STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8096 Thema: Dezentrale/zentrale Unterbringung von Geflüchteten in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten halten die Landkreise und Kreisfreien Städte zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage vor und wie sind diese ausgelastet? (bitte nach Landkreis und Kreisfreier Stadt aufschlüsseln und Belegung sowohl prozentual als auch absolut angeben) Landkreis/Kreisfreie Stadt Kapazität (Plätze) Belegung* (absolut) (prozentual) Erzgebirgskreis 4.781 2.157 45,1 % Mittelsachsen 3.353 1.970 58,7% Vogtlandkreis 1.893 1.537 81,2% Zwickau 4.486 2.186 48,7 % Chemnitz 3.679 1.828 49,7% Dresden 6.653 4.628 69,6 % Bautzen 2.837 2.072 73,0 % Görlitz 2.719 1.459 53,7% Meißen 3.338 1.612 48,3% Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 2.879 1.902 66,1 % Nordsachsen 3.072 2.028 66,0 % Leipzig, Landkreis 2.657 1.802 67,8% Leipzig 6.426 5.169 80,4 % Stand: 31. Dezember 2016 SACHSEN • e Freistaat 'C Y Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/14/67 Dresden, 13. Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN * Die monatliche Erhebung am Monatsende zur Unterbringung bezieht sich auf folgenden Personenkreis: Asylbewerber im Verfahren, nach unanfechtbarer Ablehnung des Asylantrages vollziehbar Ausreisepflichtige, Personen nach § 15a AufenthG, Familienangehörige ohne eigenes Asylverfahren sowie sonstige Ausreisepflichtige. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (z. B. Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge u. a.) finden hier keine Berücksichtigung. Frage 2: Wie viele der in die Landkreise und Kreisfreien Städte zugewiesenen Asylsuchenden waren bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage zentral bzw. dezentral untergebracht? (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenzieren sowie die jeweiligen Anteile dezentraler Unterbringung angeben) Frage 3: Wie viele der dezentral untergebrachten Asylsuchenden haben den Wohnraum selbständig angemietet und wie viele sind diesen Wohnungen zugewiesen worden ? (bitte je Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt in absoluten und relativen Zahlen angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Antwort ist der Anlage zu entnehmen. Ergänzend wird hinzugefügt, dass die entsprechenden Erhebungen stets zum Monatsende vorgenommen werden. Frage 4: Wie viele Asylberechtigte (inkl. Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz) lebten zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage in Gemeinschaftsunterkünften? (bitte nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenzieren und den jeweiligen Anteil dieser Personengruppe an den insgesamt zentral Untergebrachten angeben) Aufgrund einer entsprechenden Anfrage bei den unteren Unterbringungsbehörden liegen der Staatsregierung folgende Erkenntnisse vor: Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Anteil an der Gesamtzahl aller zentral untergebrachten Personen Mittelsachsen 300 12,4 % Vogtlandkreis 15 6,0 % Chemnitz 26 7,5 % Dresden 161 11,0% Bautzen 357 18,6% Meißen 61 13,0 % Sächs. Schweiz-Osterzgebirge 48 10,6 % Nordsachsen 78 15,8 % Leipzig, Landkreis 59 5,4 % Leipzig 1000 33,0 % Stand: Ende Januar 2017 Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Von len Laendkreisen Erzgebirgskreis, Görlitz und Zwickau liegen der Staatsregierung keine(Erkenntnisse vor. Mit fteundlichen Grüßen (1 (1/4,. . MaYkds Ulbig AnlageAnlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zur Drs.-Nr. 6/8096 Landkreis/Kreisfreie Stadt Zahl der untergebrachten Asylbewerber (Gesamt)* davon: zentral dezentral (Wohnung) Wohnungen selbst angemietet** Wohnungen durch LK/Kreisfr. Stadt angemietet** Wohnheim absolut prozentual absolut prozentual absolut prozentual Erzgebirgskreis 2.157 635 1.522 70,6% 138 9,5% 1.308 90,5% Mittelsachsen 1.966 1.073 893 45,4% 0 0,0% 569 100% Vogtlandkreis 1.537 251 1.286 83,7% 284 53,1 % 251 46,9% Zwickau 2.181 512 1.669 76,5% k. A. k. A. Chemnitz 1.839 296 1.529 83,1 % k. A. k. A. Dresden 3.631 1.230 2.330 64,2 % 323 10,2 % 2.851 89,8 % Bautzen 2.072 1.582 490 23,6% 86 15,9% 454 84,1 % Görlitz 1.460 690 765 52,4 % 28 3,2 % 831 96,8 % Meißen 1.623 473 1.138 70,1 % 59 5,6% 1.009 94,4% Sächs. Schweiz- Osterzgebirge 1.486 413 1.073 72,2% 13 0,9% 1.398 99,1 % Nordsachsen 1.688 426 1.262 74,8 % 58 3,8 % 1.526 96,2 % Leipzig, LK 1.830 886 916 50,0% 171 13,8% 1.239 86,2% Leipzig 3.718 1.791 1.924 51,7% 1.161 57,1 % 873 42,9% Gesamt 27.188 10.258 16.797 61,8% 2.321 15,9 % 12.309 84,1 % Stand: 31. Dezember 2016 * Asylbewerber im Verfahren und abgelehnte Asylbewerber, inkl. 133 Personen in sonstigen Einrichtungen (z. B. Untersuchungs- und Strafhaft, Pflegeheimen, Frauenhäusern usw.) ** Diese Angaben werden nicht regelmäßig monatlich erhoben. Für die Beantwortung war daher eine gesonderte aktuelle Erhebung zum Stand Ende Januar durch die unteren Unterbringungsbehörden notwendig. Ein direkter Vergleich zu den Angaben zum Stand 31 .Dezember 2016 ist daher nicht möglich. Seite 1 von 1 2017-02-13T13:47:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes