STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STMTSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRISCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 618114 Thema: Konsequenzen aus dem Nachweis von Glyphosat und AMPA in sächsischen Kleingewässern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln einer Studiedes Umweltinstitut Leipzig e.V. im Auftrag der GRÜNEN- Landtagsfraktion wurden zwischen September 2015 und Juni 2016 siebzehn ausgewählte Kleingewässer in den Regionen Leipzig, Mittelsachsen, Nordsachsen, Chemnitz, Dresden und der Lausitz, die für den Naturschutz in Sachsen von Bedeutung sind, auf zwölf verschiedene Pestizide bzw. deren Abbauprodukte untersucht. Dabei wurden lediglich an 5 Gewässern keine Funde über der Nachweisgrenze festgestellt. ln 12 Gewässern wurde das umstrittene Pflanzengift Glyphosat oder dessen Abbauprodukt AMPA nachgewiesen . ln einem Gewässer wurden mit Terbuthylazin und DEET weitere Stoffe nachgewiesen. ln 5 Gewässern fanden sich mehr als eine der untersuchten chemischen Verbindungen. Überschreitungen von Einzelwerten von 0,1 ¡rg/l je Stoff wurden in fünf Gewässern festgestellt . Der Summenwert von 0,5 ¡rg/l wurde in 2 Gewässern überschritten . Die Staatsregierung kommt auf Grundlage ihrer Untersuchungen von Kleingewässern offensichtlich auf ganz andere Werte. Gegenüber dem MDR äußerte sich Frank Meyer, Pressesprecher im SMUL, wie folgt: ,,Wir haben in den letzten fünf Jahren achteinhalbtausend Kontrollen durchgeführt. Und bei diesen Kontrollen hatten wir Auffälfigkeiten von 1,7 Prozent." (http:/lwww.mdr.de/sachsen/oestizid belastu nq-i n-seen-u nd-fl uessenl 00.html)" ã Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. Januar 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t777 Dresden, 1ft. Ol.¿ot|? s¡mu[+ - o)tf .-sf t- ObaluñithhÒ!S¡tu bùFhhldw6rU'Muilbidübt Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befindên sìch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sowiê für verschlùsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 4 STAATSIVIINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage l: An welchen der vom Umweltinstitut Leipzig e.V. beprobten Standorte wurden im Nachgang der Veröffentlichung der Studie seitens der Staatsregierung oder nachgelagerter Behörden welchen Maßnahmen ergriffen? Es wurden an einem der Standorte mit einem hohen Nachweis von Glyphosat und AMPA Ermittlungen zum Eintragspfad aufgenommen. lm Ergebnis werden weitere Probenahmen und Untersuchungen an diesem Standort erforderlich, die zurAufklärung der Befunde beitragen sollen. Frage 2: Nach welchen Kriterien wurden die Messstellen an Oberflächengewässern ausgewählt bzw. erfolgt die Beprobung von Kleingewässern auf Pestizideinträge nur im Rahmen der Landesmessnetze oder werden auch dort Proben gezogen, wo eine besondere Gefährdungslage herrscht? (Bitte mit Begründung) Die Grundlage für die Ausweisung und Beprobung von Messstellen bildet die EG- Wasserrahmenrichtlinie. Fragen des Monitorings wurden mit der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) [novellierte Fassung vom 20. Juni 2016; BGBI. lS. 13731 des Bundes in nationales Recht umgesetzt. Nach den Vorgaben von S 3 in Verbindung mit Anlage 1 OGewV wurden Oberflächenwasserkörper (OWK) ausgewiesen; für Fließgewässer beginnend mit einem Einzugsgebiet größer zehn Quadratkilometer, für Seen beginnend ab einer Oberfläche von 0,5 Quadratkilometern. lm Freistaat Sachsen sind für den Zweiten Bewirtschaftungsplan 616 Fließgewässerkörper und 30 Standgewässerkörper ausgewiesen. Sächsische Gebietsanteile befinden sich darüber hinaus in 75 OWK benachbarter Bundesländer. ln $ 10 in Verbindung mit Anlage 10 OGewV sind unter anderem die Vorgaben für das Überuvachungsnetz geregelt. lm Freistaat Sachsen ist in jedem OWK eine Messstelle als repräsentative Messstelle für die biologischen und chemischen Qualitätskomponenten zur Beurteilung des Zustandes ausgewiesen (operative Messstelle). Die in Tabelle ,,Übenrvachungsfrequenzen und Überwachungsintervalle" der Anlage 10 OGewV genannten Beprobungsvorgaben werden für die Parameter nach EG-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Darüber hinaus erfolgt gemäß Anlage 10 Nr.3 OGewV eine Üben¡vachung zu Ermittlungszwecken . Zur Findung von Belastungsursachen bei vorliegenden Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen werden Ermittlungsmessstellen im OWK und dessen Einzugsgebiet untersucht. Diese Verfahrensweise wird auch bei Pestizidüberschreitungen in OWK angewendet. Dabei können auch Gewässer mit einem Einzugsgebiet kleiner zehn Quadratkilometer mit untersucht werden. Seite 2 von 4 STAATSI\4 I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Der Begriff ,,Kleingewässer" ist im sächsischen Wasserrecht nicht geregelt. Er wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veruvendet. Eine genaue Definition wird gegenwärtig im Rahmen eines vom Umweltbundesamt initiierten Projektes ,,Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden - Bestandsaufnahme zur Erhebung von Daten zur Belastung von Kleingewässern der Agrarlandschaft", an dem sich der Freistaat Sachsen beteiligt, erarbeitet. Daher ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine genauere Eingrenzung noch nicht möglich. Frage 3: Welche Konsequenzen für die Beprobung von sächsischen Kleingewässern auf Glyphosat und AMPA zieht die Staatsregierung bzw. deren nachgelagerte Behörden aus den Ergebnissen eigener Untersuchungen sowie aus der Studie des Umweltinstitutes Leipzig e.V.?(Bitte mit Begründung) Glyphosat und AMPA verfügen nicht über Umweltqualitätsnormen in der OGewV. Entsprechend $ 89 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) besteht die Verpflichtung, gewässerkundliche Daten zu ermitteln, zu sammeln und aufzubereiten. ln diesem Zusammenhang werden Glyphosat und AMPA seit dem Jahr 2009 in sächsischen Gewässern untersucht. Die Untersuchungen werden fortgesetzt. Frage 4: An welchen der vom Umweltinstitut Leipzig e.V. im Auftrag der GRÜNEN-Landtagsfraktion auf 12 PestizidJ beprobten Stanlorte wurden seitens der Staatsregierung oder nachgelagerter Behörden welchen Maßnahmen ergriffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 venruiesen. lm Übrigen wird durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ständig auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln hingewiesen. Das geschieht im Rahmen der Fachinformationsveranstaltungen und Gerätefahrerschulungen. Weiterhin wird im lnfodienst und im Pflanzenschutz-Warndienst auf den ordnungsgemäßen Umgang mit Glyphosat hingewiesen. Frage 5: Aufgrund der Annahme welcher Grenzwerte kommt die Staatsregierung zu dem Schluss, das von achteinhalb tausend Kontrollen nur I,7 Prozent Auffälligkeiten aufwiesen, um welche Auffälligkeiten handelt es sich konkret, und wie begründet sie die Verwendung dieser Grenzwerte? lm Bereich Oberflächenwasser gibt es keine gesetzlich geregelten ,,Grenzwerte", sondern ,,Umweltqualitätsnormen". Diese sind in der OGewV in den Anlagen 6 und I gesetzlich vorgegeben. Unter den mit Umweltqualitätsnormen versehenen Parametern befinden sich unter anderem auch zugelassene und nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe , jedoch nicht Glyphosat und AMPA. Unter ,,Kontrollen" sind die analytischen Untersuchungen, die im Rahmen der Umsetzung der OGewV durchgeführt wurden, zu verstehen, nicht die Kontrollen nach Landwirtschaftsrecht . Seite 3 von 4 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Die Umweltqualitätsnormen werden zur Einstufung des ökologischen Zustandes gemäß $ 5 und des chemischen Zustandes nach $ 6 OGewV verwendet. Die Einstufungen erfolgen alle sechs Jahre beginnend ab dem 22. Dezember 2009 und bilden die Grundlage für die Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme . Zur Entscheidung, ob eine Umweltqualitätsnorm eingehalten ist, erfolgt der Vergleich der analytischen Ergebnisse mit den Umweltqualitätsnormvorgaben. Liegt eine Umweltqualitätsnorm für den Jahresdurchschnitt vor (JD-UQN) wird der Jahresdurchschnittswert der Messwerte mit der Umweltqualitätsnorm verglichen. lst die zulässige Höchstkonzentration (ZHK-UQN) als Umweltqualitätsnorm vorgegeben, erfolgt ein Vergleich mit dem Maximalwert der Messwerte. Die Details sind in der Anlage 9 OGewV näher beschrieben. lm Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.-Nr.: 6t2O4O zum Thema ,,Pflanzenschutzmittel in Grund- und Oberflächenwasser" und Drs.-Nr.: 6i3013 zum Thema ,,Monitoring der Pestizidbelastung in sächsischen Kleingewässern" verwiesen . ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2017-02-14T14:06:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes