STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8061 Thema: Razzia in Bautzen am 11. Januar 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gegen wie viele beschuldigte Asylbewerber sowie gegen wie viele beschuldigte Deutsche welchen Alters aus welchen Wohnorten richtet sich die Durchsuchung? (Bitte für jede Gruppe gesondert alle Beschuldigten mit Alter und Wohnort angeben.) Sechs deutsche Tatverdächtige: Wohnort Alter Bautzen 21 Bautzen 38 Bautzen 17 Bautzen 17 Bautzen 17 Doberschau-Gau ßig/G naschwitz 24 L477'' Freistaats'-- SACHSEN2 ' Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/127 Dresden, '72. Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zwölf tatverdächtige Asylbewerber: Wohnort Alter Bautzen 21 Bautzen 15 Bautzen 18 Bautzen 17 Bautzen 20 Bautzen 23 Bautzen 18 Bautzen 18 Bautzen 17 Hochkirch 17 Schönteichen 17 Hoyerswerda 17 Frage 2: Wie viele Wohnungen/Unterkünfte und ggf. weiteren Objekte wurden im Zuge der Razzia in welchen Orten durchsucht und welche Sicherstellungen gab es? (Bitte bei weiteren Objekten genaue Angabe des Objektes sowie bitte differenzieren zwischen von Asylbewerbern und von Neonazis bewohnten/genutzten Objekten. Bitte auch die Sicherstellungen entsprechend der beiden Gruppen den konkreten Beschuldigten zuordnen.) Bei den deutschen Tatverdächtigen wurden vier Wohnungen, ein Gartengrundstück und ein Pkw durchsucht. Bei den tatverdächtigen Asylbewerbern wurden zwölf Wohnungen bzw. Unterkünfte durchsucht. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellt wurden 34 Mobiltelefone, fünf Computer, 42 Speichermedien, diverse Kleidungsstücke , zwei Schreckschusspistolen, eine Softair-Pistole, ein Schlagring, ein Baseballschläger , zwei als Taschenlampe getarnte Elektroschocker, eine geringe Menge Betäubungsmittel und zwei Betäubungsmittelutensilien. Darüber hinaus kann die Frage nicht beantwortet werden. Eine vollständige Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des § 477 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zur Zuordnung der sichergestellten Gegenstände öffentlich bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde . Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Frage hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der Informationsinteressen des Fragestellers mit dem Interesse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das Interesse des Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das Informationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Verwirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die Tatvorwürfe den/dem/der Beschuldigten eröffnet werden . Frage 3: Welche Straftaten werden den Beschuldigten zur Last gelegt? (Bitte für jeden einzelnen Beschuldigten mit Zuordnung zu Tatort, Tatzeit und -zeitpunkt sowie entsprechend der bei Frage 2 erbetenen Differenzierung.) Deutsche Tatverdächtige Lfd. Nr Tatort Tatzeit/-zeitpunkt Straftat 1 Bautzen 01.11.2016 Nötigung 2 Bautzen 01.11.2016 Nötigung 3 Bautzen 01.11.2016 Nötigung 4 Bautzen 01.11.2016 Nötigung 5 Bautzen 01.11.2016 Nötigung 6 Bautzen 01.11.2016 Nötigung Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN •:4-r Tatverdächtige Asylbewerber Lfd. Nr. Tatort Tatzeit/-zeitpunkt Straftat 1 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 3 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 4 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 5 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 6 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 7 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 8 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 9 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 10 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 11 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 12 Bautzen 14.09.2016 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Im Weiteren wird auf die Antwort auf die Frage 2 verwiesen. Frage 4: Wie viele Beschuldigte aus welchen Wohnorten wurden festgenommen und gegen wie viele weitere Personen aus welchen Wohnorten wurden Haftbefehle erlassen ? (Bitte ebenfalls differenzieren zwischen Deutschen und Asylbewerbern.) Es wurden keine Personen festgenommen und keine Haftbefehle erlassen. Frage 5: Welche Kontakte und Beziehungen der beschuldigten Deutschen zu rechtsextremen Gruppen, Strukturen, Parteien, Vereinen und anderweitigen Bestrebungen sind der Staatsregierung bekannt und welche Ermittlungsverfahren mit welchem Ausgang/Stand wurden in der Vergangenheit gegen jene Beschuldigten geführt? (Bitt auch Einordnung in die PMK -rechts- angeben, sofern erfolgt.) Der Staa regierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Mit elfeuhdlichen Grüßen , Markus Ulbig\ Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2017-02-09T12:25:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes