STAATSMINISTERllJM FUR KIJITUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l 01 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen jbitte bei Antwort angeben) Z-1 053/8/3 Dresden, gläël?Februar 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/8053 Thema: Zuschussrate für Schulen in freier Trägerschaft für Januar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Nach Mitteilung der SBA Dresden wird eine Vielzahl in deren Zuständigkeit liegenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund technischer Schwierigkeiten die Zuschussrate für Januar 2017 verspätet erhalten. Die meisten dieser Schulen haben keine Rücklagen. Durch eine verspätete Auszahlung besteht möglicherweise die Gefahr, dass die betroffenen Schulen gezwungen sind, die Vorleistung der Kosten wie Mietzins, Lehrerbezahlung , Nebenkosten etc. mit Krediten finanzieren zu müssen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 : Welche technischen Gründe sind ursächlich für die verzögerte Auszahlung der Zuschussrate für Januar 2017 an die betroffenen Schulen in freier Trägerschaft und wer verantwortet dieses Verschulden? Frage 2: Sind auch Schulen in freier Trägerschaft im Zuständigkeitsbereich anderer sächsischer Bildungsagenturen betroffen und wenn ja, welche Schulen sind das? Frage 3: Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Zuschussrate für Januar 2017 an die Schulen in freier Trägerschaft, wie hoch ist das Volumen der verzögert ausgezahlten Rate und wie verteilt sich dieses auf die betroffenen Schulen? (Bitte schulgenau auflisten) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium f(]r Kultus Carolaplatz l O1 097 Dresden Frage 4: Sofern den Schulen in freier Trägerschaft durch die verspätete Zahlung (finanzielle) Schäden entstehen, werden diese durch die Staatsregierung ersetzt und wenn nein, warum nicht? Frage 5: Wie oft ist es seit 2014 zu verzögerten Auszahlungen an Schu len in freier Trägerschaft in Sachsen gekommen? (Bitte um exakte Auflistung der verspäteten Zahlungen, nebst deren Höhe) www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8Seite l von 2 STÄATSMIN}STERtUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Zusammenfassende Antwort auf die Fragen l bis 5 Für die Bearbeitung von Fördermitteln wird im nachgeordneten Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus das von den Landesbehörden einheitlich verwendete Programm ''FMV-Fördermittelverwaltung" verwendet. In der Fördermittelverwaltung werden innerhalb der Richtlinie "Schulen in freier Trägerschaft" die Förderperioden in Schuljahren und nicht in Haushaltsjahren (Kalenderjahren) erfasst. Damit ergibt sich in jedem Jahr die Notwendigkeit, Festlegungen aus dem Vorjahr in das aktuelle Haushaltsjahr des Haushaltsbuchungssystem SAXMBS zu übernehmen. Dies erfolgt über eine spezielle Anwendung (FMV-Jahresübernahme), die immer zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres durchgeführt wird. Bei diesem Verfahren trat im Bereich der Regionalstelle Dresden ein Buchungsproblem auf. das nur durch Softwareanpassungen gelöst werden konnte. Die Wartungsfirma wurde mit der Fehlerbeseitigung beauftragte die notwendigen Updates wurden eingespielt. Die Ubernahme der Daten (Festlegungen ) in das Haushaltsprogramm konnte daraufhin am 16.01.2017 erfolgreich durchgeführt und die weiteren Zahlungen im Januar 2017 angewiesen werden. Die Auszahlungen zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft gemäß $ 13 Absatz 5 Satz 2 und 3 Halbsatz l des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft i. V. m. $ 9 Absatz 2 Zuschussverordnung erfolgt in Abschlägen monatlich. Ein Datum für die Zahlung des monatlichen Abschlags ist weder im Gesetz noch in der Verordnung festgelegt. Alle Schulträger haben im Laufe des Januar 2017 ihre Abschlagszahlungen für den Monat Januar erhalten. Es ist damit zu keiner verzögerten Auszahlung gekommen. Auch in der Zeit seit 2014 wurden die Abschläge jeweils monatlich ausgezahlt , so dass es zu keinen verspäteten Zahlungen gekommen ist. Das Gesamtvolumen der Auszahlung an die Schulen in freier Trägerschaft im Januar 2017 betrug 27.912.577,80 Euro Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2017-02-07T13:32:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes