STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/81 Thema: Fördermittel Mittelstandsrichtlinie 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind nachfolgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Auswertung der Fördermitteldatenbank FÖMISAX durch das Sächsische Ministerium für Finanzen (SMF) zum 30.06.2014 stehen für die Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) im laufenden Jahr insgesamt 5.991,91 T€ zur Verfügung. Die Summe der beantragten Mittel beläuft sich auf 5.218 T€, die der gebundenen Mittel auf 3.715 T€. Daraus ergeben sich folgende Fragen:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Betrag steht für Neubewilligungen nach der am 11. September 2014 veröffentlichten neuen Mittelstandsrichtlinie - nach den einzelnen Programmteilen aufgeschlüsselt -derzeit noch zur Verfügung? Die in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage genannten Beträge beziehen sich auf die FÖMISAX-RL 05081 Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie). Die verfügbaren Mittel, die Mittelbindung und das Antragsvolumen zum Stichtag 30. September 2014 ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Verfügbare Mittel 0703/682 01 0715/682 011 Beantragte Mittel für 2014 (aus den Jahren 2012-2014) Bewilligte Mittel, davon: a) HH-Mittel 14 b) VE Vorjahre 5.903,5 T€ 6.574,6 T€ 4.348,7 T€ a) 2.295,6 T€ b) 2.053,1 T€ 1 zur Abfinanzierung von EFRE-Vorhaben der FP 2007-2013 Seite 1 von 3 ^ ...■■■] Freistaat |P SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/4/13 Dresden, o 4. NOV. 20U -ir Zertifikat s«it wob audit berufundfa-mihe Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Den danach nicht gebundenen Mitteln für 2014 in Höhe von 1.554,8 T€ standen zum Stichtag offene Anträge mit einem Volumen von 350,8 T€ gegenüber. Der Landestitel sieht Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2015 und 2016 vor, die zum Stichtag in Höhe von 895,3 T€ noch nicht belegt waren. Aus dem Titel werden - ohne feste Budgetierung - folgende Programme finanziert: Teil B Ziffer I Nummern 2 bis 4, Teil B Ziffer II Nummer 3, Fördergegenstand „Wissensbilanz“ sowie Teil B Ziffer III Nummern 2 und 3 der Mittelstandsrichtlinie vom 21. August 2014 (SächsABI. S. 1111). Das Programm nach Teil B Ziffer III Nr. 1 wird aus zwei anderen Landestiteln (0707/686 08 und 0707/893 02) finanziert. Für die verbleibenden EU-finanzierten Programme sind die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen aus dem Doppel-HH 2013/2014 bis zur Genehmigung des Operationellen Programms gesperrt (§12 Abs. 4 Satz 1 HG 2013/2014), so dass aktuell keine Beträge für Neubewilligungen zur Verfügung stehen. Frage 2: Welche Verzögerungen bei der Bewilligung der Operationellen Programme des Freistaates Sachsen ergeben sich aus Nachforderungen seitens der EU? Frage 3: Welche Nachforderungen gab/gibt es konkret, und auf welche Art und Weise wurde ihnen Rechnung getragen? (Bitte um Angabe des Inhalts der Nachforderung, der bearbeitenden Behörde sowie des veranschlagten bzw. tatsächlich benötigten Zeitfensters.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Zu den Fördermaßnahmen der Mittelstandsrichtlinie, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt werden, wurden seitens der Europäischen Kommission (KOM) im Zuge des Verhandlungsprozesses zum Entwurf des Operationellen Programms ESF 2014 - 2020 keine materiellen Nachforderungen gestellt, weshalb sich hieraus keine Verzögerungen ergeben haben. Es wurden lediglich formelle Anmerkungen im Kontext der Ergebnisorientierung und zur Abgrenzung zwischen dem EFRE und dem ESF gemacht, denen im Entwurf des ESF-OP innerhalb des von der ESI-Verordnung gesetzten Zeitrahmens Rechnung getragen wurde. Zu dem vom Freistaat Sachsen eingereichten Entwurf des Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 hat die KOM in einem sogenannten „Observation-Paper“ Stellung genommen. In Bezug auf die Mittelstandsrichtlinie wurde die Abgrenzung der Förderung der Markteinführung innovativer Produkte und des Produktdesigns in der Phase der Marktbearbeitung zu einer Finanzierung des laufenden operativen Geschäfts thematisiert. Diesem Anliegen wurde im Operationellen Programm nun durch einen klaren Produktbezug der Förderung in Verbindung mit einer zeitlichen Begrenzung Rechnung getragen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Verzögerungen durch Nachforderungen der KOM, die den Rahmen des üblichen Genehmigungsverfahrens überschreiten, sind bislang nicht aufgetreten. Mit freundlichen Grüßen Sven Morlok Freistaat SACHSEN Seile 3 von 3