STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/8122 Thema: Geräte zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung (AKES) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Anschaffungskosten für die Geräte zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung (AKES) der sächsischen Polizei ? (Bitte aufschlüsseln nach Geräten!) Die sächsische Polizei verfügt über sechs Geräte zur automatisierten Kennzeichenerkennung der Firma Vidit Systems GmbH vom Typ „Catch .Ken Systems". Die Anschaffungskosten betrugen je Gerät 22.238,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit Gewährung von Skonto beliefen sich die Anschaffungskosten auf insgesamt 155.596,74 Euro brutto. Frage 2: In welcher Höhe wurden dem Freistaat Sachsen Kosten für Geräte zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung (AKES) in Rechnung gestellt, die zu Testzwecken vor dem 15. Februar 2013 in Sachsen eingesetzt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Rechnungssteller!) Dem Freistaat Sachsen wurden keine Kosten für Geräte zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung zu Testzwecken in Rechnung gestellt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/17/241 Dresden . Februar 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www smi sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN - Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Kennzeichen von Fahrzeugen können maximal in welcher Zeit bzw. in welchen Zeitintervallen bis zu welcherin Höchstgeschwindigkeit/en von den Geräten zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung (AKES) der sächsischen Polizei gescannt werden? Es liegen keine technischen Angaben der Kennzeichenerkennungsgeräte über eine Obergrenze der Anzahl der erkannten Kraftfahrzeugkennzeichen vor, weder für ein bestimmtes Zeitintervall noch eine zeitliche Grenze insgesamt. Gleiches gilt für die Höchstgeschwindigkeit der zu erfassenden Fahrzeuge. Frage 4: Werden durch die Geräte zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung (AKES) der sächsischen Polizei auch Aufnahmen/Fotos der Fahrer angefertigt? Sobald das Gerät zur mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung im Überwachungsbereich ein Kraftfahrzeugkennzeichen erfasst, wird von der Frontansicht des dazugehörigen Fahrzeuges eine elektronische Bildaufnahme zum Zweck des Auslesens der Kennzeichentafel gefertigt. Systembedingt wird dabei auch der Fahrer des Fahrzeuges erfasst. Die Bildaufnahme wird für den Abgleich mit dem Fahndungsbestand temporär im Arbeitsspeicher des Gerätes zwischengelagert. Sie ist jedoch weder dazu bestimmt noch aufgrund der geringen Bildqualität dazu geeignet, den Fahrer zu identifizieren. Frage 5: Wie lange werden Daten zu gescannten Kennzeichen, sofern es sich nicht um Treffer handelt? In der Annahme, dass in der Fragestellung schlussfolgernd die Speicherung gemeint sein könnte, kann wie folgt geantwortet werden: Die 4ten zu diesen Kennzeichen, einschließlich der in Frage 4 beschriebenen Bildinformeionen , werden spätestens mit der Erfassung des nächsten Kennzeichens technischispurknlos gelöscht. Mit fteunillichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2017-02-14T14:11:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes