Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8119 STAATSM IN ISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Ortsdurchfahrten qer Gemeinden Schönfeld, des Lampertswalder Orteils Quersa, des Großenhainer Ortsteils Wildenhain und der Gemeinde Glaubitz an der Bundesstraße 98 (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich das Unfallgeschehen in den letzten 10 Jahren in den Ortsdurchfahrten der Gemeinde Schönfeld, des Lampertswalder Ortsteils Quersa, des Großenhainer Ortsteils Wildenhain und der Gemeinde Glaubitz der Bundesstraße 98 entwickelt (bitte die Einzelunfälle mit den jeweiligen Angaben zur Ortschaft, Datum, Unfallkategorie, Unfalltyp, Unfallursache , Art der Beteiligung, Fahrzeugtyp tabellarisch aufführen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlagen 1 bis 4 hinsichtlich des Unfallgeschehens o. g. Gemeinden einschließlich der Legende in Anlage 5 verwiesen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass eine Recherche entsprechend der Fragestellung seitens des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen nicht möglich ist. Daher wurde die Anzahl der Verkehrsunfälle aus den polizeilichen Datensätzen der Elektronischen Unfalltypenkarte (EUSka) ermittelt. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass für den Zeitraum der vergangenen zehn Jahre nur Daten zu Verkehrsunfällen mit Personenschaden erhoben werden können. Aufgrund von Löschfristen liegen die Angaben zu Unfällen mit Sachschaden lediglich bis einschließlich 2007 vor. Seite 1 von 5 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-10531501]9 Dresden, /l ~ · 07_, 2 011 Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR !!jSACHsEN Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden in den letzten 10 Jahren wann für die jeweiligen Ortsdurchfahrten Schönfeld, Quersa, Wildenhain und Glaubitz der Bundesstraße 98 mit welchem Ergebnis geprüft und umgesetzt (bitte nach den Ortschaften getrennt darstellen, bitte Jahr der Prüfung und der Umsetzung angeben)? OD Schönfeld - OD Quersa - OD Glaubitz In den letzten zehn Jahren waren in diesen Ortsdurchfahrten keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angezeigt, weil keine Unfallhäufungsstellen und begründeten Anträge vorlagen sowie Maßnahmen von Amts wegen nicht erforderlich waren. Im Jahr 2016 erfolgte in der Ortsdurchfahrt Glaubitz eine Fahrbahnerneuerung und damit auch eine Verbesserung der Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche. OD Wildenhain Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Auf der „Neuen Hauptstraße" im Abschnitt zwischen Ortseingang Wildenhain bis zur K8571 „Skassaer Straße" in Fahrtrichtung Glaubitz wurde im Jahr 2013 eine neue Fahrbahndecke aufgebracht. Darüber hinaus erfolgte die Instandsetzung der Gehwege entlang der B98. Im Bereich der Kindertageseinrichtung „Kleine Strolche", Neue Hauptstraße 6, wurde am 4. Dezember 2015 ein Dialogdisplay angebracht. Zudem ist im Bereich der Kindertageseinrichtung und dem Kurvenbereich, Höhe Haus-Nr. 22/23, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Des Weiteren fanden im Bereich der Kindertageseinrichtung mobile Geschwindigkeitskontrollen durch die Messbediensteten der Stadt Großenhain statt. Hinweise: OD Schönfeld In der Ortsdurchfahrt Schönfeld besteht seit weit mehr als zehn Jahren in einem Gefahrbereich (spitze Kurve) für alle Kraftfahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. OD Glaubitz Bereits im Jahr 2004 wurde in der Ortsdurchfahrt Glaubitz zwischen Bahnhofstraße und Radewitzer Weg aufgrund unzureichender Fahrbahnbreiten und den daraus resultierenden ungenügenden Schleppkurven eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t angeordnet. Seite 2 von 5 STAATSMINlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 3: Sollten keine der unter 2. abgefragten Maßnahmen umgesetzt worden sein: Warum wurden bisher keine geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen im Zuge von Ortseingangsgestaltungen in den jeweiligen Ortschaften vorgesehen (bitte Einzelbegründung nach Ortschaften getrennt)? OD Schönfeld, OD Quersa, OD Glaubitz Durch die Kreisunfallkommission des Landratsamtes Meißen werden regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern Unfallhäufungsstellen oder Unfallhäufungslinien im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Meißen untersucht und Maßnahmen (bauliche oder verkehrsregelnde) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit festgelegt. Bei keiner der o. g. Ortsdurchfahrten wurden in den letzten zehn Jahren entsprechend der Unfalldaten der Polizeidirektion Dresden Unfallhäufungsstellen oder Unfallhäufungslinien festgestellt. Auch in Regelverkehrsschauen der Verkehrsbehörde wurden keine Defizite festgestellt. Seitens der Bußgeldstelle des Kreisordnungsamtes gab es zudem keine Hinweise auf vermehrte Geschwindigkeitsübertretungen . Aus diesem Grund gab es seitens der Verkehrsbehörde keinen Handlungsbedarf, geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, insbesondere durch Ortseingangsgestaltungen anzuordnen. Darüber hinaus ist dem Schutzbedürfnis von Fußgängern in allen Ortslagen durch beidseitig vorhandene Gehwege ausreichend Rechnung getragen. OD Wildenhain Umsetzungen sind erfolgt; siehe Beantwortung Frage 2. Frage 4: Warum wurde bisher in der Gemeinde Glaubitz zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der B 98 konkret weder eine Querungshilfe, noch ein Fußgängerüberweg oder eine Fußgängerampel eingerichtet und warum endet die Tempo 30 Beschilderung in der Gemeinde Schönfeld an der Lichtsignalanlage und wird nicht weitergeführt und warum wurde konkret bisher in Höhe des Einkaufsmarkts in der Gemeinde Schönfeld keine Querungshilfe eingerichtet? OD Glaubitz Nach einem Antrag der Gemeinde Glaubitz im Jahr 2011 erfolgte durch das Kreisverkehrsamt des Landratsamtes Meißen die Prüfung hinsichtlich der Errichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Lichtzeichenanlage in der Ortslage. Im Ergebnis dieser Überprüfung war festzustellen , dass entsprechend den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Fußgängerüberweges aufgrund des geringen Fußgängeraufkommens nicht gegeben waren. Gleiches galt für eine Fußgängerlichtsignalisierung . Seite 3 von 5 OD Schönfeld STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der gesamten Ortslage Schönfeld: Aufgrund eines Antrages der Gemeinde Schönfeld im Jahr 2012 erfolgte die Überprüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für Kraftfahrzeuge über 3,5 t in der gesamten Ortslage. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden keine besonderen Umstände festgestellt, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich machten. Insbesondere lag keine für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs erforderliche qualifizierte Gefahrenlage gern. § 45 Abs. 9 StVO vor. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in der Ortsdurchfahrt Schönfeld im Bereich der spitzen Kurve aufgrund der Gefahrstelle auf 30 km/h für alle Kraftfahrzeuge reduziert worden. Weiterführend gilt die in § 3 StVO geregelte innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Querungshilfe in Höhe des Einkaufmarktes in der Ortslage Schönfeld: Bei diesem Bereich handelt es sich weder um eine Unfallhäufungsstelle noch bestand in der Vergangenheit Anlass für eine Überprüfung auf Errichtung einer Querungshilfe. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird die Staatsregierung wann für die jeweiligen Ortschaften Schönfeld, Quersa, Wildenhain und Glaubitz der Bundesstraße 98 planen und umsetzen (bitte nach den Ortschaften getrennt darstellen und genauem Zeitpunkt der Planung und der angestrebten Umsetzung angeben)? OD Schönfeld, OD Quersa, OD Wildenhain, OD Glaubitz Nach dem Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) sind Bau und Ausbau der Bundesfernstraßen Hoheitsaufgaben des Bundes. Dabei wird das Netz der Bundesfernstraßen nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgebaut, welcher dem Fernstraßenausbaugesetz als Anlage beigefügt ist. Der aktuelle Bedarfsplan beinhaltet dabei die Straßenprojekte, die der Bundesverkehrswegeplan für seine Geltungsdauer bis 2030 zum Gegenstand hat. Auf der Grundlage der zuletzt erfolgten Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23. Dezember 2016 wurden, entsprechend des Bundesverkehrswegeplanes 2030, die Ortsumgehungen Schönfeld, Quersa, Wildenhain und Glaubitz in den vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen eingeordnet und mit dem Ziel eines 2-streifigen Neubaus aufgenommen. Eine Umsetzung soll bis spätestens 2030 erfolgen. Genaue Termine zur Umsetzung können im Moment nicht genannt werden. Genauere und verbindliche Regelungen erfolgen durch die sogenannten Ausbaugesetze. Hierzu liegen derzeit noch keine aktuellen Informationen vor. Die Planungen im Bereich Wildenhain und Schönfeld laufen bereits über mehrere Jahre . Für Glaubitz und Quersa sollen die Planungen im Jahr 2018 beginnen. Seite 4 von 5 OD Quersa STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Gesc windigkeitsdämpfende Maßnahmen sind für den Ortseingang Quersa im Rahmen er laufenden Voruntersuchung zum Ausbau der 898 zwischen der Ortsumgehung Gr ßenhain und dem Ortsteil Quersa geplant. Mit e dlichen Grüßen In V rt etung Markus Ulb~ Anlagen \ Seite 5 von 5 Schönfeld (56) .. 2007 02.04.2007 2 Unfall im Längsverkehr 2007 11.07.2008 2 Unfall im Längsverkehr 2008 28.07.2008 3 Fahrunfall 2008 20.04.2008 3 Fahrunfall 2009 14.06.2009 2 Abbiegeunfall 2009 16.03.2009 s Abbiegeunfall 2009 19.06.2009 s Unfall im Längsverkehr 2009 02.08.2009 5 Unfall im Längsverkehr 2009 27.08.2009 4 Unfall im Längsverkehr 2009 12.08.2009 4 Fahrunfall 2009 30.10.2009 5 Abbiegeunfall 2009 12.09.2009 5 Abbiegeunfall 2010 27.03.2010 5 sonstiger Unfall 2010 05.02.2010 5 Abbiegeunfall 2010 16.06.2010 5 Abbiegeunfall 2010 15.09.2010 5 sonstiger Unfall 2010 18.09.2010 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2010 02.08.2010 3 sonstiger Unfall 2010 09.08.2010 2 Fahrunfall 2010 18.10.2010 5 Unfall im Längsverkehr 2010 17.12.2010 4 Fahrunfall 2011 14.01.2011 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2011 10.02.2011 s sonstiger Unfall 2011 23.03.2011 5 Unfall durch ruhenden Verkehr 2011 14.06.2011 5 sonstiger Unfall 2011 26.07.2011 s Abbiegeunfall 2011 05.08.2011 5 Unfall im Längsverkehr 2011 16.08.2011 4 Fahrunfall 2011 12.11.2011 5 Unfall im Längsverkehr 2011 21.12.2011 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2012 29.03.2012 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2012 24.07.2012 5 Fahrunfall 2012 19.12.2012 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2012 20.12.2012 5 Unfall im Längsverkehr 2013 23.04.2013 5 Unfall im Längsverkehr 2013 29.04.2013 5 Unfall im Längsverkehr 2013 03.07.2013 5 Fahrunfall 2013 06.07.2013 3 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2013 01.07.2013 5 Abbiegeunfall 2013 18.07.2013 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2013 21.12.2013 5 Fahrunfall 2014 14.01.2014 5 sonstiger Unfall 2014 06.04.2014 4 Fahrunfall 2014 24.08.2014 5 Fahrunfall 2014 25.11.2014 2 Fahrunfall 2015 26.01.2015 5 Unfall durch ruhenden Verkehr 2015 01.04.2015 3 Fahrunfall 2015 OS.05.2015 3 Unfall im Längsverkehr 2015 04.09.2015 3 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2015 09.10.2015 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2015 21.10.2015 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2016 01.04.2016 5 Fahrunfall 2016 11.05.2016 5 Abbiegeunfall 2016 13.08.2016 5 Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2016 09.08.2016 s Einbiegen/Kreuzen- Unfall 2016 22.11.2016 4 Fahrunfall Anlage 1 . .,, ungenügender Sicherheitsabstand Verstoß gegen Rechtsfahrgebot Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot; unangepasste Geschwindigkeit Alkoholeinfluss, unangepasste Geschwindigkeit Alkoholeinfluss, andere Fehler beim Fahrzeugführer nicht angepasste Geschwindigkeit ungenügender Sicherheitsabstand Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ungenügender Sicherheitsabstand nicht angepasste Geschwindigkeit Fehler beim Abbiegen ungenügender Sicherheitsabstand, andere Fehler beim Fahrzeugführer Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr, Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 01 Fehler beim Abbiegen, 02 Überholen trotz unklarer Verkehrslage ungenügender Sicherheitsabstand andere Tiere auf der Fahrbahn Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ sonstige Ursache (techn. Defekt am LkW) nicht angepasste Geschwindigkeit, unzureichend gesicherte Ladung oder Zubehörteile ungenügender Sicherheitsabstand nicht angepasste Geschwindigkeit Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr andere Verunreinigungen durch Straßenbenutzer (Dieselspur) Fehler beim Abbiegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot nicht angepasste Geschwindigkeit ungenügender Sicherheitsabstand Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ nicht angepasste Geschwindigkeit Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ ungenügender Sicherheitsabstand ungenügender Sicherheitsabstand überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs nicht angepasste Geschwindigkeit Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ ungenügender Sicherheitsabstand Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ nicht angepasste Geschwindigkeit ungenügender Sicherheitsabstand Alkoholeinfluss, nicht angepasste Geschwindigkeit Fehler beim Abbiegen nicht angepasste Geschwindigkeit verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen oder Be- und Entladen nicht angepasste Geschwindigkeit, andere Fehler beim Fahrzeugführer unzulässiges Rechtsüberholen Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr andere Fehler beim Fahrzeugführer ungenügender Sicherheitsabstand Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ nicht angepasste Geschwindigkeit Antwort zur Frage 1 der Kleine Anfrage des Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8119 " : , ·'1 • : . : 01 w, Fahrrad; 02 w Fahrrad 01 w, PkW; 02 m, PkW 01 w, PkW; 02 m PkW 01 m, PkW 01 m, Fahrrad 01 w, PkW; 02 w, PkW 01 w, Pkw; 02 m, PkW; 03 w, PkW 01 m, PkW; 02 m, PkW 01 m, LkW; 02 m, Sattelschlepper 01 w, PkW 01 w, PkW; 02 m, Lkw 01 w, PkW; 02 m, Pkw 01 m, PkW; 02 m, LkW 01 m, PkW; 02 m, Pkw 01 m, PkW; 02 m, PkW 01 m, Tierhalter; 02 m, PkW 01 m, PkW; 02 m, PkW 01 m, Lkw 01 m, Lkw 01 m, Sattelschlepper; 02 m, unbekannt 01 w, PkW; 02 w, PkW 01 m, PkW; 02 m, Pkw 01 m, Sattelschlepper 01 m PkW; 02 m, LkW 01 m, Sattelschlepper; 02 w, Kleinkraftrad 01 w, PkW; 02 m, Sattelschlepper 01 unbekannt, Sattelschlepper; 02 m, Pkw 01 m, Sattelschlepper 01 m, PkW; 02 w, PkW 01 w, PkW; 02 w, PkW 01 m, PkW; 02 m, PkW 01 m, Pkw 01 m, PkW; 02 w, PkW 01 w, PkW; 02 w, PkW 01 m, LkW; 02 m, PkW 01 m, LkW; 02 m, PkW 01 unbekannt, LkW 01 w, PkW; 02 m, Motorrad 01 m, PkW; 02 w, PkW 01 w, PkW; 02 m, Kleinkraftrad 01 m, PkW; 02 m, PkW 01 m, PkW; 02 m, PkW 01 m, PkW 01 unbekannt, LkW 01 w, PkW; 02 m, Sattelschlepper 01 m, PkW; 02 m, LkW 01 m, Wohnmobil 01 m, Fahrrad; 02 unbekannt, LkW 01 w, PkW; 02 m, Fahrrad 01 m, LkW; 02 w, PkW 01 m, PkW; 02 m, Pkw 01 w, PkW 01 m, PkW; 02 m PkW 01 m, PkW; 02 m, LkW 01 w, PkW; 02 m, LkW 01 m, Sattelschlepper 2/5 .... · " '"• „ Quersa (22) 2008 19.06.2008 3 Abbiegeunfall 2008 10.12.2008 3 Abbiegeunfall 2009 10.11.2009 5 Unfall im Längsverkehr 2009 17.01.2009 5 Einbiege/ Kreuzen-Unfall 2010 04.06.2010 2 Sonstiger Unfall 2011 01.12.2011 5 Abbiegeunfall 2011 28.06.2011 5 Unfall im Längsverkehr 2012 03.01.2012 5 Unfall im Längsverkehr 2012 01.03.2012 5 Unfall durch ruhenden Verkehr 2012 10.04.2012 4 Unfall im Längsverkehr 2013 10.09.2013 5 Fahrunfall 2012 09.08.2012 1 Abbiegeunfall 2014 09.05.2014 5 Abbiegeunfall 2014 13.01.2014 2 Abbiegeunfall 2015 21.01.2015 5 Unfall im Längsverkehr 2015 30.04.2015 5 Einbiege/ Kreuzen-Unfall 2015 24.06.2015 5 Abbiegeunfall 2015 28.10.2015 5 Fahrunfall 2016 19.02.2016 3 Unfall im Längsverkehr 2016 01.03.2016 5 Unfall im Längsverkehr 2016 06.07.2016 5 Sonstiger Unfall 2016 13.10.2016 5 Abbiegeunfall Anlage 2 ~ Ungenügender Sicherheitsabstand Fehler beim Abbiegen Ungenü2ender Sicherheitsabstand Nichtbeachten der die Verfahrt regelnden VZ Technische Mängel, Wartungsmängel: andere Mängel Ungenügender Sicherheitsabstand Ungenügender Sicherheitsabstand Ungenügender Sicherheitsabstand überholen t rotz Gegenverkehrs Nicht angepasste Geschwindigkeit/ Ungenügender Sicherheitsabstand Nicht angepasste Geschwindigkeit/ Fehler beim Abbiegen Fehler beim Abbiegen Fehler beim Abbiegen Ungenügender Sicherheitsabstand Ungenügender Sicherheitsabstand Fehler beim Einfahren in den fiießenden Verkehr Ungenügender Sicherheitsabstand Nicht angepasste Geschwindigkeit Ungenügender Sicherheit sabstand Nicht angepasste Geschwindigkeit/ Ungenügender Sicherheitsabstand Wild auf der Fahrbahn Ungenügender Sicherheitsabstand Antwort zur Frage 1 der Kleine Anfrage des Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr. : 6/ 8119 , . : : .- :·. : 01 m - Sattelschlepper; 02 w - PkW 01 m - LkW; 02 m - Fahrräder mit Hilfsmotor, Kleinkrafträder 01 m - PkW; 02 m - Sat telschlepper 01 w - PkW; 02 m - Pkw 01 m - Fahrrad 01 w - PkW; 02 m - LKW 01m-PkW;02 m -PkW 01m-PkW;02 m -PkW 01 m - Sattelschlepper; 02 w - Lkw 01 m - PkW; 02 w - PkW; 03 m - Sattelschlepper 01 m - Landwirtschaft!. Zugmaschine 01 m - LkW, 02 m - Fahrräder mit Hilfsmotor, Kleinkrafträder 01m-PkW; 02 m -Lkw 01 w - PkW; 02 w - PkW 01 w - PkW; 02 w - PkW 01m-PkW;02 m - PkW 01 w - PkW; 02 m - PkW 01 m - LkW 01 m - PkW; 02 m - PkW; 03 w - PkW 01 m - PkW; 02 m - PkW 01 m- PkW 01 w - PkW; 02 w - PkW 3/5 Wildenhain (27) !Jahr Datum Unfallkategorie Unfalltyp 2007 10.02.2007 3 Unfall im Längsverkehr 2007 05.12.2007 3 Fahrunfall 2008 08.09.2008 2 Einbiege/Kreuzen-Unfall 2009 01.02.2009 5 Fahrunfall 2009 03.09.2010 3 Unfall im Längsverkehr 2010 13.12.2010 5 Fahrunfall 2010 14.09.2010 5 Ein biege/Kreuze n-U nfa 11 2010 26.08.2010 2 Fahrunfall 2010 28.01.2010 5 Unfall im Längsverkehr 2010 13.12.2010 5 Fahrunfall 2011 29.12.2011 5 Abbiegeunfall 2011 10.08.2011 5 Unfall durch ruhenden Verkehr 2012 23.04.2012 3 Abbiegeunfall 2012 10.08.2012 5 sonstiger Unfall 2012 18.01.2012 5 Abbiegeunfall 2013 21.05.2013 5 Unfall im Längsverkehr 2013 22.01.2013 5 Abbiegeunfall 2014 09.07.2014 5 Unfall im Längsverkehr 2014 04.06.2014 5 Unfall im Längsverkehr 2014 09.07.2014 5 Unfall im Längsverkehr 2014 09.07.2014 5 Abbiegeunfall 2014 22.09.2014 5 Unfall im Längsverkehr 2014 04.09.2014 5 Fahrunfall 2016 08.06.2016 3 Einbiege/Kreuzen-Unfall 2016 16.06.2016 5 Unfall im Längsverkehr 2016 19.02.2016 5 Abbiegeunfall 2016 29.04.2016 5 Unfall im Längsverkehr Anlage 3 Unfallursache ungenügender Sicherheitsabstand andere Fehler beim Fahrzeugführer Nichtbeachten der die Verfahrt regelnden VZ nicht angepasste Geschwindigkeit, Schnee, Eis ungenügender Sicherheitsabstand nicht angepasste Geschwindigkeit, Schnee, Eis Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr andere Fehler beim Fahrzeugführer ungenügender Sicherheitsabstand nicht angepasste Geschwindigkeit, Schnee, Eis Fehler beim Abbiegen ungenügender Sicherheitsabstand nicht angepasste Geschwindigkeit Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren sonstige Fehler beim überholen ungenügender Sicherheitsabstand Fehler beim Abbiegen ungenügender Sicherheit sabstand Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ungenügender Sicherheitsabstand ungenügender Sicherheitsabstand ungenügender Sicherheitsabstand andere Fehler beim Fahrzeugführer Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs Fehler beim Abbiegen, Fehler beim Überholtwerden ungenügender Sicherheitsabstand Antwort zur Frage 1 der Kleine Anfrage des Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8119 Verkehrsbeteiligung (Art der Beteiligten/Fahrzeugtyp) 01 m, PkW; 02 w, PkW 01 m, PkW 01 m, PkW; 02 m, Kleinkraftrad 01 m, PkW 01 m, Leichtkraftrad; 02 m, PkW 01 m, LkW 01 w, PkW; 02, m, PkW 01 m, Leichtkraftrad; 02 w, PkW 01 m, PkW; 02 m, Lkw 01 m, PkW; 02 m, Pkw 01 m, landwirtschaftl. Zugmaschine; 02 m, PkW 01 m, LkW; 02 m, LkW 01 m, LkW; 02 m, PkW 01 m, PKW; 02 m, Pkw 01 m, LkW 01 m, Krankenkraftwagen; 02 w, PkW 01 w, PkW; 02, m, PkW 01 m, PkW; 02 m, LkW 01 m, PkW; 02 m, Sattelschlepper 01 m, PkW; 02 m, Pkw 01 m, PkW; 02 w, PkW 01 m, PkW; 02 m, LkW; 03 m, PkW 01 m Sattelschlepper 01 w, Kleinkraftrad; 02 m, PkW 01 m, LkW; 02 m, Pkw 01 m, LkW; 02 m, PkW 01 m, PkW; 02 w, Pkw 1/5 il Glaubitz (35) · ~" .. '"" . · : · iiF.111a•n 2007 11.07.2007 3 Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2007 29.08.2007 2 Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2008 15.08.2008 3 Fahrunfall 2009 11.09.2009 s Abbiegeunfall 2009 11.06.2009 s Abbiegeunfall 2009 20.05.2009 2 Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2009 22.12.2009 4 Abbiegeunfall 2009 16.11.2009 s Sonstiger Unfall 2009 26.05.2009 3 Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2010 OS.01.2010 s Unfall im Längsverkehr 2010 18.01.2010 4 Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2010 OS.03.2010 s Sonstiger Unfall 2010 22.03.2010 s Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2010 22.11.2010 s Sonstiger Unfall 2010 27.07.2010 s Unfall im Längsverkehr 2011 22.01.2011 s Fahrunfall 2011 07.02.2011 s Sonstiger Unfall 2011 lS.02.2011 s Unfall im Längsverkehr 2011 20.10.2011 4 Unfall im Längsverkehr 2012 09.12.2012 4 Fahrunfall 2012 25.0S.2012 s Unfall im Längsverkehr 2013 lS.07.2013 s Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2013 10.09.2013 s Sonstiger Unfall 2013 16.09.2013 s Unfall im Längsverkehr 2014 19.11.2014 3 Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2015 1S.04.201S s Unfall im Längsverkehr 2015 09.04.201S s Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2015 28.07.201S s Unfall im Längsverkehr 2015 18.12.201S s Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2016 2S.02.2016 s Einbiegen/ Kreuzen-Unfall 2016 28.06.2016 2 Sonstiger Unfall 2016 05.01.2016 3 Fahrunfall 2016 23.08.2016 s Unfall im Längsverkehr 2016 20.09.2016 6 Fahrunfall 2016 07.07.2016 s Einbiegen/ Kreuzen-Unfall Anlage 4 Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Geschwindigkeit 01 überholen trotz unklarer Verkehrslage/02 Fehler beim Abbiegen Ungenügender Sicherheitsabstand Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden VZ Nicht angepasste Geschwindigkeit Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile Verbotswidr. Benutzung der Fahrbahn o. and. Straßenteile Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ andere Fehler beim Fahrzeugführer Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr Wild auf der Fahrbahn Ungenügender Sicherheitsabstand Fehler beim Abbiegen Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren Ungenügender Sicherheitsabstand Ungenügender Sicherheitsabstand Nicht angepasste Geschwindigkeit Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ andere Fehler beim Fahrzeugführer Ungenügender Sicherheitsabstand Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden VZ Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren Nicht angepasste Geschwindigkeit Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Alkoholeinfluss/ Nicht angepasste Geschwindigkeit Nichtbeachten der die Vorfa,hrt regelnden VZ Antwort zur Frage 1 der Kleine Anfrage des Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/ 8119 , .. : : .„. .„. . ~f"- • : . 01 w - PkW; 02 m - PkW 01 w - PkW; 02 m - PkW 01 m- PKW 01 m - Fahrrad; 02 w - PkW 01 m - PKW; 02 m - Sattelschlepper 01 m - PkW; 02 m - PKW 01 m - LkW; 02 m - LkW 01 unbekannt - landwirtschaftl. Zugmaschine; 02 m - PkW 01 w - Fahrrad; 02 m - PkW 01 m - LkW; 02 m - LkW 01 m - PkW; 02 w - PkW 01 unbekannt 01 m - PkW; 02 m - PKW 01 m-PkW 01 m - PkW; 02 m - PKW 01 m- PkW 01 m - PkW 01 m - PkW; 02 m - PKW 01 m - LkW; 02 w - PkW 01 m - PkW 01 m - LkW; 02 w - PkW 01 m - PkW; 02 w - PkW 01 unbekannt 01 m - LkW; 02 m - PkW 01 w - PkW; 02 m - Fahrrad mit Hilfsmotor/ Kleinkrafträder 01 unbekannt - Landwirtschaft!. Zugmaschine; 02 m - Sattelschlepper 01 w - PkW; 02 m - PkW 01 unbekannt - PkW; 02 m - PkW 01m-PkW;02 m-PKW 01 m - PkW; 02 w - PkW 01 m - LkW; 02 m - Fahrrad 01 m -PkW 01 m - Sattelschlepper; 02 m - PkW; 03 m - LkW 01 m- PkW 01 m - PkW; 02 m PkW 4/S Legende Abkürzung Unfall Kategorie 1 Unfall Kategorie 2 Unfall Kategorie 3 Unfall Kategorie 4 Unfall Kategorie 5 Unfall Kategorie 6 1 2 3 m w vz Bezeichnung ; Unfall mit Personenschaden, mindestens 1 getöte Person Anlage 5 Antwort zur Frage 1 der Kleine Anfrage des Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/8119 Unfall mit Personenschaden, mindestens eine schwerverletzte Person, aber keine Getöteten Unfall mit Personenschaden, mindestens eine leichtverletzte Person, aber keine Getöteten und Schwerverletzten Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden, Straftatbestand oder bedeutende Ordnungswidrigkeit ist als Ursache anzunehmen und wenn gleichzeitig mindestens ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss, weil es nicht fahrbereit ist. Dies betrifft auch Fälle mit Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Sonstiger Sachschadensunfall, ohne Alkoholeinwirkung, dazu zählen: aa) alle Sachschadensunfälle ohne Straftatbestand oder bedeutende Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, ob ein beteiligtes Kraftfahrzeug fahrbereit ist oder nicht und bb) alle Sachschadensunfälle mit Straftatbestand oder bedeutender Ordnungswidrigkeit, wenn alle Kraftfahrzeuge fahrbereit sind. Sonstiger Sachschadensunfall, bei dem mindestens ein Unfallbeteiligter unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht und alle beteiligten Kraftfahrzeuge noch fahrbereit sind (Wenn gleichzeitig mindestens ein Kraftfahrzeug nicht fahrbereit ist, ist Unfall Kategorie 4 zutreffend.). Unfallbeteiligter Ordnungsnummer 01 Unfallbeteiligter Ordnungsnummer 02 Unfallbeteiligter Ordnungsnummer 03 männlich weiblich Verkehrszeichen S/5 2017-02-14T12:21:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes