STAATSM1 IM ISTERRJIVI FÜR SOZIALES 'UND VERBRÄIJ CHER S CHIJTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-15/37 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE ^Februar 2015 LINKE Drs.-Nr.: 6/804 Thema: Konstituierung des Landesjugendhilfeausschusses 2015 - 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen musste die ursprünglich im November 2014 für den 2. Februar 2015 vorgesehene und angekündigte Konstituierung des Landesjugendhilfeausschusses auf den 2. März 2015 verschoben werden? Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Landesjugendhilfeausschuss nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Landesjugendhilfegesetz (LJHG) war bis Mitte Januar 2015 noch nicht durchgeführt. Somit konnte eine fristgerechte Einladung des Ausschusses zum zunächst vorgesehenen Termin am 2. Februar 2015 nicht gewährleistet werden und musste um einen Monat verschoben werden. Frage 2: Welche Anhörungsverfahren und Richtliniennovellierungen, die den Bereich Kinder- und Jugendhilfe sowie angrenzende Bereiche betreffen, wurden im Zeitraum November 2014 bis Februar 2015 durch die Obersten Landesjugendbehörden durchgeführt und zu welchen hat das Landesjugendamt Stellung genommen? Die letzte Sitzung des Landesjugendhilfeausschuss in der 5. Amtsperiode war am 27.11.2014. Seitdem gab es außer der Anhörung zum Entwurf der Staatsregierung zu Artikel 7 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe keine weiteren Änderungen, es gab in der Zeit auch hierzu keine Richtlinienänderungen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Welche anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und welche Wohlfahrtsverbände haben der Obersten Landesjugendbehörde ihr Interesse an einem Mandat im Landesjugendhilfeausschuss der Periode 2015-2019 angezeigt? Im Freistaat Sachsen überörtlich tätige Träger der freien Jugendhilfe einschließlich der Wohlfahrtsverbände wurden von der Verwaltung des Landesjugendamts schriftlich zur Einreichung von Vorschlägen aufgefordert. Diese hatten die Möglichkeit, Personen zu benennen. Die Träger mit entsprechenden Vorschlägen sind in der Anlage aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage mit der Drs.-Nr. 6/804 Freie Träger mit Benennungen für den Landesjugendhilfeausschuss: » SJD - Die Falken, Landesverband Sachsen, Leipzig ■ Landessportbund Sachsen e. V., Leipzig ■ Sächsische Landjugend e. V., Dresden ■ Kinder- und Jugendring Sachsen e. V., Dresden ■ Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e. V., Leipzig ■ Landesverband Soziokultur Sachsen e. V., Dresden ■ Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e. V., Dresden ■ Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen e. V., Schneeberg ■ Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e. V., Chemnitz ■ Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit in Sachsen e. V., Dresden ■ Landesfachstelle Jugendarbeit Sachsen, Dresden ■ Landesarbeitsgemeinschaft „Freie Träger der Jugendsozialarbeit“ Sachsen e. V., Crimmitschau ■ Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V., Dresden ■ Aktion Jugendschutz Sachsen e. V., Dresden • Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten in Sachsen e. V., Chemnitz « Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen, Dresden Quelle: Sächsisches Landesjugendamt, 02-2015