STAATSI\4]NISTERIUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/8095 Thema: Aufbau und Betrieb einer Nachsorgestation für Gefangene Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: lm aktuellen Doppelhaushalt 201712018 wurden für eine Nachsorgestation zusäÞliche Mittel eingestellt für Gefangene, die in der Suchttherapiestation der JVA Zeithain eine stationäre Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wo soll die Nachsorgestation durch welche dem Justizministerium zugehörigem oder durch welche ggf. externen Träger und nach welchem inhaltlichen Konzept realisiert werden? (Bitte aufschlüsseln nach Form und Dauer der Unterbringung, Kosten usw.) Maßnahmeträger des Nachsorgeprojekts für die Suchttherapiestation der JVA Zeithain ist das Diakonische Werk Sachsen e.V. Da die Gefangenen Seite I von 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408-KLR-204t17 Í(oÊ!;,.,,0,, Hausanschrift: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung; Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang t¡ber Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für el€ktronisch signierte sowie für v€rschlüss€lte elektronische Dokumênl € nur üb6r das El€ktronisch€ Gerichls- und Verwsltungspostfach; nåhers lnformationên unter w.egvp.de STAATSM'INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN [I'ÌI\H w nach der Entlassung in verschiedenen Regionen ihren Wohnsitz nehmen und auch ganz unterschiedlichen Unterstützungsbedarf haben, ist nicht geplant, eine zentrale Nachsorgestation einzurichten. Stattdessen ist vorgesehen, für die Nachsorge 24 bereits bestehende suchtspezifische Nachsorgeangebote in allen Landkreisen Sachsens zu nutzen. Als Nachsorgeangebote stehen die Adaptionseinrichtung der Evangelischen Fachklinik Heidehof e.V., abstinent geführte und ambulant betreute Wohngruppen, ambulante Therapien und ambulante Nachsorge bei ankerkannten Suchtberatungsstellen zur Verfügung . Damit soll sichergestellt werden, dass die Nachsorge für die Haftentlassenen den Qualitätskriterien entspricht, die auch bei der Nachsorge für Patienten von Fachkliniken für Suchterkrankungen in Kostenträgerschaft der Renten- bzw. Krankenversicherung gelten. Um die Überleitung von Gefangenen der Suchttherapiestation in das Netz dieser Nachsorgestellen sichezustellen, wird eine Nachsorgekoordinierung eingerichtet. Diese Nachsorgekoordinierung soll bei der Suchtberatungsstelle des Diakonischen Werkes e.V. in Riesa angegliedert werden. Die Träger der jeweiligen Nachsorgeeinrichtung sollen die entstehenden Kosten im Einzelfall gegenüber der Nachsorgekoordinierung geltend machen; eine Finanzmittelkoordination erfolgt durch das Diakonische Werk Sachsen e.V. Die Nachsorgekoodinierung soll in enger Abstimmung mit den Mitarbeitern der Suchttherapiestation und der Vollzugsplankonferenz die Gefangenen frühzeitig über Möglichkeiten der Nachsorge informieren. Sodann sollen gemeinsam mit dem Gefangenen geeignete Einrichtungen besucht werden, die Kostentragung geklärt und in Abstimmung mit der Justizvollzugsanstalt eine möglichst nahtlose Überleitung sichergestellt werden. Da gerade im Suchtbereich eine persönliche Bindung des Klienten an eine konkrete Person besonders wichtig ist, soll die Begleitung des Gefangenen durch die Nachsorgekoordinierung für bis zu 18 Monate nach der Entlassung möglich sein. Dieses Konzept der Nachsorge für die Suchttherapiestation der JVA Zeithain befindet sich derzeit in der Endphase der Abstimmungen zwischen dem Maßnahmeträger, der Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tTF-NåJlñ*lw JVA Zeithain und dem Staatsministerium der Justiz. Daher sind die endgültigen Kosten für einzelne Nachsorgeleistungen derzeit noch nicht festgelegt. Frage 2: Wie viele Gefangene können in der geplanten Nachsorgestation gleichzeitig betreut werden? Das oben dargestellte Konzept ermöglicht es, vermittelt über die Nachsorgekoordinierungsstelle , allen Gefangenen der Suchttherapiestation ein geeignetes Nachsorgeangebot zu unterbreiten. Frage 3: Wie wird sich die personelle Ausstattung der Nachsorgestation darstellen? (Bitte aufschlüsseln nach Qualifizierung, Stellenprofil, VZi4.l Um dieses Konzept umsetzen zu können, wird bei der Suchtberatungsstelle in Riesa eine Koordinatorenstelle eingerichtet. Hierfür soll ein Diplomsozialarbeiter mit vorläufig 0,75 AKA eingestellt werden. Zudem soll ein Finanzkoordinator mit vorläufig 0,10 AKA eingesetzt werden. Frage 4: lnwiefern ist eine Evaluation der Nachsorgestation wann und durch wen geplant? Eine Evaluation der Nachsorge soll nach denselben Kriterien erfolgen, wie sie auch bei Suchtkranken außerhalb des Justizvollzugs vorgenommen wird. Dieses einheitliche Katamneseverfahren erstreckt sich auf 12 Monate nach der Entlassung und wird durch d ie Nachsorgekoordinierungsstel le in Riesa d urchgefü h rt. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUIVI DËR JUSTIZ Freistaat SACHSEN FEIII\HrJåHw Frage 5: lnwieweit bestehen Planungen in den neu e¡nzurichtenden Therapiestationen der JVA Torgau und Regis-Breitingen sow¡e ggf. Chemnitz ebenfalls Nachsorgestationen einzurichten? Grundsätzlich ist das neue Nachsorgeprojekt für die Suchttherapiestation der JVA Zeiþ hain auch auf die JSA Regis-Breitingen oder andere Justizvollzugsanstalten übertragbar . Da es sich jedoch um ein neu konzipiertes Nachsorgemodell handelt, soll das Projekt 2017 und 2018 nur mit Gefangenen der JVA Zeithain erprobt werden. Derzeit fehlen Erfahrungswerte, wie viele Gefangene tatsächlich welche Nachsorgeleistungen in Anspruch nehmen werden und wie lange die Haftentlassenen z.B. in einer betreuten Wohnform bleiben. Es ist vorgesehen, etwaig auftretenden Verbesserungsbedarf im Projektverlauf kontinuierlich in die Fortentwicklung der Konzeption einfließen zu lassen. Auf Grundlage eines zweijährigen Erfahrungszeitraums könnte dann eine Entscheidung über die Ausweitung des Projekts auf die JSA Regis-Breitingen und weitere Justizvollzugsa Iten entschieden werden. Mit u lichen Grüßen ln Ulbig Seite 4 von 4 2017-02-14T14:06:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes