SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8091 Thema: Pensionäre im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde auf Daten aus dem Bezügeabrechnungsverfahren des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) zurückgegriffen . Es wird deshalb besonders darauf hingewiesen, dass die Daten aus dem Bezügeabrechnungsverfahren des LSF von öffentlich zugänglichen Statistiken des Statistischen Bundesamtes (insbesondere jährlich erscheinende Versorgungsempfängerstatistik) abweichen können, da die vom LSF gelieferten Daten im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen ggf. noch statistisch bereinigt werden. Auf die dortigen Daten kann jedoch noch nicht zurückgegriffen werden, da diese für das Jahr 2016 erst im laufe des Jahres 2017 veröffentlicht werden. Frage 1: Wie viele Pensionäre im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen gab es per 31.12.2016? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/15-P 1699/7/68- 2017/2983 Dresden, 01 . Februar 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Zum 31.12.2016 gab es im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen 7.791 Ruhestandsbeamte und 1.297 Hinterbliebene (Witwen und Waisen). Frage 2: Wie hoch war die im Dezember 2016 vom Freistaat Sachsen für Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene zu zahlende monatliche Gesamtsumme ? Frage 3: Wie hoch war im Dezember 2016 der durchschnittliche monatliche Betrag , den der Freistaat Sachsen pro Pensionär zu zahlen hatte? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 3: Im Zahltag Dezember 2016 erfolgten Nachzahlungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung vom 20. Oktober 2016 (SächsGVBI. S. 514). Dieser „Einmaieffekt " verzerrt die Haushaltsausgaben an Versorgungsempfänger im Dezember. Deshalb wurden die jeweilige monatliche Gesamtsumme für Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene sowie der monatliche Durchschnittsbetrag um die Nachzahlungsbeträge bereinigt. Ausgehend davon betrug im Dezember 2016 die zu zahlende Gesamtsumme für Ruhestandsbeamte 16.137.340,50 € und für Hinterbliebene 1.113.569,63 €. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Zahlung von 2.071,28 € je Ruhestandsbeamten und 858,57 €je Hinterbliebenen. Frage 4: Wie viele Beamte des Freistaates Sachsen wurden 2016 in den Ruhestand versetzt? Im Jahr 2016 wurden 808 Beamte in den Ruhestand versetzt. Frage 5: Wie hoch war das Durchschnittsalter der 2016 in den Ruhestand versetzten Beamten des Freistaates Sachsen? Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Das Durchschnittsalter der in den Ruhestand versetzten Beamten des Freistaates Sachsen betrug im Jahr 2016 61,69 Jahre. Diese Zahl beruht auf der Tatsache, dass der Großteil der Beamten im Freistaat Sachsen zum Justiz- bzw. Polizeivollzugsbereich gehören (hier: 39, 1 % der Ruhestandseintritte 2016), für die besondere Altersgrenzen gelten (§§ 139, 143 SächsBG). Außerdem sind auch Beamte berücksichtigt, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand (hier: 13,5 % der Ruhestandseintritte 2016) versetzt wurden. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2017-02-08T12:27:34+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes