STAATSIVIìNISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/8115 Thema: Gewährung von Ausgleichszulagen in Gebieten benachteiligten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann erfolgte in den Jahren 2010 bis 2016 jeweils die Auszahlung der als Ausgleichszulage vorgesehenen Mittel an sächsische Landwirtinnen und Landwirte? Die Auszahlung der finanziellen Mittel im Rahmen der Richtlinie ,,Gewährung von Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten" ( 2L12015) erfolgte in den Jahren 2010 bis 2016 wie in nachfolgender übersicht dargestellt . Der Zahltermin entspricht hierbei dem Termin der Auszahlung durch die Hauptkasse des Freistaates Sachsen an die Begünstigten. Antragsjahr Zahltermin 2010 29.10.2010 2011 28.10.2011 2012 26.10.2012 2013 28.10.2013 2014 30.10.2014 2015 11.12.2015 2016 09.12.2016 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-2000 ïelefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. Januar 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t1t778 Dresden, ,ah A..bf| s¡mu[+ o¡tut6ùldw&rftl6ffirñkrdññ'utrdundffi&bñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftrr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfofiendienst melden. * Kê¡n Zugang für eleklronisch signierte sowie fûr verschlüssêlte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Sollte es eine Verschiebung des Auszahlungstermins gegeben haben - wie begründet die Staatsregierung dies und welche Folgen hätte eine Verschiebung des Auszahlungstermins für die Landwirtinnen und Landwirte? Gemäß der Übersicht zu Frage 1 ist eine Verschiebung des Zahltermins der Ausgleichszulage ab dem Jahr 2015 von vormals Ende Oktober auf Anfang Dezember vorgenommen worden. Diese Verschiebung lässt sich durch zwei Sachverhalte begrunden: ln den Jahren vor 2015 wurde durch externe Prüfer bemängelt, dass es durch den frlrhen Zahlungstermin im Nachhinein durch die Fortführung der Flächenabgleiche im Rahmen der Veruvaltungskontrollen der Bewilligungsbehörden bis zum Schließen der entsprechenden DV-Programme zu häufigen weiteren Flächenànderungen mit daraus resultierenden Kürzungen und Sanktionierungen kam. ln diesen Fällen war eine Rückforderung der unrechtmäßig gezahlten Fördermittel beim Zuwendungsempfänger vorzunehmen . Die Prüfer hatten dies als einen Mangel im Kontrollsystem eingeschätzt, dem entgegengewirkt werden musste. Darüber hinaus müssen bei der Bewilligung und Auszahlung der Ausgleichszulage die Kurzungen aus dem System Cross Compliance einbezogen werden. Das Kontrolljahr erstreckt sich über ein gesamtes Kalenderjahr. Die Zahlungen der Ausgleichszulage im Oktober eines Jahres führten dazu, dass später durchgeführte Kontrollen im Bereich Cross Compliance mit Verstößen und entsprechenden Kürzungen nur durch Rückforderung der bereits gezahlten Ausgleichszulage berücksichtigt werden konnten. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Folgen die Terminverschiebung für die Landwirtinnen und Landwirte hatte. Frage 3: Wie viele Anträge auf teilweise Verrechnung wurden in den Jahren 2010 - 2016 jeweils bei der Bewilligungsbehörde gestellt und wie viele davon wurden mit welchen Begründungen abgelehnt? ln den Jahren 2010 bis 2016 wurden keine Anträge auf teilweise Verrechnung bei den Bewilligungsbehörden gestellt. Diese Beantragung ist mit Beginn der Förderperiode 2007 -2013 ab dem Jahr 2007 auch nicht mehr möglich gewesen. Mit freundlichen Grußen Thomas Seite 2 von 2 2017-02-14T12:22:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes