STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach l0 09 10 l 01079 Dresden Ihr Zeichen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz l O1 067 Dresden Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen jbitte bei Antwort angeben) Z-1 053/8/8 Dresden,Z76. Februar 2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten, Fraktion der AfD Drs.-Nr.: 6/8094 Thema: Einstellung von Lehrkräften mit einer Vergangenheit bei dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit der DDR Sehr geehrter Herr Präsident namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden Lehrer vor ihrer Einstellung in den sächsischen Schuldienst auf eine Tätigkeit für das damalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR geprüft? Eine Überprüfung von Einstellungsbewerberinnen und -bewerbern auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit (MfS) findet im Landeschuldienst i. d. R. nicht mehr statt. Ausschlaggebend hierfür ist die Tatsache, dass bei dieser Personengruppe eine Recherche in den archivierten Beständen des Staatssicherheitsdienstes bereits aus Altersgründen ausgeschlossen ist. Nach $$ 20, 21 Abs. l Nr. 6 Stasi-Unterlagen-Gesetz (STUG) ist ein entsprechendes Ersuchen öffentlicher Stellen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) auf Tätigkeiten für den Staatssicherdienst nach Vollendung des 1 8. Lebensjahres beschränkt ('Jugendsündeklausel"). Da die auf dem Arbeitsmarkt rekrutierten Lehrkräfte mehrheitlich den Geburtsjahrgängen 1972 und jünger angehören, besteht mithin keine Möglichkeit bzw. Veranlassung zur Uberprüfung auf eine Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst . Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz l 01097 Dresden Allerdings kommt auch bei älteren Lehrkräften vor der Einstellung nur in wenigen Ausnahmefällen eine überprüfung in Betracht. Denn nach den o. g. Bestimmungen des STUG sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst nur dann überprüfbar, wenn sie entweder eine leitende Funktion ausüben oder tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst vorliegen. www.smk.sachsen.de De-Mail-Zugang: poststelle@sm k-sachsen.d e-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8Seite l von 2 STAATSMINISTERIUM FUR KULTUS Freistaat SACHSENS Da die erstgenannte Zugangsvoraussetzung zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes im schulischen Bereich nur bei Schulleiterinnen und Schulleitern zu bejahen ist und diese spezielle Fallkonstellation bei arbeitssuchenden Lehrkräften im Regelfall ausscheidet. fehlt es demnach in der Regel an einer Möglichkeit der Uberprüfung durch den t3stu Frage 2; Wenn ja, wie genau sieht eine solche Uberprüfung aus? Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Überprüfung von Personen auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das MfS richtet die für das Einstellungsverfahren zuständige Dienststelle ein entsprechendes Auskunftsersuchen an den BStU. Frage 3: Ist eine Tätigkeit im damaligen Ministerium für Staatssicherheit der DDR ein absoluter Ausschlussgrund für eine Tätigkeit als Lehrer im sächsischen Schuldienst? Nein Frage 4: Sofern die Frage unter Ziffer 3 verneint wird, nach welchen Kriterien bestimmt sich, ob ein Lehrer, der für die Staatssicherheit der DDR in jedweder Art tätig war, eine Anstellung im sächsischen Schuldienst erhalten kann? Die behördliche Entscheidung über die persönliche Eignung der Einstellungsbewerberinnen bzw. des Einstellungsbewerbers für den Beruf als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule setzt stets eine umfassende Würdigung des konkreten Einzelfalls und der intensität der festgestellten MfS-Tätigkeit voraus. Sofern der Betroffene durch sein Auftreten und bisheriges berufliches Wirken mögliche Zweifel an seiner Integrität, Abkehr von früheren Einstellungen und inneren Bereitschaft, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, ausräumen kann, wäre eine Beschäftigung im sächsischen Schuldienst auch bei einer früheren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst möglich. Frage 5: Sofern ehemalige Mitarbeiter der Staatssicherheit als Lehrer in Sachsen tätig sind, um wie viele Personen handelt es sich und zu welchen Schuljahren wurden sie jeweils eingestellt? Eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das MfS ist kein statistisches Erhebungskriterium im Landesschuldienst. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2017-02-07T15:26:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes