STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR RS?"."'1 Freistaat HP SACH SEM Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Ihr Zeichen Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/810 Thema: Planungsstand Südumfahrung B 172 Pirna Sehr geehrter Herr Präsident, Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-3942.14-20/5/239 Dresden, 2 /« fi* " - i3 namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird mit der Erteilung des Baurechtes für die Südumfahrung B 172 neu gerechnet? Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Planfeststellungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt in diesem Jahr erlassen werden kann. Frage 2: In welchem zeitlichen Horizont ist mit der Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme zu rechnen? SUditSVi.iüncFdtfV?;«: Nach Herstellung des Baurechts ist die Einstellung des Vorhabens in den Straßenbauplan des Bundes zu beantragen. Frühestens mit Bereitstellung der Finanzmittel durch den Bund als Straßenbaulastträger kann ein Bauablaufplan erstellt und ein Termin für die voraussichtliche Fertigstellung benannt werden. Frage 3: Wie hoch sind nach derzeitigem Stand die Planungs- und Baukosten für das Bauvorhaben Südumfahrung (Auflistung pro Zweck und Abschnitt erbeten.)? Aktuell werden die Gesamtkosten des 3. Bauabschnittes der Neubautrasse auf ca. 76,9 Mio. € geschätzt, davon entfallen ca. 75,1 Mio. € auf den Bau und ca. 1,8 Mio. € auf den Grunderwerb. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Die Kosten der Planung einschließlich Bauüberwachung betragen für Projekte dieser Größenordnung ca. 10 bis 15 v. H. der Baukosten. www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 4: Wird im Zuge der Fertigstellung der Südumfahrung die jetzige B 172 im Bereich der Kommune Pirna herabgestuft? Frage 5: Wenn ja, wie hoch werden die zukünftigen Kosten für Unterhalt und Sanierung der jetzigen B 172 sowie ggf. weitere entstehende Folgekosten nach aktueller Kostenschätzung im Gebiet der Stadt Pirna sein (Auflistung erbeten.)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Nach Fertigstellung der Ortsumgehung erfolgt eine Neuordnung des Straßennetzes. Die B 172 alt wird abschnittsweise zur Staats- bzw. Kreisstraße in der Baulast der Stadt Pirna abgestuft. Zu den zukünftigen Kosten für Unterhaltung und Sanierung des umgewidmeten Straßenabschnittes in der Stadt Pirna können keine Angaben gemacht werden, weil das Anforderungsniveau für diese Leistungen dann durch die Stadt Pirna festgelegt wird. Nach § 19 des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Finanzausgleichsgesetz - SächsFAG) erhält die Stadt Pirna als Baulastträger in der Ortsdurchfahrt für Staats- oder Kreisstraßen je Kilometer zweistreifiger Fahrbahn 6.255 €. Zusätzlich erhalten Städte, wenn sie im Durchschnitt über 291 Meter über Normalnull liegen, einen Zuschlag von 4 € je Kilometer Ortsdurchfahrt von Staats- und Kreisstraßen für jeden die Grenze von 291 Meter übersteigenden Meter. Mit freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2