STAATSM 1 N ISTER I UM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/8071 Thema: Rückkehr abgeschobener Personen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Immer wieder kommt es zur Rückkehr von aus Deutschland abgeschobenen Personen. Dies geschieht teilweise vor, teilweise nach dem zeitlich befristeten Wiedereinreiseverbot." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle sind der Staatsregierung insgesamt bekannt von Personen , die nach ihrer Abschiebung aus Deutschland wieder einreisten und ihren Aufenthalt in Sachsen oder einem anderen Bundesland hatten oder noch haben? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2006 - 2016, Aufenthalt in Sachsen oder außerhalb und Anmerkung, wie häufig diese Personen insgesamt abgeschoben wurden) Frage 2: Bei wie vielen der unter 1. erfragten Personen fand eine Wiedereinreise während der Wiedereinreisesperre statt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seil '77 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14/43 (17Dresden, . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www smi sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN nen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die erfragten Angaben werden durch die Landesdirektion Sachsen statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) müssten für den besagten Zeitraum 58.050 Akten händisch ausgewertet werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen, um die Akten anzufordern, nach den erfragten Angaben zu suchen und die Akten wieder zurückzugeben. Auch die unteren Ausländerbehörden konnten keine vollumfänglichen Zuarbeiten durch Auswertung der relevanten Datensätze leisten. Der geringste gemeldete Zeitbedarf für eine hierfür notwendige manuelle Auswertung beträgt 27,5 Arbeitstage. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Landesdirektion, insbesondere der ZAB und der unteren Ausländerbehörden andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von einer umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 3: Bezüglich der Fälle der Wiedereinreise während der laufenden Wiedereinreisesperre : welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung, um künftig ein solches Vorgehen zu unterbinden? Die Wiedereinreisesperre ist im Ausländerzentralregister (AZR), im bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizei INPOL und im Falle einer Abschiebung außerhalb des Schengen-Raums zusätzlich im Schengener Informationssystem SIS vermerkt . Frage 4: Wie viele der unter 1. erfragten Personen sind straffällig geworden? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 2006 - 2016 und Straftaten) i Die sä hsische Polizei führt keine Statistiken über Straftäter, die nach einer Abschiebung ' leg I wieder eingereist sind. Da die Gewinnung von Angaben zu solchen Wiederei rei efällen, wie zu Frage 1 erläutert wurde, mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, nn auch die Frage 4 nicht beantwortet werden. Mit fr uhdlichen Grüßen Ma us Ulbi \ Seite 2 von 2 2017-02-10T11:06:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes