STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstrs߀ 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anf.rage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRUNEN Drs.-Nr.: 6/8059 Thema: Ein Jahr nach dem Hooliganangriff auf ConnewiE am 11.01.2016 - Stand der Ermittlungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln welchem Stand befinden sich die Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen die Beschuldigten derzeit? (Bitte sofern unterschiedliche Ermittlungsstände vorliegen für jeden Beschuldigten einzeln Stand des Verfahrens sowie Gründe einer ggf. erfolgten Einstellung usw. benennen.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 venruiesen Dabei sind entsprechend der Fragestellung der Kleinen Anfrage lediglich solche Sachverhalte aufgeführt, die zeitlich und sachlich unmittelbar mit den gewalttätigen Ausschreitungen und den Reaktionen hierauf am Abend des 11. Januar 2016 in derZeit zwischen 19:30 Uhr und 23'30 Uhr in Verbindung gebracht werden können. Ereignisse, die sich im Vorfeld oder im Nachgang hierzu ereignet haben, sind nicht mit in die Übersicht aufgenommen worden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de" Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 'lo oE-KLR¡74t17 sden, . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Bri€fpost über Dsutsche PoEt 01 095 Dresden www justiz sachsen de/smj Verkehrsverbi nd ung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang lür elektronisch signierte sowie lirr v€rschlüsselte €lektronisch€ Dokument € nur ùber das Elektronische Gerichts- und Vemaltungspostfsch; nåher€ lnformation€n unter M êgvp deSeite 1 von 3 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilRqFltrwg Frage 2: Wefche weiteren Ermittlungsverfahren wurden nach dem 11.01.2016 gegen die Beschuldigten mit welchem Stand (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren) wegen welches Straftatbestandes eingeleitet ? (Bitte für jeden Beschuldigten jeweils den konkreten Tatvorwurf, die Tatzeit , den Tatort, die Tathandlung, Stand des Verfahrens einschließlich Verurteilung bav. Gründen einer evtl. Einstellung usw. angeben.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen, die auf umfangreichen Recherchen in den Datenbanken der sächsischen Polizei und Staatsanwaltschaften beruht. Hinsichtlich der erfragten Angaben zur jeweiligen Tathandlung wird von einer Beantwortung der Frage wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufiruandes abgesehen . Zur vollständigen Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung sämtlicher Papierakten zu den in derAnlage 2 aufgeführten 151 Vorgängen erforderlich. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven , der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu den in der Anlage 2 aufgeführten 151 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens neun volle Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. ln dieser Schätzung noch nicht enthalten ist der zusätzliche Zeitaufwand für die bei allen Verfahren durch den Staatsanwalt vorzunehmende Prüfung, ob durch eine Auskunftsermittlung Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSEN ilF&Fi ri5t!-ldqr't ==v der Ermittlungserfolg gefährdet werden würde und eine Beantwortung unter diesem Gesichtspunkt zu verweigern wäre oder einer Auskunft sonstige Grtlnde entgegenstehen. Dieser Zeitaufwand kann seriös nicht abgeschätzt werden, da der Prüfungsumfang naturgemäß in jedem Einzelfall anders und davon abhängig ist, wie umfangreich und komplex das jeweilige Ermittlungsverfahren ist. Hierbei ist überdies zu berücksichtigen, dass bereits die Beantwortung der Fragen 1 und 2 einen erheblichen zeitlichen Aufwand verursacht hat. Allein für die Beantwortung der Frage 2 mussten sämtliche 228 Beschuldigte im Sinne der Frage 1 recherchiert und in Tabellen erfasst werden. Mithilfe dieser Tabellen mussten ein Auswertungsprogramm geschrieben und die Datenbanken aller sechs Staatsanwaltschaften durchsucht werden. Anschließend wurden die Daten händisch sortiert, formatiert und überarbeitet. Durch die Auswertung der Datenbanken konnte die Frage in dem aus der Anlage ersichtlichen Umfang beantwortet werden. Hinzu kommt der Zeitaufwand für die seitens der Polizei durchgeführten Datenbankrecherchen, um diejenigen Verfahren zu ermitteln, die noch nicht an die Staatsanwaltschaften abgegeben worden sind. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist, zumal dem Abgeordneten umfangreiche lnformationen mitgeteilt werden ichen Grüßen ln retung M UI Anlage Tabellarisch Mit Seite 3 von 3 lungen zu den Fragen 1 und 2 Anlage 1 zur Drs. 6/8059 1 Straftat Kurzsachverhalt Anzahl bekannte Tatverdächtige Verfahrensstand § 303 StGB Werfen mehrerer Steine, wodurch am Haus Putzschäden entstanden Einstellung gemäß § 170 II StPO, da Täter bisher nicht zu ermitteln war § 303 StGB Inbrandsetzen von Mülltonnen Einstellung gemäß § 170 II StPO, da Täter bisher nicht zu ermitteln war § 224 StGB Einschlagen und Eintreten mit beschuhtem Fuß auf den Geschädigten, der dadurch verletzt wurde, durch mehrere unbekannte Täter Einstellung gemäß § 170 II StPO, da Täter bisher nicht zu ermitteln war § 223 StGB Treten des Geschädigten 1 Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein hinreichender Tatverdacht § 305a StGB Einwerfen der Heckscheibe eines Funkstreifenwagens sowie Beschädigung der Tür eines weiteren Funkstreifenwagens Einstellung gemäß § 170 II StPO, da Täter bisher nicht zu ermitteln war WaffG Owi Mitführen eines Einhandmessers 1 Einstellung gemäß § 170 II StPO mangels Straftat, Abgabe als OWi an Bußgeldbehörde WaffG Mitführen von Pfefferspray 1 Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein hinreichender Tatverdacht § 224 StGB Werfen einer Flasche in Richtung handelnder Polizeibeamter einer Einsatzgruppe. Flasche verfehlt ihr Ziel, keine Verletzten. 1 Einspruch gegen Sitzungsstrafbefehl nach Anklage, Termin zur Hauptverhandlung noch nicht bestimmt § 125 StGB eine Gruppierung von ca. 50 Personen kam Polizeibeamten entgegen gerannt und versuchte, auf diese einzuwirken 20 Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein hinreichender Tatverdacht § 224 StGB Steinwurf auf Polizeibeamte Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein hinreichender Tatverdacht § 125a StGB Randale durch eine Personengruppe 215 Ermittlungen dauern an § 125 StGB Aufenthalt in einer Gruppe, welche Steine, Flaschen und Pyrotechnik auf Polizeibeamte warfen. Dabei wurden drei Polizeibeamte verletzt. Ein abgestellter Pkw wurde durch unbekannte Täter beschädigt. 2 Ermittlungen dauern an Anlage 1 zur Drs. 6/8059 2 WaffG Owi Vermummung und Mitführen eines Schlagstocks 1 Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein Tatverdacht und Abgabe wegen OWi an Bußgeldbehörde § 249 StGB Feststellung einer ca. 20 Personen großen Gruppe, die zwei Personen körperlich attackierten. Verletzung eines Geschädigten in Form eines blauen Fleckes. Gewaltsame Entwendung einer Kameratasche, die später im angrenzenden Park aufgefunden wurde. 2 Ermittlungen dauern an § 305a StGB Bewerfen und Beschädigen zweier Einsatzfahrzeuge mit Steinen Einstellung gemäß § 170 II StPO, da ein Täter bisher nicht zu ermitteln war SprengG Auffinden eines Pyrotechnikerzeugnisses ohne BAM/CE-Kennzeichnung bei Identitätsfeststellung mehrerer Personen 1 Ermittlungen dauern an § 303 StGB Ausgraben und Aufnehmen von Pflastersteinen aus dem Fußweg durch eine Gruppe von ca. 15-20 Personen 13 Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein hinreichender Tatverdacht Verstoß VersammlG Mitführen einer Sturmmaske 1 Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein hinreichender Tatverdacht §§ 240, 303 StGB Verdacht der Beschädigung des Busses für den Abtransport in den Polizeigewahrsam durch Bewurf sowie Nötigung des Fahrers; eine Beschädigung des Busses war nicht feststellbar Einstellung gemäß § 170 II StPO, da ein Täter bisher nicht zu ermitteln war § 306 StGB Beschießen eines Hauses mit Pyrotechnik, wodurch der Dachstuhl Feuer fing Einstellung gemäß § 170 II StPO, da ein Täter bisher nicht zu ermitteln war §§ 303, 306 StGB Beschädigung von insgesamt 16 Pkw. Davon wurde ein Pkw in Brand gesetzt und brannte aus. Bei den anderen Pkw wurden teilweise Scheiben zerschlagen oder Anbauteile abgetreten. Ermittlungen dauern an § 185 StGB Beleidigung eines Polizeibeamten 1 Einspruch gegen Strafbefehl, Termin zur Hauptverhandlung noch nicht bestimmt WaffG Mitführen von Tierabwehrspray und Schutzhandschuhen 1 Einstellung gemäß § 170 II StPO, da kein hinreichender Tatverdacht § 303 StGB Beschädigung des Fensterrahmens im 3. OG eines Wohnhauses durch Pyrotechnik Ermittlungen dauern an Anlage 1 zur Drs. 6/8059 3 § 224 StGB Werfen von Glasflaschen und anderen Gegenständen aus einer Gruppe von ca. 300 Personen in Richtung der eingesetzten Beamten. Eine Glasflasche traf einen Geschädigten und zerbrach beim Auftreffen an dessen Körper; Verletzungen erlitt er nicht. Einstellung nach § 170 II StPO, da ein Täter bisher nicht ermittelt werden konnte Anlage 2 zur Drs. 6/8059 Beschuldigte lfd. Nr. Tatvorwurf Tatbestand Tatort Tatzeit Stand StA Stand Gericht Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Dresden 04.03.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Dresden 04.03.2016 Ermittlungen dauern an Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB Dresden 04.03.2016 Ermittlungen dauern an Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Dresden 04.03.2016 Ermittlungen dauern an Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Dresden 20.12.2015 Ermittlungen dauern an Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Dresden 14.01.2015 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 2 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Zittau 13.08.2016 Ermittlungen dauern an Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Eilenburg 14.01.2017 noch nicht bei der StA eingegangen Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Doberschütz 03.09.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB Eilenburg 20.02.2016 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (JugR) Geldstrafe (Strafbefehl), rechtskräftig Verstoß BtMG § 29 BtMG Dresden 01.11.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB Dresden 21.08.2016 Ermittlungen dauern an Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte § 113 StGB Dresden 26.11.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung §§ 86a, 185, 223, 240 StGB Glaubitz 25.10.2016 noch nicht bei der StA eingegangen 1 3 4 5 1 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Arzberg OT Stehla 19.06.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen Verfahrenshindernisses 6 Betrug § 263 Abs. 1 StGB Dresden 24.02.2012 Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 Abs. 1 StPO) Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis §§ 315, 229 StGB, 21 StVG Leipzig 01.11.2016 Ermittlungen dauern an Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StVG Leipzig 29.06.2016 Anklage vor dem Strafrichter anhängig Kennzeichenmissbrauch § 22 Abs. 1 Ziff. 1 StVG Leipzig 22.03.2016 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Geldstrafe (Strafbefehl), rechtskräftig Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Delitzsch 10.09.2016 Ermittlungen dauern an Hausfriedensbruch § 123 StGB Delitzsch 03.09.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Beleidigung § 185 StGB Delitzsch 01.09.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 9 Beleidigung § 185 StGB Leipzig 04.05.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen Verfahrenshindernisses 10 Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a Ziff. 4 StGB Leipzig 14.01.2016 Ermittlungen dauern an 11 Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Leipzig 29.04.2016 Verweisung auf den Weg der Privatklage Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 03.07.2016 Anklage vor dem Strafrichter anhängig Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte § 113 StGB Leipzig 03.07.2016 Verbindung mit einer anderen Sache (siehe vorhergehende Zeile) Erschleichen von Leistungen § 265a StGB Dresden 13.06.2016 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO Erschleichen von Leistungen § 265a StGB Dresden 25.02.2015 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 8 12 13 7 2 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 Sachbeschädigung § 303 StGB Dresden 11.06.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Nötigung § 240 StGB Dresden 08.06.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB Dresden 01.08.2015 Ermittlungen dauern an Bes. schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Heidenau 22.08.2015 Ermittlungen dauern an Bes. schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Heidenau 22.08.2015 Verbindung mit anderem Verfahren 14 Nötigung § 240 StGB Dresden 26.05.2016 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO VersammlG VersammlG Dresden 02.10.2016 Ermittlungen dauern an Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Dresden 16.10.2016 Ermittlungen dauern an Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Dresden 20.08.2016 Verbindung mit einer anderen Sache Ladendiebstahl § 248a stGB Dresden 03.01.2017 noch nicht bei der StA eingegangen Beleidigung § 185 StGB Dresden 16.10.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Dresden 03.09.2016 Verbindung mit einer anderen Sache Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Dresden 13.09.2016 Anklage vor dem Jugendrichter anhängig Vergewaltigung/sexuelle Nötigung § 177 StGB Dresden 06.07.2016 Ermittlungen dauern an Sachbeschädigung § 303 StGB Heidenau 28.02.2016 Anklage vor dem Jugendrichter anhängig Erschleichen von Leistungen § 265a StGB Pirna, Freital, Heidenau 12.12.2014 Anklage vor dem Jugendrichter Urteil: Maßnahmen/ Zuchtmittel, rechtskräftig Bes. schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Heidenau 22.08.2015 anhängig 16 Betrug § 263 Abs. 1 StGB Leipzig 30.12.2015 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 15 3 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 17 Sachbeschädigung § 303 StGB Taucha 21.11.2016 Ermittlungen dauern an Verstoß gegen das VersammlG VersammlG Leipzig 06.06.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Betrug § 263 Abs. 1 StGB Leipzig 06.10.2016 Ermittlungen dauern an Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 12.06.2016 Anklage vor dem Strafrichter anhängig 19 Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Dresden 06.12.2016 noch nicht bei der StA eingegangen 20 Beleidigung § 185 StGB Dresden 07.05.2016 Anklage vor dem Strafrichter Strafbefehl: Geldstrafe, rechtskräftig Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte § 113 StGB Leipzig 05.06.2016 Anklage vor dem Strafrichter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB Leipzig 05.06.2016 Anklage vor dem Strafrichter anhängig Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 05.06.2016 Anklage vor dem Strafrichter anhängig 22 Nötigung § 240 StGB Dresden 26.05.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 23 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB unbekannt 01.01.2012 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 24 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Wurzen 24.09.2016 noch nicht bei der StA eingegangen 25 Vorsätzliche Körperverletzung u.a. § 223 StGB Leipzig 11.02.2016 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO Landfriedensbruch § 125 StGB Dresden 19.03.2016 Ermittlungen dauern an Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB Görlitz 06.07.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 27 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 29.04.2016 Anklage vor dem Strafrichter anhängig Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB Dresden 21.08.2016 umgetragen; dort: Ermittlungen dauern an Strafvereitelung § 258 Abs. 1 StGB Dresden 26.01.2016 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) anhängig Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB Dresden 21.08.2016 Ermittlungen dauern an 18 21 26 28 4 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 Betrug § 263 StGB Delitzsch 14.07.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Falsche Verdächtigung § 164 Abs. 1 StGB Delitzsch 02.04.2014 Anklage vor dem Strafrichter Urteil: Freiheitsstrafe zur Bewährung, rechtskräftig Sachbeschädigung § 303 StGB Delitzsch 01.03.2013 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 31.07.2016 Ermittlungen dauern an Vergehen nach dem PflVG § 6 Abs. 1 PflVG Leipzig 15.05.2016 Ermittlungen dauern an Einschleusen von Ausländern § 96 Abs. 1 Ziff. 1 AufenthG Leipzig 26.01.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Insolvenzverschleppung § 15a Abs. 4 InsO Leipzig 01.01.2016 Ermittlungen dauern an Insolvenzverschleppung § 15a Abs. 4 InsO Leipzig Gegenstand der Ermittlungen Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Diebstahl § 242 StGB Leipzig 20.04.2016 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO Diebstahl § 242 StGB Leipzig 10.11.2015 Gerichtliche Verbindung mit einer anderen Sache; Verurteilung, Berufung Angekl. Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Dresden 18.06.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Dresden 08.04.2016 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB Dresden 04.03.2016 Ermittlungen dauern an Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Dresden 10.11.2015 Anklage vor dem Strafrichter Urteil: Geldstrafe, rechtskräftig 32 29 30 31 5 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB Dresden 01.08.2015 Ermittlungen dauern an Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 31.07.2016 Ermittlungen dauern an Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 24.11.2015 Anklage vor dem Schöffengericht anhängig Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB unbekannt 01.01.2012 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB unbekannt 05.12.2010 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 34 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Kohren-Sahlis 05.05.2016 Ermittlungen dauern an 35 Sachbeschädigung § 303 StGB Machern 01.05.2014 Verweisung auf den Weg der Privatklage Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Delitzsch 05.05.2016 Ermittlungen dauern an Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Delitzsch 23.04.2016 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Einstellung nach § 153a StPO (Geldbetrag) Vergehen nach dem WaffG § 52 Abs. 3 WaffG Dresden 01.10.2015 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Strafbefehl: Geldstrafe, rechtskräftig Bes. schwerer Fall d. Landfriedensbruchs § 125a StGB Dresden 21.08.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Nötigung § 240 StGB Dresden 12.08.2016 Ermittlungen dauern an Nötigung § 240 StGB Dresden 12.08.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Nötigung § 240 StGB Dresden 26.05.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 38 Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Schkeuditz 31.07.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Betrug § 263 Abs. 1 StGB Leipzig 01.01.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO (angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand) Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis § 21 Abs. 1 Ziff. 2 StVG Leipzig 18.12.2015 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 33 36 37 39 6 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 40 Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Leipzig 06.05.2016 Anklage vor dem Strafrichter Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgt Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Dresden 06.02.2016 Anklage vor dem Strafrichter anhängig Betrug § 263 Abs. 1 StGB Dresden 01.07.2015 Anklage vor dem Strafrichter anhängig 42 Bedrohung § 241 StGB Oschatz 04.06.2016 Ermittlungen dauern an 43 Betrug § 263 Abs. 1 StGB Leipzig 01.12.2015 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 44 Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Ostrau 18.10.2015 Anklage vor dem Jugendrichter Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgt Gemeinschädliche Sachbeschädigung - durch Graffiti - auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 304 StGB Dresden 30.09.2016 Ermittlungen dauern an Nötigung § 240 StGB Dresden 08.06.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Nötigung § 240 StGB Dresden 26.05.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Raub § 249 Abs. 1 StGB Dresden 22.10.2015 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB Dresden 01.08.2015 Ermittlungen dauern an Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Chemnitz 26.08.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Dresden 14.10.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Beleidigung § 185 StGB Borna 14.05.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Strafbefehlsantrag und Teileinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Borna 14.05.2016 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) anhängig Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Dresden 19.03.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 41 45 46 47 48 7 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 Vergehen nach dem KunstUrhG § 33 KunstUrhG Dresden 01.03.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 49 Gemeinschädliche Sachbeschädigung - durch Feuer - auf Straßen, Wegen oder Plätzen § 304 StGB Leipzig 13.11.2016 noch nicht bei der StA eingegangen 50 Betrug § 263 Abs. 1 StGB Dresden 11.12.2015 Ermittlungen dauern an 51 Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 1 SächsVersG Dresden 16.10.2016 Prüfung der Abgabe an eine andere StA Körperverletzung § 223 StGB Leipzig 11.09.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Nötigung § 240 StGB Leipzig 01.08.2016 Ermittlungen dauern an Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 12.06.2016 Anklage vor dem Strafrichter anhängig Nötigung § 240 StGB Leipzig 29.02.2016 Ermittlungen dauern an 53 Diebstahl § 242 StGB Dohma 10.03.2016 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 54 Fahrlässige Brandstiftung § 306d StGB Borna 11.08.2015 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 55 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB unbekannt 05.12.2010 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO 56 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB unbekannt 05.12.2010 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO Sachbeschädigung § 303 StGB Wurzen 14.01.2017 noch nicht bei der StA eingegangen Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Wurzen 13.01. bis 14.01.2017 noch nicht bei der StA eingegangen 58 Erschleichen von Leistungen § 265a StGB Dresden 19.07.2016 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe Strafbefehl: Geldstrafe, rechtskräftig 59 Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 13.03.2016 Ermittlungen dauern an Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB BAB 14 Kabelsketal/ OT Gröbers 09.11.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Leipzig 18.12.2016 noch nicht bei der StA eingegangen 60 52 57 8 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Schkeuditz 25.12.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Vorsätzliche Körperverletzung § 223 StGB Leipzig 05.06.2016 Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe (StrafR) Strafbefehl: Geldstrafe; rechtskräftig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB Chemnitz 28.02.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Chemnitz 28.02.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Chemnitz 01.01.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Nötigung § 240 StGB Dresden 26.05.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB Dresden 01.08.2015 Ermittlungen dauern an 63 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB Leipzig 27.08.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis 64 Vortäuschen einer Straftat § 145d StGB Leipzig 30.08.2015 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld Betrug § 263 Abs. 1 StGB Thallwitz 09.08.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Bankrott § 283 StGB Wurzen 01.01.2015 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO 66 Vergehen nach § 29 Abs. 1 Ziff. 3 BtMG § 29 Abs. 1 Ziff. 3 BtMG Dresden 29.05.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Zwenkau 18.09.2016 Ermittlungen dauern an Verstoß gegen das SprengG § 40 Abs. 1 SprengG Leipzig 19.01.2016 Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO (angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand) Verstoß gegen das WaffG § 52 Abs. 3 WaffG Dresden 30.11.2016 noch nicht bei der StA eingegangen Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB Dresden 24.01.2016 Abgabe an die Verwaltungsbehörde als OWi 61 62 65 67 68 9 Anlage 2 zur Drs. 6/8059 Sachbeschädigung § 303 StGB Dresden 11.06.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Nötigung § 240 StGB Dresden 26.05.2016 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Raub § 249 Abs. 1 StGB Dresden 22.10.2015 Verbindung mit einer anderen Sache; Ermittlungen dauern an Bildung krimineller Vereinigungen § 129 StGB Dresden 01.08.2015 Ermittlungen dauern an 10 20170214104620 KA6-8059_Anl.1 KA6-8059_Anl.2 2017-02-14T12:25:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes