STAATSMINISTERIUM DES INNERN .' 7 .:,r7. . . 171mi ..L Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8070 Thema: Flugrückführungen von abgelehnten Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüge/Flugplätze wurden durch den Freistaat Sachsen zur Überführung von ausreisepflichtigen Ausländern vom 01.09.2016 bis 31.12.2016 in welche Länder gebucht bzw. organisiert? Die Anzahl der Rückführungen wird nicht getrennt nach Flug- und Landabschiebungen erfasst. Im Zeitraum vom 1. September 2016 bis 31. Dezember 2016 erfolgten durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) insgesamt 350 Abschiebungen nach § 58 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Zielländer waren Albanien, Georgien, Kosovo, Indien, Marokko, Mazedonien, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Tunesien, Vietnam, Bulgarien, Finnland, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Polen, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Unter diesen 350 Abschiebungen waren vier durch Sachsen organisierte Sammelabschiebungen. Dabei handelte es sich um zwei Charter in den Kosovo am 13. September 2016 und 20. September 2016, mit denen 31 bzw. 71 Personen aus Sachsen abgeschoben wurden. Zudem wurden am 28. September 2016 und 3. November 2016 zwei Charterflüge nach Tunesien organisiert, mit denen 15 bzw. neun Personen aus Sachsen abgeschoben wurden. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14/39 Dresden, g.Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Für wie viele Flüge im Sinne von Frage 1 wurden Luftverlastungskapazitäten der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes beantragt, gewährt und tatsächlich in Anspruch genommen? Wie bei der Beantwortung der vergleichbaren Fragen 2 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/4427 und 6/6328 geht die Staatsregierung bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass unter dem Begriff „Bundesgrenzschutz" die Bundespolizei zu verstehen ist. Im erfragten Zeitraum hat die ZAB keine Fluggeräte der Bundeswehr und der Bundespolizei in Anspruch genommen. Frage 3: Wie viele der gebuchten bzw. organisierten Flüge aus Frage 1 konnten nicht wahrgenommen werden? Bitte die zehn häufigsten Gründe für deren Nichtwahrnehmung und die entstandenen Kosten angeben! Auf die vergleichbaren Fragen 3 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/4427 und 6/6328 teilte die Staatsregierung mit, dass diese Fragen nicht einzelfallbezogen beantwortet werden können. Hierfür wäre eine händische Auswertung der Akten aller damals 7.000 bzw. 6.458 Ausreisepflichtigen erforderlich gewesen. Die erfragten Angaben über gebuchte bzw. organisierte Flüge aus Frage 1, die nicht wahrgenommen werden konnten, über die häufigsten Gründe für deren Nichtwahrnehmung und die entstandenen Kosten, werden statistisch nicht erfasst. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung der Frage die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Zum 31.Dezember 2016 beträgt die Zahl aller ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerber 6.988 Personen. Für diese Personen müssten zur Beantwortung der Frage jeweils die Akten angefordert, darin nach den Informationen zu organisierten Abschiebungsversuchen und den Gründen des Scheiterns der Abschiebungen gesucht und die Akten wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 6.988 Arbeitsstunden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN '7.91 1Freistaat SACHSENcc7 Die Staatsregierung kommt daher bei der vorzunehmenden Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits zu dem Ergebnis, dass auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts von der umfassenden Beantwortung abgesehen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der kleinen Anfrage Drs-Nr. 6/4427 verwiesen. In der Antwort wurden einige Gründe für das Scheitern von Abschiebungen aufgeführt, die weiterhin zutreffend sind. Frage 4: Wie viele kontrollierte Ausreisen bzw. Abschiebungen konnten wahrgenommen bzw. nicht wahrgenommen werden, obwohl der Ausländer sich zum Zeitpunkt der Rückführung in staatlichem Gewahrsam befand? (Bitte unabhängig vom Transportmittel angeben!) Die Staatsregierung geht bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass sich die Fragestellung auf den in der Frage 1 genannten Zeitraum bezieht. Aus ktaatiithem Gewahrsam wurden 14 Abschiebungen vollzogen. In zwei Fällen konnte die geplante Abschiebung aus staatlichem Gewahrsam nicht durchgeführt werden ./ Mit freündlichen Grüßen I • Mktiku.s Ulbi Seite 3 von 3 2017-02-09T11:29:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes