 67,6 7,3 57,7 6,3 58,7 6,2 LG Chemnitz 62,7 6,8 56,5 5,9 61,9 6,4 61,9 6,2 63,0 6,5 58,3 5,9 54,0 5,5 LG Dresden 71,0 7,3 60,4 6,1 59,5 5,9 60,0 6,0 57,6 5,7 62,3 6,2 57,6 5,8 LG Görlitz 58,9 6,2 50,2 5,2 56,0 5,6 54,0 5,5 56,8 5,8 64,7 6,4 57,4 5,7 LG Leipzig 67,3 6,6 62,1 6,0 57,5 5,5 63,3 6,0 59,0 5,6 62,1 5,7 69,3 6,5 LG Zwickau 57,8 6,0 52,9 5,3 58,6 5,7 57,2 5,5 59,1 5,5 57,6 5,4 60,2 5,7 2015 2016 2015 20162010 2011 2012 2013 2014 2010 2011 2012 2013 2014 Seite 1 von 1 KA6-8033 Anlage 1 Anlage 2 2017-02-10T14:27:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes